Samstag, Juni 30, 2012

MPC Holland 47 – Probleme an der Waterkant – Hilfe für Anleger


Der Immobilienfonds MPC Holland 47 hat mit teilweise leerstehenden Immobilien und möglichen Problemen bei den Krediten des Fonds zu kämpfen. Hilfe für Anleger.


Was kommt auf die Anleger des Immobilienfonds Holland 47 aus dem Haus MPC zu? Ein Bericht des Branchendienstes Fondstelegramm legt nahe, dass beim dem geschlossenen Immobilienfonds MPC Holland 47 nicht alles rund läuft. Gleich an zwei Fronten seien Probleme zu vermelden. Zum einen kämpfe der Immobilienfonds mit erheblichen Leerständen in den beiden Fondsimmobilien: in dem Amsterdamer Objekt stehen 17 % der Fläche leer, in Amstelveen betrifft der Leerstand sogar 25 % der Fläche. Leerstände schlagen sich aber bei der 2013 anstehenden Neuvermietung und in der Bewertung einer Immobilie negativ nieder. Und an dieser Stelle lauert auch schon das nächste Problem des MPC Holland 47.

Erhebliche Leerstände in Immobilien des MPC Holland 47

So soll der MPC Holland 47 laut Fondstelegramm gegen die loan-to-value-Klausel (ltv-Klausel) verstoßen haben. Als loan-to-value wird das Verhältnis zwischen dem Wert der Immobilie und dem Wert des Kredits, mit dem die Immobilie finanziert wird, bezeichnet. Wird die Immobilie abgewertet, sinkt aber nicht automatisch der Wert des Kredits. Um sich gegen Ausfälle zu sichern, haben Banken daher in ihre Kreditverträge ltv-Klauseln eingebaut, die es ihnen ermöglichen, Kredit fällig zu stellen, wenn der Wert der Immobilie unter einen bestimmten Wert sinkt. Zwar ist dies keine zwingende Folge, dennoch bleibt den Banken die Option offen, solange der Wert der Immobilie des MPC Holland 47 nicht ansteigt.

 Für die Anleger des Immobilenfonds MPC Holland 47 sind dies keine besonders erfreulichen Nachrichten. Auch, weil sie bereits Einschnitte hinnehmen mussten: 2011 mussten auf Ausschüttungen verzichten und sich im Vorjahr bereits mit halbierten Ausschüttungen begnügen. Wie sich die obigen Neuigkeiten auf die weitere Entwicklung des Fonds auswirken, bleibt abzuwarten. Im allerschlimmsten Fall könnten sich die Probleme des MPC Holland 47 intensivieren und es zu einer Insolvenz kommen. Davon ist zwar noch nicht die Rede, aber Anleger, die sich jetzt von ihren Anteile trennen möchten, müssen sich dennoch mit Verlustmöglichkeiten auseinandersetzen.

Was können Anleger jetzt unternehmen?

So ist der Verkauf der „gebrauchten“ Anteile des MPC Holland 47 auf dem Zweitmarkt momentan mit deutlichen Verlusten verbunden: Der Kurs bewegt sich bei etwa einem Drittel dessen, was die Anleger des MPC Holland 47 ursprünglich investierten. Welche Alternativen gibt es für Anleger, die sich von ihren Beteiligungen an dem Immobilienfonds trennen möchten? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, ob Anleger des MPC Holland 47 sich  von ihrer Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds trennen können. Ein möglicher Ansatzpunkt, um dies zu erreichen, ist die Anlageberatung auf Fehler zu überprüfen.

So geschah es immer wieder, dass die Beteiligung an einem Immobilienfonds wie dem MPC Holland 47 als sichere Kapitalanlagen oder Bausteine einer sicheren Altersvorsorge angepriesen wurde. Dabei sind Immobilienfonds Unternehmen denen das unternehmenstypische Risiko des Totalverlusts des investierten Gelds innewohnt. Auch können Anleger des MPC Holland 47 sich nicht jederzeit problemlos von ihren Anteilen trennen, da die ungeregelten Zweitmärkte auf dem Prinzip des Angebots und der Nachfrage basieren. Zu den häufigen Versäumnissen von Banken und Anlageberatern gehört auch, dass sie die Anleger nicht über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufklärten.

Beratung durch Fachanwalt kann Alternativen aufzeigen

Sollten die Banken oder Anlageberater gegen diese oder ähnliche Pflichten verstoßen haben, bestehen gute Chancen für die Anleger des MPC Holland 47, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Immobilienfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Beratern fordern können. Anleger des MPC Holland 47, die Bescheid wissen möchten, welche Alternativen ihnen offen stehen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und sich beraten lassen.


Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „MPC Holland 47“ beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de                                                                                                                                           
     
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll


Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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