Mittwoch, November 28, 2018

In Deutschland werden hohe Anwalts- und Gerichtskosten oft zur unüberwindbaren Hürde. Für dieses Problem gibt es jetzt eine einfache Lösung.

Jetzt kann man auch in Deutschland auf Erfolgsbasis klagen wie in den USA! Bis Heute ist das Erfolgshonorar in Deutschland auf Grund vieler gesetzlicher Einschränkungen und Vorgaben ein Exot.

Das ist auch darin begründet, dass die Anwälte wenig Lust haben ein Mandat auf Erfolgsbasis zu führen, wo Sie Gefahr laufen, im Nichterfolgsfall mit leeren Händen dazustehen. Da überlässt der deutsche Anwalt das Kostenrisiko doch lieber seinen Mandanten und rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) - das für die Mandanten in den meisten Fällen ein Buch mit sieben Siegeln ist - ab.  

Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind in Deutschland nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen.

Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

  • Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Unterliegt man im Verfahren, verliert man nicht nur  seine Forderung und hat zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn man gewinnt, kann man leer ausgehen wenn die unterlegene Partei zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes haftet man dann als sogenannter Zweitschuldner.

Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert man bei dem BSZ e.V. Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt.

Die Rechtsprechung fordert, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars jedenfalls möglich sein muss, wenn besondere Umstände in der Person des Mandanten vorliegen, die diesen ohne Erfolgshonorar davon abhalten, seine Rechte zu verfolgen. Aber dazu muss dann erste einmal ein solcher Anwalt gefunden werden.

Aber auch dann, wenn der Anwalt auf Erfolgsbasis arbeitet, ist das Finanzrisiko für den Mandanten nicht vom Tisch!  Denn nur die eigenen Anwaltskosten fallen durch die erfolgsabhängigen Vergütung nicht an. Geht der Prozess verloren, muss der Mandant nach wie vor die Gerichtskosten plus den Anwalt der Gegenseite bezahlen!

Für dieses Problem bietet der BSZ e.V. eine Lösung an, sozusagen ein „Rund Um Sorglos Paket“ für rechtsuchende Menschen:

Der BSZ e.V. bietet Rechtssuchenden die Möglichkeit ihren Fall, wie in den USA ohne eigenes Kostenrisiko zu verfolgen.

Und das sind die wichtigsten Punkte:

Der BSZ e.V. und die mit ihm kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Ihre Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

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Die vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision der Prozessfinanzierungsgesellschaft sowie die Modalitäten des Prozesses sowie des Finanzierungsvertrags.

Prinzipiell gilt:

Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für das BSZ e.V. Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das geringste Risiko!

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Bei Versicherungen werden benötigt:
  1. Antrag
  2. Versicherungsschein
  3. AGB`s
  4. Einzahlungs-,Auszahlungsdatum
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  1. Zeichnungsschein
  2. AGB`s
  3. Einzahlungs-, Auszahlungsdatum
  4. Sonstige Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)

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  • Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!

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