Montag, Januar 08, 2018

Erstes Urteil im LKW Kartell

Die Entscheidung der Hannoveraner Richter zu Gunsten der Stadt Göttingen, die LKWs für Feuerwehr und Müllabfuhr erworben hat, zeigt, in welche Richtung die Juristen gehen: Das Urteil gibt der Schadensersatzklage der Stadt Göttingen für Müllwagen dem Grunde nach Recht.

  • Landgericht Hannover zeigt LKW-MAN-Kartellanten „rote Karte“
  • Hoffnung für LKW-Käufer im ersten veröffentlichten LKW-Kartell-Urteil

Diese Wagen sind Veröffentlichungen nach zwischen 2004 und 2009 für fast 1,7 Mio. Euro von der Kommune erworben worden. Sicherlich spielten Besonderheiten der Kaufvereinbarungen eine große Rolle, dennoch sehen Juristen in diesem Streit einen wichtigen positiven Beitrag, der in vielen LKW-Kartell-Fällen zu Gunsten geschädigter Spediteure und Transporteure Geld in deren Kassen spülen wird.

So setzt sich das Gericht mit den allen Argumenten der Kartell-Anwälte auseinander und versagt ihnen den Erfolg. Natürlich wird das Tauziehen um die Entschädigungen der LKW-Nutzer mit diesem Prozess noch kein Ende haben. Beobachter gehen davon aus, dass der Streit in die zweite Runde gehen dürfte.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, die ebenfalls Geschädigte aus dem LKW Kartell vertreten, sehen in dem Spruch aus Hannover für ihre Mandanten ganz deutlich Rückenwind, der der Front der Kartellsünder hart entgegen bläst.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  unterstützen Sie von Anfang an.

Sie haben den Verdacht, dass Ihr Unternehmen durch den LKW-Fall geschädigt worden ist. Dann prüfen Sie einfach mit  Hilfe der Anwälte, wie Ihre Chancen stehen, um Ihren Schaden zu mindern.

Einen Prozessvorteil können alle geschädigten Unternehmen nutzen: Denn im Kartellrecht gibt es die Besonderheit, dass ein Kartellsünder für alle anderen einzustehen hat, die sich auch an der Absprache beteiligt haben. Dieses Prinzip nennt der Jurist: Gesamtschuldnerische Haftung. Im Ergebnis führt das dazu, dass Speditionsunternehmen, die Fahrzeuge von verschiedenen Herstellern erworben haben, nicht mehrere Prozesse führen müssen, sondern sich einen einzigen LKW-Produzenten heraussuchen und von ihm den gesamten Schaden ersetzt fordern können.

Einigkeit herrscht in der Szene der Transporteure darüber, dass ein Zusammenschluss von so großen europäischen Marktteilnehmern über eine so lange Dauer den Zweck gehabt hat, Marktmacht in hohe Preise umzumünzen. So geht beispielsweise der Branchenverband der Spediteure davon aus, dass für immerhin knapp 1,1 Millionen Fahrzeuge überhöhte Preise bezahlt worden seien. Kein Wunder, dass sich viele Fuhrparkbesitzer – seien es Unternehmen, Vermieter von LKWs oder staatliche Stellen (z. B. Kommunen) – zur Wehr setzen und sich überhöhte Gelder zurückholen wollen. Wir rechnen damit, dass auch Insolvenzverwalter von Speditionsunternehmen aktiv werden und LKW-Kartellanten zur Kasse bitten werden. Neben den Herstellern stehen auch Leasingunternehmen im Feuer.

Zeit ist Geld - ACHTUNG VERJÄHRUNG!

Wer meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam – und zwar jeweils unterschiedlich für die Transportunternehmer, je nachdem, wann der Wagen erworben worden war. Hier gilt der Grundsatz, dass eine individuelle Prüfung unabdingbar ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich generelle Aussagen über den Verjährungseintritt an dieser Stelle verbieten; Hintergrund dafür ist unter anderem, dass sich die Gesetzeslage im Laufe der Jahre geändert hat.

Eine Prüfung sämtlicher LKW-Käufe und –Leasingverträge von Kartellmitgliedern MAN, Volvo/Renault, Daimler/Mercedes, IVECO und DAF für den Zeitraum 1997 bis 2011 lohnt sich in jedem Fall. Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell stehen Ihnen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für eine Erstberatung Rede und Antwort.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
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Freitag, Januar 05, 2018

Ausschüttungsrückforderungen: Nicht voreilig zahlen!

Viele Anleger haben mit ihrer Geldanlage Schiffbruch erlitten und sehen sich jetzt auch noch vollkommen überraschend mit der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen konfrontiert.

Vielen Menschen die eine individuelle Altersvorsorge gesucht haben, wurden von ihrer Bank Schiffsfonds als sichere Anlage verkauft.  Oft erweisen sich jedoch Empfehlungen und Ratschläge von als vertrauenswürdig angesehenen Bank - und sonstigen Beratern als leere Versprechungen. Bei dem BSZ e.V. melden sich viele  Zeichner dieser und  diverser vergleichbarer geschlossener Fonds, die sich eher heute als morgen wünschen, ihre Beteiligungen wieder los zu sein.

Die Anleger, die sich an einem Fonds beteiligt haben, taten dies in der Erwartung einer rentablen Beteiligung. Manche Initiatoren haben ausdrücklich mit einem Renditeversprechen geworben ("Renditefonds").

Nach Jahren erfolgt dann oft das böse Erwachen, wenn sich die Fondsgesellschaft in der Krise befindet und der Anleger sich von verschiedener Seite und mit unterschiedlicher Begründung einem Rückzahlungsverlangen seiner Ausschüttungen ausgesetzt sieht. Viele haben ungeprüft zurückbezahlt.

Aufgrund der Flut von Anfragen von mit Rückforderungen konfrontierter Anleger, stellt man bei dem BSZ e.V. fest, dass das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern noch ungelöst ist.

Um hier Licht ins Dunkel zu bringen hat der BSZ e.V. einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um einen aufklärenden Beitrag gebeten.

Diesen Beitrag unter dem Titel „SIND GEWINNUNABHÄNGIGE AUSSCHÜTTUNGEN ZURÜCKZUZAHLEN? JA ODER NEIN?“ können Sie hier lesen.


Der Autor dieses Beitrags steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft  Ausschüttungsrückforderung für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles  gerne zur Verfügung.

Fazit

In dem Massengeschäfts der Fondsinsolvenzverwalter, werden auch wenig substantiierte Klagen eingereicht – bislang noch oftmals mit Erfolg. Die richtige Klageverteidigung wird den Insolvenzverwalter dazu zwingen, jede einzelne Gläubigerforderung hinsichtlich des Entstehens und des ordnungsgemäßen Anmeldens zur Insolvenztabelle darzulegen und zu beweisen. Tatsächlich machen es sich viele Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren wie auch in den Klageverfahren zu leicht. So lange sie von Anlegerseite nicht richtig herausgefordert werden, kommen sie damit durch nach dem Grundsatz, dass das Pferd nur so hoch springen wird, wie es muss.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:
In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.

Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Mittwoch, Januar 03, 2018

Atomknopf auf dem Schreibtisch. Friedenssticker am Autoheck!

 Als Deutschland noch eine lebendige Opposition hatte, da war die Blütezeit der Autoaufkleber. Jetzt, da wieder mit dem Atomknopf argumentiert wird, ist es an der Zeit, die Botschaft zu verbreiten dass man für eine lebenswerte Welt für alle Menschen eintritt und für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz steht.

„Atomkraft? Nein Danke“ „Es ist Krieg… und keiner geht hin“, „ein Herz für Kinder“, „ich bremse auch für Tiere“  diese Aufkleber kennt jeder und hat sich auch seine Gedanken darüber gemacht. Oft hat der Autoaufkleber zu sozialen und politischen Veränderungen  beigetragen.

Der Autoaufkleber ist weder ein aus der Zeit gefallenes Relikt noch ist er spießig. Er ist der Beweis, dafür dass man komplexe Sachverhalte mit nur 3 Worten erfassbar machen kann. Als Deutschland noch eine lebendige Opposition hatte, da war die Blütezeit der Autoaufkleber. Das wäre nie der Fall gewesen wenn die Sticker unwirksam gewesen wären.    

Autoaufkleber gibt es schon seit es Autos gibt und in der Tat sind sie vielseitiger und intelligenter geworden. Der Autoaufkleber kann sich als rasender Botschafter mit 250 Stunden Kilometern präsentieren, er kann als interessante Lektüre im Autobahnstau dienen, er kann auf dem Parkplatz zum kurzen Verweilen einladen.

Die Autofahrer sitzen in ihren Autos wie in einer anderen Welt, abgeriegelt von sozialen Kontakten mit ihrer Umwelt. Der Aufkleber bietet die Einladung mit der Außenwelt zu interagieren. Erreicht man das mit dem Sylt-Aufkleber am Heck intelligenter als mit der Botschaft, dass man für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und  Toleranz steht? Ersteres zeigt den Stolz, dass man irgendwo gewesen ist. Zweiteres ist die Botschaft, dass man für eine lebenswerte Welt für alle Menschen eintritt!

Kennen Sie die Aussage eines Hollywoodstars: „Ich klebe mir doch keinen Sticker an meinen Bentley.“ Dann eben nicht! Es gibt noch viele andere schöne teure Autos wie zum Beispiel:  Porsche 918 Spyder, Hennessey Venom GT,  Ferrari LaFerrari, McLaren P1, Koenigsegg, Bugatti, Lamborghini usw.

Auch für die Fahrer solch edler Fahrzeuge ist der BSZ .V. Sticker die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren und mit den Fahrern von Opel, Ford, Dacia, BMW, Mercedes und vieler anderer Automarken eine gesellschaftliche Allianz für „Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und  Toleranz“ zu bilden.

Empfehlen oder schenken Sie den BSZ-Autoaufkleber Ihren Freunden, Geschäftspartnern und Bekannten.

So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.

Nicht zusehen..........aktiv mitmachen! 

Ab sofort können Sie Ihren Mitmenschen mit einem BSZ – Aufkleber signalisieren, dass Sie für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz eintreten.

Der BSZ- Aufkleber kann ab sofort als 4-farbiger Aufkleber gegen einen selbst zu bestimmenden Förderbetrag (mindestens 5.- Euro) bei dem BSZ e.V. bestellt werden.  Der BSZ®  e.V. finanziert seit bald 20 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. 

Für Ihre Zuwendung unter dem Stichwort „Aufkleber“ können Sie den „bitte zahlen“ Button“ verwenden.  (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz. https://www.ad-infinitum.online/ad-infinitum-unterstuetzen

Sie können unter dem Stichwort “BSZ Aufkleber” auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:
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Bündnis gegen Gewalt und Terror 

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Mittwoch, Dezember 27, 2017

Der BSZ e.V. hat einen winzigen Blick in die Kristallkugel geworfen.

Aber auch ein kurzer Rückblick auf 2017 erschien notwendig. Spannungen in der Gesellschaft, wachsende soziale Ungleichheit,  steigender Populismus und Nationalismus in der Politik und der technologische Wandel tragen zu einer erheblichen Unsicherheit in der Bevölkerung bei.   

Egoismus, Gier, Gleichgültigkeit und Unwissenheit das ist der Humus auf dem Ungleichheit prächtig gedeiht, der wir unbedingt wieder mit mehr Dialog und Solidarität begegnen sollten.

Gesundheit und Fürsorge für die Ältesten unserer Gesellschaft sind eine große Aufgabe im Jahr 2018 und muss verstärkt in das kollektive Bewusstsein gerückt werden.

Die Kryptowährung Bitcon sorgte in 2017 weltweit für Schlagzeilen.

Die spannende Frage bleibt aber, ob auch 2018 alle Rekorde gebrochen werden oder ob es eine Blase ist die im Jahr 2018 platzen wird.

Auf jeden Fall gibt es für die Kursgewinne im Jahr 2017 nur eine Bezeichnung: „gigantisch“! Glückwunsch an die neuen Milliardäre und Millionäre, die es wenig stören dürfte, dass die konservativen Kräfte des Marktes, ihre skeptische Grundhaltung nicht aufgeben. Alle Prognosen, wie der Kurs des Bitcoin am Ende des Jahres 2018 stehen wird, sind die reine Spekulation.

Sollten die Bitcoin-Preise weiter auf dem Weg nach oben sein, wird ein möglicher Absturz  allerdings  zu einer gigantischen Erschütterung der Märkte führen und als die größte Geldvernichtung aller Zeiten in die Finanzgeschichte eingehen

Die große Freude die durch solche sagenhafte Gewinne hervorgerufen werden, können durch ein gerechtes Teilen der geschaffenen Werte noch erheblich gesteigert und sozial verträglicher gestaltet werden.

Der kreative Kreislauf des Geldes stellt das Wohlergehen und die Gesundheit  der Gesellschaft insbesondere durch verstärkte Investitionen in Umweltprodukte in den Fokus seiner Bemühungen.  

Ob wir in Zukunft noch zuverlässig mit Strom versorgt werden können und dieser für alle Bevölkerungsschichten auch bezahlbar bleiben wird, hängt davon ab, ob die als weitestgehend gescheitert zu betrachtende sogenannte Energiewende 2018  grundlegend umgestaltet werden kann.

Die  Verhinderung der Umweltverschmutzung und die damit einhergehende Verbesserung der Lebensqualität wird in den Mittelpunkt politischen Handelns gestellt werden.  

„Im Jahr 2017 konnten wieder viele Menschen welche sich mit nicht angeforderten Investitionsangeboten konfrontiert sahen, den angepriesenen Renditen nicht widerstehen und  machten ihre Brieftaschen weit auf“, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.  Das Ende vom Lied war in vielen Fällen, das Geld war weg.

Für das Jahr 2018 besteht die konkrete Gefahr, das Initial Coin Offerings (ICOs), Cryptocurrency Contracts for Difference (CFD) – von Kriminellen für ihre Betrügereien verstärkt genutzt werden. Besonders gefährdet scheinen hier ältere Menschen zu sein.

Auch 2018 werden wieder viele Investoren ihr Geld bei Schneeballsystemen verlieren, ist sich Roosen sicher. Das teuflische an diesen Systemen ist, dass es meist überhaupt keine reale Geschäftsgrundlage gibt und alles frei erfunden ist. Die Geschichten  werden von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Renditeversprechen geködert. Wenn am Schluss das System kollabiert, sind die Betrüger längst von der Bildfläche verschwunden. Was real übrig bleibt, das sind die Verluste der Anleger!

Ob die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen 2018 zu einem Anstieg der Verkaufszahlen führen wird, dürfte weitgehend davon abhängen ob Fahrverbote verhängt werden müssen. Trotzdem wird es noch Jahre dauern, bis alternative Mobilitätskonzepte unser Leben grundlegend verändern werden.

Knapp 2,45 Millionen Arbeitslose gab es im September 2017. Doch mit knapp 6,96 Millionen lebten nahezu dreimal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter über zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik. (O-ton Arbeitsmark)

2018 könnten die politischen Parteien durch Reformen am Arbeitsmarkt und in der Sozialpolitik  demonstrieren wie ernst es ihnen tatsächlich mit der sozialen Gerechtigkeit ist.

Sanktionen, Sperrzeiten und Leistungseinschränkungen wären dann sofort ersatzlos aus den Sozialgesetzbüchern zu streichen.

Die europäische Lösung der Flüchtlingsfrage, die Terrorbekämpfung, aber auch die Verhinderung des totalen Überwachungsstaats sind Aufgaben die im Jahr 2018 zu lösen sind.

Wir hoffen, dass sich Ihre Wünsche und Träume im Jahr 2018 alle verwirklichen lassen.

Sie erreichen dies bestimmt, wenn Sie  auch wirklich fest daran glauben, dass Sie es schaffen können und Ihre guten Vorsätze nicht schon in der ersten Januarwoche über Bord werfen. Ihre Gedanken sind mächtiger als Sie glauben!


Der BSZ e.V. hofft auch im Jahr 2018 mit seiner Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beitragen zu können. 

Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren erfährt allerdings nicht nur Zuspruch und Förderung sondern macht unweigerlich auch die Bekanntschaft einer ganz besonderen Art der Rechtspflege. Gemeint ist die quasi Parallel Gerichtsbarkeit der Abmahnung. Die Anlegerschutzvereine, welche ganz bewusst keine staatliche Förderung durch die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen möchten, wie zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V., bewahren sich dadurch ihre absolute Unabhängigkeit und müssen auf keine Hand die sie füttert Rücksicht nehmen. Das hat natürlich auch Nachteile.

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.

Der BSZ e.V. war im Jahr 2017 im Rahmen seiner Anlegerschutztätigkeit wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.

Wir hoffen nunmehr  auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!



Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608   
BIC: PBNKDEFF

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Freitag, Dezember 22, 2017

Oft verschwindet die Kapitalanlage in einer Geldvernichtungsmaschine!

Jedes Jahr fallen einige Hunderttausend Deutsche auf selbstsicher auftretende „Anlageberater“ (Anlagegurus) herein.  Ihnen werden Schrottimmobilien, Gold Sparpläne mitunter auch falsches Gold oder nahezu wertlose US-Aktien angedreht. Sie zahlen maßlos überhöhte  Provisionen, und oft wird ihr Geld erst gar nicht an der Börse angelegt, sondern wandert gleich auf die Auslandskonten der Verkäufer.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich aber auch  häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlageberatung immer wieder Firmen und Personen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger in die eigene Tasche zu wirtschaften. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass hier verschärft Kontrolle auch von privater Hand ausgeübt werden muss.

Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen Aufsichtsorgane, offensichtlich nicht gewillt oder in der Lage sind dieser skandalösen Geldvernichtung endlich ein Ende zu bereiten.

Der Traum vom schnell und leicht verdienten Geld spukt immer wieder durch viele Köpfe von Kapitalanlegern.  Befriedigt werden diese Wünsche oft von dubiosen Anlagegurus die in sogenannten ,,Anlageseminaren" mit ihren suggestiven Psychotricks sektenartige Glaubenbekenntnisse ,,ich mache Sie alle reich" verbreiten.

Für die meisten Teilnehmer wird es später ein böses Erwachen geben, wenn offenbar wird, dass man auf ein simples Schneeballsystem hereingefallen ist. Reich geworden ist am Ende nur der Veranstalter.

Anlegergeld wird in manchen Fällen aber auch mit einer erfundenen Erfolgsstory oder auch einer irreführenden Aufmachung einer Geschichte eingesammelt.

Da mathematische Fakten nicht verändert werden können, werden die historischen Fakten von morgen manipuliert und herbeigeredet oder herbeigeschrieben. Die 6 Richtigen im Lotto kann man zwar auch weder voraussagen noch herbeimanipulieren, trotzdem glauben Anleger an die Erfolgsgeschichten und machen ihre Brieftaschen weit auf.

Sparen lohnt sich wegen niedriger Zinsen kaum. Aber mit Kapitalanlagen kann man ein Bombengeschäft machen. Den heißen Tipp gibt Ihnen gerne der Anlageguru. Wie das mit dem ,,Gold richtigen" Tipp tatsächlich ausgehen kann, mussten viele Goldanleger bereits schmerzhaft feststellen.

Bausparvertrag, Lebensversicherung, Steuerersparnis das sind Begriffe die jeder Deutsche kennt und die bei allen Menschen positiv besetzt sind.  Der Anlageguru nutzt die Erkenntnis, dass seinen möglichen Opfern die Seriosität der Branche quasi bereits mit der Muttermilch eingegeben wird und bei manchen Kindern ein Vertrag schon in der Wiege liegt.  Der Vorteil für den Anlageguru liegt darin, dass kaum einer weiß, wie solche Verträge wirklich funktionieren oder die tatsächlichen Kosten und Gebühren kennt.

Menschen bei denen Schwarzgeld vermutet wird stehen beim Anlageguru zur Zeit ganz hoch im Kurs.  Denn spätestens seit die Steuersünder durch die Steuer CD´s in Angst und Schrecken versetzt wurden, suchen sie händeringend nach Lösungen die sie vor möglicher Entdeckung und Strafe schützten. Da haben die Anlagegurus natürlich die entsprechenden Anlage- und Transferpakete schon geschnürt.  Ist das Geld weg, kann sich der geprellte Anleger noch nicht mal wehren. Bei Entdeckung der Steuerhinterziehung ist dann die Forderung des Finanzamts in der Regel nicht mehr zu befriedigen.

Für die geschädigten Anleger ist es ohne fachkundige rechtliche Hilfe fast aussichtslos vollen Schadensersatz zu erhalten.
Überall, wo zivilrechtliche Ersatzansprüche nicht (nur) aus Vertrag entstehen, sondern auch aus sogenannten ,,unerlaubten Handlungen", sind solche Handlungen nicht immer - aber oft zugleich Straftaten wie Kapitalanlagebetrug.

Zur Philosophie des BSZ e.V.  gehört es, dass Versicherungsgesellschaften, Banken, Investmentfonds, etc., von seinen Vertrauensanwälten grundsätzlich nicht vertreten werden, um keiner Interessenskollision zum Opfer zu fallen. Durch diese Vorschrift, welche strikt eingehalten wird, ist für die Mitglieder einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft gewährleistet, dass die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unter Ausnützung sämtlicher Möglichkeit effizient im Interesse der betroffenen Anleger vorgehen können.

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.

Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wird durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Hier werden durch finanzielle Nötigung kritische Nachrichten unterdrückt werden.

Gerade die größten Kapitalvernichter ziehen die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vor. Da duckt sich leider so mancher Anlegerschützer weg, zieht den Kopf ein und wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist.

Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren erfährt nicht nur Zuspruch und Förderung sondern macht unweigerlich auch die Bekanntschaft einer ganz besonderen Art der Rechtspflege.

Gemeint ist die quasi Parallel Gerichtsbarkeit der Abmahnung. Anbieter von in den Fokus des BSZ e.V. geratenen Kapitalanlagen sind meist nicht daran interessiert den BSZ e.V. mit aufklärendem Material oder einer schriftlichen Stellungnahme zu versorgen. Das wäre im Sinne des Anlegerschutzes aber doch sehr begrüßenswert. Man bedient sich statt Argumenten lieber der juristischen Keule strafbewehrter Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.

Die Anlegerschutzvereine, welche ganz bewusst keine staatliche Förderung durch die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen möchten, wie zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. , bewahren sich dadurch ihre absolute Unabhängigkeit und müssen auf keine Hand die sie füttert Rücksicht nehmen. Das hat natürlich auch Nachteile: Die Arroganz mit der die „Gemeinnützigen“ die nicht Gemeinnützigen bedenken, ist leicht abzuhaken. Wenn allerdings die Organe der Rechtspflege – sprich Abmahnanwälte- die Abmahnkeule auspacken, verschiebt sich das Bild ganz erheblich zum Nachteil der nicht geförderten Vereine, denn die verfügen in aller Regel über keine prall gefüllte Kriegskasse.

Aus bald 20 Jahren Tätigkeit im Anlegerschutz ist es für den BSZ e.V. nicht mehr verwunderlich, dass in Deutschland jedes Jahr Milliarden Euro von Anlegergeld verbrennen.  Wenn zum Beispiel bei dem BSZ e.V. Zweifel an einem Anlagekonzept aufkommen und er darüber berichtet um interessierte Anleger aufmerksam zu machen, kommt in vielen Fällen eine Abmahnung einer Abmahnkanzlei. Der Streitwert ist in der Regel so hoch angesetzt, dass die gerichtliche Klärung meist gescheut wird. Also zahlt man der Kanzlei ihr fettes Honorar (oft mehrere Tausend Euro) unterschreibt eine Unterlassungserklärung und löscht den Beitrag im Internet.

Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt sind. Man kennt sich und man schätzt sich.

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.  Wenn das geltende Recht einen Misstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Nach den Erfahrungen des BSZ e.V. werden viele Anlagepleiten und Anlagebetrügereien länger am Leben erhalten als es eigentlich notwendig wäre. Die Initiatoren der fragwürdigen Anlagemodelle kaufen sich teuerste Abmahnanwälte und veranlassen den Kritikern einen Maulkorb umzuhängen. Das funktioniert oft reibungslos. Man kennt die Gerichte bei denen eine Unterlassungsverfügung schnell erlassen wird.

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen im Bereich Anlegerschutz als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Den ausgebeuteten Anlegern wird durch ständige Wiederholung eingebläut kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen.

Dass Ihr „Schlechtes Geld“ jetzt als „Gutes Geld“ in den Taschen anderer Leute zu finden ist, wird unterschlagen.  Dass die Anlegerschützer nichts anders im Sinn haben, als Sie ein zweites Mal abzuzocken wird durch ständige Wiederholung zum Allgemeingut – ist aber trotzdem reiner Unfug!

Dem Anleger ist nicht mit guten Ratschlägen gedient – vor allen Dingen dann nicht, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist – sondern nur mit ausreichend und nachvollziehbaren Informationen. Das funktioniert nur wenn Anlageinitiatoren und Anlegerschützer im Dialog stehen.

Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück schuld ist, verunglimpft. Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger, Abzocker - sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben!

Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den "erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet!

Kein Anleger sollte die Augen vor dem Anlagedesaster verschließen.

Es nutzt nichts die Sache unter den Teppich zu kehren. Wer das tut, verschlechtert seine Situation erheblich. Alleine wer jetzt schnell die richtigen Schritte einleitet reduziert die Gefahr sein Geld endgültig zu verlieren um die Hälfte.

Wahrscheinlich ist man auch nicht der einzige Betroffene und jeder Tag den die miese Anlage unentdeckt bleibt, produziert neue geschädigte Anleger. Es dient also nicht nur dem eigenen Interesse möglichst schnell zu reagieren, sondern es ist auch praktizierter Anlegerschutz  darüber Öffentlichkeit herzustellen. Die Geldvernichter können sonst nicht gerichtlich belangt werden und die Anleger erhalten auch ihr Geld nicht zurück, wenn die Geschädigten keine rechtlichen Schritte einleiten. Jeder einzelne Anleger hilft damit auch Anderen!

Je schneller gehandelt wird umso kleiner ist die Gefahr, dass die noch vorhandenen Anlegergelder verschoben werden und für immer verschwinden. 

Die Initiatoren oder Verkäufer der miesen Anlage versuchen natürlich Zeit zu gewinnen und versprechen ihren Kunden „den Himmel auf Erden“. Es ist deshalb für betroffene Anleger nicht sinnvoll bei ihren Schädigern  Hilfe holen zu wollen. Damit macht man den Bock zum Gärtner.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch dubiose Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen.

Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte

Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile. Zu diesen Fällen kommentiert der BSZ e.V. nur kurz: ,,Wir freuen uns, dass die von uns veröffentlichten Nachrichten doch schon so zeitnah von anderen  Rechtsanwälten als sehr bedeutsam wahrgenommen und verbreitet werden."

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.

Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Auch der BSZ e.V. war im Jahr 2017 wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.

Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

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Mittwoch, Dezember 20, 2017

LKW Kartell - Schadensersatz für Spediteure und Transportunternehmen jetzt sichern

  • Schadensersatz ohne Kostenrisiko.
  • Bis zu 15 % auf Einkaufpreis / Leasingvertrag zuviel bezahlt - Rückzahlung ist möglich
  • LKW - Kartell von MAN, VOLVO / RENAULT, DAIMLER / MERCEDES, IVECO, DAF zockt Transportbranche ab


Illegale Preisabsprache von LKW-Herstellern belasten Spediteure und Transportunternehmen. Nachdem die EU-Kommission eine Rekordbuße von 2,93 Milliarden Euro verhängt hat, steht nach Ansicht der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauenskanzlei fest, dass Zahlungen von den betroffenen Fuhrunternehmen gefordert werden können. Betroffen sind im Einzelfall Käufe von Lastwagen im Zeitraum von 1997 – 2011. Dabei geht es nicht um Kleingeld: Die Forderungen lassen sich vielfach auf bis zu 15 % des Kaufpreises beziffern; d. h. z. B. für ein Fahrzeug mit einem Kaufpreis in Höhe von 100.000 Euro  geht es immerhin um 15.000 Euro zu viel bezahlten Kaufpreis.

Schadensersatz - Geld zurück für zu hohe Kaufpreise

Die Rekordbuße macht den Umfang deutlich, den die Transportwirtschaft erlitten hat. Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben LKW-Herstellern eine Geldbuße von knapp 2,93 Milliarden Euro aufgebrummt. Experten gehen davon aus, dass diese Summe noch höher hätte ausfallen können, nämlich wenn nicht MAN von der so genannten „Kronzeugenregelung“ profitiert hätte.  Für LKW-Abnehmer bedeutet solche ein Zusammenschluss im Regelfall, dass sie zu hohe Preise gezahlt. Sie können, wenn sie die Initiative ergreifen, rückwirkend Geld zurück verlangen -  bleiben die Käufer und Leasingnehmer passiv, so erhalten sie gar nichts.

Die Kehrseite der Medaille dieses Eklats bedeutet: Unternehmen, die ihre Forderungen vorbringen, können bis zu 15 % des Kaufpreises zurück verlangen. Diese Höhe kann lediglich eine Faustformel sein, denn in Einzelbereichen kann die Forderung auch darüber hinausgehen – außerdem geht es noch um Zinsen, die nicht gering sind, wenn man die Länge des Zeitraums über mehrere Jahre berücksichtigt. Es geht also nicht nur um Kleingeld. Besteht der Fuhrpark aus mehreren Fahrzeugen, so potenziert sich die Forderung schnell.

Denn die Sachlage ist recht klar: Die LKW-Hersteller haben die Bußgelder der europäischen Wettbewerbshüter größtenteils akzeptiert. Damit steht der Verstoß weitgehend für die an dem Skandal beteiligten Hersteller – ganz offen gesagt – recht eindeutig fest. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Wagen gekauft oder geleast worden ist.

Welche Wagen sind betroffen

Zu den Herstellern, die durch die EU Kommission an den Pranger gestellt werden, zählen:

  • Mercedes / Daimler
  • MAN
  • Volvo / Renault
  • DAF
  • IVECO

Über fast 1 ½ Jahrzehnte diktierte das Kartell die Preisgestaltung für die LKW-Abnehmer – von 1997 bis 2011. Der Marktpreis für mittelschwere LKW (ab 6 Tonnen) und schwere LKW (ab 16 Tonnen) war künstlich hochgeschraubt worden und Abgaswerte wurden deoptimal reguliert. Schon die lange Dauer dieses verbotenen Kartells zeigt offensichtlich: Die Summe der Preisverschiebungen muss sehr hoch sein.

BSZ e.V. - LKW-HELP-CONCEPT nutzen

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  unterstützen Sie von Anfang an. Sie haben den Verdacht, dass Ihr Unternehmen durch den LKW-Fall geschädigt worden ist. Dann prüfen Sie einfach mit  Hilfe der Anwälte, wie Ihre Chancen stehen, um Ihren Schaden zu mindern. Nutzen Sie das LKW-Help-Concept, um von Anfang an Zeit und vor allem Kosten zu sparen – so bleiben Sie auf dem sicheren Weg. Soweit es für den Prozess erforderlich ist, übernehmen  die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  Koordination mit Gutachtern; bedenken Sie bei Ihren zeitlichen Planungen, dass so eine fachliche Bewertung ihre Zeit fordert.

Wer finanzielle Unterstützung nutzen möchte, kann den Aufwand gegen eine Erfolgsbeteiligung finanzieren lassen (vgl. unten: Prozessfinanzierung – no risk but fun).

Einen Prozessvorteil können alle geschädigten Unternehmen nutzen: Denn im Kartellrecht gibt es die Besonderheit, dass ein Kartellsünder für alle anderen einzustehen hat, die sich auch an der Absprache beteiligt haben. Dieses Prinzip nennt der Jurist: Gesamtschuldnerische Haftung. Im Ergebnis führt das dazu, dass Speditionsunternehmen, die Fahrzeuge von verschiedenen Herstellern erworben haben, nicht mehrere Prozesse führen müssen, sondern sich einen einzigen LKW-Produzenten heraussuchen und von ihm den gesamten Schaden ersetzt fordern können.

Das Kartell: Mit LKW spielt man nicht

Einigkeit herrscht in der Szene der Transporteure darüber, dass ein Zusammenschluss von so großen europäischen Marktteilnehmern über eine so lange Dauer den Zweck gehabt hat, Marktmacht in hohe Preise umzumünzen. So geht beispielsweise der Branchenverband der Spediteure davon aus, dass für immerhin knapp 1,1 Millionen Fahrzeuge überhöhte Preise bezahlt worden seien. Kein Wunder, dass sich viele Fuhrparkbesitzer – seien es Unternehmen, Vermieter von LKWs oder staatliche Stellen (z. B. Kommunen) – zur Wehr setzen und sich überhöhte Gelder zurückholen wollen. Wir rechnen damit, dass auch Insolvenzverwalter von Speditionsunternehmen aktiv werden und LKW-Kartellanten zur Kasse bitten werden. Neben den Herstellern stehen auch Leasingunternehmen im Feuer.

Prozessfinanzierung - No Risk But Fun

Bei der Prozessfinanzierung haben Sie die Möglichkeit, vollkommen risikolos die Auseinandersetzung mit einem LKW-Konzern zu führen. Sie tragen keine Kostenlast, erhalten im Erfolgsfall den Ertrag abzüglich einer Erfolgsbeteiligung. Der Finanzierer ist nicht in die juristische Arbeit mit einbezogen, er unterstützt Sie mit allen notwendigen Maßnahmen, wie z. B. Gutachten oder Kosten für einen Rechtsstreit. Technisch läuft die Finanzierung einfach ab, vergleichbar mit dem Einspringen einer Rechtsschutzversicherung.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie binden keine finanziellen Mittel und gehen keine Risiken über die Höhe der Kosten ein. Das gesamte Liquiditätsmanagement wird für Sie komplett extern gesteuert – Sie konzentrieren sich vollständig auf Ihr eigentliches Kerngeschäft.

Dieses Angebot richtet sich an Fuhrunternehmen und öffentliche Körperschaften, die über einen Bestand von mindestens 50 Fahrzeugen verfügen.  Sie erhalten auf Ihren Wunsch hin ein individuell auf Ihren Bedarf abgestimmtes Angebot.

Zeit ist Geld - ACHTUNG VERJÄHRUNG!

Wer meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam – und zwar jeweils unterschiedlich für die Transportunternehmer, je nachdem, wann der Wagen erworben worden war. Hier gilt der Grundsatz, dass eine individuelle Prüfung unabdingbar ist. Mit ersten Verjährungen muss bald gerechnet werden. Wir helfen dabei im Rahmen des LKW-Help-Concept – so sichern Sie sich Ihre Ansprüche von Anfang an.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich generelle Aussagen über den Verjährungseintritt an dieser Stelle verbieten; Hintergrund dafür ist unter anderem, dass sich die Gesetzeslage im Laufe der Jahre geändert hat.

Eine Prüfung sämtlicher LKW-Käufe und –Leasingverträge von Kartellmitgliedern MAN, Volvo/Renault, Daimler/Mercedes, IVECO und DAF für den Zeitraum 1997 bis 2011 lohnt sich in jedem Fall. Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell stehen Ihnen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für eine Erstberatung Rede und Antwort.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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