Samstag, Dezember 18, 2010

Ges. zur Förderung erneuerbarer Energien mbH (GFE): Anleger erhalten Angebot auf Rückabwicklung

Wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in der vorletzten Woche mehrere Immobilien im Zusammenhang mit einem möglichen Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken durchsuchen lassen. 150 Polizeibeamte waren im Einsatz, mehrere Verdächtige wurden nach Informationen der Süddeutschen Zeitung in Untersuchungshaft genommen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird gegen bis zu 17 Verdächtige ermittelt, die in dem Verdacht stehen, Anleger durch Vortäuschen falscher Tatsachen geschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von mehr als 1.000 Geschädigten mit einem Gesamtschaden in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe aus.

Nunmehr haben die ersten von BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien vertretenen Anleger ein Angebot der GFE Nürnberg erhalten, ihre jeweiligen Verträge rückabzuwickeln. In dem Angebotsschreiben der GFE Nürnberg, vom 16.12.2010 wird den Anlegern erklärt, dass das von der GFE vertriebene Anlagemodell „Blockheizkraftwerke“ nicht mehr tragfähig sei.

Wörtlich führt die GFE aus:

„Zudem haben organisatorische und technische Fehlentscheidungen und falsche Informationen zur Ist-Situation geführt. Diese wird von den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft/Polizei, Anm. des Verfassers) bearbeitet. Unkorrektheiten werden öffentlich aufgedeckt und geahndet, Schuldige bestraft!“

Weiter wird den Anlegern angeboten, die Verträge „nach juristischer Aufarbeitung gegen Erstattung des Restanteils rückabzuwickeln“.

Anleger sollten dieses „Rückabwicklungsangebot“ sorgfältig prüfen.

So ist dem Angebot zu entnehmen, dass die Rückabwicklung nur die Erstattung eines sog. „Restanteils“ vorsieht. Was unter einem solchen „Restanteil“ zu verstehen ist, führt die GFE nicht weiter aus. Auch ist die Rückabwicklung zeitlich an die „juristische Aufarbeitung“ geknüpft. Wann diese Aufarbeitung von wem abgeschlossen werden soll, lässt sich dem Angebot ebenfalls nicht entnehmen.

Anleger haben nach Auffassung der Anlegerschutzanwälte ggf. aber noch weitere rechtliche Möglichkeiten, die ihnen etwaig entstanden Schäden erstattet zu bekommen. Allerdings muss hierfür jeder Fall individuell geprüft werden.

„Auf die von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei an die GFE mbH Nürnberg gerichteten Schreiben, erfolgte bisher keine Reaktion. Es werden daher nunmehr die ersten Klageverfahren vorbereitet“.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GFE Group" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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