Die beratende Bank, die Volksbank Alzey eG hat sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches auf Vorschlag des Gerichts zu dieser Zahlung verpflichtet, nachdem sie den Anleger nicht darüber aufgeklärt hatte, dass sie für die Empfehlung der beiden Beteiligungen an der ApolloMedia GmbH & Co. 4. und 5. Filmproduktion KG Provisionszahlungen erhalten hat.
Der positive Vergleich reiht sich in eine Vielzahl, zwischenzeitlich von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei zugunsten von Anlegern der diversen ApolloMedia Fonds erstrittenen Entscheidungen ein.
Sofern Anleger der Apollo Media Fonds, ApolloProMedia Fonds, ApolloProMovie und ApolloProScreen Fonds von ihren Bankberatern nicht darüber aufgeklärt wurden, dass die empfehlende Bank für die Empfehlung des Beteiligungsabschlusses eine Provision erhält, bestehen nach derzeitiger Rechtsprechung gute Chancen auf Schadensersatz.
Anlegern der verschiedenen Apollo Medienfonds ist daher nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.
Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Apollo Medienfonds" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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