„Ein besserer
Verbraucherschutz ist nur durch ständige Berichterstattung über heikle
Anlageangebote zu erreichen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Anlageverluste beruhen in vielen Fällen auf einem Mangel an
Information zur rechten Zeit. Durch die BSZ e.V. Interessengemeinschaften
können Informationshindernisse, wie Datenschutz, Bank- und
Steuergeheimnis etc. zwar nicht überwunden, jedoch weitgehend durch andere
Informationsquellen wettgemacht werden. Für eine aussichtsreiche Klage ist eine
Vielzahl von qualitativ guten Informationen absolut notwendig. Gleichlautende
Informationen aus dem Mitgliederbereich und anderen Quellen sind dann
auch die Bausteine zum gerichtlichen Erfolg.
Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälten seit 1998 bereits praktiziert. Der BSZ® e.V. ist
einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und
Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de ,www.kapitalanleger-echo.de und
auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu neue
Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den
Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand
gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der
in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und
seinesgleichen sucht!!
Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten
Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die
Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule. Die GENO hat die BSZ e. V.
Veröffentlichungen über ihr Geschäftsmodell
durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte abmahnen lassen.
Die beanstandeten BSZ Veröffentlichungen zitierten u.a. den Inhalt einer Fernsehsendung eines öffentlich
rechtlichen Senders. Darin kam auch die Geno selbst zu Wort. Es gab für den BSZ
e.V. somit keinen Grund eine
Stellungnahme bei Geno einzuholen.
Jeder BSZ Beitrag ist
mit folgendem Satz versehen:
„Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.“
Die GENO hätte also die Möglichkeit gehabt ihr fabelhaftes
Anlagemodell den Besuchern und Mitgliedern der BSZ Infoplattform vorzustellen.
Da man das, wie es ja auch der zitierte Fernsehbeitrag offenbarte, nicht kann,
wurde der Weg der Abmahnung gewählt.
In ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in
Sachen GENO Wohnbaugenossenschaft e.G. gegen den BSZ Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das
Geschäftsmodell ihrer Mandantin als ein erfolgreiche alternative Möglichkeit um
Wohnraum zu erwerben. Auf welchen Fakten diese positive Darstellung beruht,
wird leider nicht erläutert.
Die einschlägigen
Fachmedien zeichnen da ein komplett anderes Bild. Außerdem soll die
Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die GENO ermitteln.
- Nachstehend
einige Links mit Berichten zur Geno:
Focus online: Keine Wohnung und das Geld ist weg
Dreiste Genossenschaft: Anleger zahlen 10.000 Euro für Wohnungen, die sie nie
bekommen.
Stiftung Warentest: Genossenschaften: Wie dubiose
Anbieter das gute Image missbrauchen.
SWR Fernsehen
MARKTCHECK:
Immobilienkauf: Wie Anbieter ahnungslose Kunden ködern. Das Angebot: einfach
Genossenschaftsanteile kaufen und schon bald in die Wunschimmobilie einziehen.
Verlockend, aber mitunter ein Geschäft mit ruinösen Folgen.
FraudAnwalt: GENOGEN EG: STAATSANWALTSCHAFT
ERMITTELT WEGEN BETRUG
Die GenoGen eG mit Hauptsitz im beschaulichen Borken warb
einmal mit dem Slogan -„Immer sicher und flexibel wohnen mit Vermögensbildung“.
Dieses Versprechen konnte die GENO Wohnbaugenossenschaft eGgegenüber ihren
Mitgliedern nunmehr nicht mehr einhalten – die Staatsanwaltschaft ermittelt
gegen den Verantwortlichen Maik Paul wegen bandenmäßigen Betrugs. Fraudanwalt
rät Genossen dringend davon ab ihre Ratensparverträge weiterhin zu bedienen,
unklar ist, wie viel Geld veruntreut wurde.
Mit Urteil vom 17. November hat das Landgericht Stuttgart
die GENO Wohnbaugenossenschaft zur Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens
an ein ehemaliges Mitglied der GENO verurteilt. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig, zeigt aber, dass sich Mitglieder und ehemalige Mitglieder gegen
die GENO durchaus erfolgreich wehren können. Entscheidend für die Berechnung
und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ist jedoch, so das Gericht,
welche Satzung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung maßgeblich war.
Entgegen der Unterstellung der den BSZ e.V. abmahnenden
Kanzlei, die Internetseiten des Vereins stellen Werbeplattformen für
Rechtsanwälte dar, dienen diese ausschließlich der Verbraucherinformation.
Die finanziellen Forderungen und die Höhe der
Vertragsstrafen die mit einer solchen Abmahnung verbunden sind, lässt deutlich
erkennen, dass man völlig unberücksichtigt lässt, dass der Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht
arbeitet. Offensichtlich kann manch ein Zeitgenosse, welcher der Arroganz des
Neoliberalismus der entfesselte Märkte huldigt und die Selbstbedienung der
Starken für selbstverständlich hält, weder verstehen noch nachvollziehen, dass
selbst 500 Euro nicht geplante Ausgaben für einen Verein wie den BSZ e.V. zum
ernsthaften Problem werden kann.
Wenn man die in diesem Bericht genannten Links der
Medienlandschaft genauer betrachtet, fragt man sich doch, was und wer hier dem
Anlegerschutz dient. In seiner 20 jährigen Tätigkeit im Anlegerschutz konnte
der BSZ e.V. feststellen, dass viele dubiose Anlageangebote durch
Abmahnschlachten länger am Markt als notwendig bleiben konnten. Die
leidtragenden waren stets die Anleger.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den
Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der
Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach
meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter
Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
So war auch der BSZ e.V. im Jahr 2017 wieder von etlichen
Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die
vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann. Wir hoffen auf finanzielle
Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort
„Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form,
sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und
trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei.
Danke!
Sie können den den PayPal Button nutzen.
Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch
gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608
BIC: PBNKDEFF
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:
bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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