Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über
seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 05. Dezember 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission
de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgende Webseite auf
ihre Warnliste gesetzt:
Die Gellschaft bietet unter den Bezeichnungen ACTIO S.A. und
Actio Prévoyance Wertpapier-/ und Vermögensverwaltungsdienstleistungen an. Die
CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, welche sich auf
seiner Internetseite als ACTIO ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und
nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um
Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg
aus anzubieten und nicht als Organismus für gemeinsame Anlagen genehmigt ist.
Die CSSF weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Organismus für gemeinsame Anlagen luxemburgischen Rechts mit
der Bezeichnung ACTIO, welcher über eine Genehmigung verfügt und den
Vorschriften des Gesetzes vom 17. Dezember 2017 über Organismen für gemeinsame
Anlagen unterliegt, in keinerlei Verbindung zu der oben genannten Internetseite
steht,
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland
hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert
solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz
verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche
Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger,
Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen
Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere
Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit
herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für
die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte
besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen
schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen
Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er
wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen
erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de
oder per Briefpost an den ESK zu Händen von
Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung
aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines
Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen
Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte,
nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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