Die Anleger, die sich als Genossenschaftsmitglied an der Leipziger Tereno Wohnungbaugesellschaft eG beteiligt haben, bekommen in diesen Tagen schlechte Nachrichten vom Finanzamt:
Sie werden aufgefordert, die ihnen gewährte Eigenheimzulage zurückzuzahlen. Viele Anleger dürfte die Rückforderung in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen, insbesondere dann, wenn sie zur Finanzierung des Genossenschaftsbeitritts auch noch ein Darlehen aufgenommen haben. Doch in den meisten Fällen kann den Anlegern, die sich jetzt in der Falle glauben, geholfen werden.
Konzipiert war die Anlage an der Tereno Wohnungsgenossenschaft eG ursprünglich für Kleinanleger, die sich mit Genossenschaftsanteilen in Höhe von € 5.400,00 bis € 40.800,00 beteiligen konnten. Die Anleger wurden dabei mit dem Slogan „Eigenheimzulage ohne Eigenheim“ geködert. Den Anlegern, die nicht genügend Eigenkapital zur Verfügung hatten, um den Genossenschaftsanteil zu bezahlen, wurde gleichzeitig noch ein Darlehensvertrag bei der mittlerweile insolventen Privatbank Reithinger mitvermittelt. Mit Hilfe der von Staat gewährten Eigenheimzulage sollte das Darlehen problemlos zurückbezahlt werden - quasi ohne Eigenmittel aufbringen zu müssen.
Jetzt fordern die Finanzämter von den Anlegern die Eigenheimzulage auf einen Schlag zurück, obwohl sie nicht an die Anleger, sondern meist an die finanzierende Bank zur Tilgung des Darlehens geflossen ist. Das Finanzamt argumentiert, dass Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage ist, dass die Tereno eG das ihr von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital auch überwiegend in Immobilien investiert. Dies hat die Tereno eG jedoch versäumt; ein Geniestreich der keinen Beifall verdient.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Kapitalanlegerrecht spezialisierten Kanzlei BGKS Rechtsanwälte: „Anleger, die ihre Genossenschaftsanteile über ein Darlehen finanziert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Rückabwicklung des Darlehensvertrages und der Genossenschaftsbeteiligung erreichen. In diesem Fall werden sie so gestellt, als ob sie die Verträge niemals abgeschlossen hätten. Je nach Fallgestaltung können auch Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung gegeben sein. Betroffene sollten ihren Fall daher von einem auf das Kapitalanlegerrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Tereno Wohnungsgenossenschaft eG" anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Sie werden aufgefordert, die ihnen gewährte Eigenheimzulage zurückzuzahlen. Viele Anleger dürfte die Rückforderung in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen, insbesondere dann, wenn sie zur Finanzierung des Genossenschaftsbeitritts auch noch ein Darlehen aufgenommen haben. Doch in den meisten Fällen kann den Anlegern, die sich jetzt in der Falle glauben, geholfen werden.
Konzipiert war die Anlage an der Tereno Wohnungsgenossenschaft eG ursprünglich für Kleinanleger, die sich mit Genossenschaftsanteilen in Höhe von € 5.400,00 bis € 40.800,00 beteiligen konnten. Die Anleger wurden dabei mit dem Slogan „Eigenheimzulage ohne Eigenheim“ geködert. Den Anlegern, die nicht genügend Eigenkapital zur Verfügung hatten, um den Genossenschaftsanteil zu bezahlen, wurde gleichzeitig noch ein Darlehensvertrag bei der mittlerweile insolventen Privatbank Reithinger mitvermittelt. Mit Hilfe der von Staat gewährten Eigenheimzulage sollte das Darlehen problemlos zurückbezahlt werden - quasi ohne Eigenmittel aufbringen zu müssen.
Jetzt fordern die Finanzämter von den Anlegern die Eigenheimzulage auf einen Schlag zurück, obwohl sie nicht an die Anleger, sondern meist an die finanzierende Bank zur Tilgung des Darlehens geflossen ist. Das Finanzamt argumentiert, dass Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage ist, dass die Tereno eG das ihr von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital auch überwiegend in Immobilien investiert. Dies hat die Tereno eG jedoch versäumt; ein Geniestreich der keinen Beifall verdient.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Kapitalanlegerrecht spezialisierten Kanzlei BGKS Rechtsanwälte: „Anleger, die ihre Genossenschaftsanteile über ein Darlehen finanziert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Rückabwicklung des Darlehensvertrages und der Genossenschaftsbeteiligung erreichen. In diesem Fall werden sie so gestellt, als ob sie die Verträge niemals abgeschlossen hätten. Je nach Fallgestaltung können auch Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung gegeben sein. Betroffene sollten ihren Fall daher von einem auf das Kapitalanlegerrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Tereno Wohnungsgenossenschaft eG" anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt