Der Immobilienfonds MPC Holland 47 hat mit teilweise leerstehenden Immobilien und möglichen Problemen bei den Krediten des Fonds zu kämpfen. Hilfe für Anleger.
Was kommt auf die Anleger des Immobilienfonds
Holland 47 aus dem Haus MPC zu? Ein Bericht des Branchendienstes Fondstelegramm
legt nahe, dass beim dem geschlossenen Immobilienfonds MPC Holland 47 nicht
alles rund läuft. Gleich an zwei Fronten seien Probleme zu vermelden. Zum einen
kämpfe der Immobilienfonds mit erheblichen Leerständen in den beiden
Fondsimmobilien: in dem Amsterdamer Objekt stehen 17 % der Fläche leer, in
Amstelveen betrifft der Leerstand sogar 25 % der Fläche. Leerstände schlagen
sich aber bei der 2013 anstehenden Neuvermietung und in der Bewertung einer
Immobilie negativ nieder. Und an dieser Stelle lauert auch schon das nächste
Problem des MPC Holland 47.
Erhebliche Leerstände in Immobilien des MPC
Holland 47
So soll der MPC Holland 47 laut
Fondstelegramm gegen die loan-to-value-Klausel (ltv-Klausel) verstoßen haben.
Als loan-to-value wird das Verhältnis zwischen dem Wert der Immobilie und dem
Wert des Kredits, mit dem die Immobilie finanziert wird, bezeichnet. Wird die
Immobilie abgewertet, sinkt aber nicht automatisch der Wert des Kredits. Um
sich gegen Ausfälle zu sichern, haben Banken daher in ihre Kreditverträge
ltv-Klauseln eingebaut, die es ihnen ermöglichen, Kredit fällig zu stellen,
wenn der Wert der Immobilie unter einen bestimmten Wert sinkt. Zwar ist dies
keine zwingende Folge, dennoch bleibt den Banken die Option offen, solange der
Wert der Immobilie des MPC Holland 47 nicht ansteigt.
Für
die Anleger des Immobilenfonds MPC Holland 47 sind dies keine besonders
erfreulichen Nachrichten. Auch, weil sie bereits Einschnitte hinnehmen mussten:
2011 mussten auf Ausschüttungen verzichten und sich im Vorjahr bereits mit
halbierten Ausschüttungen begnügen. Wie sich die obigen Neuigkeiten auf die
weitere Entwicklung des Fonds auswirken, bleibt abzuwarten. Im allerschlimmsten
Fall könnten sich die Probleme des MPC Holland 47 intensivieren und es zu einer
Insolvenz kommen. Davon ist zwar noch nicht die Rede, aber Anleger, die sich
jetzt von ihren Anteile trennen möchten, müssen sich dennoch mit
Verlustmöglichkeiten auseinandersetzen.
Was können Anleger jetzt unternehmen?
So ist der Verkauf der „gebrauchten“ Anteile
des MPC Holland 47 auf dem Zweitmarkt momentan mit deutlichen Verlusten
verbunden: Der Kurs bewegt sich bei etwa einem Drittel dessen, was die Anleger
des MPC Holland 47 ursprünglich investierten. Welche Alternativen gibt es für
Anleger, die sich von ihren Beteiligungen an dem Immobilienfonds trennen
möchten? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt
werden, ob Anleger des MPC Holland 47 sich
von ihrer Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds trennen
können. Ein möglicher Ansatzpunkt, um dies zu erreichen, ist die Anlageberatung
auf Fehler zu überprüfen.
So geschah es immer wieder, dass die
Beteiligung an einem Immobilienfonds wie dem MPC Holland 47 als sichere
Kapitalanlagen oder Bausteine einer sicheren Altersvorsorge angepriesen wurde.
Dabei sind Immobilienfonds Unternehmen denen das unternehmenstypische Risiko
des Totalverlusts des investierten Gelds innewohnt. Auch können Anleger des MPC
Holland 47 sich nicht jederzeit problemlos von ihren Anteilen trennen, da die
ungeregelten Zweitmärkte auf dem Prinzip des Angebots und der Nachfrage
basieren. Zu den häufigen Versäumnissen von Banken und Anlageberatern gehört
auch, dass sie die Anleger nicht über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick
backs) aufklärten.
Beratung durch Fachanwalt kann Alternativen
aufzeigen
Sollten die Banken oder Anlageberater gegen
diese oder ähnliche Pflichten verstoßen haben, bestehen gute Chancen für die
Anleger des MPC Holland 47, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem
Immobilienfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Beratern
fordern können. Anleger des MPC Holland 47, die Bescheid wissen möchten, welche
Alternativen ihnen offen stehen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht wenden und sich beraten lassen.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „MPC Holland 47“ beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.