Anleger der Anleihe Frankreich (EECH AG) warten weiter auf ihre Zinsen.
Wie die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH) nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“.
Mit 16 Urteilen von 08.10.2007 wurde die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstmals auch formal gerichtlich bestätigt. Zwischenzeitlich wurden seitens der Kanzlei CLLB mehr als 150 erstinstanzliche Urteile gegen die EECH Energy Consult Holding erstritten. Der Gesamtbetrag der titulierten Forderungen beläuft sich zwischenzeitlich auf mehr als € 1,7 Mio. Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 530 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung.
Mittlerweile sorgen sich auch weitere Anleger der Anleihe „Windkraft Frankreich“ um ihr Geld. „Ein Grossteil unserer Mandanten hat bis heute die zuletzt fälligen Zinsen nicht erhalten“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB. Es ist daher zu erwarten, dass nun auch weitere Anleger von Ihren Kündigungsrechten Gebrauch machen und ihre Forderungen gerichtlich durchsetzen werden. „Eine nachvollziehbare Erklärung für den weiteren Zinszahlungsverzug liegt uns nicht vor“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.
EECH Group AG – Anleihe „Art Invest“
Zwischenzeitlich kam es auch bei der von der EECH Group AG ausgegebenen Inhaberteilschuldverschreibung „Art Invest“ zu Zahlungsschwierigkeiten. Mehr als 50 Mandanten der Kanzlei CLLB haben die Januar 2008 fälligen Zinsen bis heute nicht erhalten. Teilweise wurde die zunächst am 24.01.2008 überwiesenen Zinsen wieder storniert. Die EECH Group wurde daher bereits in mehreren Fällen mit anwaltlichen Schreiben nebst Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert. Die Fristen sind zum Teil bereits abgelaufen. Zahlungen sind bislang nicht erfolgt.
Die Gesamtforderung der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München vertretenen Anleger gegenüber der EECH Group AG beläuft sich zwischenzeitlich auf mehr als € 600.000,00.
Ein Teil der von der Kanzlei CLLB – Rechtsanwälte vertretenen Anleger hat daraufhin die sich aus dem Verzug ergebenden weiteren Rechte gegenüber der EECH Group geltend gemacht und die Rückforderung der jeweiligen Nennbeträge verlangt. Auch diese weitere Fristsetzung ist zwischenzeitlich fruchtlos verstrichen, so dass heute weitere Klagen gegen die EECH Group AG eingereicht wurden. Die Anleger fordern aufgrund des Zahlungsverzugs und anschließend erklärten Rücktritts die sofortige Rückzahlung des Anlagebetrags nebst angefallener Zinsen und Anwaltskosten.
Es ist aus unserer Sicht nicht mehr verständlich, warum die EECH Group Ihren vertraglichen Verpflichtungen trotz anwaltlicher Fristsetzung nicht nachkommt, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der Anleihe „Art Invest“ vertritt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.03.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Wie die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH) nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“.
Mit 16 Urteilen von 08.10.2007 wurde die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstmals auch formal gerichtlich bestätigt. Zwischenzeitlich wurden seitens der Kanzlei CLLB mehr als 150 erstinstanzliche Urteile gegen die EECH Energy Consult Holding erstritten. Der Gesamtbetrag der titulierten Forderungen beläuft sich zwischenzeitlich auf mehr als € 1,7 Mio. Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 530 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung.
Mittlerweile sorgen sich auch weitere Anleger der Anleihe „Windkraft Frankreich“ um ihr Geld. „Ein Grossteil unserer Mandanten hat bis heute die zuletzt fälligen Zinsen nicht erhalten“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB. Es ist daher zu erwarten, dass nun auch weitere Anleger von Ihren Kündigungsrechten Gebrauch machen und ihre Forderungen gerichtlich durchsetzen werden. „Eine nachvollziehbare Erklärung für den weiteren Zinszahlungsverzug liegt uns nicht vor“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.
EECH Group AG – Anleihe „Art Invest“
Zwischenzeitlich kam es auch bei der von der EECH Group AG ausgegebenen Inhaberteilschuldverschreibung „Art Invest“ zu Zahlungsschwierigkeiten. Mehr als 50 Mandanten der Kanzlei CLLB haben die Januar 2008 fälligen Zinsen bis heute nicht erhalten. Teilweise wurde die zunächst am 24.01.2008 überwiesenen Zinsen wieder storniert. Die EECH Group wurde daher bereits in mehreren Fällen mit anwaltlichen Schreiben nebst Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert. Die Fristen sind zum Teil bereits abgelaufen. Zahlungen sind bislang nicht erfolgt.
Die Gesamtforderung der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München vertretenen Anleger gegenüber der EECH Group AG beläuft sich zwischenzeitlich auf mehr als € 600.000,00.
Ein Teil der von der Kanzlei CLLB – Rechtsanwälte vertretenen Anleger hat daraufhin die sich aus dem Verzug ergebenden weiteren Rechte gegenüber der EECH Group geltend gemacht und die Rückforderung der jeweiligen Nennbeträge verlangt. Auch diese weitere Fristsetzung ist zwischenzeitlich fruchtlos verstrichen, so dass heute weitere Klagen gegen die EECH Group AG eingereicht wurden. Die Anleger fordern aufgrund des Zahlungsverzugs und anschließend erklärten Rücktritts die sofortige Rückzahlung des Anlagebetrags nebst angefallener Zinsen und Anwaltskosten.
Es ist aus unserer Sicht nicht mehr verständlich, warum die EECH Group Ihren vertraglichen Verpflichtungen trotz anwaltlicher Fristsetzung nicht nachkommt, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der Anleihe „Art Invest“ vertritt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.03.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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