So warnt auch die belgische
Finanzaufsichtsbehörde
Financial Services and Markets Authority (FSMA), sich nicht durch telefonische
vermeintlich lukrative Anlage-Angebote täuschen zu lassen.
Den Beitrag geben wir hier wie folgt wieder:
WURDE IHNEN
TELEFONISCH EINE LUKRATIVE INVESTITION ANGEBOTEN? LASS DICH NICHT TÄUSCHEN!
Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt
die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten neuer „Unternehmen“, die sich mit
Angeboten für lukrative Investitionen an belgische Verbraucher wenden. Sie
haben keine Genehmigung und sind höchstwahrscheinlich neue Kesselräume.
Betrug im „ Heizungskeller“ ist eine Art von Betrug, bei dem
potenzielle Investoren, in der Regel unaufgefordert, häufig telefonisch
kontaktiert werden, um ihnen Aktien oder andere Finanzprodukte zu verkaufen,
die scheinbar fiktiv oder wertlos sind.
Obwohl sich diese "Unternehmen" als autorisierte
Dienstleister mit einer Website und professionell aussehenden Formularen
präsentieren, sind sie in Wirklichkeit Betrüger.
In der Regel locken sie potenzielle Investoren zu einer
Anfangsinvestition in bescheidener Höhe. Sehr bald scheint die Investition
rentabel zu sein. Danach wird der Investor überredet, immer höhere Beträge
anzulegen. Wenn ein Investor sein Geld zurückfordert, scheint dies nicht
möglich zu sein, ohne zusätzliche Zahlungen zu leisten. Oder die Investition
scheint plötzlich an Wert zu verlieren. Am Ende wird der Investor sein Geld
niemals zurückerhalten.
Die FSMA warnt die Öffentlichkeit vor folgenden neuen
"Unternehmen":
- Blue
Hill Capitals ("Pas de Site Web", "Cloned Firm" von
www.bluehillscapital.com/);
- Lextin
Capital / Green Wire Capital (http://lextincapital.com/ - Semble à présent
inactif - et www.greenwirecapital.com);
- Morgan
Cowen Capital Markets (www.morgan-cowen.com/);
- Oita
Sumitomo Corporate (www.oscinternational.com/);
- SBAV
Group (www.sbavgroup.com/);
- Strukturiertes
strategisches Kapital (www.structuredstrategiccapital.com/).
- Einzigartige
globale Investition (https://ugi.direct/ - semble à présent inactif);
Die FSMA rät daher nachdrücklich davon ab, auf ihre
Finanzdienstleistungsangebote zu reagieren und Geld auf eine von ihnen
angegebene Kontonummer zu überweisen.
Quelle: https://www.fsma.be/en/warnings/have-you-been-offered-lucrative-investment-over-phone-dont-be-duped
„Deutschland stellt in
Europa mit Abstand den größten Markt für Kapitalanleger dar“ betont der ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Das weckt auch bei Anlagebetrügern natürlich
Begehrlichkeiten. Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter
um globale Investitionsangebote handelt. Nicht wenige Anleger lassen sich
von verlockenden Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und überweisen
große Summen auf ausländische Konten.
Die Zahl der internetbasierten Handelsplattformen, auf denen
binäre Optionen gekauft und gehandelt werden können, hat in den letzten Jahren
stark zugenommen. Die Zunahme der Anzahl dieser Plattformen hat aber auch zu
einer massiven Zunahme der Kundenbeschwerden über betrügerische Machenschaften
bei Handelsplattformen für binäre Optionen geführt.
Geschädigte berichten uns von der Verweigerung der
Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern,
Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades
zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der
Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust
wird.
Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung
zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die
Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab
oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.
Diese Plattformen sind
in vielen Fällen auf Betrug aufgebaut.
Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein
Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann
plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative
Kursentwicklungen entstanden sein soll, so wird es stets beteuert. Verschwiegen
wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden,
sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die
eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle
Machenschaften von Cyber-Betrügern
Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen
informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten
Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu
kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert
sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen
Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann.
Der Anleger glaubt,
dass er mit seiner Anlage einfach nur Pech gehabt hat.
Das er Opfer eines Betrugs geworden ist, merkt er in vielen
Fällen nicht. In Wahrheit wurde seine investierten Gelder gar nicht angelegt,
sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die
eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Der Anleger hat sich also nicht
verspekuliert, sondern er ist Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von
Internet- und Cyber-Betrügern geworden.
Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch
ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass
die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen
Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten
abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.
Die Täter sind Meister
im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.
Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal
die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen,
geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen! Zahlreiche Anleger wurden und werden
mit „Binären Optionen“ um ihr Erspartes
gebracht. Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die Hintermänner dieser
Betrügereien ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen
zu können. Jedoch gibt es nun einen Hoffnungsschimmer!
Es ist aufgefallen,
dass die involvierten Empfängerbanken vielfach gegen ihre Sorgfalts- und
Compliance-Pflichten verstossen haben.
Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf
Schadenersatz zu klagen.
Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der
erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten
nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.
Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des
Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist
erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des
Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank
die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren.
Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen,
einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten
Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem
Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen
durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der
Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse
Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken
geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung
beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund
lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht
„feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Chancen
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf
gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben.
Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach Einschätzung der mit diesen Fällen
beschäftigten ESK Rechtsanwälten stehen
die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der
Geschädigten haftbar zu machen.
Professionelle Hilfe
in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für
Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur
Verfügung.
Hochqualifizierte
Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten
Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz
in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte
Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch
qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen
Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss
individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft
hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK
Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in
welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses
schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem
ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit
diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser
ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler
gleichgesinnter Geschädigter.
Die Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer
sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:
Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld
zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen
wäre.
Für die außergerichtliche Tätigkeit der
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die
betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5%
(abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten
Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in
Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum
gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg
ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei
außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden.
Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann,
müssen Sie auch nichts bezahlen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es,
Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat
und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland
zur Seite.
Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser
Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten
werden.
Die ersten Schritte
sollten sein:
- Banküberweisungen
stoppen
- Bereits
getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK
Rechtsanwälte setzen sich mit der
Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
- Kreditkartenzahlungen
stoppen.
- Zahlungen
über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht
werden.
- Die
Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
- Einschaltung
von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen
Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen,
Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger
bei Erstattung von Strafanzeigen.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu
machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen
außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas,
wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist
auch nichts zu zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen
Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels
Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK
Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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