Dem Wertpapierunternehmen Accessio Wertpapierhandelshaus AG wird seit Monaten von mehreren Anlegern vorgeworfen, nicht ordnungsgemäß beraten zu haben. Die Vorwürfe ähneln sich dabei in vielen Fällen. Demnach haben Anleger ein Tagesgeldkonto bei Accessio eröffnet und sind in der Folgezeit von Beratern des Wertpapierhandelshauses telefonisch kontaktiert worden. Obwohl die Anleger nach deren Angaben gegenüber Accessio erklärt hatten, nur sichere Kapitalanlagen zeichnen zu wollen, hätten ihnen die Anlageberater solche mit Totalverlustrisiko empfohlen.
Accessio bestreitet diese Vorwürfe und erklärt, ordnungsgemäß beraten zu haben. Im Prinzip wäre es nun relativ unproblematisch, diesen Widerspruch aufzuklären, indem einfach die Telefonprotokolle über die Beratungsgespräche angehört werden. Der Bitte der Anleger, doch diese Telefonprotokolle anhören zu dürfen, weicht Accessio aber oftmals aus.
„Dies ist aber grundsätzlich kein Anlass zur Sorge.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der für mehrere Mandanten Verfahren gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG vor dem Landgericht Itzehoe führt. „Denn die zuständige Kammer des Landgerichts fordert Accessio inzwischen regelmäßig zur Vorlage der Telefonprotokolle auf. Dieser Pflicht kommt das Wertpapierhandelshaus letztlich auch nach.“
Dadurch wird es den Anlegern ermöglicht, den Inhalt und den Ablauf der Beratungsgespräche nachzuweisen. Rechtsanwalt Christian Luber von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG anwaltlich prüfen zu lassen. Dies insbesondere auch deshalb, weil Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung grundsätzlich drei Jahre nach Zeichnung der jeweiligen Kapitalanlage verjähren.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ACCESSIO" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Accessio bestreitet diese Vorwürfe und erklärt, ordnungsgemäß beraten zu haben. Im Prinzip wäre es nun relativ unproblematisch, diesen Widerspruch aufzuklären, indem einfach die Telefonprotokolle über die Beratungsgespräche angehört werden. Der Bitte der Anleger, doch diese Telefonprotokolle anhören zu dürfen, weicht Accessio aber oftmals aus.
„Dies ist aber grundsätzlich kein Anlass zur Sorge.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der für mehrere Mandanten Verfahren gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG vor dem Landgericht Itzehoe führt. „Denn die zuständige Kammer des Landgerichts fordert Accessio inzwischen regelmäßig zur Vorlage der Telefonprotokolle auf. Dieser Pflicht kommt das Wertpapierhandelshaus letztlich auch nach.“
Dadurch wird es den Anlegern ermöglicht, den Inhalt und den Ablauf der Beratungsgespräche nachzuweisen. Rechtsanwalt Christian Luber von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG anwaltlich prüfen zu lassen. Dies insbesondere auch deshalb, weil Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung grundsätzlich drei Jahre nach Zeichnung der jeweiligen Kapitalanlage verjähren.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ACCESSIO" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.