Freitag, Dezember 22, 2017

Oft verschwindet die Kapitalanlage in einer Geldvernichtungsmaschine!

Jedes Jahr fallen einige Hunderttausend Deutsche auf selbstsicher auftretende „Anlageberater“ (Anlagegurus) herein.  Ihnen werden Schrottimmobilien, Gold Sparpläne mitunter auch falsches Gold oder nahezu wertlose US-Aktien angedreht. Sie zahlen maßlos überhöhte  Provisionen, und oft wird ihr Geld erst gar nicht an der Börse angelegt, sondern wandert gleich auf die Auslandskonten der Verkäufer.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich aber auch  häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlageberatung immer wieder Firmen und Personen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger in die eigene Tasche zu wirtschaften. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass hier verschärft Kontrolle auch von privater Hand ausgeübt werden muss.

Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen Aufsichtsorgane, offensichtlich nicht gewillt oder in der Lage sind dieser skandalösen Geldvernichtung endlich ein Ende zu bereiten.

Der Traum vom schnell und leicht verdienten Geld spukt immer wieder durch viele Köpfe von Kapitalanlegern.  Befriedigt werden diese Wünsche oft von dubiosen Anlagegurus die in sogenannten ,,Anlageseminaren" mit ihren suggestiven Psychotricks sektenartige Glaubenbekenntnisse ,,ich mache Sie alle reich" verbreiten.

Für die meisten Teilnehmer wird es später ein böses Erwachen geben, wenn offenbar wird, dass man auf ein simples Schneeballsystem hereingefallen ist. Reich geworden ist am Ende nur der Veranstalter.

Anlegergeld wird in manchen Fällen aber auch mit einer erfundenen Erfolgsstory oder auch einer irreführenden Aufmachung einer Geschichte eingesammelt.

Da mathematische Fakten nicht verändert werden können, werden die historischen Fakten von morgen manipuliert und herbeigeredet oder herbeigeschrieben. Die 6 Richtigen im Lotto kann man zwar auch weder voraussagen noch herbeimanipulieren, trotzdem glauben Anleger an die Erfolgsgeschichten und machen ihre Brieftaschen weit auf.

Sparen lohnt sich wegen niedriger Zinsen kaum. Aber mit Kapitalanlagen kann man ein Bombengeschäft machen. Den heißen Tipp gibt Ihnen gerne der Anlageguru. Wie das mit dem ,,Gold richtigen" Tipp tatsächlich ausgehen kann, mussten viele Goldanleger bereits schmerzhaft feststellen.

Bausparvertrag, Lebensversicherung, Steuerersparnis das sind Begriffe die jeder Deutsche kennt und die bei allen Menschen positiv besetzt sind.  Der Anlageguru nutzt die Erkenntnis, dass seinen möglichen Opfern die Seriosität der Branche quasi bereits mit der Muttermilch eingegeben wird und bei manchen Kindern ein Vertrag schon in der Wiege liegt.  Der Vorteil für den Anlageguru liegt darin, dass kaum einer weiß, wie solche Verträge wirklich funktionieren oder die tatsächlichen Kosten und Gebühren kennt.

Menschen bei denen Schwarzgeld vermutet wird stehen beim Anlageguru zur Zeit ganz hoch im Kurs.  Denn spätestens seit die Steuersünder durch die Steuer CD´s in Angst und Schrecken versetzt wurden, suchen sie händeringend nach Lösungen die sie vor möglicher Entdeckung und Strafe schützten. Da haben die Anlagegurus natürlich die entsprechenden Anlage- und Transferpakete schon geschnürt.  Ist das Geld weg, kann sich der geprellte Anleger noch nicht mal wehren. Bei Entdeckung der Steuerhinterziehung ist dann die Forderung des Finanzamts in der Regel nicht mehr zu befriedigen.

Für die geschädigten Anleger ist es ohne fachkundige rechtliche Hilfe fast aussichtslos vollen Schadensersatz zu erhalten.
Überall, wo zivilrechtliche Ersatzansprüche nicht (nur) aus Vertrag entstehen, sondern auch aus sogenannten ,,unerlaubten Handlungen", sind solche Handlungen nicht immer - aber oft zugleich Straftaten wie Kapitalanlagebetrug.

Zur Philosophie des BSZ e.V.  gehört es, dass Versicherungsgesellschaften, Banken, Investmentfonds, etc., von seinen Vertrauensanwälten grundsätzlich nicht vertreten werden, um keiner Interessenskollision zum Opfer zu fallen. Durch diese Vorschrift, welche strikt eingehalten wird, ist für die Mitglieder einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft gewährleistet, dass die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unter Ausnützung sämtlicher Möglichkeit effizient im Interesse der betroffenen Anleger vorgehen können.

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.

Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wird durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Hier werden durch finanzielle Nötigung kritische Nachrichten unterdrückt werden.

Gerade die größten Kapitalvernichter ziehen die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vor. Da duckt sich leider so mancher Anlegerschützer weg, zieht den Kopf ein und wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist.

Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren erfährt nicht nur Zuspruch und Förderung sondern macht unweigerlich auch die Bekanntschaft einer ganz besonderen Art der Rechtspflege.

Gemeint ist die quasi Parallel Gerichtsbarkeit der Abmahnung. Anbieter von in den Fokus des BSZ e.V. geratenen Kapitalanlagen sind meist nicht daran interessiert den BSZ e.V. mit aufklärendem Material oder einer schriftlichen Stellungnahme zu versorgen. Das wäre im Sinne des Anlegerschutzes aber doch sehr begrüßenswert. Man bedient sich statt Argumenten lieber der juristischen Keule strafbewehrter Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.

Die Anlegerschutzvereine, welche ganz bewusst keine staatliche Förderung durch die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen möchten, wie zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. , bewahren sich dadurch ihre absolute Unabhängigkeit und müssen auf keine Hand die sie füttert Rücksicht nehmen. Das hat natürlich auch Nachteile: Die Arroganz mit der die „Gemeinnützigen“ die nicht Gemeinnützigen bedenken, ist leicht abzuhaken. Wenn allerdings die Organe der Rechtspflege – sprich Abmahnanwälte- die Abmahnkeule auspacken, verschiebt sich das Bild ganz erheblich zum Nachteil der nicht geförderten Vereine, denn die verfügen in aller Regel über keine prall gefüllte Kriegskasse.

Aus bald 20 Jahren Tätigkeit im Anlegerschutz ist es für den BSZ e.V. nicht mehr verwunderlich, dass in Deutschland jedes Jahr Milliarden Euro von Anlegergeld verbrennen.  Wenn zum Beispiel bei dem BSZ e.V. Zweifel an einem Anlagekonzept aufkommen und er darüber berichtet um interessierte Anleger aufmerksam zu machen, kommt in vielen Fällen eine Abmahnung einer Abmahnkanzlei. Der Streitwert ist in der Regel so hoch angesetzt, dass die gerichtliche Klärung meist gescheut wird. Also zahlt man der Kanzlei ihr fettes Honorar (oft mehrere Tausend Euro) unterschreibt eine Unterlassungserklärung und löscht den Beitrag im Internet.

Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt sind. Man kennt sich und man schätzt sich.

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.  Wenn das geltende Recht einen Misstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Nach den Erfahrungen des BSZ e.V. werden viele Anlagepleiten und Anlagebetrügereien länger am Leben erhalten als es eigentlich notwendig wäre. Die Initiatoren der fragwürdigen Anlagemodelle kaufen sich teuerste Abmahnanwälte und veranlassen den Kritikern einen Maulkorb umzuhängen. Das funktioniert oft reibungslos. Man kennt die Gerichte bei denen eine Unterlassungsverfügung schnell erlassen wird.

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen im Bereich Anlegerschutz als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Den ausgebeuteten Anlegern wird durch ständige Wiederholung eingebläut kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen.

Dass Ihr „Schlechtes Geld“ jetzt als „Gutes Geld“ in den Taschen anderer Leute zu finden ist, wird unterschlagen.  Dass die Anlegerschützer nichts anders im Sinn haben, als Sie ein zweites Mal abzuzocken wird durch ständige Wiederholung zum Allgemeingut – ist aber trotzdem reiner Unfug!

Dem Anleger ist nicht mit guten Ratschlägen gedient – vor allen Dingen dann nicht, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist – sondern nur mit ausreichend und nachvollziehbaren Informationen. Das funktioniert nur wenn Anlageinitiatoren und Anlegerschützer im Dialog stehen.

Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück schuld ist, verunglimpft. Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger, Abzocker - sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben!

Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den "erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet!

Kein Anleger sollte die Augen vor dem Anlagedesaster verschließen.

Es nutzt nichts die Sache unter den Teppich zu kehren. Wer das tut, verschlechtert seine Situation erheblich. Alleine wer jetzt schnell die richtigen Schritte einleitet reduziert die Gefahr sein Geld endgültig zu verlieren um die Hälfte.

Wahrscheinlich ist man auch nicht der einzige Betroffene und jeder Tag den die miese Anlage unentdeckt bleibt, produziert neue geschädigte Anleger. Es dient also nicht nur dem eigenen Interesse möglichst schnell zu reagieren, sondern es ist auch praktizierter Anlegerschutz  darüber Öffentlichkeit herzustellen. Die Geldvernichter können sonst nicht gerichtlich belangt werden und die Anleger erhalten auch ihr Geld nicht zurück, wenn die Geschädigten keine rechtlichen Schritte einleiten. Jeder einzelne Anleger hilft damit auch Anderen!

Je schneller gehandelt wird umso kleiner ist die Gefahr, dass die noch vorhandenen Anlegergelder verschoben werden und für immer verschwinden. 

Die Initiatoren oder Verkäufer der miesen Anlage versuchen natürlich Zeit zu gewinnen und versprechen ihren Kunden „den Himmel auf Erden“. Es ist deshalb für betroffene Anleger nicht sinnvoll bei ihren Schädigern  Hilfe holen zu wollen. Damit macht man den Bock zum Gärtner.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch dubiose Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen.

Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte

Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile. Zu diesen Fällen kommentiert der BSZ e.V. nur kurz: ,,Wir freuen uns, dass die von uns veröffentlichten Nachrichten doch schon so zeitnah von anderen  Rechtsanwälten als sehr bedeutsam wahrgenommen und verbreitet werden."

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.

Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
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