Sonntag, Dezember 03, 2017

Kapitalanlage in Not? Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung!

Die vielen geschädigten Kapitalanleger zeigen erschreckend eindrucksvoll, wie die Banken wirklich funktionieren und wie viel Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt wird, um mit Produkten und Dienstleistungen vor allem den Gewinn der Banken zu maximieren. 

Die jährlichen hohen Verluste die Kapitalanleger hinnehmen müssen sind der Beweis dafür, dass es immer noch keinen ausrechenden Schutz für Kleinanleger gibt.

Immer mehr Anleger die Anlageverluste hinnehmen mussten fragen sich, warum ist das Geld verloren, wer hat es jetzt, war das vorhersehbar, bin ich richtig beraten worden oder bin ich eventuell Opfer eines Betrugs geworden?  Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, warum investiertes Geld verloren wurde aber auch einige  Möglichkeiten erlittene Verluste wieder auszugleichen.

Bei offensichtlichen Betrugsfällen, stehen die Chancen von den entsprechenden Initiatoren selbst das Geld zurück zu bekommen,  meist schlecht.

Die Betrüger führen oft einen aufwändigen Lebensstil und verprassen das ergaunerte Geld, oder alle Vermögenswerte werden über verschachtelte Wege in das Ausland verschoben und können dann in der Regel als verloren abgehakt werden.

  • In vielen Fällen gibt es jedoch auch Helfer, die zwar nicht unmittelbar am Betrug beteiligt sind, aber sich trotzdem den geschädigten Kapitalanlegern gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht haben.  Das können Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Anlageberater, Banken, Treuhänder usw. sein.

Bei einer Insolvenz sollten in jedem Fall die Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

Um hier keine Fehler zu machen ist den Anlegern zu raten, die Forderungsanmeldung von einem Rechtsanwalt vornehmen zu lassen.

Anleger werden in letzter Zeit vermehrt durch Rückforderungen von bereits erhaltenen Ausschüttungen  überrascht. Ohne eine vorherige Prüfung der Rechtmäßigkeit sollte hier keine Zahlung geleistet werden. Auch hier gilt: Anwalt konsultieren!

So mancher Anleger ist auch sehr überrascht wenn sich das Finanzamt aus heiterem Himmel mit einem Änderungsbescheid meldet. Die fälligen Zahlungen können durchaus zum existenziellen Problem werden. Auch hier gilt: Anwalt konsultieren. Gut beraten sind Sie, wenn Sie hier einen Fachanwalt für Steuerrecht mit Schwerpunkt Kapitalanlagerecht konsultieren. 

Für viele geschädigte Anleger kommt an erster Stelle, das verlorene Geld oder zumindest einen Teil davon wieder zu bekommen. Der Ratschlag kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterher zu werfen, hört sich zunächst ganz gut an, ist aber für den geschädigten Anleger nicht sehr hilfreich. Natürlich hängt die Wahrscheinlichkeit, Geld zu bekomm, letztendlich davon ab, ob der Anspruchsgegner noch über genügend Geld oder Vermögenswerte verfügt  und das ist leider nicht immer der Fall.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung

Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Klagen?

Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. e. V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten

Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Aber Achtung!

Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen. Die Geschäftsgebühr, sie richtet sich nach dem Streitwert, die Ihnen der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit berechnet beträgt in etwa bei einem Streitwert von: 10.000,- Euro – 745.40 Euro +19% USt., bei einem Streitwert von 100.000,- Euro – Honorar = 1.973,90 Euro + 19% USt.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

  1. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

  1. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

  1. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.

Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen vorher vereinbarten Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen nichts!

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.

Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf:
Es können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert werden.
Wer sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der Finanzierer verkaufen.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.

  • Anlegerschutzvereine wie der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  tragen dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können. Ob ein einzelner Anwalt – mit oder ohne eines von ihm selbst gegründeten Anlegerschutzvereins oder Interessengemeinschaft -  diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen. 

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos dem  BSZ e.V. Solidarservice anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die Fördergemeinschaft BSZ e.V. Solidarservice  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Anmeldeantrag:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

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  • Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de





 Vorschau




Freitag, Dezember 01, 2017

GENO WOHNBAUGENOSSENSCHAFT EG: EIGENE WOHNUNG - GANZ OHNE SCHULDEN UND KREDITE?

 „Ein besserer Verbraucherschutz ist nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ®  Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Anlageverluste beruhen in vielen Fällen auf einem Mangel an Information zur rechten Zeit. Durch die BSZ e.V. Interessengemeinschaften können Informationshindernisse, wie Datenschutz,  Bank- und Steuergeheimnis etc. zwar nicht überwunden, jedoch weitgehend durch andere Informationsquellen wettgemacht werden. Für eine aussichtsreiche Klage ist eine Vielzahl von qualitativ guten Informationen absolut notwendig. Gleichlautende Informationen aus dem Mitgliederbereich  und anderen Quellen sind dann auch die Bausteine zum gerichtlichen Erfolg.

Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten seit 1998 bereits praktiziert. Der BSZ® e.V. ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de  ,www.kapitalanleger-echo.de  und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu    neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule. Die GENO hat die BSZ e. V. Veröffentlichungen über ihr Geschäftsmodell  durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte abmahnen lassen.

Die beanstandeten BSZ Veröffentlichungen zitierten u.a. den Inhalt einer Fernsehsendung eines öffentlich rechtlichen Senders. Darin kam auch die Geno selbst zu Wort. Es gab für den BSZ e.V. somit  keinen Grund eine Stellungnahme bei Geno einzuholen.

Jeder BSZ Beitrag ist mit folgendem Satz versehen:

„Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.“

Die GENO hätte also die Möglichkeit gehabt ihr fabelhaftes Anlagemodell den Besuchern und Mitgliedern der BSZ Infoplattform vorzustellen. Da man das, wie es ja auch der zitierte Fernsehbeitrag offenbarte, nicht kann, wurde der Weg der Abmahnung gewählt.

In ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Sachen GENO Wohnbaugenossenschaft e.G. gegen den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das Geschäftsmodell ihrer Mandantin als ein erfolgreiche alternative Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben. Auf welchen Fakten diese positive Darstellung beruht, wird leider nicht erläutert.

Die einschlägigen Fachmedien zeichnen da ein komplett anderes Bild. Außerdem soll die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die GENO ermitteln.

  • Nachstehend einige Links mit Berichten zur Geno:

Focus online: Keine Wohnung und das Geld ist weg Dreiste Genossenschaft: Anleger zahlen 10.000 Euro für Wohnungen, die sie nie bekommen.

Stiftung Warentest: Genossenschaften: Wie dubiose Anbieter das gute Image missbrauchen.

SWR Fernsehen MARKTCHECK: Immobilienkauf: Wie Anbieter ahnungslose Kunden ködern. Das Angebot: einfach Genossenschaftsanteile kaufen und schon bald in die Wunschimmobilie einziehen. Verlockend, aber mitunter ein Geschäft mit ruinösen Folgen.

FraudAnwalt: GENOGEN EG: STAATSANWALTSCHAFT ERMITTELT WEGEN BETRUG
Die GenoGen eG mit Hauptsitz im beschaulichen Borken warb einmal mit dem Slogan -„Immer sicher und flexibel wohnen mit Vermögensbildung“. Dieses Versprechen konnte die GENO Wohnbaugenossenschaft eGgegenüber ihren Mitgliedern nunmehr nicht mehr einhalten – die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Verantwortlichen Maik Paul wegen bandenmäßigen Betrugs. Fraudanwalt rät Genossen dringend davon ab ihre Ratensparverträge weiterhin zu bedienen, unklar ist, wie viel Geld veruntreut wurde.

Mit Urteil vom 17. November hat das Landgericht Stuttgart die GENO Wohnbaugenossenschaft zur Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens an ein ehemaliges Mitglied der GENO verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, zeigt aber, dass sich Mitglieder und ehemalige Mitglieder gegen die GENO durchaus erfolgreich wehren können. Entscheidend für die Berechnung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ist jedoch, so das Gericht, welche Satzung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung maßgeblich war.

Entgegen der Unterstellung der den BSZ e.V. abmahnenden Kanzlei, die Internetseiten des Vereins stellen Werbeplattformen für Rechtsanwälte dar, dienen diese ausschließlich der Verbraucherinformation.

Die finanziellen Forderungen und die Höhe der Vertragsstrafen die mit einer solchen Abmahnung verbunden sind, lässt deutlich erkennen, dass man völlig unberücksichtigt lässt, dass der Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet. Offensichtlich kann manch ein Zeitgenosse, welcher der Arroganz des Neoliberalismus der entfesselte Märkte huldigt und die Selbstbedienung der Starken für selbstverständlich hält, weder verstehen noch nachvollziehen, dass selbst 500 Euro nicht geplante Ausgaben für einen Verein wie den BSZ e.V. zum ernsthaften Problem werden kann.

Wenn man die in diesem Bericht genannten Links der Medienlandschaft genauer betrachtet, fragt man sich doch, was und wer hier dem Anlegerschutz dient. In seiner 20 jährigen Tätigkeit im Anlegerschutz konnte der BSZ e.V. feststellen, dass viele dubiose Anlageangebote durch Abmahnschlachten länger am Markt als notwendig bleiben konnten. Die leidtragenden waren stets die Anleger.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

So war auch der BSZ e.V. im Jahr 2017 wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann. Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

Sie können den den PayPal Button nutzen.

Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608   
BIC: PBNKDEFF

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

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  • Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de




Donnerstag, November 30, 2017

Geldvernichter, Märchenerzähler und Bewertungs-Spammer.

Immer wieder werden Anleger belogen, manipuliert und mit teilweise unglaublichen Anlageversprechen um gigantische Beträge gebracht. Der BSZ® e.V.  bietet mit seinen Internetseiten www.fachanwalt-hotline.eu  www.rechtsboerse.de anlagebereiten Menschen wertvolle Informationen und versucht durch seine Berichterstattung Anleger zu sensibilisieren nicht alles an Anlageversprechen zu glauben, was ihnen vorgegaukelt wird. 

Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht.

Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ e.V.

Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. melden sich täglich verzweifelte  Kapitalanleger die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben. Oft wurden diese Anleger von „seriösen“ Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte „hineinberaten“.

Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob bei Rentner oder Kleinverdiener, wundert sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.  Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch der Bankprofis. Da wird dem Kunden die Möglichkeit hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht.  Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital. 

  • Gerade in der jetzigen Zeit, in der selbsternannte Anlagegurus- und Initiatoren Hochkonjunktur haben und mit satten Renditeversprechen auf Kundenfang gehen und die Angst der Menschen vor einem Alter in Armut gnadenlos ausnutzen sind diese Informationen wichtig und wertvoll. Die Seiten des BSZ e.V. geben Einblick in die unseriöse Variante des Anlagegeschäfts, es wird dokumentiert, wie zum Beispiel  Banken das Vertrauen ihrer Kunden zum eigenen Vorteil ausnutzen  und zu welchen Mitteln der Mensch greift, um möglichst viel Geld zu sparen. Es geht um Finanzen, Immobilien, Sicherheit und vor allem um Vertrauen.

In letzter Zeit macht wieder der Penny Stock Betrug von sich reden. 

Er gehört zu den „klassischen“ Kapitalanlagebetrügereien. Mit dieser Masche wurden schon Milliardenbeträge versenkt! Dem Anleger wird von den Betrügern zum Beispiel vorgegaukelt, man habe ein kleines Unternehmen entdeckt, welches eine bahnbrechende Erfindung gemacht habe. Daraus werde sich ein riesiges Geschäft mit fetten Gewinnen ergeben. Dem Anleger wird erzählt, dass er hier mit kleinem Geld den ganz großen Gewinn machen kann. Die Investoren glauben natürlich in ein solides und gesundes Unternehmen zu investieren. In Wahrheit handelt es sich aber oft um Pleitefirmen die kurz vor dem Bankrott stehen, oder, die es überhaupt nicht gibt und nur in der Phantasie der Betrüger existieren.

  • Tagtäglich werden Angebote verbreitet, wie man sein Geld gewinnbringend anlegen kann. Da macht ihnen eine gesichtslose Stimme am Telefon ein einmaliges und nur für Sie bestimmtes Angebot. Aber sofort müssen Sie sich entscheiden, sonst gibt man anderen den Vorzug! Oder ein Freund eines Freundes hat die ganz vertraulichen Insiderinformationen.

Heute wird von einer  Vielzahl von Institutionen, Banken, Maklerfirmen, Finanzdienstleistern, Wirtschaftsvertrieben eine kaum überschaubare  Palette von Finanzprodukten angeboten. Kein Wunder, dass sich anlagebereite Menschen dann teilweise ganz auf die Aussagen eines Finanzberaters verlassen. Während die überwiegende Mehrheit der Personen welche in der Finanzdienstleistungsbranche arbeiten sicherlich gewissenhaft und ehrlich ihre Kunden beraten, gibt es zwangsläufig diejenigen, die das ihnen entgegengebrachte Vertrauen zum eigenen Vorteil ausnutzen. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.

Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen.
Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden!“

Auch der so genannte Graue Kapitalmarkt spielt bei der Geldvernichtung eine bedeutende Rolle.

Dieser ist der Teil des Finanzmarktes, der nicht oder nicht vollständig staatlicher Aufsicht bzw. staatlicher Regulierungen unterliegt. Bei Graumarkt Produkte werden oft sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht gestellt. Die Frage von kritischen Marktteilnehmern wie die versprochenen Gewinne denn eigentlich entstehen sollen bleiben in der Regel unbeantwortet. Wird vor diesen Systemen gewarnt, hagelt es in sektenartiger Weise Kritik, die diese „geniale Idee des sehr erfolgreichen Unternehmens“ vehement verteidigt und für die ausgesprochene Warnung für die  Berichterstattung beschimpft oder auch abmahnen lässt.

  • Der BSZ e.V. warnt seit Jahren vor den Auswüchsen des Grauen Kapitalmarkts. Aber immer wieder glauben Anleger an Investments welche wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass Schneeballsysteme immer wieder viele  Tausende Geschädigte produzieren.

Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes.

Es ist diesem Ziel kaum dienlich, an den Anlagevermittler heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf irgendein Arrangement einzulassen. Vermittler beherrschen oft meisterhaft ein Doppelspiel, und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie sich weder durch Versprechungen noch durch angebotene Hilfeleistungen hinhalten.

Besser ist es sofort einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt  zu beauftragen. Es ist durchaus auch sinnvoll einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Beachtet werden sollte dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die Interessengemeinschaft nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird bei dieser Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen. Hintergrund ist dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen.  Dem geschädigten Anleger können  jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage und gegen ihre Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung  seines verlorenen Geldes selbst kümmern.

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.  Die Ernüchterung kommt meist sehr spät. Die Aussicht auf riesige Gewinne, Unerfahrenheit in Finanzangelegenheiten, Leichtgläubigkeit und die dreiste Überzeugungskraft so mancher  Anlageberater führen dazu, dass gebildete Leute ihren gesunden Menschenverstand ausschalten und jegliches kaufmännisches und rationales Denken vergessen. Und dann sind die Ersparnisse weg - oft für immer.

Um zu retten was noch zu retten ist, ist dann eine im Anlagerecht erfahrene Anwaltskanzlei die einzige richtige Adresse.

Der BSZ® e.V. rät geschädigten Anlegern, jeglichen Kontakt mit dem Vermittler und allen in die Sache involvierten Personen zu meiden. Gerade die Vermittler beherrschen oft sehr meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Die Anleger sollten sich weder durch Versprechungen  noch von Drohungen beeindrucken lassen. Gewarnt sei auch vor so manchen Beiträgen in sogenannten Bewertungsportalen. Hier werden  auch Anlegerschutzgemeinschaften wie z.B. der BSZ e.V. mit seiner Berichterstattung über von Anwälten erstrittene Urteile als Mandantenwerber abqualifiziert.  Solch ein „Bewertungs-Spam“ ist zwar eine nervige Sache, aber in den üblichen Dosen inzwischen etabliert. Doch wenn solche Beiträge professionell mit dem Zweck der Verleumdung immer wieder gezielt eingestellt werden, ist die Absicht leicht zu durchschauen. Der gute Rat an diese Spammer:  Eine Gelegenheit, den Mund zu halten, sollte man nie vorüber gehen  lassen.

Das sollte betroffene Anleger auch nicht davon abhalten umgehend gerade diese im Kapitalanlagerecht erfahrenen Anwälte zu kontaktieren. Gerade auch eine Interessengemeinschaft geschädigter Anleger, sofern Sie von Rechtsanwälten geführt wird und keine Erfolgsprovisionen abkassiert, ist immer eine gute Adresse.

So Maximieren Sie Ihre Chance auf Schadensersatz!

Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer einer Anlagepleite wurde,  ist eine Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt nichts den Vorfall zu verdrängen und die Angelegenheit   unter den Teppich  zu kehren. Der BSZ e.V. rät den Anlegern dringend nicht zu resignieren sondern sich zu wehren, auch dann, wenn eventuell nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten bestehen, gegen die Verantwortlichen vorzugehen..

Der betroffene Anleger ist wahrscheinlich nicht das einzige Opfer von Falsch bzw. Schlechtberatung und je länger er seine gemachte Erfahrung verschweigt umso länger bleiben die Verantwortlichen  unentdeckt und produzieren Tag für Tag neue Opfer. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bringt die ersten Ermittlungen ins rollen. Um die eigenen Chancen, das verloren gegangene Geld wieder zurück zu bekommen zu erhöhen, muss der zivilrechtlichen Seite  besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es muss ein fachkundiger Anwalt mit der Durchsetzung der Rechtsansprüche beauftragt werden. Ideal ist es, wenn sich bereits eine Interessengemeinschaft  betroffener Anleger gebildet hat.

  • Anlegerschutzvereine wie der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  tragen dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können. Ob ein einzelner Anwalt – mit oder ohne eines von ihm selbst gegründeten Anlegerschutzvereins oder Interessengemeinschaft -  diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen. 

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Dann stellen Sie uns eine Finanzierungsanfrage. Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch (Mindestbetrag 30 000.- Euro) erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

 
Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, November 28, 2017

Bei Kapitalanlagen ist der mündige Bürger, im Gegensatz zum Sockenkauf im Internet, für sein Tun und Handeln ganz alleine verantwortlich.

Wenn der Verbraucher in Internet ein Paar Socken kauft, kann er laut Gesetz unkompliziert und ohne Angabe von Gründen die Socken zurückgeben. Investiert er dagegen ein paar Tausend Euro in eine Kapitalanlage, dann ist nichts mehr mit Rücktritt und gesetzlichem Schutz. Da ist der mündige Bürger für sein Tun und Handeln ganz alleine verantwortlich.

Die Politik scheint beim Anlegerschutz scheinbar nur zu berücksichtigen was die Finanzunternehmen wünschen. Was die Anleger erwarten findet wenig Beachtung! Wie sonst ist zu erklären, dass es keine erkennbaren politischen Bemühungen über die Rückgabe verlorener Gelder  für  geschädigte Anleger gibt. Der Graue Kapitalmarkt in Deutschland vernichtet jährlich Milliarden Euro Anlegergelder. Abzocker und Betrüger können hier scheinbar unkontrolliert ihr Unwesen treiben. Warum wird diesem Treiben nicht endlich ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben?  Nur die Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ® e.V. dienen schlussendlich als Wachhund zum Schutz der Anleger vor den Geiern des Kapitalmarkts.

  • Viele Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden diesen Anlegern oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft.  Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.

Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem breitgefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios, Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen, Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.

Einige Anbieter zweifelhafter Kapitalanlagen, die Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren sind, haben eine neue Methode entwickelt, um von den berechtigten Fragen ihrer Anleger ablenken zu können: In Rundschreiben an Anleger und Internetforen  werden Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine  als „gierig“ und in ähnlicher Weise diffamiert.   Die Anleger stellen jedoch berechtigte Fragen: Was ist der Grund für das Ermittlungsverfahren, wie ist das Geld der Anleger verwendet worden? Statt Antworten erhalten die Anleger Briefe mit Hetzkampagnen über Anlegerschützer.

Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen. Stattdessen werden sie weiterhin systematisch desinformiert. Wenn die Staatsanwaltschaft bei betreffenden Unternehmen vorstellig geworden ist, muss auch ein Anfangsverdacht bestehen. Anleger sollten daher prüfen, ob sie der Geschäftsführung noch vertrauen können.“

  • Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen.

Geschädigte Anleger werden von der Akquisemaschine der Anlegerschützer überrollt.

Immer wenn bei notleidenden Kapitalanlagen  wie z.B. bei den Schiffsfonds viele Anleger betroffen sind, ist zu beobachten, wie die Akquisemaschine vieler Rechtsanwälte und anderer Anlegerschützer angeworfen wird. Neben Internetanzeigen wird auch gerne mit  kostenlosen Informationsveranstaltungen geworben. Sogenannte "Experten" wollen da angeblich wichtige Mitteilungen den Besuchern zugänglich machen. 

Es sind oft die gleichen Kanzleien die bei größeren Schadensfällen Betroffene gerne zu „einer wichtigen Informationsveranstaltung“ einladen. Entgegen dem vermittelten Eindruck, man lade selbstlos ein zu einer "wichtigen" Informationsveranstaltung im Interesse von Geschädigten, handelt es sich auch bei diesen beworbenen Vortragsterminen um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Der BSZ e.V. kennt keine Anwaltskanzlei die solche kostenintensiven Veranstaltungen aus Nächstenliebe durchführt. Also Vorsicht! Das Versprechen, schneller und erfolgreicher Hilfe bei der Wiedererlangung verlorenen Kapitals, soll lediglich den Anleger zum Mandanten machen.  Niemand wird Schaden erleiden, der einer solchen Werbeveranstaltung fernbleibt.

Ist der Kapitalanleger tatsächlich ein Lebewesen dem man mehrmals das Fell über die Ohren ziehen kann?

Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitalansatz rechnet sich in den meisten Fällen. Allerdings sollte man allzu aufdringlichem  anwaltlichem Marketingverhalten mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen  können.

Im Anlegerschutzbereich gibt es immer wieder „Soforthilfe Kampagnen“ die mit grossem Tamtam angekündigt werden und nach einiger Zeit heimlich still und leise versanden. Der BSZ® e.V. bietet seit Jahren auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.de   eine aktuelle Berichterstattung über Fälle im Kapitalanlagebereich. Teilweise auch gegen den erheblichen Widerstand der in das Visier geratenen Initiatoren. Die Beweislast liegt bei den Anlegern, die Prozesshürden sind hoch, also ist es wichtig, dass Erkenntnisse gebündelt werden. Dafür gibt es die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger.

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Zum Schluß die gute Nachricht:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, November 27, 2017

MDM Group: Vorsicht vor neuen Übernahme-Angeboten! Anleger prüfen Ansprüche!

   

Bei der MDM Group AG sind vermutlich mehrere tausend Anleger aus Deutschland einem unglaublichen Betrugsfall zum Opfer gefallen, die Schäden dürften in den hohen zweistelligen Millionenbereich gehen, viele Geschädigte verloren wohl 100.000,- – 300.000,- € oder noch mehr!

Nun hat zwar auch die BaFin mit Meldung der BaFin vom 20.11.2017 der MDM Group AG die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts angeordnet, doch diese Warnung kommt für viele Betroffene leider zu spät, da die Verantwortlichen der MDM Group schon die Konten der MDM Group leergeräumt haben.

Schlimmer noch:

Viele Anleger haben nicht nur einmal Geld verloren, sondern wurden und werden inzwischen mehrfach „abkassiert“.

  • Lesen Sie dazu auch den BSZ-Beitrag: „Geschädigte Kapitalanleger werden nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen“ http://bit.ly/2iTlJd5

Nachdem die MDM Group bzw. die Verantwortlichen abgetaucht waren, wurden Anleger z. B. nochmals von Telefonverkäufern mit Anrufen aus diversen Ländern aufgefordert, nochmals Gelder zu investieren und eine MDM-Group-Aktie aus den USA mit der WKN A0B9T8 zu kaufen. Die Aktien dieses Penny-Stock-Unternehmens, das am sog. „Over-the-Counter-Segment“ in den USA notiert ist, gibt es wirklich, sie notierten bis vor Kurzem aber mit ca. 0,001 Dollar pro Aktie.

Eine kurzfristige Verdreifachung oder Vervierfachung ihres Kapitals wurde Anlegern in Aussicht gestellt. Auch hier haben Anleger aber nochmals viel Geld verloren.

Gegenwärtig werden Anleger nochmals von einem Unternehmen namens TCV & Partners aus London kontaktiert und ihnen mitgeteilt, dass die TCV Partners Company vom Verwaltungsrat der MDM Group AG sämtliche immateriellen Werte übernommen habe.

Danach soll das vorausgegangene Investmentvolumen bei der MDM Group von TCV mit handelbaren Wertpapieren in Höhe von bis zu 50 % ersetzt werden, sofern der Anleger dieselbe Summe bei TVV Partners investiert.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten dringend zur Vorsicht und ggf. dazu, dieses Angebot anwaltlich überprüfen zu lassen, denn hier ist äußerst merkwürdig, dass die Anleger vorab nochmals Geld überweisen sollen, zumal einige Sätze der Website von TCV & Partners offensichtlich von der Homepage der Deutschen Bank übernommen wurden!

Auch prüfen die Anleger gerade mögliche Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche, dies kann gehen von möglichen Schadensersatzansprüchen gegen eventuelle Mitverantwortliche des Betrugs über die Prüfung, ob nicht eventuell die Banken, bei denen die MDM Group Konten eröffnet hat, schadensersatzpflichtig gemacht werden könnten aufgrund einer eventuellen fehlerhaften „Identitätsprüfung“, bis hin sogar zur Prüfung eventueller Staatshaftungsansprüche.

Denn es stellt sich die Frage, ob die Handelsregistereintragung der Verwaltungsrätin und „Strohfrau“ Özlem Utanc „mit rechten Dingen zuging“ oder ob z. B. die Behörden genügend getan haben, um die Anleger vor dem Betrug zu schützen, denn es musste auch den Behörden von vorneherein völlig klar sein, dass schwerer Betrug vorliegt.

Anleger sollten sich daher nach Ansicht der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei nicht länger hinhalten lassen, sondern umgehend alle ihnen zustehenden Rechte prüfen und versuchen, die von ihnen angelegten Gelder zu retten. Dazu gehören auch strafrechtliche Schritte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, November 24, 2017

MBB Clean Energy AG (MBB): Anleger müssen bis zum Jahresende 2017 handeln, sonst können Ansprüche verjähren.

Die Aufgabe, Kapitalanleger in dem Insolvenzverfahren gut zu vertreten, hat der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt im Gläubigerausschuss (GA) der MBB im Rahmen der Gläubigerversammlung nach seiner Wahl in den Gläubigerausschuss der MBB Clean Energy AG am 15. November 2017 übernommen.

Wie sich in der Versammlung der Forderungsinhaber - gleich, ob Anleihegläubiger, Schadensersatzberechtigter oder Berechtigter aus einem Vertrag - herausstellte, ist die tatsächliche Situation bei MBB aufzuklären recht aufwändig als auch die Rechtslage komplex. Das führte nach Ansicht des Insolvenzverwalters Klaus E. Breithaupt zu zeitaufreibenden Nachforschungen, so dass jetzt schnell gehandelt werden müssen, damit nicht Ansprüche verfallen.

 Dem ist grundsätzlich so: sowohl der Insolvenzverwalter muss in diesem Jahr Maßnahmen einleiten, als auch die Anleger - jeder für sich.

  • Denn wird nicht bis zum Jahresende 2017 gehandelt, können Ansprüche verjähren.

Das bedeutet, das wegen des Zeitablaufs, das Geld der Anleger und die Ansprüche zu Gunsten der Insolvenz zu sichern sind - von alleine geht das nicht! Während der Insolvenzverwalter sich in vielen Punkten mit Forderungen gegen Versicherungen zu beschäftigen hat, müssen Anleger sich in den kommenden Wochen darum kümmern, Ihre Geldansprüche gegenüber dem Treuhänder verjährungsfest zu fordern. Denn dort lagern noch Vermögenswerte auf Bankkonten, die zu Gunsten der Anleihegläubiger festgefroren sind.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

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  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

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