Differenzgeschäfte oder CFDs (Contracts for Differences)
sind Derivate, ausgenommen Optionen, Terminkontrakte, Swaps oder
ausserbörsliche Termingeschäfte, deren Zweck darin besteht, dem Inhaber mittels
Long- oder Shortpositionierungen zu ermöglichen, auf Veränderungen im Preis,
Kurs oder Wert eines Basiswerts zu setzen.
CFDs sind in der Regel gehebelte Produkte, die nicht an
einem Handelsplatz gehandelt werden. Die Preisgestaltung, die
Handelsbedingungen und die Abrechnung der Produkte ist nicht standardisiert und
intransparent. Die Kosten und Gebühren, die für den Handel mit CFDs anfallen,
sind komplex und weit überteuert.
Die Anbieter von CFDs handeln in der Regel als direkte
Gegenpartei, sodass ein Interessenkonflikt besteht. Sehr oft wird
beziehungsweise wurde der Preis des Basiswerts bei Ablauf des CFD manipuliert
oder die Laufzeit des CFD um Sekunden so verlängert, dass der Anbieter den
CFD-Kontrakt nicht auszahlen musste.
Preis- und
Handelsmanipulationen stehen beziehungsweise standen auf der Tagesordnung.
Hinzu kommt, dass die Anbieter anhand aggressiven
Vermarktungspraktiken und irreführenden Werbungen den Anleger ihr Geld
regelrecht aus den Fingern zogen.
Diese Umstände nahm die Europäische Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im Jahr 2018 zum Anlass, die Vermarktung, den
Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Kleinanleger vorübergehend zu beschränken.
Mittlerweile wurden die Beschränkungen von den nationalen europäischen
Aufsichtsbehörden entsprechend verlängert.
Nicht nur
Kleinanleger, sondern jeder Anleger wäre gut beraten, nicht in CFDs zu
investieren.
Durch eine raffinierte Trading-Software werden den Anleger
nach der Erstinvestition Trading-Gewinne vorgegaukelt, damit kontinuierlich
mehr Geld investiert wird. Ständige Telefonanrufe der Anbieter verstärken den
Investitionszwang der Anleger. Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht
ist, tritt plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein.
Vielfach existieren auch betrügerische Anbieter, bei denen die
investierten Gelder gar nie zum Erwerb der CFDs verwendet werden, sondern
sogleich über Tarn- und Scheinfirmen in die eigene Tasche der Betrüger
abgezogen werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von
Internet- und Cyber-Betrügern.
In der Regel muss davon ausgegangen werden, dass die
Trading-Anzeigen auf den Plattformen allesamt nur fiktiv sind und Gewinne
vortäuschen, damit die Anleger noch weitere Gelder investieren.
Und sollte doch einmal ein vermeintlicher Gewinn ausbezahlt
werden, handelt es sich wahrhaftig um die teilweise Rückzahlung des Investments
mit dem Zweck, die Geschädigten zu weiteren Investitionen zu locken.
Kürzlich werben Trading-Plattformen im Falle eines
Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“. Hierbei handelt es sich
augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen.
Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie
anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren
und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.
Es kommt aber noch
ärger!
Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch
ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass
die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen
Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die
Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt
wurden.
Die Geschädigten
investierten Gelder über nachstehende Online-Trading-Plattformen:
- AlphaFinancialGroup
- BigOption
- Centrobank
- CT
Option
- Geneva
Option
- GTP
Capital
- Invest.com
- Invory
Option
- Option500
- Option888
- Plusoption.com
- Prestige
Option
- Safemarkets
- Secondinvest.com
- Stackoptions
- Stockpairs
- Trade.com
- Tradorax
- UB4Trade
- UK
Options
- VX
Markets
- wmoptions
Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der
erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten
nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.
Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils
eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies
durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie
des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die
Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken
risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im
Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um
sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen
durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der
Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse
Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich
die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen
durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung
beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die
Banken mindestens unvorstellbare 3% des Transaktionsvolumens als
Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem
Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu
nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
- Zwangsläufig
müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am
betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der
Verdacht der Geldwäscherei im Raum.
Nach Einschätzung der ESK Rechtsanwälte stehen die Chance
gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten
haftbar zu machen.
Die ESK
Vertrauensanwälte vertreten bereits Opfer dieser Betrügereien.
Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Betroffene in ihren
Anliegen und stehen ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und
Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden
abgehalten werden.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges
Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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