Gläubigerversammlung für K1 Invest und K1 Global am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands. "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" wird Rechte der Gläubiger auf den BVI wahrnehmen. Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz schließen sich dem BSZ e.V. an!
Der Liquidator Grant Thornton hat bekannt gegeben, dass die Gläubigerversammlungen der beiden Fonds "K1 Invest" sowie "K1 Global" am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands in stattfinden werden.
Ein Anwalt aus der Anwaltskanzlei Dr. Fischer & Kollegen aus Zürich, die Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" ist, wird persönlich zum Termin am 01.02.2010 auf die British Virgin Islands fliegen, um die Rechte der Gläubiger wahrzunehmen. Die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1", bestehend aus Kanzleien aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie Liechtenstein, die bereits seit einiger Zeit mit dem Liquidator persönlich in Kontakt steht, wird versuchen, auf die Versammlung Einfluss zu nehmen, um die Rechte der Gläubiger genügend zu wahren.
Bei den beiden Fonds K1 Invest sowie K1 Global zusammen werden von der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" bereits Stimmen von ca. 13 Mio. Euro (entsprechend ca. 20 Mio. Schweizer Franken) vertreten, je mehr Stimmen der Gläubiger vertreten werden, umso sinnvoller ist dies, und umso mehr können die Gläubiger voraussichtlich Einfluss auf das Verfahren nehmen. Spätestens bis zum 29.01.2010 müssen dem Liquidator hierzu aber die entsprechenden Angaben gemacht werden.
Der Liquidator teilt mit, dass die Investoren einen Gläubigerausschuss bilden können, jedoch voraussichtlich kein Stimmrecht haben werden.
Bereits in der Ausgabe der Financial Times vom 12.01.2010, Seite 22, hat BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, dessen Kanzlei Rohde & Späth aus Berlin der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" angehört, moniert, dass "das Insolvenzrecht der British Virgin Islands nicht sehr gläubigerfreundlich ist," sowie weiter, dass die Gläubiger nur sehr eingeschränkte Mitspracherechte hätten. "In der Praxis werden die Fondsgesellschaften nur sehr wenig reglementiert, sobald das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, sprich, die Insolvenz eingetreten ist, wird es den Gläubigern ebenfalls nicht unbedingt leicht gemacht, ihre Rechte durchzusetzen."
Die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" lässt gerade von einer auf den British Virgin Islands ansässigen Anwaltskanzlei (es handelt sich hierbei nicht um die Kanzlei Harneys, die den Liquidator dessen eigenen Angaben zufolge unterstützt und) Möglichkeiten prüfen, die Stellung der Gläubiger zu verbessern. Entscheidend ist dabei nach Einschätzung der damit befassten Kanzlei auf den British Virgin Islands, dass die Gläubiger als "creditors" eingestuft werden.
Bisher konnten leider vom Liquidator nur recht geringe Vermögenswerte aufgefunden werden, im Fall K1 Invest wurden dabei laut Liquidator von einem angeblichen Fondsvermögen in Höhe von ca. 350 Mio. Euro bisher lediglich ca. 260.000 bis 300.000,- Euro aufgefunden, bei dem Fonds K1 Global von einem Fondsvermögen zwischen 170 und 180 Mio. Euro bisher lediglich ca. 5 Mio. Euro, wie der Liquidator vor einiger Zeit mitteilte.
Ob noch weitere Vermögenswerte gefunden werden, ist leider unsicher und wird sich erst mit der Zeit zeigen, sollten keine weiteren Vermögenswerte gefunden werden können, so wäre ein fast vollständiger Totalverlust der eingesetzten Gelder für die Anleger zu verzeichnen. "Im schlimmsten Fall, sofern keine weiteren Vermögenswerte mehr gefunden werden könnten, wären die Anleger also darauf angewiesen, Schadensersatzansprüche gegen die diversen Verantwortlichen wie Helmut Kiener persönlich, die jeweiligen Vermittler, Treuhänder, Kontenprüfer, Prospektverantwortliche, etc. geltend zu machen. Diese Ansprüche prüfen wir gegenwärtig mit Hochdruck," so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Über die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" werden gerade die Möglichkeiten der Betroffenen in Deutschland, der Schweiz, Österreich sowie Liechtenstein über Partnerkanzleien in diesen Ländern geprüft.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sich der Interessengemeinschaft K1 anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Der Liquidator Grant Thornton hat bekannt gegeben, dass die Gläubigerversammlungen der beiden Fonds "K1 Invest" sowie "K1 Global" am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands in stattfinden werden.
Ein Anwalt aus der Anwaltskanzlei Dr. Fischer & Kollegen aus Zürich, die Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" ist, wird persönlich zum Termin am 01.02.2010 auf die British Virgin Islands fliegen, um die Rechte der Gläubiger wahrzunehmen. Die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1", bestehend aus Kanzleien aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie Liechtenstein, die bereits seit einiger Zeit mit dem Liquidator persönlich in Kontakt steht, wird versuchen, auf die Versammlung Einfluss zu nehmen, um die Rechte der Gläubiger genügend zu wahren.
Bei den beiden Fonds K1 Invest sowie K1 Global zusammen werden von der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" bereits Stimmen von ca. 13 Mio. Euro (entsprechend ca. 20 Mio. Schweizer Franken) vertreten, je mehr Stimmen der Gläubiger vertreten werden, umso sinnvoller ist dies, und umso mehr können die Gläubiger voraussichtlich Einfluss auf das Verfahren nehmen. Spätestens bis zum 29.01.2010 müssen dem Liquidator hierzu aber die entsprechenden Angaben gemacht werden.
Der Liquidator teilt mit, dass die Investoren einen Gläubigerausschuss bilden können, jedoch voraussichtlich kein Stimmrecht haben werden.
Bereits in der Ausgabe der Financial Times vom 12.01.2010, Seite 22, hat BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, dessen Kanzlei Rohde & Späth aus Berlin der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" angehört, moniert, dass "das Insolvenzrecht der British Virgin Islands nicht sehr gläubigerfreundlich ist," sowie weiter, dass die Gläubiger nur sehr eingeschränkte Mitspracherechte hätten. "In der Praxis werden die Fondsgesellschaften nur sehr wenig reglementiert, sobald das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, sprich, die Insolvenz eingetreten ist, wird es den Gläubigern ebenfalls nicht unbedingt leicht gemacht, ihre Rechte durchzusetzen."
Die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" lässt gerade von einer auf den British Virgin Islands ansässigen Anwaltskanzlei (es handelt sich hierbei nicht um die Kanzlei Harneys, die den Liquidator dessen eigenen Angaben zufolge unterstützt und) Möglichkeiten prüfen, die Stellung der Gläubiger zu verbessern. Entscheidend ist dabei nach Einschätzung der damit befassten Kanzlei auf den British Virgin Islands, dass die Gläubiger als "creditors" eingestuft werden.
Bisher konnten leider vom Liquidator nur recht geringe Vermögenswerte aufgefunden werden, im Fall K1 Invest wurden dabei laut Liquidator von einem angeblichen Fondsvermögen in Höhe von ca. 350 Mio. Euro bisher lediglich ca. 260.000 bis 300.000,- Euro aufgefunden, bei dem Fonds K1 Global von einem Fondsvermögen zwischen 170 und 180 Mio. Euro bisher lediglich ca. 5 Mio. Euro, wie der Liquidator vor einiger Zeit mitteilte.
Ob noch weitere Vermögenswerte gefunden werden, ist leider unsicher und wird sich erst mit der Zeit zeigen, sollten keine weiteren Vermögenswerte gefunden werden können, so wäre ein fast vollständiger Totalverlust der eingesetzten Gelder für die Anleger zu verzeichnen. "Im schlimmsten Fall, sofern keine weiteren Vermögenswerte mehr gefunden werden könnten, wären die Anleger also darauf angewiesen, Schadensersatzansprüche gegen die diversen Verantwortlichen wie Helmut Kiener persönlich, die jeweiligen Vermittler, Treuhänder, Kontenprüfer, Prospektverantwortliche, etc. geltend zu machen. Diese Ansprüche prüfen wir gegenwärtig mit Hochdruck," so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Über die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" werden gerade die Möglichkeiten der Betroffenen in Deutschland, der Schweiz, Österreich sowie Liechtenstein über Partnerkanzleien in diesen Ländern geprüft.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sich der Interessengemeinschaft K1 anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.