Mittwoch, Dezember 05, 2018

Die Berichterstattung über das P&R Container Desaster hat sich erheblich reduziert.

Auch der BSZ hat auf seinen Internetseiten sehr umfangreich berichtet.

Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors einen aktuellen Bericht vom  05. 12. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

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Privatinsolvenz von Heinz Roth

P&R-Insolvenzverwalter Jaffé hat für Heinz Roth einen Insolvenzantrag gestellt.

Auf 700 Millionen Euro hat Michael Jaffé in den Insolvenzgutachten den durch Heinz Roth in seiner Zeit als Geschäftsführer der P&R-Gesellschaften entstandenen Schaden beziffert. Das konnte der P&R-Gründer nicht bezahlen, weshalb Jaffé nun einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. Das Amtsgericht München hat dem am 4. Dezember stattgegeben und Miguel Grosser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Beschluss.

Unter dem Aktenzeichen 1542 IN 3055/18 hat das Amtsgericht München die Sicherung des Vermögens von Heinz Roth angeordnet. Seit gestern 11 Uhr ist ihm nach Paragraph 21 Insolvenzordnung damit ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden. Diese fachliche Formulierung bedeutet, dass Roth verboten ist, über sein Vermögen zu verfügen, ohne dass der vorläufige Insolvenzverwalter Miguel Grosser zustimmt.

Klageerhebung.

Anne Leiding von der Staatsanwaltschaft München I erklärte auf Nachfrage, dass die Ermittlungen der Arbeitsgruppe Container bereits sehr weit fortgeschritten seien. Die Klageerhebung wegen des Verdachts auf Betrug soll deshalb bereits Anfang 2019 erfolgen, so dass einem zeitnahen Prozessbeginn nichts mehr im Wege steht.

Loipfinger’s Meinung.

Miguel Grosser ist Mitarbeiter der Kanzlei Jaffé. Damit ist ein kurzer Draht zu den beiden Insolvenzverwaltern der P&R-Gesellschaften gegeben. Interessenskonflikte zu Lasten der P&R-Anleger sind derzeit nicht zu erkennen, da der Hauptgläubiger Michael Jaffé als Vertreter der Investoren fungiert. Sollten im Rahmen der Aufarbeitung der Insolvenzgründe bei P&R Indizien für Offshore-Transaktionen und eventuell versteckte Gelder auftauchen, dann können diese Erkenntnisse direkt in das Verfahren um Roth einfließen. Nur wenige Tage vor seinem 76-sten Geburtstag muss damit Heinz Roth die nächste Niederlage einstecken. Wie viel das den Anlegern am Ende bringt, bleibt abzuwarten. Etwas Genugtuung ist es aber allemal.


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Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihrer Kapitalanlage Fragen haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

  • Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Rechtshinweis
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