In einer gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es stets eine
Partei die gewinnt und eine die verliert. Auch „Recht bekommen“ ist ein
wettbewerbsfähiger Prozess. Wer mehr investiert, hat auch die größere Chance
das gewünschte Ergebnis zu erreichen.
Viele Rechtssuchenden sind auf der Suche nach einem
„billigen“ Anwalt, aber er wird in der Regel nicht so engagiert und
qualifiziert sein wie das gewünscht wird. Es ist wie im übrigen Leben auch,
billig wird oft teuer bezahlt.
Man kann aber auch
einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das
Prozesskostenrisiko zu tragen!
Mit Hilfe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der
Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit,
Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie
können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer
stärkeren Verhandlungsposition.
Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch die Mitgliedschaft in einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozessfinanzierung hergestellt
wird. Nicht selten verhilft schon diese Offenlegung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen.
Rechtsansprüche mit
Hilfe einer Prozesskostenfinanzierung durchsetzen.
Stellen Sie uns einfach ihre Finanzierungsanfrage.
- Die
Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte
Prozesskostenrisiko.
- Sie
erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko
einzuklagen.
- Sie
beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am
Erlös.
- Sie
haben mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft einen starken und
finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite.
Der rechtliche Erfolg
basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die
Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
- Hochqualifizierte
Erstberatung durch BSZ e.V-Vertrauensanwälte
Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den
führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland
gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich für eine
Fördermitgliedschaft beim BSZ e.V.
entschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten
Kanzlei. Jeder einzelne Fall ist anders
und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine
fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich
Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.
- Der
BSZ e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien betreuen schon
seit über 20 Jahren erfolgreich Tausende von geschädigten Anlegern.
Hierbei konnten vom BSZ e.V. große Erfolge für die Geschädigten erzielt
werden.
Die gute Nachricht
ist,
dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren
gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte
glauben. Der unsägliche Spruch man solle
kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung
der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ohne eigenes Kostenrisiko ausloten.
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer
manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man
über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Denn wer heute klagt oder verklagt
wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Anlegern die glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht bietet der BSZ e.V. als Mitglied der BSZ
e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der
Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen
Schadens vermittelt.
Das kann in vielen
Fällen der erste Schritt zur Vermögenswiederherstellung sein.
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren
Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu
verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind
jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu
vertreten.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
- Beantragen
Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag.
Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.-
Euro nicht unterschreiten.
- Senden
Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der
betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung
oder des – Erwerbs erhalten haben.
- Sollte
der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit
erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
- Wenn
Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die
entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf
Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung
abklären.
Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und
den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte
Empfehlung auszusprechen.
Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an
der Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst
vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er
sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
Um eine vertrauliche
Überprüfung Ihres Falls zu vereinbaren, können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice hier beantragen.Direkter Link zum Aufnahmeantrag
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str.
36a
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Telefax:
06071-9816829
E-mail:
bsz-ev@t-online.de
Internet: www.sammelklagen.deRechtshinweis
Der
BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller
Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden,
seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht
entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur
Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt.
Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für
Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein
geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine
entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT
§ BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Rechtsanwälte
die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem
interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier
in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite
Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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