Wegen der mit der Finanzkrise zusammenhängenden Anteilsrückgaben haben im Herbst 2008 verschiedene offene Immobilienfonds die Reißleine gezogen und die Rückzahlungen gestoppt. Betroffen sind Anlegergelder in Höhe von ca. 25 Mrd. Euro, rund einem Drittel des von der Branche verwalteten Geldes.
Spätestens im November läuft jedoch die zweijährige Schonfrist aus, die Fondsgesellschaften sind verpflichtet, wieder zu öffnen. Die Anleger können also ihre Anteile wieder zurückgeben. Von Fachleuten wird eine Kündigungswelle befürchtet, was zu erheblichen Finanzabflüssen bei den Fondgesellschaften führt.
In Anbetracht der teilweise in der Zwischenzeit erfolgten Wertberichtigungen bei einigen Fondsgesellschaften auf ihren Immobilienbesitz und negativen Ergebnissen bleibt abzuwarten, ob und wie viele Anleger von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, sich von ihren Anteilen zu trennen. Sollten sich zu viele Anleger zu diesem Schritt entschließen, könnten die flüssigen Mittel der Gesellschaften möglicherweise nicht ausreichen, die Auszahlungsansprüche zu befriedigen.
Betroffen von der Schließung sind Anleger der Fonds P2 Value von Morgan Stanley, der Degi Europa, Degi International, Degi Global Business, der KanAm US Grundinvest und Grundinvest, der CS Euroreal, SE Immoinvest, der Axa Immosolutions und Immoselect sowie der TMW Immobilien Weltfonds.
Als erster Fonds muss der Morgan Stanley P2 Value zum 01. November sich für Anleger öffnen. Dieser hat sich nach Pressemeldungen in der Zwischenzeit schon vorsorglich durch Verkäufe ein zusätzliches Liquiditätspolster geschaffen. Ob dies ausreichen wird, hängt von der Reaktion der Anleger ab. Im schlimmsten Falle müsste er wieder geschlossen oder gar liquidiert werden.
Betroffene Anleger sollten sich schon im Vorfeld der Öffnung Gedanken machen, wie sie weiter mit ihrem Investment verfahren wollen. Im Falle einer erneuten Schließung wären die Gelder für weitere 2 Jahre gesperrt.
In Betracht kämen aber auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Berater und Banken, die dem Anleger ein Investment in die „offenen“ Immobilienfonds empfohlen haben, so nicht hinreichend über mögliche Risiken oder Provisionen aufgeklärt wurde.
„Aufgrund der Verjährungsregelungen des WpHG sollten die Anleger jetzt jedoch schnell prüfen lassen, ob derlei Ansprüche bestehen, denn diese sind spätestens drei Jahre ab Zeichnung der Anteile verjährt“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Offene Immobilienfonds" anzuschließen.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.