Durch die Investition in Schiffsfonds haben Tausende Anleger
viel Geld verloren. Die allermeisten Schiffsfonds sind gegenwärtig schwer in
Seenot. Das liegt nicht am Meeresgott Neptun, sondern an Reedern,
Fondsinitiatoren und finanzierenden Banken, die zum gemeinsamen Vorteil und zu
Lasten der Anleger Schiffe bauen ließen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich
gebraucht wurden.
Im Jahr 2005 wurden in Deutschland die reinen
Steuersparmodelle vom Gesetzgeber abgeschafft. Bis dahin waren Schiffsfonds
für Anleger wegen der Steuerersparnisse aus hohen Anfangsverlusten sehr
attraktiv. Auch danach wurden weiter Schiffsfonds aufgelegt und Anlegern
als lukrative Geldanlage angepriesen. Wobei der Nutzen für Anleger jetzt
nicht mehr aus Steuervorteilen hergeleitet wurde, sondern aus der angeblich
hohen wirtschaftlichen Ertragskraft der Schifffahrtsmärkte.
Was Sie als Anleger
nicht wissen konnten und Ihnen auch niemand gesagt hat: Nichts ist so
unkalkulierbar wie der Schifffahrtsmarkt.
Jeder Versuch, die Entwicklung über die Dauer eines
Fondslebens von 15 bis 20 Jahren zu prognostizieren, muss scheitern. Die
Charterraten, auf deren Höhe es bei Schiffsfonds in erster Linie ankommt,
lassen sich nicht sinnvoll vorhersagen. Dass prognostizierte Raten nach
Ablauf der Erstcharter auch nur ungefähr erreicht werden, wäre reiner Zufall.
Es reicht nicht, wenn in den Verkaufsprospekten der
allermeisten Schiffsfonds darauf hingewiesen wird, zukünftige Charterraten
könnten nicht „exakt“ prognostiziert werden. Sie können nämlich nicht nur nicht
exakt, sondern im Grunde überhaupt nicht verlässlich prognostiziert werden.
Das einzig verlässlich
auf den Schifffahrtsmärkten ist die dort herrschende Unsicherheit und das damit
verbundene ständige Auf und Ab der Fracht- und Charterraten.
Fondsinitiatoren sehen das natürlich anders: Die Misere
resultiere aus einer Weltwirtschaftskrise, wird behauptet, hervorgerufen durch
die Pleite der Lehman-Bank im Herbst 2008 und die sogenannte Subprime-Krise in
den USA. Beides führte tatsächlich dazu, dass die Banken sich untereinander
vorübergehend nicht mehr vertrauten, was den internationalen Warenaustausch im
Jahr 2009 vorübergehend einschränkte und zu weniger Nachfrage nach
Transportraum auf Schiffen führte.
Die "Nachfrage-Delle" war aber bereits 2010
ausgebügelt, trotzdem blieben die Fracht- und Charterraten im Keller. Das
überrascht Fachleute nicht, denn sie wissen, dass niedrige Charterraten nur temporär
auf Krisen zurückzuführen sind, sondern schlicht dem weltweit viel zu großen
Angebot an Schiffstransportraum geschuldet sind.
Bereits seit der Jahrtausendwende vertreten die hier
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Tausende von Anlegern und Investoren
in diesem Marktsegment.
Im Herbst 2016 haben sich Kreditinstitute im großen Stil von
Schiffsfinanzierungen getrennt. Hintergrund sind Bilanzkorrekturen, die
vor allem die erheblichen Ausfallrisiken in den Büchern der Banken reduzieren
sollen, die größten Teils allein aufgrund der Schiffskrise entstanden sind.
Täglich bringen immer
mehr betroffene Anleger in Telefongesprächen mit dem BSZ e.V. ihren Unmut gegen
ihre Bank oder ihren Finanzberater mit deutlichen Worten zum Ausdruck.
Dies gerade auch, weil sich immer mehr Anleger mit der
Aufforderung bereits erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen konfrontiert
sehen.
Die Vorwürfe der Anleger gegen die Finanzinstitute gleichen
sich fas alle. Die Banken hätten sich unverhältnismäßig an den Investitionen
der Anleger bereichert bzw. die Schiffsfonds ungeprüft vermittelt. Bei dem BSZ
e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch
nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem
Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen
die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am
Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden.“
Allerdings ist es nicht damit getan, „verbal Dampf
abzulassen“ oder gar vor den Banken und Emissionshäusern zu demonstrieren, sagt
Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. ,,Die Verantwortlichen müssen auch zur
Rechenschaft gezogen werden!“ Daher empfiehlt Roosen geschädigten
Schiffsfonds-Anleger dem Rat der erfahrenen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zu
folgen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.
,,Wer eine sichere Altersvorsorge aufbauen möchte, war mit
der Beteiligung an einem Schiffsfonds ganz sicher falsch beraten“, so ein BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt.
Welche Möglichkeiten
habe ich als Anleger in einem Schiffsfonds, um mein Kapital zurück zu bekommen?
Die vorgenannten Gründe für die desaströse Entwicklung der
Schiffsfonds zeigen sehr deutlich, dass sowohl in der Konzeption der
Schiffsfonds eklatante Fehler gemacht wurden, als auch falsch beraten wurde.
Der Emissionsprospekt muss richtig und vollständig sein und
den Anleger umfassend über die ins Auge gefasste Beteiligung informieren und
insbesondere die Risiken aufzeigen, damit der Anleger selbst entscheiden kann,
ob er diese Risiken eingehen möchte oder nicht. Ist der Prospekt falsch, müssen
die Urheber dafür gerade stehen.
Dies gilt auch, wenn der Anleger anhand eines falschen
Prospektes beraten wurde.
Eine hoch
spezialisierte BSZ e,V. Anlegerschutzkanzlei bietet bei einigen Schiffsfonds
die Durchführung eines Kapitalanlegermusterverfahrens an.
Das bedeutet, dass für alle Anleger gleichzeitig
festgestellt wird, ob der Prospekt falsch ist. Dieses Verfahren ist
kostengünstiger als eine individuelle Klage.
Die individuelle Klage gegen den Anlageberater, sei es eine
Bank oder ein sog. freier Vermittler ist aber gleichwohl die richtige
Möglichkeit, Schadensersatz zu erstreiten, auch wenn das Kostenrisiko größer
ist.
Der Berater schuldet dem Anleger nämlich eine sog. anleger-
und anlagegerechte Beratung. Er muss den Anleger so beraten, dass dieser ein
auf seine persönliche Risikobereitschaft zugeschnittenes Produkt erhält. Sucht
der Berater ein unpassendes Produkt aus, ist er dem Anleger zum Schadensersatz
verpflichtet.
Dasselbe gilt, wenn der Berater es unterlässt, das Produkt,
also den Schiffsfonds, auf Plausibilität zu prüfen. Auch dann bekommt der
Anleger Schadensersatz. Der Anleger erhält dann sein eingesetztes Kapital
zurück und muss sich nicht mehr mit seinem fehlgeschlagenen Investment herum
ärgern.
- Fördermitgliedern
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds bietet diese hoch
spezialisierte Anlegerschutzkanzlei eine kostenfreie Ersteinschätzung der
Möglichkeiten an, sich ihren Investments zu lösen und erfolgreich
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte scheuen sich auch
nicht, von einem Verfahren abzuraten, wenn sie die Erfolgsaussichten als gering
einstufen.
Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie als Fördermitglied der
BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds“ Kontakt mit uns auf. Die hier
berichtenden Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind Experten für
Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch
auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Sie prüfen für die BSZ e.V. Fördermitglieder
im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten für
Schadensersatzforderungen und auch zur Abwehr von Rückzahlungsforderungen bei
Schiffsfonds.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds
haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl
betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen
in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische
Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte
Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem
gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese
Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und
Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung
ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, oder mit der Rückforderung von
Ausschüttungen konfrontiert sind, können eine rechtliche Überprüfung
ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.
Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den
letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Melden Sie sich hier zur BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds an!
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
hh
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen