Dienstag, Dezember 14, 2010

Was tun wenn die Kapitalanlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht?

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. betreibt mehrere Internetplattformen, mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Geld. Der Bekämpfung von Kapitalanlagebetrug, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Finanzkriminalitäten. Jedes Jahr werden durch Finanzdienstleister, Banken und eine kriminelle Clique von Finanzakteuren private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet. Aber auch das Lager der sog. Anlegerschützer ist von mindest ebenso vielen schillernden Existenzen durchsetzt, wie die Finanzbranche selbst. Die BSZ Internetplattformen sind eine Kampfansage an die Adresse der Kapitalvernichter, Abzocker und ihrer Helfer.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende Informationen zu den jeweils betreffenden Fällen zu erhalten und sich auf Grundlage der veröffentlichten Beiträge „seinen Anwalt“ auszusuchen.

Auf den BSZ Internetseiten kann jeder Anlegerschutzanwalt in anonymisierter Weise Berichte und Urteile aus dem Bereich Kapitalanlagerecht, eigene Erfahrungen, Erkenntnisse und Nachrichten veröffentlichen lassen und damit zur schonungslosen Aufdeckung illegaler Machenschaften beitragen. Anlegerschutzanwälte die mit einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft zusammenarbeiten, werden den Mitgliedern einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft vor Mandatserteilung zunächst immer eine erste Einschätzung des betreffenden Falls vermitteln.

Aus diesem Grunde sind Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten hilfreich und auch dringend notwendig. Dazu gehört auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit über zehn Jahren auf seinen Webseiten http://www.fachanwalt-hotline.de/  http://www.rechtsboerse.de/  Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.

Der BSZ e.V. fordert durch strengere Regeln beim Verkauf von Finanzprodukten besseren Schutz für Privatanleger. Es besteht ein starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.

Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Die Leistung des BSZ e.V. besteht nicht in der Zuweisung von Mandanten an bestimmte Rechtsanwälte, sondern im Betrieb von Internetplattformen, über die betroffene Kapitalanleger und Rechtsanwälte miteinander in Kontakt kommen.

Foto: Logo des BSZ® e.V.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Keine Kommentare: