Montag, August 12, 2019

Eigene Gesundheit und Lebensfreude sind wichtiger als das, was die Klima-Alarmisten auf ihrer Agenda haben.

Deutschland dreht durch: Demokratie abschaffen, Autofahrer enteignen, Flugreisen verbieten….Wir legen die Ölindustrie still, verstaatlichen die Automobilwerke, verbieten das Autofahren, verbieten das Fleisch essen, das sind nur ein paar Beispiele dafür wie Umweltschutz zum Ökowahn wird. Ist es richtig, dass wir die Welt retten, wenn wir kein Dieselauto mehr fahren, auf Fleisch verzichten und gegen Glyphosat sind? Steigen die Meeresspiegel dann nicht mehr oder langsamer, wenn wir im Winter weniger heizen? Was ist mit dem Feinstaub, der angeblich Zehntausende von Menschen sterben lässt? Frieren gegen Feinstaub – richtig oder Falsch. Die Antworten gibt es HIER!

Bei der massenhaften Vermarktung des Klimawandels bleibt die gewünschte Glaubwürdigkeit des einzelnen Klimaschützers auf der Strecke. Oder ist es wirklich Glaubhaft, dass eine Jugendliche aus Schweden eine weltweite Bewegung durch Schule schwänzen und  Freitag Sitzdemos vor dem Schwedischen Parlamentsgebäude mit einem Pappschild in der Hand,  lostreten kann? 

Wegen der drohenden „Klimakrise“ sei es  sinnlos, am Schulunterricht teilzunehmen und für die Zukunft zu lernen, die es bald nicht mehr geben könnte. Ob diese Aussage die Kettenreaktion in den Medien ausgelöst hat ist umstritten. Es könnten auch PR Profis ihre Finger im Spiel haben.

Die 16-jährige Schwedin wird von den Medien zur „Marke“ hoch geschrieben und  als  Aushängeschild der Klimaschutzbewegung benutzt. Eine Ikone des Klimaschutzes war geboren! Da wird dem Klimawandel Alarmismus mit immer seltsameren, religiös anmutenden Prophezeiungen des Jüngsten Gerichts gehuldigt und der rote Teppich ausgerollt.

Der Slogan „Wir haben keine Zeit“ entpuppt sich als PR Meisterleistung und kann für sich in Anspruch nehmen das  derzeit weltweit größte soziale Netzwerk für Klimaschutzmaßnahmen geschaffen zu haben. Bei solch einem riesigen Datenbestand dürfte die kommerzielle Nutzung einer Gelddruckmaschine gleichen.

Für den einzelnen Klimaschützer ist die eigentlich gewünschte Selbstdarstellung nicht mehr gegeben. Die Möglichkeit mit eigenen Argumenten zu zeigen wer wir sind und wofür wir stehen ist kaum noch möglich. Die Marke ist heute mehr Uniform als gestaltete Identität geschweige denn Quelle geweckter Emotionen. Ob viele Klicks und Likes in den sozialen Medien als Alleinstellungsmerkmal der Marke ausreichen, darf angezweifelt werden. Die immer wieder neuen Demos, dienen in der Regel nur dazu den Zulauf an Klimajüngern  zu steigern.

Der normale Bürger  ist einem verwirrenden Angebot  von Angstmacherei, Verboten, Vorschriften und Weltuntergangszenarien und mit  den Angst machenden  Marketingargumenten der Klimaschutz-Industrie konfrontiert. Jeder hat die perfekten Klimaschutzideen. Und jeder kann  auch erklären warum man nicht mehr  Auto fahren soll, kein Fleisch mehr essen darf, kein Flugzeug oder Kreuzfahrtschiff betreten soll und wie sinnvoll es doch ist, dass der Strom sehr teuer ist und dass es ein Segen für unser Klima ist wenn wir unsere Umwelt durch den Bau von Windrädern zerstören.

Tatsache ist aber, den perfekten Klimaschutz gibt es nicht! Das Klima will überhaupt nicht gerettet werden. Die Klimaprosa der Klimaschützer ähnelt sehr oft dem Weinlatein der Weinverkäufer.

Beim Schutz des Klimas sollte jeder für sich selbst entscheiden können, auf wie viel Bequemlichkeit und Komfort er bereit ist zu verzichten.  Da Verzicht ein subjektives Empfinden ist, sollte jeder ganz alleine für sich entscheiden, was für ihn der am besten geeignete Weg ist, dem Klimaschutz zu dienen. Seien sie vorsichtig, wenn ihnen jemand pauschal eine gerade für sie am besten geeignete Verhaltensweise vorschreiben will.

Viele Menschen verringern sich selbst ihre Möglichkeiten den für Sie am besten geeigneten klimafreundlichen Lebensstil zu finden, indem Sie ausschließlich auf den Mainstream-Klimaschutz fixiert sind.  Eigene Gesundheit und Lebensfreude sind wichtiger als das was auf der Agenda der Klimaschützer steht.  

Bedenkt man, wie schnell selbst wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien widerlegt werden können, ist es mitunter durchaus angebracht, darüber nachzudenken ob es tatsächlich gerechtfertigt erscheint jedem Klimaapostel seine Stimme zu geben. Nur mit seinem eigenen individuell gelebten Klimaschutz erhält man sich das positive Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit.
Wir sind alle zeitlich begrenzte Gäste eines größeren Ökosystems!

Wir wissen, dass Jeder von uns zeitlich begrenzter Gast eines größeren Ökosystems ist und dass unsere Zukunft davon abhängt, dass jeder verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt handelt. Es geht darum, unser tägliches Leben so zu verändern, dass wir den ganzen Tag und jeden Tag uns als Gast verhalten.

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.  Die Tätigkeit de UTR umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt und ökologischen Wohlstand.

Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!


…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefax 06071- 9816829
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Sonntag, August 11, 2019

Umweltvereine: Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin!

Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch:  Viele Deutsche fragen sich mittlerweile ob die Ausübung der politischen Macht über die Gewaltenteilung, die ja im Grundgesetz geregelt ist, hinausgehend über die Legislative, Executive und Judikative, ausgeweitet wurde auf  Vereine wie den Deutsche Umwelthilfe e.V.

 „Es ist unglaublich, wie ein kleiner Abmahnverein wie der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V.  nicht nur die ganze Bundesregierung, sondern auch die gesamte Autoindustrie vor sich her treibt und immer wieder vor Gericht triumphieren kann. Es wird an der Zeit, die von Rot-Grün einst verfügte Klageberechtigung für diesen „Umweltschutzverein“ nochmals gründlich zu überdenken.

Weniger als 300 Mitglieder hat der Deutsche Umwelthilfe e.V.

Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung,

Die politischen Parteien wundern sich, dass ihnen die Wähler abhanden kommen und sie längst nicht mehr als Volkspartei bezeichnet werden können. Im Dieselskandal, kann man nicht behaupten, dass die Regierung die Interessen der Autofahrer vertritt. Ganz im Gegenteil. Die Bundesregierung unterstützt den DHU Deutsche Umwelthilfe e.V. mit mehreren Millionen Euro Steuergeldern, obwohl dieser Verein damit Klagen gegen Kommunen und Länder finanziert und sich als Nebenregierung aufspielt.

Der Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch  zeigt, wie sich angebliche Rechtsdurchsetzung zu einem fragwürdigen Geschäftsmodell entwickelt hat. Hier geht es weder um „gesunde Luft“, saubere Motoren oder zu schützende Bürger, sondern um (finanzielle) Eigeninteressen.

Wenn die Parteien dieser gründlich aus dem Ruder gelaufenen Paralleljustiz nichts entgegen zu setzen haben und sie weiterhin mit Millionen Euro Steuergelder finanzieren, werden immer mehr Wähler die Flucht vor ihnen ergreifen.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.

Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.

Der Große Irrtum über die Gemeinnützigkeit: Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin!

Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie eine Steuerbegünstigung. Die Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus der Abgabenordnung (AO). Es verfolgt nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung „eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos  zu fördern.

Allerdings versteht so manch  „gemeinnütziger Verein“ die Selbstlosigkeit als Förderung zum eigenen Wohl. Ist man einmal als gemeinnützig anerkannt, erfreut man sich an großzügigen Steuervorteilen und der sprudelnden Quelle öffentlicher Mittel und Zuschüssen – sprich Steuergeld.

  • Einige „gemeinnützige“ NGOs haben mittlerweile eine  politische Rolle eingenommen die oft mehr negative als positive Effekte auf unsere Gesellschaft ausüben.

Fazit: Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin
Die Luft in den Städten ist gegenüber früher sauber geworden. Von schmutziger Luft zu reden ist hinterhältige Propaganda wider besseres Wissen. Die Daten des Umweltbundesamtes zeigen genau das Gegenteil an.

Es muss die Frage nach der Verantwortung derjenigen gestellt werden, die wissentlich diesen Unsinn in die Welt setzen und sich selbst dabei die Taschen voll machen.

Ein Abmahnverein der reihenweise Autohändler abmahnt, sollte sich nicht anmaßen für ganz Deutschland um saubere Luft zu kämpfen.

Der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. genießt die steuerlichen Privilegien der Gemeinnützigkeit. Ob er für das Gemeinwohl tätig ist, darf bezweifelt werden.

Wenn deutsche Politiker unwidersprochen die Meinung vertreten können, dass  man in „autokratischen“ Regierungen wie zum Beispiel China, Klimaziele besser und leichter durchsetzen könne als in einer Demokratie, dann ist man eigentlich nur noch fassungslos, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR ||Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Die Klima-Ideologen sind dabei die Machthebel über unsere Schlüsselindustrien zu erobern und die soziale und freie Marktwirtschaft grundlegend zum Nachteil der deutschen Wirtschaft zu verändern. Der über Jahrzehnte, dank unserer freien sozialen Marktwirtschaft, gewachsene Wohlstand soll unter dem Deckmantel „Klimaschutz“ in ärmere Länder der Welt transferiert werden.

Die Welt reibt sich die Augen und blickt ungläubig auf die größte Volkswirtschaft in Europa und die viertgrößte der Welt, die gerade dabei ist ihre Autoindustrie zu demontieren und die Versorgungssicherheit mit Energie für 83 Millionen Bürger aufs Spiel zu setzen, weil sie glaubt alleine mit Wind und Sonne eine Industrienation sicher versorgen zu können.

Die Neue Zürcher Zeitung widersteht dem deutschen Mainstream

Da tut es gut, in der Auslandspresse etwas anderes zu lesen. In der Neuen Zürcher Zeitung fragt man sich regelmäßig, warum in Deutschland so vehement gegen jedwede individuelle Mobilität protestiert und das Klima-Thema so übertrieben wird. Ob Klima-Hysterie oder Diesel-Kritik, die Schweizer halten dem deutschen Mainstream immer wieder den Spiegel vor. So fragt die NZZ: „Freude an Selbstzerstörung statt Freude am Fahren? In Deutschland ist eine Treibjagd gegen die eigene Spitzenindustrie im Gang, wie sie wohl in fast keinem anderen Land möglich wäre. In der Diskussion über Manipulationen der Abgaswerte, die Vor- und Nachteile der Dieseltechnologie und mögliche Fahrverbote ist längst jedes Maß und jede Vernunft verloren gegangen. Man könnte meinen, Politik und Medien hätten sich vorgenommen, die Autobranche möglichst schwer zu beschädigen.“

EU-Beschlüsse zu Verbrauchsgrenzwerten: Der Wahnsinn hat Methode

Es ist nicht zu fassen, wie leichtfertig die EU den Wirtschaftsstandort Europa beschädigt. Im Grunde laufen die wahnwitzigen Vorgaben in Sachen Verbrauchsreduzierung auf ein Ende des Verbrennungsmotors hinaus. Nicht einmal ein Kleinstwagen lässt sich mit zweieinhalb Liter auf 100 Kilometer betreiben, geschweige denn ein sicheres Auto.

Sind die denn verrückt geworden, ist längst nicht mehr als rhetorische Frage zu verstehen. Was die EU beschlossen hat, lässt sich nicht mehr mit vernünftigen Vorgaben beschreiben, sondern schreit geradezu nach einem Proteststurm in gelben Westen. Da wir Deutschen aber viel zu brav und bestenfalls zu Lichterketten für den Weltfrieden im Stande sind, wird es zu massiveren Protesten mit Sicherheit hierzulande nicht kommen. Was vernünftig klingt, ist aber eher ein Zeichen der Ohnmacht und Selbstaufgabe gegenüber ideologischem Irrsinn, der sich anmaßt, das Weltklima retten zu können. Am liebsten würden die Grünen auch die Kontinentaldrift verbieten

Klima lässt sich nun mal nicht retten.

Oder droht das Klima zu verschwinden, gar auszusterben? Ob warm oder kalt: Das Klima bleibt uns. Und das langfristige Temperatur-Auf-und-Ab, von der Kaltzeit zur Warmzeit ist keine Erfindung des Industriezeitalters. Leider kann sich niemand daran erinnern, dass Grönland einst eisfrei war. Unser zeitlicher Lebenshorizont führt dazu, dass wir Menschen jede Veränderung fürchten. Wären wir als Beobachter dabei gewesen, als der Superkontinent Pangäa auseinanderbrach, hätten unsere grünen Mitmenschen sicher darauf gedrungen, die Auseinanderdrift der Kontinente gesetzlich zu verbieten.

Eis- und Warmzeiten sind naturgegeben

Es ist Fakt, dass sich die Erdkruste, das Klima und die Sonne permanent verändern. Als abends bei Sanft-Talker Marcus Lanz der Astronaut und Lehrstuhlinhaber für Luft und Raumfahrt an der Münchner Uni, Walter Ulrich, aussprach, was nicht einmal von Klimawissenschaftlern angezweifelt wird, war sogar Gern-Redner Lanz sprachlos: „Wir gehen auf eine Eiszeit zu. Das Polareis wird bis Rom nach Süden vordringen, Deutschland wird vom Eis begraben.“ Da blieb selbst Lanz der Mund offen. Dass langfristige Warm-Kalt-Zyklen in zehntausenden von Jahren ihren Lauf nehmen, nimmt in der Klimaretter-Gemeinde kaum jemand zur Kenntnis. Die trägt den „maximal vertretbaren“ Temperaturanstieg bis zu zwei Grad Celsius wie eine Monstranz vor sich her, ohne die prähistorischen Fakten zur Kenntnis zu nehmen.

China baut nächstes Jahr etwa 700 neue Kohlekraftwerke

Dass ausgerechnet das winzige Deutschland zum klimatischen Weltenretter gemacht werden soll, mutet bei Betrachtung der großen Zusammenhänge geradezu lächerlich an. Dass wir Kohlekraftwerke abschalten, hat angesichts weltweit geplanter oder bereits in Bau befindlicher 1400 Kohlekraftwerke kaum eine Auswirkung auf den CO2-Gehalt in der Atmosphäre. Abgesehen davon, dass für viele namhafte Wissenschaftler Ursache und Wirkung verdreht dargestellt werden, also der CO2-Anteil in der Atmosphäre dem Temperaturanstieg folgt, spielt das keine Rolle. China entlässt in einem Monat mehr Kohlendioxid in die Luft als Europas gesamter Verkehr (ohne die Luftfahrt) in einem Jahr. Angesichts dieser Relationen greift man sich an den Kopf, wie eng und kleinkariert das autokritische Lager in der EU denkt. Dessen Hinweis, wie brav sich China an die Klimabeschlüsse hält und an jeder Klimakonferenz teilnimmt, ist der Hohn: China macht theoretisch zwar mit, baut seine Kohlekraftwerke und die Kernenergie massiv aus, weil der Stromverbrauch stark angestiegen ist. Das Bemühen der Chinesen um reinere Luft konzentriert sich vor allem auf den sichtbaren Smog in den Großstädten.


DER  VEREIN |UTR |UMWELT|TECHNIK|RECHT| E.V. SAGT:

Deutschland braucht keine umweltpolitische Nebenregierung wie die Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutschland ist im Würgegriff einer sich verselbstständigten Klageindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert
Mittlerweile übernehmen Abmahnvereine wie der DUH e.V. im ganzen Land hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen tatenlos zu.

Der eingetragene Verein Deutsche Umwelthilfe übt mit einer Klageflut gegen Autoindustrie, Kommunen und die Dieselfahrer erheblichen politischen Einfluss aus. Ein Mandat hat dieser Verein nicht. Er spielt sich aber als eigenmächtige Nebenregierung auf. Das ist in unserer parlamentarischen Demokratie ein Unding.

Es ist in unserem Rechtsstaat nicht hinzunehmen, dass ein kleiner Verein, bedeutsame politische Entscheidungen trifft. Die allgemeine Klageberechtigung die diesem Verein im Jahr 2004 zugestanden wurde, beinhaltet kein politisches Mandat und es ist auch fraglich, ob sie Heute überhaupt noch Gültigkeit hat.

Der Verein stellt nämlich nicht in Abrede, dass nicht jedermann Mitglied werden kann: „Die DUH könnte ansonsten leicht unterlaufen und lahmgelegt werden“, fürchtet Resch in der Süddeutschen Zeitung vom 7.August 2017 ganz offen. Unterlaufen von wem? Mit diesem Satz hat sich Resch nun endgültig entlarvt und riskiert (hoffentlich) die allgemeine Klageberechtigung, wenn sie von der Politik endlich mal ernsthaft in Frage gestellt würde.

Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient sie den Namen Rechtspflege nicht mehr. Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt- Verstöße lückenlos verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht mehr in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.

Den am 10.08.2019 auf  https://automotive-opinion.com  von dem Motor Journalist Peter Groschupf veröffentlichten lesenswerten Beitrag geben wir hier folgend wieder.

Der durchgeknallte Abmahn-Verein „Umwelthilfe“ fordert Beuge-Haft für Grünen-Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Eines muss man dem deutschen Umwelthilfe-Verein lassen: Er versteht es immer wieder, Deutschland medial aufzuregen. Die neueste Forderung aber schlägt dem Fass die Krone ins Gesicht. Ausgerechnet ein grüner Ministerpräsident und sein CDU-Innenminister Strobl sollen in Beugehaft, weil sie die Forderungen des Vereins nicht – zack-zack – umsetzen, Euro-5-Diesel ebenfalls mit Fahrverboten zu belegen.

Allerdings ist es leider so, dass die „Umwelthelfer“ das Recht auf ihrer Seite wissen und es mit Hilfe deutscher Gerichte bis zur Absurdität ausreizen dürfen. Den Richtern kann man (mit einigen Ausnahmen) nichts vorwerfen, denn sie halten sich an gesetzliche Vorgaben, die zwar oft ideologisch und willkürlich formuliert wurden, aber juristisch zu respektieren sind.

Allerdings kann man den Richtern vorhalten, dass sie ihren Ermessenspielraum zu ignorieren scheinen. Und einige lassen in ihren Urteilen erkennen, dass sie linksgrüner Ideologie gegenüber nicht gerade abgeneigt sind. Einigen Richtern ist also durchaus auch zuzutrauen, dass sie einer Beugehaft-Forderung nicht widerstehen können und es bis nahe an die Vollstreckung treiben. Unser in Sachen Klimawandel und Umwelthysterie aus den Fugen geratener Rechtsstaat hält sich an das Motto aus der Autowerbung: Nichts ist unmöglich.

Selbst Grünen-Chefin Baerbock kritisiert den Umwelthilfe e.V.

Allerdings hat sich der Umwelthilfe-Verein mit der Knast-Forderung nicht nur Freunde gemacht. Selbst die Grünen-Vorsitzende stellt sie (halbherzig) in Frage. Annalena Baerbock räumt in einem Welt-Interview ein.„Ich schätze die Arbeit der „Deutschen Umwelthilfe“ sehr, aber diese Drohung ist neben der Spur. Und sie hilft der Sache nicht.“

Nur wenige diskutieren sachlich und faktenbezogen

Durchgeknallt: Das sind auch andere, zum Beispiel die Fernsehsender, in denen täglich tausendfach das Wort des dräuende Klimawandels oder gar der „Klimakatastrophe“ beschworen wird. Ja selbst in einer Ratgebersendung für Hundehalter wird vor der anstehenden „Klimakatastrophe“ gewarnt, von der die Ökopopulisten behaupten, sie sei längst angekommen. Nur selten lese, höre oder sehe ich eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Klimawandel. Hier allerdings schon:


Und auch hier:


In diesem Beitrag wenden sich mehrere Wissenschaftler gegen die blindwütigen Schuldzuweisungen gegenüber so genannter „Klimaleugner“ und verweisen auf substanzielle Zweifel am Menschen gemachten Klimawandel.
Die Führungselite unterwirft sich zu bereitwillig der Klimareligion

Schlimm ist, dass sich unsere Führungselite – Politiker und Top-Manager in der Industrie  – nur allzu offensichtlich der lautstarken Fridays-for-future-Bewegung bis zur Peinlichkeit anbiedern. Man kann dieses Engagement von Kindern und Jugendlichen absolut gut finden, aber die Umsetzung ihrer überzogenen Forderungen kann nur auf demokratischer Mehrheit basieren. Dass ein notwendiger, demokratischer Prozess nicht Allgemeingut zu sein scheint, hat Grünen-Chef Habeck deutlich gemacht, der chinesisches Durchregieren ohne demokratische Hürden für wünschenswert hält, wie er freimütig einräumt. Maßnahmen, die Klimakatastrophe zu verhindern, sehen viele der Öko-Populisten als eine Art übergeordneten Notstand, bei dem der gute Zweck alle Mittel heiligt, auch Zwangsmaßnahmen.

“Batterie-Autos werden höchstens 20 Prozent Marktanteil erreichen”
Mir sagte ein aktiver Vorstand aus der Autoindustrie vor wenigen Wochen auf meine Frage, warum er sich der Klimahysterie und der Greta-Thunberg-Religion unterwirft: „Wenn wir das nicht täten, würden wir medial gelyncht.“ Er glaube nicht daran, dass sich die Elektromobilität mit Batterie zu mehr als 20 Prozent Marktanteil durchsetzen wird. „Die Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe werden am Ende gewinnen“, ist er überzeugt. Trotzdem propagiert er die E-Mobilität mit Batterie.

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DER UTR |UMWELT|TECHNIK|RECHT| E.V. BIETET VERBÜNDETEN, SPONSOREN UND FÖRDERERN MIT SEINEN INTERNETSEITEN  WWW.DOKUDROM.DE  + utr.24.eu  ZWEI ZENTRALE UNTERSTÜTZER-PLATTFORMEN.


Der  Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. sagt:

Du und Ich, wir alle sind nur zeitlich begrenzte Gäste unseres Ökosystems Erde und wollen uns verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt verhalten.

Die Gesellschaft ist sich zunehmend bewusst, dass Umweltproblemen  nicht allein von der Regierung gelöst werden können. Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Eines der Leitziele des Vereins UTR ist es,  Veränderungen in Haltung und Verhalten zu fördern und informierte Aktionen zum Schutz des Lebens auf der Erde zu fördern.

  • Der Verein UTR wird seine Aufgaben und Ziele jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht werden. Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.

Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

Übrigens…..

Der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| ist eine Non-Profit-Organisation und beschäftigt sich mit  Fragen des  Umweltschutzes mit dem Ziel des Aufbaus und der Erhaltung einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und Ziele eines recht verstandenen Umweltschutzes.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V.

Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter  Experten und den Berichten engagierter Bürger. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

  • Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….





Freitag, August 09, 2019

Goldstone Group Ltd. („StellaMarkets“):BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung unerlaubt betriebener Geschäfte an.

2.03.2019, geändert am 09.08.2019 |Die BaFin hat der Goldstone Group Ltd. mit Bescheid vom 22. Februar 2019 das Betreiben des Einlagengeschäfts sowie des Eigenhandels untersagt und deren unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Gesellschaft betreibt unter www.stellamarkets.com eine Handelsplattform für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD), Devisen und Kryptowährungen.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

  • Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

***
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,

kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.

Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.

Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail




Pesso Consult GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 5. Juni 2019 gegenüber der Pesso Consult GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Pesso Consult GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Damit betreibt sie das Finanztransfergeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis.

Die BaFin geht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen davon aus, dass es sich bei den transferierten Geldern um Kundengelder nicht lizensierter Online-Handelsplattformen handelt.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

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Was haben die Deutschen von einer CO2 Steuer?

Die deutschen Autofahrer sind seit jeher die Melkkuh der Nation. Was haben sie von ihren Steuern und Abgaben? Kaputte Straßen, Marode Brücken, Staus ohne Ende aber eine beinahe lückenlose Überwachung ihres Verhaltens im Straßenverkehr. Hier wird im Namen der Verkehrssicherheit ebenfalls Kasse gemacht.

Mit einer CO2 Steuer wird dem Bürger ebenfalls erheblich in die Brieftasche gegriffen, aber das Klima wird davon unbeeindruckt beliben. Die Auswirkung der Abschaltung der Kernenergie hat auf das Klima eine viel stärkere negative Auswirkung als der Autoverkehr. Obwohl eine CO2 Steuer praktisch keine Auswirkung auf die Umwelt hat, ist sie mehr oder weniger „trendy“ geschrieben worden. Den Beweis, dass eine CO2 Steuer für Deutschland die globale Erderwärmung mindern könnte, ist man aber bis jetzt schuldig geblieben.

Egal wie viel CO2 Steuer wir bezahlen, wir werden es nicht verhindern können, dass der Regenwald weiterhin massiv abgeholzt wird und dass Länder wie China und Indien zur stetigen Ausweitung der Kohlendioxidemissionen beitragen.

Entgegen der Propaganda für die CO2 Steuer, dass der Bürger finanziell kaum belastet werde und bei entsprechendem „Wohlverhalten“ mit Prämien belohnt würde, ist zu befürchten, dass  wie bei der Energiewende, die kleinen Einkommen die Hauptlast zu tragen haben.

Die Energiewende hat uns die höchsten Strompreise in Europa beschert und uns mit einer wachsenden Energiearmut konfrontiert. Die CO2-Steuer, ob verfassungswidrig oder nicht, kommen wird sie – vielleicht unter einem anderen Namen -  auf jeden Fall.

„Mit einer CO2-Steuer werden erhebliche soziale Verwerfungen geschaffen, deren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen erheblich sein werden“, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e. V.

Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Wenn Geldgier blind macht. CO2-Steuer verfassungswidrig, so Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages.

Für Union, SPD und Grüne ist die CO2-Steuer ausgemachte Sache, die noch im Herbst die Kassen füllen und die Bürger ausplündern soll. Jetzt erhebt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags Bedenken gegen das Vorhaben.

Eine mögliche CO2-Steuer ist vermutlich verfassungswidrig. Der Staat darf nicht einfach neue Steuern erfinden. Zu dieser Einschätzung kommen die Juristen des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Das politische Ziel der CO2-Steuer sei zwar klar, schreiben sie in ihrem Gutachten, nämlich einer Tonne CO2 einen bestimmten Preis zu verleihen, der dauerhaft zu einer Reduktion der CO2-Emissionen führen solle. Doch daraus ergebe sich das Problem, dass eine Besteuerung einer CO2-Emission bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen ausscheidet.

»Denn eine CO2-Emission ist weder der Verbrauch eines Wirtschaftsgutes, noch ist es ein Rechts- bzw. Wirtschaftsvorgang oder der Besitz einer Sache.« Damit rückt der Wissenschaftliche Dienst auch die schräge Auffassung der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Maria Luise Anna Dreyer zu Recht, die vor kurzem von einem CO2-Verbrauch gesprochen hat.

»Eine Besteuerung einer CO2-Emission lässt sich keinem bestehenden Steuertypus zuordnen und ist mithin steuerverfassungsrechtlich ausgeschlossen.«

Es könnte zwar das Grundgesetz geändert werden, doch dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig; dafür verfügt die große Koalition aber nicht über die nötigen Stimmen. Zudem hat die FDP-Frau Bettina Stark-Watzinger, Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, bereits klar gesagt: »Ich werde einer Verfassungsänderung nicht zustimmen.« Das bedeutet übrigens nicht, dass sie gegen eine weitere Abzocke der Bürger ist. Das Kind soll nur einen anderen Namen haben, in diesem Fall eine »Ausweitung des Emissionshandels«. Dem würde sie zustimmen.

Das Umweltbundesamt will schnell Geld sehen (»Schneller Einstieg jetzt nötig«) und schlägt beispielsweise einen CO2-Aufschlag auf die bestehende Energiesteuer vor, die grüne Führung will also die Energiesteuer einfach erhöhen. Dieses Modell wäre im Rahmen der Finanzverfassung zulässig, schreiben die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes.

Die sollen »den Mitgliedern des Deutschen Bundestages bei der Ausübung ihres Mandates Hilfestellung leisten und sie beraten«. Die Dienste, die auch die Öffentlichkeit informieren und die unterschiedlichsten Themen in einen aktuellen politischen oder gesellschaftlichen Zusammenhang stellen, haben sich jetzt ausführlich mit der Frage befasst, wie CO2 besteuert werden könnte.

Sie gingen detailliert Einzelfragen zur steuersystematischen Einordnung einer CO2-Steuer nach und untersuchten, ob eine CO2-Steuer eine Verbrauchs-, Aufwands- oder Verkehrssteuer sei und welche Gesetze geändert werden müssten, um eine CO2-Steuer einzuführen. Außerdem fragten sie, welche sonstigen Steuern – wie zum Beispiel die Kfz-Steuer . schon heute den CO2-Anteil »bepreisen«.

Das nationale Steuerverfassungsrecht gibt den Rahmen vor, wie Steuern ausgestaltet werden können. Das dürfe gerade kein Steuererfindungsrecht sein, sondern ein Steuerfindungsrecht, schreiben die Fachleute des wissenschaftlichen Dienstes. »In Betracht kommt damit die Schaffung einer CO2-Steuer als Verbrauchs-, Aufwands- oder Verkehrssteuer.«

»Verbrauchssteuern aber sind Abgaben, die den Verbrauch bestimmter Güter des ständigen Bedarfs belasten und aufgrund eines äußeren Vorganges von demjenigen erhoben werden, in dessen Bereich der Vorgang stattfindet.« Eine CO2-Steuer müsste also an den Verbrauch von Kohle, Erdgas, Benzin, Diesel und vergleichbaren Gütern angeknüpft werden; das wäre aber wiederum keine unmittelbare Besteuerung einer CO2-Emission.

Einer CO2-Steuer würden übrigens keine Gebote des EU-Rechtes entgegenstehen, meinen die Autoren des wissenschaftlichen Dienstes. Eine solche Steuer müsste grundsätzlich diskriminierungsfrei sein. Auch das Zollrecht der EU wäre nicht betroffen.

Offen bleibt, ob ein hübscher kleiner Orthographiefehler in dem ansonsten fehlerfreien Text eine dezent platzierte Watsche aus den Tiefen der Juristerei an die verzweifelt nach weiteren Ausplünderung Suchenden sein sollte:

»Wirtschaftswaisen« – steht da tatsächlich.
***

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Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Donnerstag, August 08, 2019

Was ist erforderlich, damit ein Messgerät dem gerichtlichen „fairen Verfahren" genügt?

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat entschieden dass Rohmessdaten abgespeichert werden müssen. (Lv 7-17 vom 05.07.2019)   Die Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät Traffistar S 350 seien wegen der fehlenden Speicherung der Rohmessdaten und der daraus folgenden verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung unverwertbar.

Die hierzu ergangenen verurteilenden Entscheidungen des OLG Saarbrücken (Ss RS 22/2017 vom 26.06.2017) und AG Saarbrücken (22 Owi 859/16 vom 28.03.2017) wurden deshalb aufgehoben. Ganz interessant ist dabei der Hinweis des Verfassungsgerichtes an das OLG Saarbrücken, dass alle künftig zu beurteilenden Vorgänge des OLG, welche nicht dieser Entscheidung entsprechen, ebenfalls aufgehoben werden!

Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hat also in seiner wegweisenden Entscheidung gesagt: „ohne dass ein Betroffener die ihm vorgeworfenen Messung auf Richtigkeit prüfen kann, kann es kein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips geben“.

Aber Achtung: Die standardisierten Messverfahren haben vor Gericht weiterhin Bestand. Die Gerichte können diese Messverfahren nun aber nicht mehr per Definition als fehlerfrei betrachten. Damit zeigt sich für alle Betroffenen, wie wichtig es ist, sich dagegen zu wehren.

Die spannende Frage ist nunmehr welche Auswirkungen das Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs auf die vielen im Land verteilten  NOx-Messstellen hat.

Die Landesanstalt LANUV in Nordrhein-Westfalen, die für die Zertifizierung der Messstellen Deutschland zuständig ist, gibt in ihren Prüfberichten die Toleranz von 15 Prozent an. Dies bedeutet, dass es messtechnisch unmöglich ist, zu sagen ob 34, 40 oder 46 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft vorhanden sind.

Am Stuttgarter Neckartor soll laut Horrorbotschaften der »gefährlichste« Platz in Deutschland sein – gemessen jedenfalls mit einer manipulativ aufgestellten Messstelle.  Der Grenzwert für Stickstoffdioxid in der Luft beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Das sind 40 millionstel Gramm NO2 in einem Kubikmeter Luft. Dieser Kubikmeter Luft wiegt ein Kilogramm, bedeutet: 40 milliardstel Gramm NO2 als Grenzwert. Die Messung  soll also einige wenige Moleküle NO2 in der Luft suchen.

Man kann es als Wunder der Messtechnik ansehen, dass so wenige Moleküle überhaupt detektierbar sind. Nur: Die Messtechnik weist natürlich Ungenauigkeiten auf. Die Landesanstalt LANUV in Nordrhein-Westfalen, die für die Zertifizierung der Messstellen Deutschland zuständig ist, gibt in ihren Prüfberichten die Toleranz von 15 Prozent an. Dies bedeutet, dass es messtechnisch unmöglich ist, zu sagen ob 34, 40 oder 46 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft vorhanden sind.

Genau das aber führt jenes höchst umstrittene Abmahnwesen Deutsche Umwelthilfe e.V. ins Feld, wenn sie Städte auf saubere Luft verklagt und darauf dringt, jenen von 40 µg/Kubikmeter Luft einzuhalten. Das ist übrigens dicht am natürlichen NO2 Gehalt in der Luft, der sehr stark schwankt und um die zehn bis 20 µg/Kubikmeter Luft beträgt.

Es ist also reine Irreführerei und Scharlatanerie, Bewohnern einer Stadt einzureden, sie lebten in großer Gefahr, wenn der Grenzwert elfmal im Jahr kurzzeitig überschritten wurde. Den angegebenen Jahresmittelwert von 71 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft am Neckartor nimmt mittlerweile auch die Landesregierung Baden-Württemberg nicht mehr für bare Münze. Er sei, wie Christoph Erdmenger, Abteilungsleiter für nachhaltige Mobilität im Verkehrsministerium, sagte, nicht mehr repräsentativ, weil er sich zu stark von umliegenden Messwerten unterscheide.
Im Klartext: Die Station ist so manipulativ aufgestellt, dass die Werte selbst dem Verkehrsminister nicht mehr geheuer sind.

In Amerika gelten 103 µg/Kubikmeter Luft, am Arbeitsplatz 950 und leichte Reizungen des Gewebes sind erst bei Konzentrationen von mehr als 4.000 oder 8.000 µg/Kubikmeter Luft im Labor nachgewiesen worden.

Wer von Fahrverboten betroffen ist, die aufgrund solcher Messungen verhängt werden, sollte sich nun im gerichtlichen Verfahren auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes berufen können. Denn „ohne dass ein Betroffener die Messung auf Richtigkeit prüfen kann, kann es kein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips geben“.

Bei dem UTR e.V. wird die Meinung vertreten, dass es keinen Unterschied macht, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit, oder an zweifelhaft aufgestellten Messstellen CO2 gemessen wird. In beiden Fällen haben die Betroffenen Anspruch auf ein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips. Eine verfassungswidrige Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung, durch die Verweigerung der Prüfung der Messdaten auf Richtigkeit, sollte nicht hingenommen werden.

Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Richtigkeit der Messung eines Nichts in der Luft überhaupt nachvollziehbar plausibel dokumentiert werden kann.

Betroffene Autofahrer, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können den UTR e.V. einschalten. Zur juristischen und technischen Begründung der entsprechenden Anträge stehen  Experten zur Verfügung.
***

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.



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Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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