Donnerstag, Dezember 05, 2019

Drei gewichtige Herren vor einer gewichtigen Entscheidung.

Retten wir das Klima wenn wir kein Fleisch essen? Sollen wir auf Pommes frites verzichten?

Wir sind der Speisenkarte zum Opfer gefallen und haben jeweils ein Rumpsteak vom Bauernhof aus dem Odenwald genossen. Es war großartig!!

Wir denken, dass wir den Bauern damit mehr gedient haben als die Wertschätzungskampagnen und runden Tische von Frau Merkel.



Lesen Sie zum Thema Landwirtschaft  den nachfolgenden Artikel von Holger Douglas:


Kaffeekränzchen bei der Kanzlerin. Merkel schmeichelt Bauern: Die Landwirtschaftspolitik aber bleibt.

Die Kanzlerin hatte geladen - und die Bauernvertreter kamen. Merkel seifte sie mit politischem Kitsch ein. Dass dabei Handfestes herauskommt, war wohl ohnehin nicht vorgesehen. Denn die Richtung der Landwirtschaftspolitik geben andere vor.

Mehr Einseifen geht kaum. Umweltschutz gehe nur mit den Landwirten und nicht gegen sie. »Wir« müssten neue Wege finden, die »Zukunft und Berechenbarkeit geben«, mehr Wertschätzung der landwirtschaftlichen Arbeit und derlei Sprüche mehr fielen beim großen Agrargipfel am Dienstag bei Kanzlers in Berlin.

Eine illustre Runde hatte sich zum großen Kaffeekränzchen im Kanzleramt getroffen. Abgesandte von 40 Verbänden und Organisationen vom »Bund Deutscher Pfadfinder«, vom »Evangelischen Jugendwerk in Württemberg« waren dort ebenso wie Vertreter des Landschafts- und Sportplatzbaus, Gartenbau, Raiffeisen und Agrarhandel, von Bildungszentren sowie Landwirt Wilhelm Kremer Schillings, der als »Bauer Willi« einen weithin beachteten Blog rund um Landwirtschaft betreibt. Viele Vertreter vieler unterschiedlicher Gruppen – so war sichergestellt, dass nichts dabei herauskommen konnte. Was die Vertreter einer Reihe von Gruppierungen wie Pfadfinder dabei sollten, blieb bis zum Schluss offen.

Im Grunde genommen war das Treffen überflüssig. Denn die Bundeskanzlerin hatte vor dem Treffen bereits vehement einen Kurswechsel in der Agrarpolitik ausgeschlossen. Das bedeutet: Die Linie steht fest, die weiteren Einschränkungen der landwirtschaftlichen Betriebe werden fortgesetzt. Lediglich die Kommunikation wird verbessert.

Die Positionen in der Agrarpolitik der Koalition bestimmt nicht die CDU, sondern die SPD mitsamt ihren NGOs. Die haben neben dem individuellen Autoverkehr die Landwirtschaft als Lieblingsfeind ausgemacht und bekämpfen sie nach Kräften. Die CDU ist Ja-Sager und schaut zu, Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner verteidigt diese Politik, versucht lediglich, mehr Geld für die Landwirte herauszuholen.

Merkel jedenfalls begrüßte die Vertreter im Internationalen Konferenzsaal. »Das sehen Sie daran, dass Dolmetscherkabinen vorhanden sind«, wollte sie wohl Eindruck vor dem herangereisten Volk aus der Provinz schinden.

»Der Dialog ist mir sehr wichtig«, meinte Merkel: »Wir wissen, dass Sie unter großen Druck stehen.« Sie redete von »großem Respekt für Ihre Arbeit«. Und: »Ich will zum Ausdruck bringen, dass Sie ein ganz wichtiger Teil der Gesellschaft sind.« Doch: »Wir müssen in vielen Bereichen neue Antworten finden.«

Der Klimawandel muss als Knüppel für die landwirtschaftsfeindliche Politik herhalten: »Wir haben hohe Auflagen für Sie! Wir haben aber auch ein dramatisches Problem bei der Artenvielfalt. Ich sage ausdrücklich, dass wir nicht der Meinung sind, Sie sind nicht die einzigen Verursacher, von dem, was sich in der Natur ändert.«

Merkel plauscht mit den Landwirten, schließt jedoch einen Kurswechsel ausdrücklich aus. Das bedeutet zum Beispiel, dass Landwirte entsprechend der jüngsten Fassung der Düngeverordnung weniger düngen sollen. Der Grund: die angeblich zu hohen Nitratwerte im Grundwasser. Doch die Folgen für die Landwirtschaft sind beträchtlich: Die Bauern müssen Stickstoffmengen ausbringen, die unter dem Bedarf der Pflanzen liegen. Das bedeutet eine Mangelversorgung und damit Ernteeinbußen der Bauern. Als längerfristige Folge werden die Böden ausgebeutet und für die nächsten Generationen unbrauchbar gemacht.

Doch Grundwasser solle nicht mit erhöhten Nitratwerten verunreinigt werden, meinte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und pochte auf die neue Düngeverordnung. Da besteht auch keine Bereitschaft zu korrigieren geschweige denn, unter Hinweis auf die falschen Nitratmesswerte die angekündigten Strafzahlungen Brüssels zu reklamieren.

Nahrungsmittel seien zu billig, verkündet sie und kommt gleich zur Frage nach dem Insektenschutz: »Ich kenne keinen Landwirt, der gegen Insektenschutz ist.«

Sie redet von Wertschätzungskampagnen und runden Tischen, die Diskussionen weitertreiben sollen. Doch von Diskussion allein kann die Landwirtschaft nicht leben und auch nicht von Klöckners Reden: »Ohne Landwirtschaft ist kein Land zu machen.«

Derweil macht draussen stellvertretend für viele Bauern Christian Lohmeyer seiner Wut Luft: »Wir werden für dumm verkauft von der Politik!«

»Das Einzige, was die Berliner Politik in Angst versetzt, ist dieser unglaubliche Zusammenhalt der Landwirte.« Es gebe, so Landwirt Lohmeyer weiter, nichts mehr, was die Politik nicht weiss. »Frau Merkel, Frau Klöckner – die wissen alles, was sie wissen müssen.«

Für besondere Empörung sorgen auch bei Lohmeyer die falschen Nitratmesswerte, die Deutschland nach Brüssel gemeldet hat. »Und wenn das, was unsere Landwirtschaftsministerin von Niedersachsen zusammen mit dem Ministerpräsidenten dort vor uns Bauern berichtet hat, nämlich dass falsche Daten gemeldet wurden, auf dessen Basis jetzt diese Strafzahlungen drohen – wenn das so richtig ist, dann erwarte ich, das die Politik den Arsch in der Hose hat zu sagen, da haben wir einen Fehler gemacht, und dafür können wir die Bauern nicht in Schutzhaft nehmen.«

»Es ist ein Unterschied, ob wir die Strafzahlungen tätigen müssen, weil wir Bauern uns nicht an Gesetze gehalten haben, oder weil man innerhalb der Bundesregierung bewusst falsche Daten geschickt hat.«

»Die EU sagt: Wenn die Deutschen uns solche Daten schicken, dann können wir nicht anders.«

»Dieses Spiel ist durchschaut! Es geht uns nur noch auf den Senkel. Wir sind nicht länger bereit, für dieses alberne Spiel unseren Kopf herzuhalten.«

Mit einer Politik, die für die NGOs gemacht wird und für die Verwaltung, werde es bald keine Landwirtschaft mehr geben. Und die Weidetierhaltung werde auch bald eingestellt werden. Lohmeyer hätte es nicht für möglich gehalten, dass aufgrund der Wolfspolitik die Weidetierhaltung abgeschafft werden muss.

Die Landwirte erwarten, wie sie auch wieder in Berlin deutlich machten, dass sie als Fachleute gefragt werden. Doch wie die Landwirtschaft hierzulande in Zukunft aussehen soll, haben bereits grüne Umweltpolitiker, NGOs und andere Organisationen entschieden. Ohne weitere massive Proteste dürfte sich für die Landwirte daran eher nichts mehr ändern.

Unrealistisch erscheinen die Erwartungen der Landwirte, dass in der aktuellen Koalition das Agrarpaket überdacht werden wird, wie sie es fordern. Klöckner entsann sich der alten Weisheit: Wer nicht mehr weiter weiß, gründet einen Arbeitskreis. So soll im Januar parallel zur Grünen Woche ein »Nationales Dialogforum« gestartet werden, in dem Umweltverbände und Verbraucher mit Landwirten reden sollen.

Ferner soll eine Zukunftskommission Landwirtschaft eingerichtet werden, ein Treffen von Bundeskanzlerin und Landwirtschaftsministerin mit dem Handel stattfinden. An den soll appelliert werden, fairer mit den Bauern umzugehen. Eine weitere Kommission soll Vorschläge mit Finanzierung für einen »Umbau der Tierhaltung« erarbeiten und ein weiterer Runder Tisch »Landwirtschaft und Insektenschutz« Bauern und Umweltministerium zusammenrücken lassen. Und das Bild der Bauern soll in den Schullesebüchern verändert werden. Deshalb will die Bundesregierung auf die Kultusministerkonferenz zugehen, um Schulbücher zu mehr Realität in Sachen Landwirtschaft verhelfen.

Merkel jedenfalls lud leutselig die Bauern zu einer weiteren Runde ein: »Das wird nicht die abschließende Sitzung sein, deshalb habe ich mich mit der Landwirtschaftsministerin darauf verständigt, dass wir verschiedene Dialogforen besprechen werden wo wir weiter arbeiten.« Termin: Herbst kommenden Jahres. Ob sie glaubt, dann noch im Amt zu sein, sagte sie nicht.

Autor: Holger Douglas
***
Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Zahlreiche Anleger werden durch „verlockende Anlage-Angebote“ am Telefon um ihr Erspartes gebracht.

So warnt auch die belgische Finanzaufsichtsbehörde Financial Services and Markets Authority (FSMA), sich nicht durch telefonische vermeintlich lukrative Anlage-Angebote täuschen zu lassen.

Den Beitrag geben wir hier wie folgt wieder:

WURDE IHNEN TELEFONISCH EINE LUKRATIVE INVESTITION ANGEBOTEN? LASS DICH NICHT TÄUSCHEN!

Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten neuer „Unternehmen“, die sich mit Angeboten für lukrative Investitionen an belgische Verbraucher wenden. Sie haben keine Genehmigung und sind höchstwahrscheinlich neue Kesselräume.

Betrug im „ Heizungskeller“ ist eine Art von Betrug, bei dem potenzielle Investoren, in der Regel unaufgefordert, häufig telefonisch kontaktiert werden, um ihnen Aktien oder andere Finanzprodukte zu verkaufen, die scheinbar fiktiv oder wertlos sind.

Obwohl sich diese "Unternehmen" als autorisierte Dienstleister mit einer Website und professionell aussehenden Formularen präsentieren, sind sie in Wirklichkeit Betrüger.

In der Regel locken sie potenzielle Investoren zu einer Anfangsinvestition in bescheidener Höhe. Sehr bald scheint die Investition rentabel zu sein. Danach wird der Investor überredet, immer höhere Beträge anzulegen. Wenn ein Investor sein Geld zurückfordert, scheint dies nicht möglich zu sein, ohne zusätzliche Zahlungen zu leisten. Oder die Investition scheint plötzlich an Wert zu verlieren. Am Ende wird der Investor sein Geld niemals zurückerhalten.

Die FSMA warnt die Öffentlichkeit vor folgenden neuen "Unternehmen":

  • Blue Hill Capitals ("Pas de Site Web", "Cloned Firm" von www.bluehillscapital.com/);
  • Lextin Capital / Green Wire Capital (http://lextincapital.com/ - Semble à présent inactif - et www.greenwirecapital.com);
  • Morgan Cowen Capital Markets (www.morgan-cowen.com/);
  • Oita Sumitomo Corporate (www.oscinternational.com/);
  • SBAV Group (www.sbavgroup.com/);
  • Strukturiertes strategisches Kapital (www.structuredstrategiccapital.com/).
  • Einzigartige globale Investition (https://ugi.direct/ - semble à présent inactif);

Die FSMA rät daher nachdrücklich davon ab, auf ihre Finanzdienstleistungsangebote zu reagieren und Geld auf eine von ihnen angegebene Kontonummer zu überweisen.

„Deutschland stellt in Europa mit Abstand den größten Markt für Kapitalanleger dar“ betont der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Das weckt auch bei  Anlagebetrügern natürlich Begehrlichkeiten. Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt.  Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten.

Die Zahl der internetbasierten Handelsplattformen, auf denen binäre Optionen gekauft und gehandelt werden können, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Zunahme der Anzahl dieser Plattformen hat aber auch zu einer massiven Zunahme der Kundenbeschwerden über betrügerische Machenschaften bei Handelsplattformen für binäre Optionen geführt.

Geschädigte berichten uns von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.

Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.
Diese Plattformen sind in vielen Fällen auf Betrug aufgebaut.

Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, so wird es stets beteuert. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern

Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann.

Der Anleger glaubt, dass er mit seiner Anlage einfach nur Pech gehabt hat.

Das er Opfer eines Betrugs geworden ist, merkt er in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurde seine investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Der Anleger hat sich also nicht verspekuliert, sondern er ist Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.

Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.

Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen! Zahlreiche Anleger wurden und werden mit  „Binären Optionen“ um ihr Erspartes gebracht. Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die Hintermänner dieser Betrügereien ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können. Jedoch gibt es nun einen Hoffnungsschimmer!

Es ist aufgefallen, dass die involvierten Empfängerbanken vielfach gegen ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten verstossen haben.

Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf Schadenersatz zu klagen.

Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.

Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Chancen

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.  Nach Einschätzung der mit diesen Fällen beschäftigten ESK Rechtsanwälten  stehen die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:

Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten  nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% (abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

  • Banküberweisungen stoppen
  • Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte  setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
  • Kreditkartenzahlungen stoppen.
  • Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
  • Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
  • Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.


Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

CTFY Trading LLC ("Cryptify Trading Bot") : Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.wordpress.com am 05. Dezember 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:


CTFY Trading LLC ("Cryptify Trading Bot")
Boulevard. Parcifica Q Tower 51B
Panama stadt
https://t.me/CryptifyTradingBot


Das Unternehmen ist nicht berechtigt, lizenzpflichtige Bankgeschäfte in Österreich durchzuführen. Daher ist die Annahme von Geldern anderer Parteien zu Verwaltungszwecken oder als Einlagen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BWG) nicht zulässig.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

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Green Wise Invest / CompareISAUK: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 05.12.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
Green Wise Invest / CompareISAUK
32 London Bridge St.
London SE1 9SG
E-Mail:  mark@greenwiseinvest.net
http://greenwiseinvest.co.uk und https://www.greenwiseinvest.co.uk/green-investments

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


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www.actio-prevoyance.com: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

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Die Gellschaft bietet unter den Bezeichnungen ACTIO S.A. und Actio Prévoyance Wertpapier-/ und Vermögensverwaltungsdienstleistungen an. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, welche sich auf seiner Internetseite als ACTIO ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten und nicht als Organismus für gemeinsame Anlagen genehmigt ist.

Die CSSF weist ausdrücklich darauf hin, dass der Organismus für gemeinsame Anlagen luxemburgischen Rechts mit der Bezeichnung ACTIO, welcher über eine Genehmigung verfügt und den Vorschriften des Gesetzes vom 17. Dezember 2017 über Organismen für gemeinsame Anlagen unterliegt, in keinerlei Verbindung zu der oben genannten Internetseite steht,

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Mittwoch, Dezember 04, 2019

Differenzgeschäfte (CFDs) : Achtung vor höchst kriminellen Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern!

Differenzgeschäfte oder CFDs (Contracts for Differences) sind Derivate, ausgenommen Optionen, Terminkontrakte, Swaps oder ausserbörsliche Termingeschäfte, deren Zweck darin besteht, dem Inhaber mittels Long- oder Shortpositionierungen zu ermöglichen, auf Veränderungen im Preis, Kurs oder Wert eines Basiswerts zu setzen.

CFDs sind in der Regel gehebelte Produkte, die nicht an einem Handelsplatz gehandelt werden. Die Preisgestaltung, die Handelsbedingungen und die Abrechnung der Produkte ist nicht standardisiert und intransparent. Die Kosten und Gebühren, die für den Handel mit CFDs anfallen, sind komplex und weit überteuert.

Die Anbieter von CFDs handeln in der Regel als direkte Gegenpartei, sodass ein Interessenkonflikt besteht. Sehr oft wird beziehungsweise wurde der Preis des Basiswerts bei Ablauf des CFD manipuliert oder die Laufzeit des CFD um Sekunden so verlängert, dass der Anbieter den CFD-Kontrakt nicht auszahlen musste.

Preis- und Handelsmanipulationen stehen beziehungsweise standen auf der Tagesordnung.

Hinzu kommt, dass die Anbieter anhand aggressiven Vermarktungspraktiken und irreführenden Werbungen den Anleger ihr Geld regelrecht aus den Fingern zogen.

Diese Umstände nahm die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im Jahr 2018 zum Anlass, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Kleinanleger vorübergehend zu beschränken. Mittlerweile wurden die Beschränkungen von den nationalen europäischen Aufsichtsbehörden entsprechend verlängert.

Nicht nur Kleinanleger, sondern jeder Anleger wäre gut beraten, nicht in CFDs zu investieren.

Durch eine raffinierte Trading-Software werden den Anleger nach der Erstinvestition Trading-Gewinne vorgegaukelt, damit kontinuierlich mehr Geld investiert wird. Ständige Telefonanrufe der Anbieter verstärken den Investitionszwang der Anleger. Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht ist, tritt plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein.

Vielfach existieren auch betrügerische Anbieter, bei denen die investierten Gelder gar nie zum Erwerb der CFDs verwendet werden, sondern sogleich über Tarn- und Scheinfirmen in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

In der Regel muss davon ausgegangen werden, dass die Trading-Anzeigen auf den Plattformen allesamt nur fiktiv sind und Gewinne vortäuschen, damit die Anleger noch weitere Gelder investieren.
Und sollte doch einmal ein vermeintlicher Gewinn ausbezahlt werden, handelt es sich wahrhaftig um die teilweise Rückzahlung des Investments mit dem Zweck, die Geschädigten zu weiteren Investitionen zu locken.

Kürzlich werben Trading-Plattformen im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“. Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.

Es kommt aber noch ärger!

Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Die Geschädigten investierten Gelder über nachstehende Online-Trading-Plattformen:

  • AlphaFinancialGroup
  • BigOption
  • Centrobank
  • CT Option
  • Geneva Option
  • GTP Capital
  • Invest.com
  • Invory Option
  • Option500
  • Option888
  • Plusoption.com
  • Prestige Option
  • Safemarkets
  • Secondinvest.com
  • Stackoptions
  • Stockpairs
  • Trade.com
  • Tradorax
  • UB4Trade
  • UK Options
  • VX Markets
  • wmoptions

Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die Banken mindestens unvorstellbare 3% des Transaktionsvolumens als Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

  • Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.

Nach Einschätzung der ESK Rechtsanwälte stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

Die ESK Vertrauensanwälte vertreten bereits Opfer dieser Betrügereien.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Betroffene in ihren Anliegen und stehen ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! 

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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