Dienstag, Dezember 01, 2009

GlobalSwissCapital AG: Weitere Erfolge für Anleger! Achtung: Verjährung!

Großer Erfolg für den BSZ e.V. in Sachen GSC AG: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erstreiten zahlreiche Urteile gegen diverse Vermittler und ein Wertpapierhandelsunternehmen. Achtung: In zahlreichen Fällen droht Verjährung.

In Sachen GlobalSwissCapital AG sind den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten erneute Erfolge für diverse Anleger gelungen: Nachdem das Landgericht Konstanz in einem ersten, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth betreuten, Verfahren im Oktober 2008 einen ersten Vermittler der GSC AG zum Schadensersatz in Höhe von 102.000,- € verurteilte und auch vor einiger Zeit die 5. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn in einem von BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde geführten Verfahren einen Anlageberater zum vollständigem Schadenersatz in Höhe von 76.835,54 Euro (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig) verurteilt, sind den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Rohde & Dr. Späth nun weitere große Erfolge gelungen:

Die 29. Zivilkammer des Landgerichts München I sprach in dem dortigen Verfahren, das von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführt wurde, dem dortigen Anleger Schadensersatz in Höhe von ca. 20.000,- € gegen das Wertpapierhaus von Pfetten-Ewaldsen AG (Urteil des LG München I vom 23.06.2009, noch nicht rechtskräftig).

Das Landgericht Freiburg sprach am 09.10.2008, (noch nicht rechtskräftig) einem Anleger gegen den dortigen Vermittler vollumfänglichen Schadensersatz zu.

Ganz aktuell sprachen folgende Gerichte Anlegern Schadensersatz gegen Vermittler zu:
Landgericht Frankfurt an der Oder am 28.10.2009, noch nicht rechtskräftig, sowie Oberlandesgericht Stuttgart am 01.10.2009, das Urteil ist aus der Berufungsinstanz und rechtskräftig.

Weitere positive Urteile werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten in den nächsten Wochen erwartet. „Das zeigt deutlich, dass GSC-Anleger gute Schadensersatzchancen haben dürften und unbedingt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen sollten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in mehreren Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WPHG akute Verjährung drohen könnte,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, von Rohde & Späth, der mehrere der obigen Urteile erstritten hat.

Allein über das Insolvenzverfahren wird eine Schadenskompensation nicht möglich sein, laut der Gläubigerorientierung Nr. 11 des Insolvenzverwalters Dr. Hunkeler ist in Sachen GSC AG mit einer Insolvenzquote von nur ca. 15 % zu rechnen, d.h., bei einem Schaden von ca. 50.000,- € würde somit nur ein Betrag von ca. 7.500,- € ersetzt.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Global Swiss Capital AG " anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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