Montag, Dezember 03, 2018

Urteil: Anleger können herausverlangte Ausschüttungen von Insolvenzverwaltern zurückverlangen.

Bekanntlich fordern (nicht nur, aber vor allem) Insolvenzverwalter von Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen. Dass diese abgewehrt werden können, wurde bereits vielfach vor Land- und Oberlandesgerichten gezeigt. Wir kennen die Anwälte, die das schaffen.

Die Mehrzahl der Anleger zahlt allerdings auf erste Zahlungsaufforderung durch den Insolvenzverwalter in Unkenntnis der Rechtsprechung zurück.

Nun wurden erstmals Insolvenzverwalter zur Rückzahlung an eine Anlegerin verurteilt. Hintergrund war, dass eine Anlegerin einer Zahlungsaufforderung von Insolvenzverwaltern folgte und die geforderten Ausschüttungen zurückzahlte. Die Anlegerin verklagte später die Insolvenzverwalter auf Rückerstattung der Ausschüttungen und bekam Recht. Die Verwalter müssen nun zahlen und auch die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

Der von dem Gericht entschiedene Fall ist auf einige, im Einzelnen zu prüfende Schiffsfonds übertragbar.

Es sind weitere Fonds bekannt, bei denen Rückzahlungen an Anleger anstehen. Dies wird u.a. Thema auf einer Tagung für Anleger, an der u.a. ein BGH-Richter Rede und Antwort stehen wird. Informationen dazu unter www.diai.org

Zögern Sie nicht, sich jetzt Rechtsrat einzuholen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“ im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zur Abwehr unberechtigter Forderungen.

Ihr Ansprechpartner ist BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und wird Ihren persönlichen Fall prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten sowie die Chancen und Risiken umfassend aufklären.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN (auch bereits bezahlter) durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft  RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN    gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Zögern Sie nicht und schließen Sie sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN an.  Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Die Anwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten zur Abwehr der Rückzahlungsforderung.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.

  • Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
  • ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)


Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de




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