Diverse Mitarbeiter von Akura verhaftet! Betroffene Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an! Die Akura-Gruppe hat seit 2005 in diversen Emissionen atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte angeboten.
Medienberichten der letzten Tage zufolge wurden nun Ende Oktober 2010 zwei Akura-Verantwortliche wegen des Verdachts auf Betrug in besonders schwerem Fall verhaftet, dies habe ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg gegenüber Börse online bestätigt. Angaben zufolge vermuten Ermittler, dass die beiden Männer, bei denen es sich um den Geschäftsführer und den Vertriebsleiter der Gruppe handeln soll, Anlegergelder für sich behalten haben könnten, der BSZ e.V. weist darauf hin, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc hierzu: „Die aktuellen Vorkommnisse lassen leider nichts Gutes für die Anleger befürchten, betroffene Anleger sollten dringend einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.“
Auch die Provisionen, die die Vermittler bei Akura erhalten haben, dürften durchaus hoch gewesen sein, auch hier sollte überprüft werden, ob Anleger nicht Rechte geltend machen könnten.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Akura“ anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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