Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat
entschieden dass Rohmessdaten abgespeichert werden müssen. (Lv 7-17 vom
05.07.2019) Die Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät
Traffistar S 350 seien wegen der fehlenden Speicherung der Rohmessdaten und der
daraus folgenden verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf eine wirksame
Verteidigung unverwertbar.
Die hierzu ergangenen verurteilenden Entscheidungen des OLG
Saarbrücken (Ss RS 22/2017 vom 26.06.2017) und AG Saarbrücken (22 Owi 859/16
vom 28.03.2017) wurden deshalb aufgehoben. Ganz interessant ist dabei der
Hinweis des Verfassungsgerichtes an das OLG Saarbrücken, dass alle künftig zu
beurteilenden Vorgänge des OLG, welche nicht dieser Entscheidung entsprechen,
ebenfalls aufgehoben werden!
Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hat also in seiner
wegweisenden Entscheidung gesagt: „ohne dass ein Betroffener die ihm
vorgeworfenen Messung auf Richtigkeit prüfen kann, kann es kein faires
Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips geben“.
Aber Achtung: Die standardisierten Messverfahren haben vor Gericht weiterhin Bestand. Die Gerichte können diese Messverfahren nun aber nicht mehr per Definition als fehlerfrei betrachten. Damit zeigt sich für alle Betroffenen, wie wichtig es ist, sich dagegen zu wehren.
Die spannende Frage
ist nunmehr welche Auswirkungen das Urteil des Saarländischen
Verfassungsgerichtshofs auf die vielen im Land verteilten NOx-Messstellen hat.
Die Landesanstalt LANUV in Nordrhein-Westfalen, die für die
Zertifizierung der Messstellen Deutschland zuständig ist, gibt in ihren
Prüfberichten die Toleranz von 15 Prozent an. Dies bedeutet, dass es
messtechnisch unmöglich ist, zu sagen ob 34, 40 oder 46 Mikrogramm NO2 pro
Kubikmeter Luft vorhanden sind.
Am Stuttgarter Neckartor soll laut Horrorbotschaften der
»gefährlichste« Platz in Deutschland sein – gemessen jedenfalls mit einer
manipulativ aufgestellten Messstelle. Der
Grenzwert für Stickstoffdioxid in der Luft beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter
Luft. Das sind 40 millionstel Gramm NO2 in einem Kubikmeter Luft. Dieser
Kubikmeter Luft wiegt ein Kilogramm, bedeutet: 40 milliardstel Gramm NO2 als
Grenzwert. Die Messung soll also einige
wenige Moleküle NO2 in der Luft suchen.
Man kann es als Wunder der Messtechnik ansehen, dass so
wenige Moleküle überhaupt detektierbar sind. Nur: Die Messtechnik weist
natürlich Ungenauigkeiten auf. Die Landesanstalt LANUV in Nordrhein-Westfalen,
die für die Zertifizierung der Messstellen Deutschland zuständig ist, gibt in
ihren Prüfberichten die Toleranz von 15 Prozent an. Dies bedeutet, dass es
messtechnisch unmöglich ist, zu sagen ob 34, 40 oder 46 Mikrogramm NO2 pro
Kubikmeter Luft vorhanden sind.
Genau das aber führt jenes höchst umstrittene Abmahnwesen
Deutsche Umwelthilfe e.V. ins Feld, wenn sie Städte auf saubere Luft verklagt
und darauf dringt, jenen von 40 µg/Kubikmeter Luft einzuhalten. Das ist
übrigens dicht am natürlichen NO2 Gehalt in der Luft, der sehr stark schwankt
und um die zehn bis 20 µg/Kubikmeter Luft beträgt.
Es ist also reine Irreführerei und Scharlatanerie, Bewohnern einer Stadt einzureden, sie lebten in großer Gefahr, wenn der Grenzwert elfmal im Jahr kurzzeitig überschritten wurde. Den angegebenen Jahresmittelwert von 71 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft am Neckartor nimmt mittlerweile auch die Landesregierung Baden-Württemberg nicht mehr für bare Münze. Er sei, wie Christoph Erdmenger, Abteilungsleiter für nachhaltige Mobilität im Verkehrsministerium, sagte, nicht mehr repräsentativ, weil er sich zu stark von umliegenden Messwerten unterscheide.
Im Klartext: Die Station ist so manipulativ
aufgestellt, dass die Werte selbst dem Verkehrsminister nicht mehr geheuer
sind.
In Amerika gelten 103 µg/Kubikmeter Luft, am Arbeitsplatz
950 und leichte Reizungen des Gewebes sind erst bei Konzentrationen von mehr
als 4.000 oder 8.000 µg/Kubikmeter Luft im Labor nachgewiesen worden.
Wer von Fahrverboten betroffen ist, die aufgrund solcher
Messungen verhängt werden, sollte sich nun im gerichtlichen Verfahren auf das
Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes berufen können. Denn „ohne
dass ein Betroffener die Messung auf Richtigkeit prüfen kann, kann es kein
faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips geben“.
Bei dem UTR e.V. wird die Meinung vertreten, dass es keinen
Unterschied macht, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit, oder an zweifelhaft
aufgestellten Messstellen CO2 gemessen wird. In beiden Fällen haben die
Betroffenen Anspruch auf ein faires Verfahren im Sinne des
Rechtsstaatsprinzips. Eine verfassungswidrige Beschränkung des Rechts auf eine
wirksame Verteidigung, durch die Verweigerung der Prüfung der Messdaten auf
Richtigkeit, sollte nicht hingenommen werden.
Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Richtigkeit der Messung
eines Nichts in der Luft überhaupt nachvollziehbar plausibel dokumentiert
werden kann.
Betroffene Autofahrer, die über eine
Rechtsschutzversicherung verfügen, können den UTR e.V. einschalten. Zur
juristischen und technischen Begründung der entsprechenden Anträge stehen Experten zur Verfügung.
***
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seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.
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Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme
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in einer intakten Umwelt leben…
Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt
schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der
folgenden Fragen gestellt:
- Darf man noch Diesel Fahren?
- Warum will niemand ein
Elektro-Auto?
- Wo kommt der Strom für E-Autos
her?
- Darf man noch Pommes frites
essen?
- Darf man noch Fleisch essen?
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- Alles nur Chemie oder was?
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Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er
produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus
Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren
Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was
alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und
berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der
Pflanzen.
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