Montag, August 06, 2018

EN-Storage war ein Schneeballsystem: Anleger sollen erhaltenes Geld zurückzahlen.

Schneeballsysteme sind für Anleger oft nicht zu erkennen. Das Konzept, Menschen mit leicht zu verdienendem Geld anzulocken scheint immer noch zu funktionieren. EN-Storage hatte Kapitalanlagen angeboten, die zum Kauf von Daten-Speicher-Systemen verwendet werden sollten. Man würde „sinnvoll in die Wirtschaft“ investieren. Alles sei „lukrativ – planbar – erfolgreich“. 8,43 Prozent Rendite bei einer Laufzeit von drei Jahren lautete eines der Versprechen, mit dem über 80 Millionen Euro eingesammelt wurden.

Da solche Betrugssysteme große Renditen in kurzer Zeit versprechen, gibt es immer wieder Nachfolgetäter.

Die Betrüger erzählen, sie hätten eine neue Regelung, die andere übersehen hätten, und dass dadurch das System nicht mehr zusammenbrechen könne.  Aber auch heute ist diese Betrugsmasche weit verbreitet und viele Anleger haben in ein Schneeballsystem investiert ohne es zu wissen geschweige denn, bemerken.

Das System ist jedes Mal das Gleiche, indem jemand hohe Zinssätze verspricht und Kapital einsammelt, meistens von gutgläubigen Anlegern. Aus dem Kapital und dem Kapital weiterer Anleger werden dann die versprochenen Zinsen bezahlt. Von einer Investition des eingesetzten Kapitals kann normalerweise keine Rede sein und problematisch wird es dann, wenn zu einem späteren Zeitpunkt das Geld stehen gelassen und die Zinsen in das System wieder re-investiert werden. Genau hier schlägt dann der Fiskus mit den Einkünften aus Kapitalvermögen zu.

Der BSZ e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu     täglich interessante Neuigkeiten für Kapitalanleger. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 06. 08. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

Anfechtungen in Millionenhöhe.
Geprellte Anleger bei EN-Storage sollen erhaltene Gelder zurückzahlen.

Mai 2017 wurde unter dem Aktenzeichen 6 IN 190/17 des Amtsgerichts Stuttgart das Insolvenzverfahren über die EN Storage GmbH eröffnet. Diese Firma hatte Kapitalanlagen angeboten, die zum Kauf von Daten-Speicher-Systemen verwendet werden sollten. Man würde „sinnvoll in die Wirtschaft“ investieren. Alles sei „lukrativ – planbar – erfolgreich“. 8,43 Prozent Rendite bei einer Laufzeit von drei Jahren lautete eines der Versprechen, mit dem über 80 Millionen Euro eingesammelt wurden. Doch wer dem glaubte, der hat nun nicht nur sein Geld verloren. Der Insolvenzverwalter fordert von Anlegern erhaltene Zahlungen in den vier Jahren vor Insolvenzeröffnung zurück

Musterverfahren.

Bevor er den Brief an tausende von Anlegern verschickt, hat sich Dr. Holger Leichtle von Schultze & Braun ein paar Musteranleger ausgesucht. Bei ihnen seien die Ermittlungen darüber abgeschlossen, wie viel Geld sie seit dem 5. März 2013 von der EN Storage GmbH zu Unrecht erhalten haben. Zu Unrecht deshalb, weil es sich um ein Schneeballsystem gehandelt hat: „Das vorgebliche Geschäftsmodell der Insolvenzschuldnerin, welches im Wesentlichen eine Zwischenvermietung von für Investoren erworbene IT-Systeme zur Datenspeicherung vorsah, hatte tatsächlich nie existiert. Weder wurden für die Investoren konkrete IT-Systeme angekauft noch hatte die Insolvenzschuldnerin Kunden für solche Systeme, die angeblich bei den Kunden betrieben werden sollten.“ Daraus folgert Leichtle, dass alle Zahlungen an Anleger in der Vergangenheit aus neu eingeworbenen Geldern geleistet wurden, „um das Schneeballsystem aufrecht zu erhalten und es nicht auffliegen zu lassen.“ Untermauert werden diese Feststellungen durch ein Geständnis des geschäftsführenden Gesellschafters Edwin N., gegen den ein Strafverfahren beim Landgericht Stuttgart läuft.

Insolvenzrecht.

Das Zauberwort für Insolvenzverwalter, von der geprellte Anleger Alpträume bekommen können, lautet „Anfechtung“. Die Insolvenzordnung regelt in Paragraph 129 und 134 die Anfechtbarkeit unentgeltlicher Leistungen, die vier Jahre vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung von der Schuldnerin bezahlt wurden. „Der Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren der EN Storage GmbH hat beschlossen, dass in ausermittelten Fällen Musterklagen erhoben werden sollen.“ Wer von den Anlegern das Pech hat, bereits „ausermittelt“ zu sein, muss alle aus dem Schneeballsystem finanzierten und ohne tatsächliche Gegenleistung erhaltenen Zahlungen innerhalb weniger Wochen zurückzahlen. Und damit ein Anleger sieht, wie ernst es dem Insolvenzverwalter mit seiner Ankündigung ist, hat er dem Anschreiben bereits einen Klageentwurf mit der darin aufgeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Schneeballsystemen beigefügt.

Klageentwurf.

Wichtige Voraussetzung für die Anfechtbarkeit erhaltener Zahlungen ist eine objektive Gläubigerbenachteiligung. Diese ist laut höchstrichterlicher Rechtsprechung anzunehmen, wenn entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt wurde. Bei Zahlungen ist dies unabhängig vom Kontostand des Emittenten anzunehmen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine Unentgeltlichkeit vorliegt. Dies sahen die BGH-Richter in 2017 als gegeben an, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll. Dies gilt selbst dann als gegeben, wenn keine Einigung für die Unentgeltlichkeit vorliegt. Vereinfacht ausgedrückt interpretiert die Kanzlei Schulze & Braun die Rechtsprechung so, dass eine Anfechtung notwendig ist, auch wenn die Anleger vom Schneeballsystem nichts wussten und von einer entgeltlichen Zahlung ausgingen.

Zertifikate.

Wie häufig bei Direktinvestments hat auch EN Storage zur Verkaufsförderung Eigentumszertifikate ausgestellt. Mit diesen Urkunden sollte den Investoren bestätigt werden, dass sie Eigentümer bestimmter Storage-Systeme wurden. Ein investmentcheck in Kopie vorliegendes Zertifikat wurde von Geschäftsführer Lutz Beier und dem Wirtschaftsprüfer Rolf Breyer von der Kanzlei vsbb unterschrieben.

Testate.

Aus Anlegersicht große Fragezeichen werfen auch die Testate der Abschlussprüfer auf. Sowohl den Jahresabschluss per 31. März 2015 als auch per 31. März 2016 haben die Wirtschaftsprüfer Gerhard Platz und Dr. Niko Kleinmann unterschrieben. Angeblich haben sie die Prüfungen so geplant und durchgeführt, „dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.“ Einwendungen gab es nicht. Angeblich haben die Abschlüsse ein „den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft“ abgegeben. Dazu befragt hat sich die Kanzlei gegenüber investmentcheck nicht geäußert.

BaFin.

Im Geschäftsjahr 2015/2016 hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin gegenüber EN Storage den Vorwurf des unerlaubten Einlagengeschäfts erhoben. Auf ein förmliches Einschreiten hat die Aufsichtsbehörde allerdings verzichtet, da der Anbieter seine Finanzierung durch den Verkauf von Direktinvestments auf Inhaberschuldverschreibungen umstellte. Angeblich wurden über 40 Vermittler angestellt, die den Vertrieb sicherstellen sollten. Außerdem mussten Wertpapierprospekte erstellt werden, was der Anbieter natürlich sofort werblich nutzte: „Beachten Sie unseren BaFin-genehmigten Wertpapierprospekt“, hieß es in einer Werbebroschüre. Getan hat die Aufsichtsbehörde hingegen nichts, um die Betrügereien gegenüber den Privatanlegern zu verhindern.

Loipfinger’s Meinung.

Alle Käufer von Storage-Systemen müssen mit Rückzahlungen rechnen. Ein Insolvenzverwalter würde sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er diese zu Gunsten anderer Gläubiger nicht durchsetzt. Deshalb ist über die bisherigen Musterverfahren hinaus mit weiteren Rückforderungen zu rechnen. Für die Gläubiger ist das alles eine große Umverteilung. Die Masse wird erhöht und nach Abzug aller Kosten neu verteilt. Manche Anleger gewinnen, manche Anleger verlieren bei dem Umverteilungsprozess. Für den Insolvenzverwalter ist es viel Arbeit und bringt erheblichen Gebühreneinnahmen. Auch das ist ein Grund, warum bei solchen Insolvenzverfahren zukünftig im Zweifel eher mit Anfechtungen zu rechnen ist.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der jeweils betreffenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft  vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei EN-Storage engagiert sind schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EN-Storage an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft  EN-Storage an!

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Freitag, August 03, 2018

BTraders ignoriert Zahlungsaufforderung der Anleger

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte setzen letzte Frist bevor Staatsanwaltschaft und Finanzaufsicht eingeschaltet werden.

Bitcoin und andere Kryptowährungen erlebten einen regelrechten Boom. Anleger müssen beim Handel mit Kryptowährungen aber aufpassen. Der Boom hat auch unseriöse Partner auf den Plan gerufen, die versuchen an das Geld der Anleger zu kommen. Derzeit deutet vieles darauf hin, dass auch die Handelsplattform BTraders zu diesen schwarzen Schafen zählen könnte. Für Anleger ist die Plattform nicht mehr zu erreichen und noch schlimmer – die Anleger kommen nicht an ihr Geld.

„Wir haben BTraders eine letzte Frist gesetzt, unserem Mandanten sein Geld auszuzahlen. Sollte das Unternehmen die Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden wir die Staatsanwaltschaft und Finanzmarktaufsicht einschalten“, sagt der hier berichtende BSZZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

BTraders ist eine Handelsplattform für Kryptowährungen der LCR Technology Ltd. mit Sitz in Sofia, Bulgarien. Laut Website erhalten die Anleger beim Handel mit Kryptowährungen hier Unterstützung von professionellen Brokern und Experten. Dazu wird ihnen u.a. ein vollumfänglicher Kontoservice angeboten. Inzwischen verdichten sich die Anzeichen, dass es nur darum geht, die Anleger um ihr Geld zu prellen. In Internetforen wird die Frage diskutiert, ob es sich bei BTraders um Scam, also um eine Form des Betrugs handelt. Typischerweise treten die Kunden dabei finanziell in Vorleistung. Auf die versprochene Gegenleistung warten sie allerdings vergeblich. Wer im Internet recherchiert, stößt schnell auf Anleger, die seit Wochen und Monaten erfolglos versuchen, Kontakt zu ihrem Ansprechpartner bei BTraders aufzunehmen.

Ähnliche Erfahrungen hat auch der hier berichtende Rechtsanwalt gemacht. Mehrfache Aufforderungen, das Geld an seinen Mandanten auszuzahlen wurden bislang ignoriert. „Leider deutet vieles auf Betrug und Unterschlagung hin. Lässt BTraders auch unsere letzte Frist zur Auszahlung ungenutzt verstreichen, werden wir daher Staatsanwaltschaft und Finanzaufsicht einschalten. Wir werden alle rechtlichen Hebel in Bewegung setzen, damit unsere Mandantschaft an ihr Geld kommt“, so  der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Anleger, die ebenfalls schlechte Erfahrungen mit BTraders gemacht haben, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft BTraders anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Mittwoch, August 01, 2018

Abgasskandal in den USA: VW-Juristen schlugen früh Alarm. Was bedeutet das für VW Aktienkäufer?

Am 18. September 2015 wird die VW-Spitze nach eigenen Angaben durch US-Behörden von der Abgasaffäre überrascht. Doch diese offizielle Lesart ist fraglich. Interne Mails sollen zeigen: Führungskräfte sahen die Katastrophe voraus. Das berichten am 1. 8. 2018 verschiedene Medien unter anderem ntv.

Die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) berichtet demnach, dass entgegen der Behauptung der VW-Führung, sie sei am 18. September 2015 durch US-Behörden von der Abgasaffäre überrascht worden, in der Konzernzentrale schon vorher "höchste Alarmstufe" geherrscht habe. Führende Juristen, Kontrolleure und Motorenentwickler, darunter Vertraute des damaligen Vorstandschefs Martin Winterkorn, hätten in E-Mails davor gewarnt, dass die Lage außer Kontrolle gerate, heißt es unter Bezug auf die SZ bei ntv.

In einer Mail vom 13. September 2015 von Bernd Gottweis - damals bei VW für Problemfälle zuständig - an einen führenden Juristen hieß es der Zeitung zufolge: "Volkswagen hat jegliche Glaubwürdigkeit bei den Behörden verloren." Es sei kurzfristig mit einer Klageschrift der US-Justiz zu rechnen. Das Eingeständnis, bei den Abgaswerten in den USA geschummelt zu haben, habe den Konflikt mit den Umweltbehörden nicht beigelegt. Laut SZ fanden sich ähnliche Aussagen damals zuhauf.

VW will Schadenersatzklagen von Aktionären in Höhe von insgesamt neun Milliarden Euro abwehren, heißt es bei ntv. Die Aktionäre werfen dem Autobauer demnach vor, sie nicht rechtzeitig über die Abgas-Manipulationen und deren drohenden finanziellen Folgen informiert zu haben.

Als betroffener Aktienkäufer sollten Sie deshalb die Anmeldung ihrer Forderungen auf den sogenannten Kursdifferenzschaden im Rahmen des KapMuG-Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig prüfen.

Am besten melden Sie sich umgehend zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal an.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  prüfen, ob Sie durch das rechtswidrige Verhalten der Konzernspitze geschädigt worden sind.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  sind Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Spezialisten für Schadensersatz.

Käufer von Dieselauto sollten ebenfalls unbedingt jetzt Ansprüche geltend machen. In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung. Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an. Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.

Die Anwälte  prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden.  Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

 (Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie  HIER)

KapMuG-Verfahren

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben sich in den vergangenen Jahren eine anerkannte Expertise im Bereich von Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz (KapMuG) erarbeitet. 

Die Rechtsanwälte haben dabei für Investoren - etwa in Geschlossenen Fonds - zielführende Strategien für eine kollektive Rechtsdurchsetzung entwickelt. So können Sie Schadensersatzansprüche gemeinsam mit Mitgesellschaftern schlagkräftig durchsetzen.

Vorteil dieser Klagen: Eine enorme Kostenersparnis.

Das „Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz“ (KapMuG) hat die Möglichkeit geschaffen, dass sich auch in Deutschland Anleger zu großen Gruppen zusammenfinden und gemeinsam ihre Rechte durchsetzen können. Das KapMuG-Verfahren ähnelt der aus dem US-amerikanischen Recht bekannten „Sammelklage“.

Voraussetzung ist dabei, dass in diesen Verfahren Prospektfehler -  zum Beispiel der Fondsinitiatoren - gerügt werden. Ist ein solches Verfahren einmal in Gang gekommen, können Sie sich auch ohne eine eigene Klage anschließen. Das minimiert das Kostenrisiko ganz erheblich.

Die Anwälte haben in zahlreichen Fällen „KapMuG“-Anträge bei Schiffs-, Lebensversicherungs- und Immobilienfonds gestellt oder bereiten diese vor.

Wie KapMuG-Verfahren genau ablaufen, erläutern die Rechtsanwälte Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG).  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Es lohnt sich, wenn Sie Ihre Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratung sowie auf den Anspruch möglicher Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen Kapitalanlageverluste erstattungsfähig sind. Dabei geht es meist um ungeeignete Anlageprodukte und Falschberatung.

Viele Kapitalanleger sind sich oft nicht bewusst, dass Anlageverluste eventuell zurückgeholt werden können und keineswegs unbedingt auf Grund eigener falscher Entscheidungen entstanden sind. Natürlich ist es richtig, dass nicht alle erlittenen Verluste erstattungsfähig sind. Eine genaue Prüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ob  nicht doch ein Fehlverhalten vorliegt, führt aber oft zu erstaunlichen Ergebnissen. 

Viele Graumarktanbieter machen das Gespenst der Altersarmut mit Horrorgeschichten greifbar und bieten dann ihren scheinbaren Schutz durch ihre wunderbaren Anlageprodukte an.

Das Zauberwort, hohe Rendite bei maximaler Kapitalgarantie, öffnet oft die Brieftaschen hoffnungsvoller gut gläubiger Anleger.

„Kein seriöser und seinen Kunden verpflichteter Anlageberater wird jemals Ergebnisse garantieren“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. Nur ein Blick in die Vergangenheit des Anlageprodukts ist möglich, wobei aber die Vergangenheit keine Vorhersage für die Zukunft zulässt. Das Versprechen von hoher Rendite bei kaum Risiko entpuppt sich vor diesem Hintergrund als glatte Lüge.

Wo mit überdurchschnittlich hohen Renditeversprechen gearbeitet wird, besteht oft die Gefahr, dass man einem Schneeballsystem zum Opfer fällt.

Obwohl diese Betrugsmasche die von dem Unternehmer Carlo "Charles" Ponzi entwickelt wurde, aus den 1920er Jahren stammt, ist sie in immer wechselnder Gestalt.  auch heute noch aktuell. Das Prinzip ist immer das gleiche: Die Anleger werden mit hohen Renditen gelockt, eine Zeit lang werden neue Anlegergelder verwandt um frühere Investoren zu bezahlen, wenn diese Pyramide irgendwann zusammenbricht  ist das Geld der Anleger restlos verloren und die Initiatoren haben sich mit dem Geld der Anleger aus dem Staub gemacht.

Fazit des BSZ e.V.

Es sind meist die ganz miesen Produkte die mit extrem hohen Renditen, Null Risiko und dubiosen Garantien beworben werden.

BSZ e.V. Tipp

Finger weg!

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie Sie vielleicht glauben.

Es lohnt sich, wenn Sie Ihre Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratung sowie auf den Anspruch möglicher Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

  • Dazu gehören auch Rückforderungen von Ausschüttungen, Überprüfung von Lebensversicherungsverträgen, Ansprüche aus Bankdarlehen und Finanzierungsverträgen. Diese Überprüfung führen BSZ Vertrauensanwälte mit einem speziellen Service für unsere Fördermitglieder kostenlos durch.

  • Mit Hilfe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.

  • Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch die Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozessfinanzierung hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon diese Offenlegung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen.

  • Wir sind Ihr perfekter Ansprechpartner für die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche gegen Banken und Versicherungen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,

ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Jeder Anleger kann unverbindlich Kontakt mit den BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien aufnehmen wenn er auch die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung nutzen will und einer bestimmten ,,BSZ e.V. Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beitreten. 

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

  • Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

  • Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

  • Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

  • Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit.

Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig:

Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft. Durch den BSZ® e.V. selbst werden selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen erledigt.

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Dienstag, Juli 31, 2018

Immer mehr geschädigte Anleger sind auf der Suche nach einem „billigen“ Anwalt

In einer gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es stets eine Partei die gewinnt und eine die verliert. Auch „Recht bekommen“ ist ein wettbewerbsfähiger Prozess. Wer mehr investiert, hat auch die größere Chance das gewünschte Ergebnis zu erreichen.

Viele Rechtssuchenden sind auf der Suche nach einem „billigen“ Anwalt, aber er wird in der Regel nicht so engagiert und qualifiziert sein wie das gewünscht wird. Es ist wie im übrigen Leben auch, billig wird oft teuer bezahlt.

Man kann aber auch einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen!

Mit Hilfe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.

Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch die Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozessfinanzierung hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon diese Offenlegung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen.

Rechtsansprüche mit Hilfe einer Prozesskostenfinanzierung durchsetzen.

Stellen Sie uns einfach ihre Finanzierungsanfrage.

  • Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko.
  • Sie erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko einzuklagen.
  • Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös.
  • Sie haben mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft einen starken und finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite.

Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

  • Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ e.V-Vertrauensanwälte

Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Fördermitgliedschaft  beim BSZ e.V. entschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei. Jeder einzelne Fall  ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.

  • Der BSZ e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien betreuen schon seit über 20 Jahren erfolgreich Tausende von geschädigten Anlegern. Hierbei konnten vom BSZ e.V. große Erfolge für die Geschädigten erzielt werden.

Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.

Außergerichtliche Möglichkeiten ohne eigenes Kostenrisiko ausloten.

Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Anlegern die glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht bietet der BSZ e.V. als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Das kann in vielen Fällen der erste Schritt zur Vermögenswiederherstellung sein.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.

Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
  • Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
  • Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
  • Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung auszusprechen.

Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
Um eine vertrauliche Überprüfung Ihres Falls zu vereinbaren, können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice hier beantragen.
Direkter Link zum Aufnahmeantrag
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de






Montag, Juli 30, 2018

P&R Container-Investment war ein Schneeballsystem. Das Amtsgericht hat die Insolvenzverfahren eröffnet.

Für mehrere zentrale Firmen des größten deutschen Anbieters von Investments in Schiffscontainer, der P&R-Gruppe aus Grünwald bei München, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. 

Insolvenzanträge haben gestellt: Außer der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH nun auch die Holdinggesellschaft, die P&R AG, und die P&R Transport-Container GmbH.

Als P&R-Anleger können Sie jetzt bis zum 14. 9. 2018 Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Die Insolvenzverwalter haben P&R-Anlegern geraten, nicht selbst aktiv zu werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen, das wäre ein großer Fehler!

Diese Anwälte haben von Anfang an gesagt, Anleger haben kein Eigentum an den Containern erworben. Deshalb Achtung: Die Insolvenzverwalter verschreiben nur "Beruhigungspillen".

Als Anleger sollten Sie jetzt nicht mehr zögern, sondern den Vertrieb "unter Feuer" nehmen.

Wenn Sie auf ein Eigentumszertifikat verzichtet haben, gehören Ihnen die Container nach unserer Prüfung nicht!  Ohne klare Zuordnung von Containernummern zu den gekauften Containern haben Sie kein Eigentum erworben.

  • Sie haben aber einen Anspruch auf Schadensersatz. Verlangen Sie die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de







Mit dem eigenen Anwalt unzufrieden? Holen Sie eine zweite Meinung ein!

Der BSZ e.V. hat schon mehrmals darüber berichtet, dass erschreckend viele Rechtssuchende mit der Leistung ihrer Anwälte sehr unzufrieden sind.

„Auf Grund unserer Veröffentlichungen haben sich weit über unsere Erwartungen hinausgehend sehr, sehr viele Menschen gemeldet und uns die Probleme mit ihren Anwälten geschildert“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anleger- und Verbraucherschutz tätig. 

  • „Mein Anwalt ist telefonisch kaum erreichbar, versprochene Rückrufe erfolgen nicht, in meinem Fall bewegt sich überhaupt nichts, ich bekomme ständig Rechnungen vom Anwalt ohne zu wissen für was ich bezahlen soll, ich habe das Gefühl mein Anwalt kennt sich in dem Rechtsgebiet nicht richtig aus, ich erhalte keine Kopien von den Schriftsätzen meines Anwalts, mein Anwalt hört mir nicht zu, auf meine Bedenken zur rechtlichen Vorgehensweise reagiert mein Anwalt äußerst ungehalten, mein Anwalt hat eine gesetzte Frist verbummelt.“

Anwälte sind normalerweise sehr beschäftigt. 

Aber das ist keine Entschuldigung dafür, die Telefonanrufe ihrer Mandanten zu ignorieren. Jeder Mandant kann von seinem Anwalt erwarten, dass dieser auf seine Anrufe reagiert und ihn auch regelmäßig über den Fortschritt in seinem Fall informiert.  

Wenn es schon Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit den Mandanten gibt, dann lässt sich sehr oft auf die gesamte Arbeitspraxis dieser Kanzlei schließen. Ein seinem Mandanten verpflichteter  Anwalt ist in der Lage, effektiv mit ihm zu kommunizieren. Wenn sein Mandant nach einer Erklärung fragt, beantwortet er diese sofort oder doch innerhalb einer angemessenen Zeit.

Sie sind sich nicht sicher ob Ihre Rechtsangelegenheit von Ihrem Anwalt angemessen bearbeitet wird?

Ein Zweitmeinungsanwalt kann prüfen ob Ihr Rechtsanwalt alles Erforderliche tut und Sie mit vollem Engagement vertritt. Als Mandant haben Sie jederzeit das Recht eine zweite Meinung über die Behandlung Ihres Falles einzuholen. 

Selbstverständlich leisten viele Rechtsanwälte für ihre Mandanten hervorragende Arbeit und tun Alles dafür, das Recht ihrer Mandanten erfolgreich durchzusetzen. Eine zweite Meinung gibt in diesem Fall dem Mandanten die Gewissheit, dass er den richtigen Anwalt beauftragt hat der seine Angelegenheit  engagiert und angemessen behandelt.

Auf der anderen Seite gibt es Fälle, in denen der Anwalt nicht unbedingt die optimale Leistung für seinen Mandanten erbringt, auf einen Vergleich drängt obwohl die Rechtslage das nicht als erforderlich erscheinen lässt. Unter diesen Umständen könnte der Mandant  eventuell einen Anwaltswechsel in Betracht ziehen.

Die anwaltliche Dienstleistung im Bank- und Kapitalmarktrecht ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen  von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung.

Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden  nachvollziehbaren Einheit werden.

Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht.
  
Wenn die Erwartungen des Mandanten nicht so verlaufen wie er sich das vorgestellt hat, muss die Schuld nicht unbedingt bei dem Anwalt liegen.  Wer mit seinem Anwalt unzufrieden ist, sollte zunächst darüber mit ihm sprechen. In vielen Fällen liegt das Problem nur in einer mangelnden Kommunikation.

Es gibt aber auch Anwälte die auf die Beschwerden ihrer Mandanten sauer reagieren und nicht bereit sind mit dem Mandanten darüber zu reden. Da ist in der Regel dann der Zeitpunkt gekommen, zu überlegen eine zweite Meinung einzuholen.

Holen Sie eine zweite Meinung ein.

Zweite Meinungen sind in der Relation zum eventuell im Raum stehenden wirtschaftlichen Schaden relativ preiswert.

Je nach Umfang wird ein Anwalt zwischen 2 bis 5 Stunden benötigen um die ihm vorgelegten Informationen zu sichten und zu überprüfen.

Je mehr Informationen Sie dem zweiten Anwalt geben, desto besser können sie darüber beraten werden, ob Ihr Fall richtig behandelt wird oder ob etwas anders gemacht werden kann.

Berücksichtigt sollte aber stets werden, dass keine zwei Anwälte einen bestimmten Fall gleich behandeln. Aber offensichtliche handwerkliche Fehler oder falsche Rechtseinschätzungen können schon erkannt werden. Die zweite Meinung ist immer eine oberflächliche Überprüfung und keinesfalls eine umfassende Analyse.

Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen."

Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. 

Wenn Sie eine zweite Meinung einholen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Beantragen Sie die BSZ® e.V. Fördermitgliedschaft Zweitmeinung mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
  • Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien des betreffenden Falls zu.
  • Eine kurze Schilderung was bisher passiert ist, wäre hilfreich.
  • Schildern Sie mit kurzen Worten, worin sich die Unzufriedenheit mit Ihrem Anwalt begründet.

Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit.

Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig:

Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft. Durch den BSZ® e.V. selbst werden selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen erledigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.07. 2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind.