Mündlicher Verhandlungstermin vor dem LG Potsdam am 20.01.2010 gegen Commerzbank (ehemals Dresdner Bank): Richter bescheinigt Klage Aussichten auf Erfolg;
Achtung: Akute Verjährungsgefahr für von Dresdner Bank vermittelte Lehman-Zertifikate
Am 20.01.2010 fand ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Potsdam statt, in dem die dortige Klägerin ihren Schaden in Höhe von 107.000,- €, den sie mit Lehman-Zertifikaten erlitten hatte, die ihr von der Dresdner Bank vermittelt wurden, geltend macht. In dem Rechtsstreit, der sich gegen die Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, die Commerzbank richtet, war zwischen den Parteien streitig, ob die Klägerin überhaupt einen Auftrag zum Kauf der streitgegenständlichen Lehman-Zertifikate abgegeben hatte, die Klägerin behauptete, vom Erwerb einer Festgeldanlage ausgegangen zu sein.
In dem Fall, der von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, betreut wird, fand der Vorsitzende der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam deutliche Worte: Ganz egal, ob man nun eine Auftragerteilung durch die Klägerin zum Erwerb der Lehman-Zertifikate bejahen würde oder nicht, würde die Klage nach gegenwärtigem Sachstand wohl als begründet anzusehen sein. Der Vorsitzende äußerte sich dahingehend, dass die Kammer noch zu entscheiden habe, ob der Beklagten Schriftsatznachlass zu gewähren sei, sofern das nicht der Fall sei, werde demnächst ein Verkündungstermin bestimmt werden.
Nach dem großen Erfolg der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vom 24.06.2009 vor dem LG Potsdam, in dem die Postbank von der 8. Zivilkammer des LG Potsdam zu vollumfänglichen Schadensersatz wegen der Vermittlung von Lehman-Zertifikaten verurteilt wurde, könnte sich nun also demnächst ein 2. Klageerfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte anbahnen.
Auch das Berufungsverfahren in dem erstinstanzlichen Verfahren gegen die Postbank läuft gerade vor dem Oberlandesgericht Brandenburg, mit einem Termin zur mündlichen Verhandlung ist im April 2010 zu rechnen, nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth dürften die Kläger auch im Berufungsverfahren „recht gute“ Chancen haben. In den letzten Wochen konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten auch einige positive gerichtliche Vergleiche mit einigen vermittelnden Banken erzielt werden.
Weniger gut scheinen wohl die mündlichen Verhandlungstermine in zwei Berufungsverfahren in Sachen Lehman-Zertifikate gelaufen zu sein, die ebenfalls am 20.01.2010 vor dem Oberlandesgericht Hamburg verhandelt wurden, die nicht von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreut werden. Nach den Sensationserfolgen der Kläger vor dem Landgericht Hamburg teilte der Vorsitzende Richter der Berufungskammer Medienberichten zufolge mit, dass er die „kick-back“-Rechtsprechung des BGH sowie den fehlenden Hinweis auf das Emittentenrisiko wohl anders beurteilen würde als das LG Hamburg, das den Klägern in 1. Instanz vollumfänglich Recht gegeben hatte. Der Richter teilte Medienberichten zufolge mit, dass die Besonderheiten des Einzelfalls stärker betrachtet werden müssten, und überprüft werden müsse, welche konkreten Interessen der Anleger beim Erwerb hatte und welche konkreten Risikohinweise er dabei erhalten habe, ein Verkündungstermin wird für den 14. April erwartet.
Unbedingt beachten sollten Lehman-Geschädigte nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, dass „zahlreiche Ansprüche Geschädigter auf Grund der Vorschrift des § 37 a WpHG a.F. zu verjähren drohen. Da zahlreiche Lehman-Zertifikate. speziell bei der Dresdner Bank, im Frühjahr 2007 vermittelt wurden, könnte hier bereits in einigen Tagen bzw. Wochen Verjährung drohen und Geschädigte müssen somit verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, wenn sie ihre Ansprüche nicht verlieren wollen.“ Teilweise kann auch durch ein Güteverfahren die Verjährung gehemmt werden, dass unter Umständen auch über die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte eingeleitet werden kann.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Achtung: Akute Verjährungsgefahr für von Dresdner Bank vermittelte Lehman-Zertifikate
Am 20.01.2010 fand ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Potsdam statt, in dem die dortige Klägerin ihren Schaden in Höhe von 107.000,- €, den sie mit Lehman-Zertifikaten erlitten hatte, die ihr von der Dresdner Bank vermittelt wurden, geltend macht. In dem Rechtsstreit, der sich gegen die Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, die Commerzbank richtet, war zwischen den Parteien streitig, ob die Klägerin überhaupt einen Auftrag zum Kauf der streitgegenständlichen Lehman-Zertifikate abgegeben hatte, die Klägerin behauptete, vom Erwerb einer Festgeldanlage ausgegangen zu sein.
In dem Fall, der von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, betreut wird, fand der Vorsitzende der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam deutliche Worte: Ganz egal, ob man nun eine Auftragerteilung durch die Klägerin zum Erwerb der Lehman-Zertifikate bejahen würde oder nicht, würde die Klage nach gegenwärtigem Sachstand wohl als begründet anzusehen sein. Der Vorsitzende äußerte sich dahingehend, dass die Kammer noch zu entscheiden habe, ob der Beklagten Schriftsatznachlass zu gewähren sei, sofern das nicht der Fall sei, werde demnächst ein Verkündungstermin bestimmt werden.
Nach dem großen Erfolg der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vom 24.06.2009 vor dem LG Potsdam, in dem die Postbank von der 8. Zivilkammer des LG Potsdam zu vollumfänglichen Schadensersatz wegen der Vermittlung von Lehman-Zertifikaten verurteilt wurde, könnte sich nun also demnächst ein 2. Klageerfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte anbahnen.
Auch das Berufungsverfahren in dem erstinstanzlichen Verfahren gegen die Postbank läuft gerade vor dem Oberlandesgericht Brandenburg, mit einem Termin zur mündlichen Verhandlung ist im April 2010 zu rechnen, nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth dürften die Kläger auch im Berufungsverfahren „recht gute“ Chancen haben. In den letzten Wochen konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten auch einige positive gerichtliche Vergleiche mit einigen vermittelnden Banken erzielt werden.
Weniger gut scheinen wohl die mündlichen Verhandlungstermine in zwei Berufungsverfahren in Sachen Lehman-Zertifikate gelaufen zu sein, die ebenfalls am 20.01.2010 vor dem Oberlandesgericht Hamburg verhandelt wurden, die nicht von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreut werden. Nach den Sensationserfolgen der Kläger vor dem Landgericht Hamburg teilte der Vorsitzende Richter der Berufungskammer Medienberichten zufolge mit, dass er die „kick-back“-Rechtsprechung des BGH sowie den fehlenden Hinweis auf das Emittentenrisiko wohl anders beurteilen würde als das LG Hamburg, das den Klägern in 1. Instanz vollumfänglich Recht gegeben hatte. Der Richter teilte Medienberichten zufolge mit, dass die Besonderheiten des Einzelfalls stärker betrachtet werden müssten, und überprüft werden müsse, welche konkreten Interessen der Anleger beim Erwerb hatte und welche konkreten Risikohinweise er dabei erhalten habe, ein Verkündungstermin wird für den 14. April erwartet.
Unbedingt beachten sollten Lehman-Geschädigte nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, dass „zahlreiche Ansprüche Geschädigter auf Grund der Vorschrift des § 37 a WpHG a.F. zu verjähren drohen. Da zahlreiche Lehman-Zertifikate. speziell bei der Dresdner Bank, im Frühjahr 2007 vermittelt wurden, könnte hier bereits in einigen Tagen bzw. Wochen Verjährung drohen und Geschädigte müssen somit verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, wenn sie ihre Ansprüche nicht verlieren wollen.“ Teilweise kann auch durch ein Güteverfahren die Verjährung gehemmt werden, dass unter Umständen auch über die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte eingeleitet werden kann.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.