Immer wieder werden Anleger belogen,
manipuliert und mit teilweise unglaublichen Anlageversprechen um gigantische
Beträge gebracht. Der BSZ® e.V.
bietet mit seinen Internetseiten www.fachanwalt-hotline.eu www.rechtsboerse.de
anlagebereiten Menschen wertvolle Informationen und versucht durch seine
Berichterstattung Anleger zu sensibilisieren nicht alles an Anlageversprechen
zu glauben, was ihnen vorgegaukelt wird.
Auch durch
,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft
werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht.
Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter"
Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ
e.V.
Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V. melden sich täglich verzweifelte
Kapitalanleger die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren
haben. Oft wurden diese Anleger von „seriösen“ Geschäftsbanken, meist der
eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte „hineinberaten“.
Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro
eingesammelt, egal ob bei Rentner oder Kleinverdiener, wundert sich Horst
Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Egal ob
Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist
bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet. Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an
der Realität als so manches Beratungsgespräch der Bankprofis. Da wird dem
Kunden die Möglichkeit hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht. Natürlich ganz ohne Risiko für das
eingesetzte Kapital.
- Gerade in der jetzigen Zeit, in der selbsternannte
Anlagegurus- und Initiatoren Hochkonjunktur haben und mit satten
Renditeversprechen auf Kundenfang gehen und die Angst der Menschen vor
einem Alter in Armut gnadenlos ausnutzen sind diese Informationen wichtig
und wertvoll. Die Seiten des BSZ e.V. geben Einblick in die unseriöse
Variante des Anlagegeschäfts, es wird dokumentiert, wie zum Beispiel Banken das Vertrauen ihrer Kunden zum
eigenen Vorteil ausnutzen und zu
welchen Mitteln der Mensch greift, um möglichst viel Geld zu sparen. Es
geht um Finanzen, Immobilien, Sicherheit und vor allem um Vertrauen.
In letzter Zeit macht wieder der Penny Stock Betrug von sich reden.
Er gehört zu den „klassischen“
Kapitalanlagebetrügereien. Mit dieser Masche wurden schon Milliardenbeträge
versenkt! Dem Anleger wird von den Betrügern zum Beispiel vorgegaukelt, man
habe ein kleines Unternehmen entdeckt, welches eine bahnbrechende Erfindung
gemacht habe. Daraus werde sich ein riesiges Geschäft mit fetten Gewinnen
ergeben. Dem Anleger wird erzählt, dass er hier mit kleinem Geld den ganz
großen Gewinn machen kann. Die Investoren glauben natürlich in ein solides und
gesundes Unternehmen zu investieren. In Wahrheit handelt es sich aber oft um
Pleitefirmen die kurz vor dem Bankrott stehen, oder, die es überhaupt nicht
gibt und nur in der Phantasie der Betrüger existieren.
- Tagtäglich werden Angebote verbreitet, wie man sein
Geld gewinnbringend anlegen kann. Da macht ihnen eine gesichtslose Stimme
am Telefon ein einmaliges und nur für Sie bestimmtes Angebot. Aber sofort
müssen Sie sich entscheiden, sonst gibt man anderen den Vorzug! Oder ein
Freund eines Freundes hat die ganz vertraulichen Insiderinformationen.
Heute wird von einer Vielzahl von Institutionen, Banken,
Maklerfirmen, Finanzdienstleistern, Wirtschaftsvertrieben eine kaum überschaubare Palette von Finanzprodukten angeboten. Kein
Wunder, dass sich anlagebereite Menschen dann teilweise ganz auf die Aussagen
eines Finanzberaters verlassen. Während die überwiegende Mehrheit der Personen
welche in der Finanzdienstleistungsbranche arbeiten sicherlich gewissenhaft und
ehrlich ihre Kunden beraten, gibt es zwangsläufig diejenigen, die das ihnen
entgegengebrachte Vertrauen zum eigenen Vorteil ausnutzen. Das traurige
Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.
Bei dem BSZ e.V. kann
man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in
ihre Lage versetzen.
Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an,
um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung
an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld
weg und die Anleger haben den Schaden!“
Auch der so genannte
Graue Kapitalmarkt spielt bei der Geldvernichtung eine bedeutende Rolle.
Dieser ist der Teil des Finanzmarktes, der nicht oder nicht
vollständig staatlicher Aufsicht bzw. staatlicher Regulierungen unterliegt.
Bei Graumarkt Produkte werden oft sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht
gestellt. Die Frage von kritischen Marktteilnehmern wie die versprochenen Gewinne
denn eigentlich entstehen sollen bleiben in der Regel unbeantwortet. Wird vor
diesen Systemen gewarnt, hagelt es in sektenartiger Weise Kritik, die diese
„geniale Idee des sehr erfolgreichen Unternehmens“ vehement verteidigt und für
die ausgesprochene Warnung für die
Berichterstattung beschimpft oder auch abmahnen lässt.
- Der BSZ e.V. warnt seit Jahren vor den Auswüchsen des
Grauen Kapitalmarkts. Aber immer wieder glauben Anleger an Investments
welche wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder
der eigene Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem
solchen Sachverhalt jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann,
dass wollen die Anleger offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist
es auch möglich, dass Schneeballsysteme immer wieder viele Tausende Geschädigte produzieren.
Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die
Wiederbeschaffung seines investierten Geldes.
Es ist diesem Ziel kaum dienlich, an
den Anlagevermittler heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf
irgendein Arrangement einzulassen. Vermittler beherrschen oft meisterhaft ein
Doppelspiel, und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie
sich weder durch Versprechungen noch durch angebotene Hilfeleistungen hinhalten.
Besser ist es sofort einen im Bank-
und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt
zu beauftragen. Es ist durchaus auch sinnvoll einer
Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Beachtet werden sollte
dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die Interessengemeinschaft nicht mit
den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird bei dieser Konstellation nämlich
nicht gegen die Vermittler vorgegangen. Hintergrund ist dabei meist, dass der
Vermittler seinen Kunden diese Helfer empfiehlt, die nicht gegen Ihn
vorgehen. Dem geschädigten Anleger
können jedoch Schadensersatzansprüche
gegen die Initiatoren der Kapitalanlage und gegen ihre Vermittler zustehen. Die
Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die
Wiedererlangung seines verlorenen Geldes
selbst kümmern.
Kriminalpolizei und
Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung
zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder
beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle. Die Ernüchterung kommt meist sehr spät. Die
Aussicht auf riesige Gewinne, Unerfahrenheit in Finanzangelegenheiten,
Leichtgläubigkeit und die dreiste Überzeugungskraft so mancher Anlageberater führen dazu, dass gebildete
Leute ihren gesunden Menschenverstand ausschalten und jegliches kaufmännisches
und rationales Denken vergessen. Und dann sind die Ersparnisse weg - oft für
immer.
Um zu retten was noch zu retten ist, ist dann eine im Anlagerecht
erfahrene Anwaltskanzlei die einzige richtige Adresse.
Der BSZ® e.V. rät geschädigten Anlegern, jeglichen Kontakt
mit dem Vermittler und allen in die Sache involvierten Personen zu meiden.
Gerade die Vermittler beherrschen oft sehr meisterhaft ein Doppelspiel und
täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Die Anleger sollten sich weder
durch Versprechungen noch von Drohungen
beeindrucken lassen. Gewarnt sei auch vor so manchen Beiträgen in sogenannten
Bewertungsportalen. Hier werden auch
Anlegerschutzgemeinschaften wie z.B. der BSZ e.V. mit seiner Berichterstattung
über von Anwälten erstrittene Urteile als Mandantenwerber abqualifiziert. Solch ein „Bewertungs-Spam“ ist zwar eine
nervige Sache, aber in den üblichen Dosen inzwischen etabliert. Doch wenn
solche Beiträge professionell mit dem Zweck der Verleumdung immer wieder
gezielt eingestellt werden, ist die Absicht leicht zu durchschauen. Der gute
Rat an diese Spammer: Eine Gelegenheit,
den Mund zu halten, sollte man nie vorüber gehen lassen.
Das sollte betroffene Anleger auch
nicht davon abhalten umgehend gerade diese im Kapitalanlagerecht erfahrenen
Anwälte zu kontaktieren. Gerade auch eine Interessengemeinschaft geschädigter
Anleger, sofern Sie von Rechtsanwälten geführt wird und keine
Erfolgsprovisionen abkassiert, ist immer eine gute Adresse.
So Maximieren Sie Ihre
Chance auf Schadensersatz!
Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer
einer Anlagepleite wurde, ist eine
Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt nichts den Vorfall zu
verdrängen und die Angelegenheit unter
den Teppich zu kehren. Der BSZ e.V. rät
den Anlegern dringend nicht zu resignieren sondern sich zu wehren, auch dann,
wenn eventuell nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten bestehen, gegen die
Verantwortlichen vorzugehen..
Der betroffene Anleger ist wahrscheinlich nicht das einzige
Opfer von Falsch bzw. Schlechtberatung und je länger er seine gemachte
Erfahrung verschweigt umso länger bleiben die Verantwortlichen unentdeckt und produzieren Tag für Tag neue
Opfer. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bringt die
ersten Ermittlungen ins rollen. Um die eigenen Chancen, das verloren gegangene
Geld wieder zurück zu bekommen zu erhöhen, muss der zivilrechtlichen Seite besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es
muss ein fachkundiger Anwalt mit der Durchsetzung der Rechtsansprüche
beauftragt werden. Ideal ist es, wenn sich bereits eine Interessengemeinschaft betroffener Anleger gebildet hat.
- Anlegerschutzvereine
wie der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. tragen dazu bei, dass die
wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von
Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige
Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in
bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes
verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der
Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren
davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können. Ob
ein einzelner Anwalt – mit oder ohne eines von ihm selbst gegründeten
Anlegerschutzvereins oder Interessengemeinschaft - diese Aufgabe so wahrnehmen will oder
kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter
Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen
Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen.
Wollen Sie einen
Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu
tragen?
Dann stellen Sie uns eine Finanzierungsanfrage. Auf Basis
der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und
renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher
Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres
Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch
(Mindestbetrag 30 000.- Euro) erfolgversprechend und die Bonität des
Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses
nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft
ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer
Prozessfinanzierungskosten.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer
windigen Kapitalanlage vorerst weiteres
Kapital einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden
ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser
Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft
für geschädigte Kapitalanleger mit
Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu
den Besten in Deutschland gehören. Die
Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des
Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl
von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von
Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt
den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft
betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen,
die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die
Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in
irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und
nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge
im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die
Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass
deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder
Anleger alleine tätig werden würde.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der
Rechtsprechung dürfte es kaum noch
Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
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