Montag, September 10, 2018

Welche Möglichkeiten habe ich als Anleger in einem Schiffsfonds, um mein Kapital zurück zu bekommen?

Durch die Investition in Schiffsfonds haben Tausende Anleger viel Geld verloren. Die allermeisten Schiffsfonds sind gegenwärtig schwer in Seenot. Das liegt nicht am Meeresgott Neptun, sondern an Reedern, Fondsinitiatoren und finanzierenden Banken, die zum gemeinsamen Vorteil und zu Lasten der Anleger Schiffe bauen ließen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich gebraucht wurden.

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland die reinen Steuersparmodelle vom Gesetzgeber abgeschafft. Bis dahin waren Schiffsfonds für  Anleger wegen der Steuerersparnisse aus hohen Anfangsverlusten sehr attraktiv. Auch danach wurden weiter Schiffsfonds aufgelegt und Anlegern als lukrative Geldanlage angepriesen. Wobei der Nutzen für Anleger jetzt nicht mehr aus Steuervorteilen hergeleitet wurde, sondern aus der angeblich hohen wirtschaftlichen Ertragskraft der Schifffahrtsmärkte.

Was Sie als Anleger nicht wissen konnten und Ihnen auch niemand gesagt hat: Nichts ist so unkalkulierbar wie der Schifffahrtsmarkt.

Jeder Versuch, die Entwicklung über die Dauer eines Fondslebens von 15 bis 20 Jahren zu prognostizieren, muss scheitern. Die Charterraten, auf deren Höhe es bei Schiffsfonds in erster Linie ankommt, lassen sich nicht sinnvoll vorhersagen.  Dass prognostizierte Raten nach Ablauf der Erstcharter auch nur ungefähr erreicht werden, wäre reiner Zufall.

Es reicht nicht, wenn in den Verkaufsprospekten der allermeisten Schiffsfonds darauf hingewiesen wird, zukünftige Charterraten könnten nicht „exakt“ prognostiziert werden. Sie können nämlich nicht nur nicht exakt, sondern im Grunde überhaupt nicht verlässlich prognostiziert werden.

Das einzig verlässlich auf den Schifffahrtsmärkten ist die dort herrschende Unsicherheit und das damit verbundene ständige Auf und Ab der Fracht- und Charterraten.

Fondsinitiatoren sehen das natürlich anders: Die Misere resultiere aus einer Weltwirtschaftskrise, wird behauptet, hervorgerufen durch die Pleite der Lehman-Bank im Herbst 2008 und die sogenannte Subprime-Krise in den USA. Beides führte tatsächlich dazu, dass die Banken sich untereinander vorübergehend nicht mehr vertrauten, was den internationalen Warenaustausch im Jahr 2009 vorübergehend einschränkte und zu weniger Nachfrage nach Transportraum auf Schiffen führte.

Die "Nachfrage-Delle" war aber bereits 2010 ausgebügelt, trotzdem blieben die Fracht- und Charterraten im Keller. Das überrascht Fachleute nicht, denn sie wissen, dass niedrige Charterraten nur temporär auf Krisen zurückzuführen sind, sondern schlicht dem weltweit viel zu großen Angebot an Schiffstransportraum geschuldet sind.

Bereits seit der Jahrtausendwende vertreten die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Tausende von Anlegern und Investoren in diesem Marktsegment.

Im Herbst 2016 haben sich Kreditinstitute im großen Stil von Schiffsfinanzierungen getrennt. Hintergrund sind Bilanzkorrekturen, die vor allem die erheblichen Ausfallrisiken in den Büchern der Banken reduzieren sollen, die größten Teils allein aufgrund der Schiffskrise entstanden sind.

Täglich bringen immer mehr betroffene Anleger in Telefongesprächen mit dem BSZ e.V. ihren Unmut gegen ihre Bank oder ihren Finanzberater mit deutlichen Worten zum Ausdruck.

Dies gerade auch, weil sich immer mehr Anleger mit der Aufforderung bereits erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen konfrontiert sehen.

Die Vorwürfe der Anleger gegen die Finanzinstitute gleichen sich fas alle. Die Banken hätten sich unverhältnismäßig an den Investitionen der Anleger bereichert bzw. die Schiffsfonds ungeprüft vermittelt. Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden.“

Allerdings ist es nicht damit getan, „verbal Dampf abzulassen“ oder gar vor den Banken und Emissionshäusern zu demonstrieren, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. ,,Die Verantwortlichen müssen auch zur Rechenschaft gezogen werden!“ Daher empfiehlt Roosen geschädigten Schiffsfonds-Anleger dem Rat der erfahrenen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zu folgen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

,,Wer eine sichere Altersvorsorge aufbauen möchte, war mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds ganz sicher falsch beraten“, so ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Welche Möglichkeiten habe ich als Anleger in einem Schiffsfonds, um mein Kapital zurück zu bekommen?

Die vorgenannten Gründe für die desaströse Entwicklung der Schiffsfonds zeigen sehr deutlich, dass sowohl in der Konzeption der Schiffsfonds eklatante Fehler gemacht wurden, als auch falsch beraten wurde.

Der Emissionsprospekt muss richtig und vollständig sein und den Anleger umfassend über die ins Auge gefasste Beteiligung informieren und insbesondere die Risiken aufzeigen, damit der Anleger selbst entscheiden kann, ob er diese Risiken eingehen möchte oder nicht. Ist der Prospekt falsch, müssen die Urheber dafür gerade stehen.

Dies gilt auch, wenn der Anleger anhand eines falschen Prospektes beraten wurde.

Eine hoch spezialisierte BSZ e,V. Anlegerschutzkanzlei bietet bei einigen Schiffsfonds die Durchführung eines Kapitalanlegermusterverfahrens an.

Das bedeutet, dass für alle Anleger gleichzeitig festgestellt wird, ob der Prospekt falsch ist. Dieses Verfahren ist kostengünstiger als eine individuelle Klage.

Die individuelle Klage gegen den Anlageberater, sei es eine Bank oder ein sog. freier Vermittler ist aber gleichwohl die richtige Möglichkeit, Schadensersatz zu erstreiten, auch wenn das Kostenrisiko größer ist.

Der Berater schuldet dem Anleger nämlich eine sog. anleger- und anlagegerechte Beratung. Er muss den Anleger so beraten, dass dieser ein auf seine persönliche Risikobereitschaft zugeschnittenes Produkt erhält. Sucht der Berater ein unpassendes Produkt aus, ist er dem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet.

Dasselbe gilt, wenn der Berater es unterlässt, das Produkt, also den Schiffsfonds, auf Plausibilität zu prüfen. Auch dann bekommt der Anleger Schadensersatz. Der Anleger erhält dann sein eingesetztes Kapital zurück und muss sich nicht mehr mit seinem fehlgeschlagenen Investment herum ärgern.

  • Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds bietet diese hoch spezialisierte Anlegerschutzkanzlei eine kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeiten an, sich ihren Investments zu lösen und erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  scheuen sich auch nicht, von einem Verfahren abzuraten, wenn sie die Erfolgsaussichten als gering einstufen.

Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds“ Kontakt mit uns auf. Die hier berichtenden Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Sie prüfen für die BSZ e.V. Fördermitglieder im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten für Schadensersatzforderungen und auch zur Abwehr von Rückzahlungsforderungen bei Schiffsfonds.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind,  können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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hh

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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