Insolvenzverwalter sagen den hier berichtenden BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten, dass 60% bis 80% der Anleger, die von
Insolvenzverwaltern zur Rückzahlung aufgefordert werden, dass diese auch nach
dem ersten Anschreiben oder spätestens nach Einleitung des Mahnverfahrens die
Ausschüttungen zurückbezahlen.
Den Rechtsanwälten liegen Urteile vor, bei denen die Klagen
der Insolvenzverwalter abgewiesen wurden. Begründet wurden diese Abweisung
damit, dass die Insolvenzmassen so „gut gefüllt“ sind, dass weiteres Geld von
Kommanditisten nicht benötigt wird.
In einem Fall hat das Gericht auch festgestellt, dass Fehler
im Insolvenzverfahren dazu geführt haben, dass Gläubiger über den
Insolvenzverwalter an Zahlungen von Anlegern gelangen, die ihnen nicht
zustehen. In diesen Fällen fordern Insolvenzverwalter zu Unrecht Zahlungen von
den Anlegern.
Die Anleger, die
zurückbezahlt haben können daher Schadensersatzansprüche gegenüber
Insolvenzverwaltern auf Rückzahlung geltend machen.
Rechtsschutzversicherungen werden hierfür Kostenschutz
gewähren.
- Zögern
Sie nicht, sich jetzt Rechtsrat einzuholen.
Seit vielen Jahren
fordern Insolvenzverwalter von hunderten von insolventen Schiffsfonds von
Anleger die Rückzahlung von Ausschüttungen.
Die Rechtsprechung dazu ist sehr differenziert. In nicht
wenigen Fällen konnten Anleger die Rückzahlung erfolgreich verweigern. Eine
jetzt ergangene Entscheidung des Gerichts ist besonders, da erstmals
festgestellt wurde, dass Anleger nicht nur nicht verpflichtet sind,
Ausschüttungen zurückzuzahlen sondern dazu übergehen können, ihre an Verwalter
geleisteten Zahlungen konsequenterweise von diesen zurückzufordern.
Für diese große Gruppe von Anlegern dürften sich neue
Möglichkeiten bieten, ihren erlittenen Schaden zu minimieren. Eine Prüfung des
Einzelfalls ist angezeigt. Es sind allerdings weitere Fonds bekannt, bei denen
Insolvenzverwalter erlangte Zahlungen zurückzahlen werden.
- Da
das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen
Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der BSZ e.V.
gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und
Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens
vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik
bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen
verfügt, um Hilfe gebeten. Dieser Anwalt steht den BSZ e.V.
Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft Ausschüttungsrückforderung
für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles gerne zur
Verfügung.
Wie Entscheidungen
verschiedener Gerichte zeigen, besteht für Anleger eine hinreichende Chance,
die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen, bzw, diese vom
Insolvenzverwalter zurückfordern können.
Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V.
die Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von
AUSSCHÜTTUNGEN gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den
Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Über die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften:
In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte,
die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei
gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige
Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht
wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen -
auch ohne eigene erstrittene Urteile.
Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen
sind, schließen Sie sich gerne der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung
von Ausschüttungen an.
Zur individuellen,
unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte
einige Unterlagen und Informationen.
- Anspruchsschreiben
des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
- ggf.
Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)
Zahlen Sie keine
Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)
Melden Sie sich hier zur BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an!
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
V
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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