Freitag, Juni 29, 2012

DEGI International – Was können Anleger, die nicht mehr an der Abwicklung teilnehmen möchten, tun?


Der offene Immobilienfonds DEGI International wurde im Oktober 2011 aufgelöst und wird in den nächsten Jahren abgewickelt. Welche Alternativen zur Abwicklung gibt es? Spezialisierte Anlegerkanzlei kann helfen. 

Die Abwicklung eines offenen Immobilienfonds dauert lang. Diese Erfahrung müssen die Anleger des aufgelösten Fonds DEGI International machen. Welche Optionen stehen Anlegern, die nicht Monate und Jahre auf ihr Geld warten möchten, offen? Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist eine Möglichkeit, aber wegen Kursschwankungen und Verkaufsgebühren mit Unwägbarkeiten und Verlustrisiken verbunden. Eine Alternative hierzu ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

 Gericht stellte systematische Falschberatung fest

 Dass sich dies lohnen kann, zeigt der konkrete Fall eines von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretenen Anlegers, der in den DEGI International investiert hatte. In einem Gerichtsprozess, der gegen die Allianz Bank geführt wird, wurden schwere Fehler des Anlageberatungsgesprächs offenbar. Dass Bankkunden vor der Investition in den DEGI International nicht nur von der Allianz Bank falsch beraten wurde, zeigen weitere Urteile gegen die Commerzbank. Dort wird in einem Urteil eine systematisch schlechte Schulung der Berater festgestellt. Daher wurde Anlegern der DEGI International als jederzeit verfügbare, absolut sichere Kapitalanlage angepriesen. Dass diese Versprechen nicht gehalten werden können, zeigte sich bei der Auflösung des DEGI International im Oktober 2011. Der Fonds konnte nach der zweiten Schließung wegen Liquiditätsproblemen nicht wieder öffnen und wird jetzt abgewickelt. Da während einer Abwicklung Auszahlungen nur alle 6 Monate vorgesehen sind, müssen die Anleger des DEGI International jetzt lange auf ihr „gefangenes“ Geld warten. 

Spezialisierte Kanzlei kann Anlegern des DEGI International helfen

Die Verfahren gegen die Allianz Bank und die Commerzbank zeigen, dass Anleger des DEGI International gute Chancen haben, Schadensersatz zu fordern, wenn sie falsch beraten wurden. Gerade Anleger, die eine sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, sollten nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Anleger, die nach einer Beratung, in der solche oder ähnliche Versprechen gemacht wurden, in den DEGI International investierten, sollten sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DEGI International anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt viele Anleger offener Immobilienfonds – auch viele Anleger des DEGI International -  und hat dementsprechend reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DEGI International anschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll 


Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. Juni 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


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