In Sachen Lehman Brothers-Zertifikate haben diverse Banken in den letzten Wochen herbe Niederlagen gegen die klagenden Anleger hinnehmen müssen: Nachdem das Landgericht Potsdam in einem ersten Urteil gegen die Postbank, das von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth geführt wurde, dem dortigen Anleger vollen Schadensersatz zusprach (Urteil des LG Potsdam vom 24.06.2009, Az.: 8 O 61/09, noch nicht rechtskräftig), haben inzwischen auch andere Gerichte unabhängig voneinander diverse Banken zum Schadensersatz verurteilt:
Hamburger Sparkasse: Das Landgericht Hamburg hat inzwischen in mehreren Verfahren, die nicht von den BSZ e.V.- Vertrauensanwälten geführt wurden, die Hamburger Sparkasse zum Schadensersatz in voller Höhe verurteilt, so z.B.: Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.06.2009, Az. 310 O 4/09, LG Hamburg, Urteil vom 01.07.2009, Az. 325 O 22/09, beide Urteile des Landgerichts Hamburg noch nicht rechtskräftig.
Citibank: Medienberichten der letzten Tage zufolge wurde inzwischen auch die Citibank in einem ersten Fall zu vollem Schadensersatz wegen der Vermittlung von Lehman-Zertifikaten an eine Anlegerin verurteilt. (Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.07.2009, Az. laut diversen Medienberichten: 2-21 045/09, noch nicht rechtskräftig, nicht von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geführt).
Dresdner Bank: Auch die Dresdner Bank wurde inzwischen in einem ersten Verfahren in Deutschland zu vollständigem Schadensersatz verurteilt wegen des Erwerbs von im Februar 2007 gekauften "Lehman Global Champion-Zertifikaten" (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10.07.2009, Az. 329 044/09, noch nicht rechtskräftig, nicht von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geführt).
Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, dessen Kanzlei das Urteil vor dem Landgericht Potsdam gegen die Postbank erstritten hat, "bestätigen die aktuellen Urteile gegen die diversen Banken unsere schon lange geäußerte Vermutung, dass Lehman-Zertifikate-Geschädigte in der Regel, nach Prüfung im Einzelfall, recht gute Chancen auf Schadensersatz haben dürften."
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Felix Ansay, der zur Zeit die bundesweit erste "Sammelklage" gegen die HASPA führt, hat die Gelegenheit wahrgenommen und den Gerichtstermin in Hamburg, in dem die Dresdner Bank zu Schadensersatz verurteilt wurde, live verfolgt (hier soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass das Verfahren in Hamburg nicht von Rechtsanwalt Ansay geführt wurde, sondern von einem anderen Rechtsanwalt, der nicht mit dem BSZ e.V. zusammen arbeitet). Lesen Sie hier den Bericht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Felix Can Ansay: "Ich habe heute die Urteilsverkündung der 1. Lehman-Klage eines Kollegen gegen die Dresdner Bank beobachtet (Az.: 329 O 44/09). Der Anleger hat gesiegt!
Der Richter Dr. Graumann sagte, dass der einzige Unterschied zu den zwei positiven Lehman- Urteilen gegen die Haspa ist, dass es sich hier um eine andere Beklagte handelt. Wie auch schon im 1. Urteil gegen die Haspa, reichte es gemäß der BGH-Rechtsprechung für den vollen Schadensersatz aus, dass der Berater zum einen nicht die Provisionen offengelegt hat -die Dresdner Bank hat nun 3,5 % Vertriebsprovision für das "Global-Champion"- Zertifikat zugegeben und der Richter bezeichnete diese Form der Zuwendung als härteste Form der Rückvergütung, da noch nicht einmal ein Ausgabeaufschlag ausgewiesen wurde, aus dem der Anleger auf eine Rückvergütung hätte schliessen können.
Zum anderen hat der Berater nicht über die fehlende Einlagensicherung des Zertifikats aufgeklärt, obwohl das angelegte Geld aus einem Fonds stammte, der als Sondervermögen insolvenzfest war.
Diese Beratungspflichtverletzungen sind gemäß BGH-Rechtsprechung auch für den vollen Schaden ursächlich gewesen, da die Dresdner Bank den umständlichen Beweis nicht erbringen konnte, dass sich der Anleger bei korrekter Aufklärung trotzdem für das Zertifikat entschieden hätte. Die Dresdner Bank trägt diese Beweislast, da sie diese Situation durch ihre Pflichtverletzung selbst schuldhaft herbeigeführt hat.
Wie auch schon zuvor, konnte der Anwalt des Anlegers die Ungeeignetheit des Lehman- Zertifikats, insbesondere das konkrete Insolvenzrisiko von Lehman Brothers, für den Richter nicht überzeugend darstellen. Die überzeugende Darstellung der Ungeeignetheit der Zertifikate ist besonders wichtig, da die Argumente der unterlassenen Aufklärung über Zuwendungen sowie fehlende Einlagensicherung abhängen von der Beratung sowie deren Beweisbarkeit im Einzelfall.
Die Dresdner Bank hatte übrigens dieselbe Anwaltskanzlei beauftragt wie gegen meine 1. Lehman-"Sammelklage" durch Forderungsabtretungen." Die mündliche Verhandlung der 1. Lehman-"Sammelklage", die von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Ansay übrigens gerade vor dem Landgericht Hamburg gegen die Haspa geführt wird, findet übrigens statt am Montag, den 27.07.2009, 9:30 Uhr Saal A289. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Ansay würde sich freuen, Interessierte dort zu sehen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.