Der offene Immobilienfonds DEGI International wurde im Oktober 2011 aufgelöst und wird in den nächsten Jahren abgewickelt. Welche Alternativen zur Abwicklung gibt es? Spezialisierte Anlegerkanzlei kann helfen.
Die Abwicklung eines offenen Immobilienfonds dauert lang.
Diese Erfahrung müssen die Anleger des aufgelösten Fonds DEGI International
machen. Welche Optionen stehen Anlegern, die nicht Monate und Jahre auf ihr
Geld warten möchten, offen? Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist eine
Möglichkeit, aber wegen Kursschwankungen und Verkaufsgebühren mit
Unwägbarkeiten und Verlustrisiken verbunden. Eine Alternative hierzu ist die
rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht.
Gericht stellte
systematische Falschberatung fest
Dass sich dies lohnen
kann, zeigt der konkrete Fall eines von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr.
Stoll & Kollegen vertretenen Anlegers, der in den DEGI International
investiert hatte. In einem Gerichtsprozess, der gegen die Allianz Bank geführt
wird, wurden schwere Fehler des Anlageberatungsgesprächs offenbar. Dass
Bankkunden vor der Investition in den DEGI International nicht nur von der
Allianz Bank falsch beraten wurde, zeigen weitere Urteile gegen die
Commerzbank. Dort wird in einem Urteil eine systematisch schlechte Schulung der
Berater festgestellt. Daher wurde Anlegern der DEGI International als jederzeit
verfügbare, absolut sichere Kapitalanlage angepriesen. Dass diese Versprechen
nicht gehalten werden können, zeigte sich bei der Auflösung des DEGI
International im Oktober 2011. Der Fonds konnte nach der zweiten Schließung
wegen Liquiditätsproblemen nicht wieder öffnen und wird jetzt abgewickelt. Da
während einer Abwicklung Auszahlungen nur alle 6 Monate vorgesehen sind, müssen
die Anleger des DEGI International jetzt lange auf ihr „gefangenes“ Geld
warten.
Spezialisierte Kanzlei kann Anlegern des DEGI International
helfen
Die Verfahren gegen die Allianz Bank und die Commerzbank
zeigen, dass Anleger des DEGI International gute Chancen haben, Schadensersatz
zu fordern, wenn sie falsch beraten wurden. Gerade Anleger, die eine sichere
und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, sollten nicht zögern, sich
rechtlich beraten zu lassen. Anleger, die nach einer Beratung, in der solche
oder ähnliche Versprechen gemacht wurden, in den DEGI International
investierten, sollten sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DEGI International
anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen
vertritt viele Anleger offener Immobilienfonds – auch viele Anleger des DEGI
International - und hat dementsprechend
reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DEGI International anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. Juni 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. Juni 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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