Auch das Oberlandesgericht Celle hat jetzt der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Sachen MONTRANUS-Medienfonds Recht gegeben: Mit Urteil vom 21.03.2012 hat es in zweiter Instanz die Schadensersatzansprüche eines klagenden Anlegers anerkannt, der sich in Höhe von rund T€ 400 an vier HANNOVER LEASING Filmfonds beteiligt hatte.
OLG Celle bestätigt LG Hannover
Am 12.08.2011 hatte das Landgericht Hannover
einem Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Schadensersatz zugesprochen. Bereits erstinstanzlich stützte das Gericht sein
Urteil auf die zuletzt sehr anlegerfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs (BGH). Das Oberlandesgericht Celle hat jetzt in zweiter
Instanz die Entscheidung des Erstgerichts bestätigt und die beklagte NORD/LB
zum Schadensersatz verurteilt. Der vor Gericht erfolgreiche Filmfondsanleger
kann jetzt seine Fondsbeteiligungen rückabwickeln.
Medienfonds vor Gericht
Das Besondere an der vorliegenden
Entscheidung ist, dass sich der klagende Anleger an allen drei
MONTRANUS-Medienfonds beteiligt hatte. Neben einer Filmfondsbeteiligung an der
Magical Productions GmbH & Co. KG (HANOVER LEASING 142) hat sich das
Gericht auch mit der MONTRANUS Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG
(HANNOVER LEASING 143), der MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & CO.
Verwaltungs KG (HANNOVER LEASING 158) und der MONTRANUS Dritte Beteiligungs
GmbH & CO. Verwaltungs KG (HANNOVER LEASING 166) befasst. Da das OLG Celle
die Revision zum BGH nicht zuließ, dürfte das Urteil weitreichende Bedeutung
haben.
HANNOVER LEASING Filmfonds
HANNOVER LEASING zählt zu den führenden
deutschen Anbietern von geschlossenen Fonds. Die Filmfonds von HANNOVER LEASING
stehen aber schon seit längerer Zeit im Brennpunkt der Kritik. So meldete z.B.
das Handelsblatt am 02.11.2011, dass der Zoff zwischen Filmfondsinitiatoren und
Finanzverwaltung sich zuspitzen würde. Bei acht der insgesamt 14 Filmfonds von
HANNOVER LEASING würden die Beamten Steuerhinterziehung vermuten. Einige
Medienfonds weisen auch eine beachtliche wirtschaftliche Fehlentwicklung auf.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel: „Im Interesse
unserer Mandanten haben wir bei den Medienfondsprozessen konsequent auf die
Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzt. Anleger, die sich an
HANNOVER LEASING Filmfonds beteiligt haben, werden davon auch in Zukunft
profitieren.“
Verjährung droht!
Wer sich an einem HANNOVER LEASING Filmfonds,
insbesondere an einem MONTRANUS-Medienfonds beteiligt hat, sollte sich aber
beeilen und sobald wie möglich einen Rechtsanwalt einschalten. Rechtsanwalt Dr.
Steinhübel: „Wenn ein Anleger Kenntnis von seinem berechtigten
Schadensersatzanspruch erlangt hat, muss er innerhalb von drei Jahren
Schadensersatzklage erheben. Ansonsten droht die Verjährung! Mitunter verschlechtern
sich also mit jedem Tag des Zuwartens die Erfolgschancen.“
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Hannover Leasing/ MONTRANUS-Medienfonds“ beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30. juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30. juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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