Am 15.09.2008 meldete die US-amerikanische Investment Bank Lehman Brothers Insolvenz an. Über ein Jahr ist es her, dass Anleger der Zertifikate vom Verlust ihres Kapitals Kenntnis haben. Nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG) ist die erwartete Klagewelle jedoch ausgeblieben. Für Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens liegt der Grund darin, dass die Anleger in vielen Fällen zu lange gewartet haben, um qualifizierte Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer Interessen zu beauftragen. „Stattdessen hat sich eine Vielzahl von Interessengemeinschaften unterschiedlicher Größe gebildet, um an die Moral der Banken zu appellieren. Dieser aus ethischen Gründen sicherlich zu befürwortende Ansatz führt aber leider nicht dazu, dass den Anlegern flächendeckend ihr Kapital von den Banken zurückgezahlt wird“, erklärt Ahrens. Gegenteiliges scheint der Fall zu sein: Durch den langen Zeitablauf und aufgrund der Tatsache, dass eine Vielzahl der Zertifikate im Jahr 2006 erworben worden sind, sind viele der Ansprüche während des Jahres 2009 verjährt.
Da es sich bei den Lehman-Zertifikaten um Wertpapiere i.S.d. Wertpapierhandelsgesetzes handelt, gilt bisher der § 37 a Wertpapierhandelsgesetz. In diesem ist die kurze dreijährige und kenntnisunabhängige Verjährung der Wertpapieransprüche geregelt. „Die Verjährungsspirale dreht sich daher weiter, in 2009 laufen alle Ansprüche der Zertifikate-Inhaber aus, die in 2006 gekauft haben, so wird es im Jahr 2010 diejenigen Anleger treffen, die in 2007 gekauft haben. Der außergerichtlichen Worte, Mahnwachen und Demonstration, sind genug gewechselt, jetzt müssen Taten folgen. Es ist offensichtlich, dass aufgrund des Prozesskostenrisikos zunächst außergerichtlich alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, um möglicherweise die betroffenen Kreditinstitute zum Einlenken zu bewegen. Letztlich kann dies jedoch eine profunde und gut vorbereitete Anspruchsdurchsetzung nicht ersetzen“, erklärt Ahrens. Anleger, die ihre Investition zurück erhalten möchten, müssen Ansprüche rigoros vor den deutschen Gerichten vertreten und beweisen, dass sie falsch beraten worden sind. In vielen Fällen dürfte dies aufgrund der Divergenz zwischen dem Anlegerprofil und der Risikobehaftetheit der Zertifikate durchaus Erfolg versprechend sein.
Als die US-amerikanische Investment Bank Lehman Brothers vergangenes Jahr Insolvenz nach dem US-amerikanischen Chepta Eleven anmeldete, bedeutete dies für tausende Anleger in Deutschland den faktischen Totalverlust ihres sicher angelegt geglaubten Kapitals. KWAG hatte als erste Kanzlei in der Krise darauf hingewiesen, dass die Durchsetzung von Ansprüchen vom jeweiligen Einzelfall abhängt und dass Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken bestehen würden. Wie sich im Zuge der Krise herausstellte, waren an der Vermittlung der Lehman-Zertifikate neben der Dresdner Bank auch die Sparkassen wie die Frankfurter Sparkasse, die Hamburger Sparkasse (Haspa) aber auch die Commerzbank AG beteiligt. Bemerkenswert an der Tatsache, dass so viele Anleger Lehman-Zertifikate gekauft hatten, war, dass diese zuvor häufig Sparguthaben oder Festgeldanlagen auflösten, um dann die komplizierten und unsicheren Finanzderivate zu kaufen. „Das war kein Zufall - wir gehen davon aus, dass gezielt Anleger kleiner und mittlerer Vermögen von den Bankberatern angesprochen worden sind, um diese aus den zuvor als sicher, aber nicht als besonders rentabel angelegten Festgeldanlagen „herauszuholen“. Nach unserer Überzeugung kann dies nur dadurch begründet sein, dass die Produkte der Lehman Brothers für die Bank äußerst lukrativ waren.“ Einzelne Urteile, welche die aktuelle Provisionsrechtsprechung berücksichtigen, zeigen, dass diese Auffassung richtig ist.
Bei dem schleppenden Verlauf der Klageeinreichungen spielt möglicherweise auch die Tatsache eine Rolle, dass eine Vielzahl von Rechtsanwälten auf den „Lehman-Markt“ aufgesprungen sind. Nach Auffassung von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Ahrens von der Kanzlei KWAG ist dies eine Mitursache dafür, dass heute, über ein Jahr nach Krise, keine flächendeckenden Lösungen für Anleger gefunden worden sind.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Da es sich bei den Lehman-Zertifikaten um Wertpapiere i.S.d. Wertpapierhandelsgesetzes handelt, gilt bisher der § 37 a Wertpapierhandelsgesetz. In diesem ist die kurze dreijährige und kenntnisunabhängige Verjährung der Wertpapieransprüche geregelt. „Die Verjährungsspirale dreht sich daher weiter, in 2009 laufen alle Ansprüche der Zertifikate-Inhaber aus, die in 2006 gekauft haben, so wird es im Jahr 2010 diejenigen Anleger treffen, die in 2007 gekauft haben. Der außergerichtlichen Worte, Mahnwachen und Demonstration, sind genug gewechselt, jetzt müssen Taten folgen. Es ist offensichtlich, dass aufgrund des Prozesskostenrisikos zunächst außergerichtlich alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, um möglicherweise die betroffenen Kreditinstitute zum Einlenken zu bewegen. Letztlich kann dies jedoch eine profunde und gut vorbereitete Anspruchsdurchsetzung nicht ersetzen“, erklärt Ahrens. Anleger, die ihre Investition zurück erhalten möchten, müssen Ansprüche rigoros vor den deutschen Gerichten vertreten und beweisen, dass sie falsch beraten worden sind. In vielen Fällen dürfte dies aufgrund der Divergenz zwischen dem Anlegerprofil und der Risikobehaftetheit der Zertifikate durchaus Erfolg versprechend sein.
Als die US-amerikanische Investment Bank Lehman Brothers vergangenes Jahr Insolvenz nach dem US-amerikanischen Chepta Eleven anmeldete, bedeutete dies für tausende Anleger in Deutschland den faktischen Totalverlust ihres sicher angelegt geglaubten Kapitals. KWAG hatte als erste Kanzlei in der Krise darauf hingewiesen, dass die Durchsetzung von Ansprüchen vom jeweiligen Einzelfall abhängt und dass Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken bestehen würden. Wie sich im Zuge der Krise herausstellte, waren an der Vermittlung der Lehman-Zertifikate neben der Dresdner Bank auch die Sparkassen wie die Frankfurter Sparkasse, die Hamburger Sparkasse (Haspa) aber auch die Commerzbank AG beteiligt. Bemerkenswert an der Tatsache, dass so viele Anleger Lehman-Zertifikate gekauft hatten, war, dass diese zuvor häufig Sparguthaben oder Festgeldanlagen auflösten, um dann die komplizierten und unsicheren Finanzderivate zu kaufen. „Das war kein Zufall - wir gehen davon aus, dass gezielt Anleger kleiner und mittlerer Vermögen von den Bankberatern angesprochen worden sind, um diese aus den zuvor als sicher, aber nicht als besonders rentabel angelegten Festgeldanlagen „herauszuholen“. Nach unserer Überzeugung kann dies nur dadurch begründet sein, dass die Produkte der Lehman Brothers für die Bank äußerst lukrativ waren.“ Einzelne Urteile, welche die aktuelle Provisionsrechtsprechung berücksichtigen, zeigen, dass diese Auffassung richtig ist.
Bei dem schleppenden Verlauf der Klageeinreichungen spielt möglicherweise auch die Tatsache eine Rolle, dass eine Vielzahl von Rechtsanwälten auf den „Lehman-Markt“ aufgesprungen sind. Nach Auffassung von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Ahrens von der Kanzlei KWAG ist dies eine Mitursache dafür, dass heute, über ein Jahr nach Krise, keine flächendeckenden Lösungen für Anleger gefunden worden sind.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.