Donnerstag, März 06, 2008

EECH AG – LG Hamburg verurteilt EECH AG zur Zahlung von weiteren € 248.000,00

EECH muss zudem die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Das Landgericht Hamburg gab in 17 weiteren von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte betreuten Verfahren den Anlegerklagen statt. Die EECH AG wurde zur vorzeitigen Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibungen sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.

Wie die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH) nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“, mit einer Laufzeit bis August 2008.

Mit 16 Urteilen von 08.10.2007 wurde die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstmals gerichtlich bestätigt. Am 15.10.2007 folgten weitere Urteile, mit denen die EECH AG zur Zahlung eines Betrags in Höhe von € 910.000,00 verurteilt wurde. Am heutigen Donnerstag, den 06.03.2008 konnte die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte aus München/Berlin einen weiteren Erfolg für die von ihr vertretenen Anleger erreichen: Das LG Hamburg sprach in 17 Klageverfahren den Anlegern einen sofort fälligen Rückzahlungsanspruch in Höhe von € 248.000,00 zu. Darüber hinaus wurde die EECH AG verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 525 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Nachdem sich die EECH AG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, wurde für zahlreiche Anleger Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Derzeit sind noch über 200 Klageverfahren gegen die EECH AG vor dem LG Hamburg anhängig.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte konnte für ihre Mandanten in Sachen „EECH“ bisher einen Gesamtbetrag in Höhe von über € 1.558.000,00 erfolgreichen titulieren. Die nun verkündeten Urteile haben die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vollumfänglich bestätigt, wonach Anleihengläubiger der EECH ihre Anleihen vorzeitig kündigen können. Für Freitag, den 14.02.2008 sind weitere Urteile angekündigt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.03.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Keine Kommentare: