Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen Kapitalanlageverluste
erstattungsfähig sind. Dabei geht es meist um ungeeignete Anlageprodukte
und Falschberatung.
Viele Kapitalanleger sind sich oft nicht bewusst, dass Anlageverluste
eventuell zurückgeholt werden können und keineswegs unbedingt auf Grund eigener
falscher Entscheidungen entstanden sind. Natürlich ist es richtig, dass nicht
alle erlittenen Verluste erstattungsfähig sind. Eine genaue Prüfung durch einen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ob
nicht doch ein Fehlverhalten vorliegt, führt aber oft zu erstaunlichen
Ergebnissen.
Viele
Graumarktanbieter machen das Gespenst der Altersarmut mit Horrorgeschichten
greifbar und bieten dann ihren scheinbaren Schutz durch ihre wunderbaren
Anlageprodukte an.
Das Zauberwort, hohe Rendite bei maximaler Kapitalgarantie,
öffnet oft die Brieftaschen hoffnungsvoller gut gläubiger Anleger.
„Kein seriöser und seinen Kunden verpflichteter Anlageberater
wird jemals Ergebnisse garantieren“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. Nur ein Blick in die Vergangenheit des
Anlageprodukts ist möglich, wobei aber die Vergangenheit keine Vorhersage für
die Zukunft zulässt. Das Versprechen von hoher Rendite bei kaum Risiko entpuppt
sich vor diesem Hintergrund als glatte Lüge.
Wo mit
überdurchschnittlich hohen Renditeversprechen gearbeitet wird, besteht oft die
Gefahr, dass man einem Schneeballsystem zum Opfer fällt.
Obwohl diese Betrugsmasche die von dem Unternehmer Carlo
"Charles" Ponzi entwickelt wurde, aus den 1920er Jahren stammt, ist sie
in immer wechselnder Gestalt. auch heute
noch aktuell. Das Prinzip ist immer das gleiche: Die Anleger werden mit hohen
Renditen gelockt, eine Zeit lang werden neue Anlegergelder verwandt um frühere
Investoren zu bezahlen, wenn diese Pyramide irgendwann zusammenbricht ist das Geld der Anleger restlos verloren und
die Initiatoren haben sich mit dem Geld der Anleger aus dem Staub gemacht.
Fazit des BSZ e.V.
Es sind meist die ganz miesen Produkte die mit extrem hohen
Renditen, Null Risiko und dubiosen Garantien beworben werden.
BSZ e.V. Tipp
Finger weg!
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie Sie vielleicht glauben.
Es lohnt sich, wenn
Sie Ihre Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratung sowie auf den Anspruch
möglicher Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
- Dazu
gehören auch Rückforderungen von Ausschüttungen, Überprüfung von
Lebensversicherungsverträgen, Ansprüche aus Bankdarlehen und
Finanzierungsverträgen. Diese Überprüfung führen BSZ Vertrauensanwälte mit
einem speziellen Service für unsere Fördermitglieder kostenlos durch.
- Mit
Hilfe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der
Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren
Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie
können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in
einer stärkeren Verhandlungsposition.
- Nicht
zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch die
Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der
Möglichkeit der Prozessfinanzierung hergestellt wird. Nicht selten
verhilft schon diese Offenlegung, den Gegner von einer vernünftigen,
vergleichsweisen Lösung zu überzeugen.
- Wir
sind Ihr perfekter Ansprechpartner für die Durchsetzung Ihrer
Rechtsansprüche gegen Banken und Versicherungen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpfen wir gemeinsam mit
Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen
Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen
und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem
Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden,
finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene
Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten
vor Gericht zu vertreten.
Jeder Anleger kann unverbindlich Kontakt mit den BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzleien aufnehmen wenn er auch die erfreuliche Entwicklung der
Rechtsprechung nutzen will und einer bestimmten ,,BSZ e.V.
Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beitreten.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
- Beantragen
Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag.
Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.-
Euro nicht unterschreiten.
- Senden
Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der
betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung
oder des – Erwerbs erhalten haben.
- Sollte
der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit
erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
- Wenn
Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die
entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf
Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung
abklären.
- Die
Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und den gemachten
Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung
aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten
und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt
Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit.
Eine Mitgliedschaft in
einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig:
Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu
aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in
zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien
im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in
einer starken Gemeinschaft. Durch den BSZ® e.V. selbst werden
selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen
erledigt.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
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