Freitag, Dezember 01, 2017

GENO WOHNBAUGENOSSENSCHAFT EG: EIGENE WOHNUNG - GANZ OHNE SCHULDEN UND KREDITE?

 „Ein besserer Verbraucherschutz ist nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ®  Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Anlageverluste beruhen in vielen Fällen auf einem Mangel an Information zur rechten Zeit. Durch die BSZ e.V. Interessengemeinschaften können Informationshindernisse, wie Datenschutz,  Bank- und Steuergeheimnis etc. zwar nicht überwunden, jedoch weitgehend durch andere Informationsquellen wettgemacht werden. Für eine aussichtsreiche Klage ist eine Vielzahl von qualitativ guten Informationen absolut notwendig. Gleichlautende Informationen aus dem Mitgliederbereich  und anderen Quellen sind dann auch die Bausteine zum gerichtlichen Erfolg.

Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten seit 1998 bereits praktiziert. Der BSZ® e.V. ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de  ,www.kapitalanleger-echo.de  und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu    neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule. Die GENO hat die BSZ e. V. Veröffentlichungen über ihr Geschäftsmodell  durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte abmahnen lassen.

Die beanstandeten BSZ Veröffentlichungen zitierten u.a. den Inhalt einer Fernsehsendung eines öffentlich rechtlichen Senders. Darin kam auch die Geno selbst zu Wort. Es gab für den BSZ e.V. somit  keinen Grund eine Stellungnahme bei Geno einzuholen.

Jeder BSZ Beitrag ist mit folgendem Satz versehen:

„Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.“

Die GENO hätte also die Möglichkeit gehabt ihr fabelhaftes Anlagemodell den Besuchern und Mitgliedern der BSZ Infoplattform vorzustellen. Da man das, wie es ja auch der zitierte Fernsehbeitrag offenbarte, nicht kann, wurde der Weg der Abmahnung gewählt.

In ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Sachen GENO Wohnbaugenossenschaft e.G. gegen den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das Geschäftsmodell ihrer Mandantin als ein erfolgreiche alternative Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben. Auf welchen Fakten diese positive Darstellung beruht, wird leider nicht erläutert.

Die einschlägigen Fachmedien zeichnen da ein komplett anderes Bild. Außerdem soll die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die GENO ermitteln.

  • Nachstehend einige Links mit Berichten zur Geno:

Focus online: Keine Wohnung und das Geld ist weg Dreiste Genossenschaft: Anleger zahlen 10.000 Euro für Wohnungen, die sie nie bekommen.

Stiftung Warentest: Genossenschaften: Wie dubiose Anbieter das gute Image missbrauchen.

SWR Fernsehen MARKTCHECK: Immobilienkauf: Wie Anbieter ahnungslose Kunden ködern. Das Angebot: einfach Genossenschaftsanteile kaufen und schon bald in die Wunschimmobilie einziehen. Verlockend, aber mitunter ein Geschäft mit ruinösen Folgen.

FraudAnwalt: GENOGEN EG: STAATSANWALTSCHAFT ERMITTELT WEGEN BETRUG
Die GenoGen eG mit Hauptsitz im beschaulichen Borken warb einmal mit dem Slogan -„Immer sicher und flexibel wohnen mit Vermögensbildung“. Dieses Versprechen konnte die GENO Wohnbaugenossenschaft eGgegenüber ihren Mitgliedern nunmehr nicht mehr einhalten – die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Verantwortlichen Maik Paul wegen bandenmäßigen Betrugs. Fraudanwalt rät Genossen dringend davon ab ihre Ratensparverträge weiterhin zu bedienen, unklar ist, wie viel Geld veruntreut wurde.

Mit Urteil vom 17. November hat das Landgericht Stuttgart die GENO Wohnbaugenossenschaft zur Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens an ein ehemaliges Mitglied der GENO verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, zeigt aber, dass sich Mitglieder und ehemalige Mitglieder gegen die GENO durchaus erfolgreich wehren können. Entscheidend für die Berechnung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens ist jedoch, so das Gericht, welche Satzung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung maßgeblich war.

Entgegen der Unterstellung der den BSZ e.V. abmahnenden Kanzlei, die Internetseiten des Vereins stellen Werbeplattformen für Rechtsanwälte dar, dienen diese ausschließlich der Verbraucherinformation.

Die finanziellen Forderungen und die Höhe der Vertragsstrafen die mit einer solchen Abmahnung verbunden sind, lässt deutlich erkennen, dass man völlig unberücksichtigt lässt, dass der Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet. Offensichtlich kann manch ein Zeitgenosse, welcher der Arroganz des Neoliberalismus der entfesselte Märkte huldigt und die Selbstbedienung der Starken für selbstverständlich hält, weder verstehen noch nachvollziehen, dass selbst 500 Euro nicht geplante Ausgaben für einen Verein wie den BSZ e.V. zum ernsthaften Problem werden kann.

Wenn man die in diesem Bericht genannten Links der Medienlandschaft genauer betrachtet, fragt man sich doch, was und wer hier dem Anlegerschutz dient. In seiner 20 jährigen Tätigkeit im Anlegerschutz konnte der BSZ e.V. feststellen, dass viele dubiose Anlageangebote durch Abmahnschlachten länger am Markt als notwendig bleiben konnten. Die leidtragenden waren stets die Anleger.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

So war auch der BSZ e.V. im Jahr 2017 wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann. Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

Sie können den den PayPal Button nutzen.

Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608   
BIC: PBNKDEFF

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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