Anleger der „Anleihe Solar“ und „Anleihe Frankreich“ fürchten um ihr Geld -
Über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG wurde am 25.03.2008 beim zuständigen Insolvenzgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 68/08 geführt.
Seitens des Insolvenzgerichts wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. Durch das Insolvenzgericht wurde verfügt, dass sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt werden. Dies bedeutet, dass Anleger, die bereits ein Urteil gegen die EECH AG erstritten haben, keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen mehr einleiten lassen können. Die laufenden Klageverfahren werden voraussichtlich unterbrochen.
Das Insolvenzverfahren ist für viele Anleger ein Schock, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 600 Anleger der EECH AG vertritt und bereits mehr als 150 Urteile gegen die EECH AG erstritten hat. Die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, wonach den Anlegern der EECH AG sofortige Rückzahlungsansprüche zustehen, wurde zuletzt auch vom zuständigen Oberlandesgericht Hamburg bestätigt. (Az.: 14 U 245/07). Die Insolvenz kommt umso überraschender, als die EECH noch mit Schreiben vom 19.03.2008 ihre Anleger darüber informierte, dass die EECH ihren Verbindlichkeiten nachkommen möchte, sofern die Anleger die ihnen zustehenden Zinsforderungen zunächst stunden würden. Wörtlich führte die EECH AG in Ihrem Schreiben vom 19.03.2008 aus:
„Allerdings sind wir zuversichtlich, dass die Bedienung sämtlicher Verpflichtungen (..) möglich sein wird.“
Aufgrund der Insolvenz können und müssen sämtliche Anleger der "Anleihe Solar" und der "Anleihe Frankreich" nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Nach Informationen der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte sind mehr als 10.000 Anleger von der Insolvenz betroffen. Die Gesamtforderung sämtlicher Gläubiger dürfte sich auf einen Betrag von mehr als € 60.000.000,00 belaufen.
Der Insolvenzverwalter wird nun die noch vorhandenen Vermögenswerte der EECH Energy Consult Holding AG erfassen und prüfen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet, oder mangels Masse eingestellt wird. Sofern Vermögenswerte festgestellt werden, wird der Insolvenzverwalter diese nach Abschluss des Verfahrens unter den Gläubigern der EECH Energy Consult Holding AG verteilen.
Ob die Anleger seitens des Insolvenzverwalters Zahlungen erwarten können, ist jedoch völlig offen und kann derzeit mangels Informationen über die vorhandenen Vermögenswerte auf Seiten der EECH AG nicht eingeschätzt werden.
Anleger sollten beachten, dass ihre Ansprüche vom Insolvenzverwalter nur dann berücksichtigt werden können, wenn diese rechtzeitig angemeldet werden. Nach Auffassung der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte kommen für Anleger der EECH Energy Consult Holding AG aber auch Haftungsansprüche gegen den Vorstand der EECH in Betracht , wenn die von den Gerichten festgestellte vertragswidrige Mittelverwendung für die Verantwortlichen von vornherein in Betracht gekommen, wenn nicht sogar von Anfang an geplant war. Die Ansprüche werden derzeit nach den Grundsätzen der Prospekthaftung, sowie auf das Vorliegen der Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs geprüft.
Wie bereits der Presse zu entnehmen ist, werden auch seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg bereits umfassende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der EECH geführt. „Sollten diese Ermittlungen in einer Verurteilung der Verantwortlichen münden, sehen wir darin zusätzliche Argumente für Schadenersatzansprüche“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 600 Anleger der EECH betreut.
Sollten die Ansprüche gegen die Verantwortlichen der EECH AG gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können, haften diese für die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Anleger sollten diese Haftungsansprüche unbedingt prüfen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.03.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG wurde am 25.03.2008 beim zuständigen Insolvenzgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 68/08 geführt.
Seitens des Insolvenzgerichts wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. Durch das Insolvenzgericht wurde verfügt, dass sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt werden. Dies bedeutet, dass Anleger, die bereits ein Urteil gegen die EECH AG erstritten haben, keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen mehr einleiten lassen können. Die laufenden Klageverfahren werden voraussichtlich unterbrochen.
Das Insolvenzverfahren ist für viele Anleger ein Schock, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 600 Anleger der EECH AG vertritt und bereits mehr als 150 Urteile gegen die EECH AG erstritten hat. Die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, wonach den Anlegern der EECH AG sofortige Rückzahlungsansprüche zustehen, wurde zuletzt auch vom zuständigen Oberlandesgericht Hamburg bestätigt. (Az.: 14 U 245/07). Die Insolvenz kommt umso überraschender, als die EECH noch mit Schreiben vom 19.03.2008 ihre Anleger darüber informierte, dass die EECH ihren Verbindlichkeiten nachkommen möchte, sofern die Anleger die ihnen zustehenden Zinsforderungen zunächst stunden würden. Wörtlich führte die EECH AG in Ihrem Schreiben vom 19.03.2008 aus:
„Allerdings sind wir zuversichtlich, dass die Bedienung sämtlicher Verpflichtungen (..) möglich sein wird.“
Aufgrund der Insolvenz können und müssen sämtliche Anleger der "Anleihe Solar" und der "Anleihe Frankreich" nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Nach Informationen der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte sind mehr als 10.000 Anleger von der Insolvenz betroffen. Die Gesamtforderung sämtlicher Gläubiger dürfte sich auf einen Betrag von mehr als € 60.000.000,00 belaufen.
Der Insolvenzverwalter wird nun die noch vorhandenen Vermögenswerte der EECH Energy Consult Holding AG erfassen und prüfen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet, oder mangels Masse eingestellt wird. Sofern Vermögenswerte festgestellt werden, wird der Insolvenzverwalter diese nach Abschluss des Verfahrens unter den Gläubigern der EECH Energy Consult Holding AG verteilen.
Ob die Anleger seitens des Insolvenzverwalters Zahlungen erwarten können, ist jedoch völlig offen und kann derzeit mangels Informationen über die vorhandenen Vermögenswerte auf Seiten der EECH AG nicht eingeschätzt werden.
Anleger sollten beachten, dass ihre Ansprüche vom Insolvenzverwalter nur dann berücksichtigt werden können, wenn diese rechtzeitig angemeldet werden. Nach Auffassung der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte kommen für Anleger der EECH Energy Consult Holding AG aber auch Haftungsansprüche gegen den Vorstand der EECH in Betracht , wenn die von den Gerichten festgestellte vertragswidrige Mittelverwendung für die Verantwortlichen von vornherein in Betracht gekommen, wenn nicht sogar von Anfang an geplant war. Die Ansprüche werden derzeit nach den Grundsätzen der Prospekthaftung, sowie auf das Vorliegen der Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs geprüft.
Wie bereits der Presse zu entnehmen ist, werden auch seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg bereits umfassende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der EECH geführt. „Sollten diese Ermittlungen in einer Verurteilung der Verantwortlichen münden, sehen wir darin zusätzliche Argumente für Schadenersatzansprüche“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 600 Anleger der EECH betreut.
Sollten die Ansprüche gegen die Verantwortlichen der EECH AG gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können, haften diese für die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Anleger sollten diese Haftungsansprüche unbedingt prüfen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.03.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt