Es gibt viele Anleger die glauben, Sie hätten aufgrund ihrer
Investments eine sichere Altersversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger
geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen
nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es
auch nur zu ahnen.
Millionen Menschen versuchen finanzielle Unabhängigkeit, Sicherheit und Wohlstand durch Kapitalanlagen zu
erreichen.
Der Kapitalanlagemarkt ist jedoch
für die meisten Anleger ein völlig
undurchschaubares Gebilde. So wird die Finanzberatung
für Verbraucherinnen und Verbraucher oft ein Glücksspiel wie Roulette. Durch
falsche Finanzberatung verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher jedes Jahr viele
Milliarden Euro. Das ist skandalös.
Eine ordentliche Finanzberatung muss sich am Bedarf der
Kundinnen und Kunden orientieren. „Deshalb muss sie unabhängig sein und nicht
auf Provisionen für den Verkauf irgendwelcher Produkte aufbauen“ fordert Horst
Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Der
Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte
der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden. Anleger sollten stets darüber informiert
werden, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann,
sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind
Gewinne zu kassieren müssen auch bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu
tragen.
Der BSZ ist seit 1998
eine der ersten Adressen für Kapitalanleger, die auf der Suche nach dem
richtigen Rechtsanwalt für Ihr Problem sind.
Vielfach konnten die BSZ® - Anwälte den Anlegern im Rahmen
von Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von Interessen und der
Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber meist übermächtigen
Gegnern wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen in ihrem Kampf zum
Erfolg verhelfen.
Tausende von Anlegern
haben sich seit 1998 einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft
für geschädigte Kapitalanleger angeschlossen.
Über BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte konnte vielen Anlegern dabei geholfen
werden Schadensersatz z. B. wegen Falschberatung erfolgreich durchzusetzen.
Immer mehr Investoren
und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob
ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen
vertreten haben.
Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches
Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein
solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken
Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen
hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der
Investition ab!
Warum werden
geschädigte Kapitalanleger mit „Hilfsangeboten“ per Briefpost geradezu
bombardiert?
Die Antwort ist schnell gefunden. Mit geschädigten
Kapitalanlegern kann man leicht viel Geld verdienen, ohne dabei einen Erfolg zu
schulden. Da bieten Rechtsanwälte Tausenden betroffener Anleger via Werbebrief
ihre Hilfe an, das verlorene Geld wieder zu beschaffen. Das traurige Ergebnis:
meist hat der Anwalt anschließend volle und der Anleger leere Taschen.
An diesem Zustand ist der Anleger zu gleichen Teilen wie
auch der Rechtsanwalt beteiligt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V.
und seit 1998 im Anlegerschutz tätig.
Warum hat der Anleger nicht vor seiner Investitionsentscheidung
das Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt
überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lassen? Der beauftragte
Rechtsanwalt hätte dem Anleger bestimmt zu einem klaren Bild der geplanten
Anlage und deren langfristigen Potenzial verhelfen können.
Warum legt der Anwalt den Schwerpunkt bei seiner Tätigkeit
im Bank- und Kapitalmarktrecht auf die Nachsorge und nicht auf die Vorsorge.
Liegt es daran, dass man hier Einzelfälle und keine Massenschadensfälle zu
bearbeiten hat? Für die professionelle
Vorsorge hätte der Anwalt von Seiten der Anleger mehr Beifall zu erwarten, als
beim Zusammenfegen der Scherben.
Der durchschnittliche Anleger hat kaum die Möglichkeit ein
Anlageangebot voll umfassend auf seine Plausibilität, Rentierlichkeit und
Risiko zu prüfen. Selbst bei aller Wertschätzung des Anlageberaters, darf nicht
übersehen werden, dass dieser schlussendlich sein Produkt verkaufen möchte. Das
gilt zumindest für die Damen und Herren die ihr Einkommen aus Provisionen
beziehen.
Viele Menschen die
Geld wegen schlechter Anlagenberatung verloren haben, wenden sich an den BSZ
e.V. mit der bitte ihr Geld zurück zu holen.
- Es
hat sich in Anlegerkreisen herumgesprochen, dass die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte keine Scheu haben, auch gegen prominente Bankadressen,
Finanzdienstleister und Berater die Interessen ihrer Mandanten
durchzusetzen.
Wer also denkt, dass er sich unter falschen Voraussetzungen
für eine Kapitalanlage entschieden hat, oder das Gefühl hat auf einer Zeitbombe
zu sitzen, sollte – auch wenn er sich seiner Sache nicht ganz sicher ist –
qualifizierten Rechtsrat einholen. Für
Fördermitglieder des BSZ e.V. ist diese Beratung kostenlos. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt
tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ®
e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese
Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen
Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.
Sobald Sie sich als Fördermitglied bei dem BSZ e.V.
angemeldet haben, können Sie diese Leistung in Anspruch nehmen. Fördermitglied
können Sie schon mit einem einmaligen Förderbeitrag den Sie selbst bestimmen
können, der aber 75 Euro nicht unterschreiten sollte, werden.
In besonderen Fällen kann der BSZ e.V. seinem Fördermitglied das
komplette Kostenrisiko abnehmen.
Möglich macht das die Kooperation
zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung,
drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr (z.B. Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen)
möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist
qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V.
Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer von Ihnen bestimmten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn Sie ernsthaft
rechtliche Vertretung benötigen nutzen Sie die Vorteile innerhalb einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der
Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese
Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der
Auftraggeber gelöst werden könnte.
Ein Antrag zur
Aufnahme als Fördermitglied in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer
windigen Kapitalanlage vorerst weiteres
Kapital einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden
ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser
Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Zum Schluss die gute
Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken
geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen
festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich
Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das
betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre
zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende
Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung
von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert,
fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft
kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder
auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str.
36a
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Telefax:
06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ®
e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz
Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt.
Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren
Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt
unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT §
BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de