Freitag, Dezember 24, 2010

Verzögerte Zinszahlung der Südfinanz Holding AG – Handlungsoptionen für Anleger

Das Unternehmen Südfinanz Holding AG gab im Jahr 2008 Teilschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2015 und einer Verzinsung in Höhe von 9,00 % p.a. heraus. Insgesamt sollten Teilschuldverschreibungen i.H.v. € 25 Millionen Euro, aufgeteilt in 250 Tausend Stück mit einem Nennwert in Höhe von je 100,00 Euro, emittiert werden.

Wie mehrere Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte übereinstimmend erklärten, wurden nun aber von der Südfinanz Holding AG die Zinszahlungen für den Novembertermin 2010 nicht an die Inhaber der Teilschuldverschreibungen geleistet. Auch die Südfinanz Holding AG erklärt auf ihrer Homepage, dass es zu einer Verzögerung der Zinszahlung aus der Anleihe mit der WKN A0V8R4 käme. Begründet wird dies damit, dass der Eingang des Geldes für die Zinszahlung noch nicht verzeichnet werden konnte. Allerdings handelt es sich hierbei bereits um die dritte Erklärung der Südfinanz Holding AG hierzu in den letzten Wochen.

„Dies stärkt nicht gerade das Vertrauen in eine baldige Zahlung der Südfinanz Holding AG", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., „Wir werden daher nun die Südfinanz Holding AG zur Zahlung der unseren Mandanten zustehenden Zinsen auffordern. Sollte dies erfolglos bleiben, werden wir die Teilschuldverschreibungen außerordentlich kündigen und die Gesellschaft zur Rückzahlung der von unseren Mandanten investierten Beträge auffordern."

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft “Südwest Finanz Vermittlung 2+ 3. AG“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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