Auch der BSZ hat auf seinen Internetseiten sehr umfangreich
berichtet.
Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors
einen aktuellen Bericht vom 05. 12. 2018
auf www.investmentcheck.de wieder:
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Privatinsolvenz von
Heinz Roth
P&R-Insolvenzverwalter Jaffé hat für Heinz Roth einen
Insolvenzantrag gestellt.
Auf 700 Millionen Euro hat Michael Jaffé in den Insolvenzgutachten
den durch Heinz Roth in seiner Zeit als Geschäftsführer der
P&R-Gesellschaften entstandenen Schaden beziffert. Das konnte der
P&R-Gründer nicht bezahlen, weshalb Jaffé nun einen Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens gestellt hat. Das Amtsgericht München hat dem am 4.
Dezember stattgegeben und Miguel Grosser zum vorläufigen Insolvenzverwalter
bestellt.
Beschluss.
Unter dem Aktenzeichen 1542 IN 3055/18 hat das Amtsgericht
München die Sicherung des Vermögens von Heinz Roth angeordnet. Seit gestern 11
Uhr ist ihm nach Paragraph 21 Insolvenzordnung damit ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt worden. Diese fachliche Formulierung bedeutet, dass
Roth verboten ist, über sein Vermögen zu verfügen, ohne dass der vorläufige
Insolvenzverwalter Miguel Grosser zustimmt.
Klageerhebung.
Anne Leiding von der Staatsanwaltschaft München I erklärte
auf Nachfrage, dass die Ermittlungen der Arbeitsgruppe Container bereits sehr
weit fortgeschritten seien. Die Klageerhebung wegen des Verdachts auf Betrug
soll deshalb bereits Anfang 2019 erfolgen, so dass einem zeitnahen
Prozessbeginn nichts mehr im Wege steht.
Loipfinger’s Meinung.
Miguel Grosser ist Mitarbeiter der Kanzlei Jaffé. Damit ist
ein kurzer Draht zu den beiden Insolvenzverwaltern der P&R-Gesellschaften
gegeben. Interessenskonflikte zu Lasten der P&R-Anleger sind derzeit nicht
zu erkennen, da der Hauptgläubiger Michael Jaffé als Vertreter der Investoren
fungiert. Sollten im Rahmen der Aufarbeitung der Insolvenzgründe bei P&R
Indizien für Offshore-Transaktionen und eventuell versteckte Gelder auftauchen,
dann können diese Erkenntnisse direkt in das Verfahren um Roth einfließen. Nur
wenige Tage vor seinem 76-sten Geburtstag muss damit Heinz Roth die nächste
Niederlage einstecken. Wie viel das den Anlegern am Ende bringt, bleibt
abzuwarten. Etwas Genugtuung ist es aber allemal.
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber
Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal
einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen
auf.
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Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihrer Kapitalanlage Fragen haben.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht,
Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese
Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und
Verhandlungsstrategie.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
- Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer
BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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