Jedes Jahr fallen einige Hunderttausend Deutsche auf
selbstsicher auftretende „Anlageberater“ (Anlagegurus) herein. Ihnen werden Schrottimmobilien, Gold
Sparpläne mitunter auch falsches Gold oder nahezu wertlose US-Aktien angedreht.
Sie zahlen maßlos überhöhte Provisionen,
und oft wird ihr Geld erst gar nicht an der Börse angelegt, sondern wandert
gleich auf die Auslandskonten der Verkäufer.
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich aber auch häufig Namen renommierter europäischer Banken
und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.
Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte
verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Leider
gibt es im Bereich der Kapitalanlageberatung immer wieder Firmen und Personen,
deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger in die eigene Tasche zu
wirtschaften. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen
Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.
Die jüngsten
Anlageskandale haben gezeigt, dass hier verschärft Kontrolle auch von privater
Hand ausgeübt werden muss.
Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen
Aufsichtsorgane, offensichtlich nicht gewillt oder in der Lage sind dieser
skandalösen Geldvernichtung endlich ein Ende zu bereiten.
Der Traum vom schnell und leicht verdienten Geld spukt immer
wieder durch viele Köpfe von Kapitalanlegern.
Befriedigt werden diese Wünsche oft von dubiosen Anlagegurus die in
sogenannten ,,Anlageseminaren" mit ihren suggestiven Psychotricks
sektenartige Glaubenbekenntnisse ,,ich mache Sie alle reich" verbreiten.
Für die meisten Teilnehmer wird es später ein böses Erwachen
geben, wenn offenbar wird, dass man auf ein simples Schneeballsystem
hereingefallen ist. Reich geworden ist am Ende nur der Veranstalter.
Anlegergeld wird in
manchen Fällen aber auch mit einer erfundenen Erfolgsstory oder auch einer
irreführenden Aufmachung einer Geschichte eingesammelt.
Da mathematische Fakten nicht verändert werden können,
werden die historischen Fakten von morgen manipuliert und herbeigeredet oder
herbeigeschrieben. Die 6 Richtigen im Lotto kann man zwar auch weder
voraussagen noch herbeimanipulieren, trotzdem glauben Anleger an die
Erfolgsgeschichten und machen ihre Brieftaschen weit auf.
Sparen lohnt sich wegen niedriger Zinsen kaum. Aber mit
Kapitalanlagen kann man ein Bombengeschäft machen. Den heißen Tipp gibt Ihnen
gerne der Anlageguru. Wie das mit dem ,,Gold richtigen" Tipp tatsächlich
ausgehen kann, mussten viele Goldanleger bereits schmerzhaft feststellen.
Bausparvertrag, Lebensversicherung, Steuerersparnis das sind
Begriffe die jeder Deutsche kennt und die bei allen Menschen positiv besetzt
sind. Der Anlageguru nutzt die
Erkenntnis, dass seinen möglichen Opfern die Seriosität der Branche quasi
bereits mit der Muttermilch eingegeben wird und bei manchen Kindern ein Vertrag
schon in der Wiege liegt. Der Vorteil
für den Anlageguru liegt darin, dass kaum einer weiß, wie solche Verträge
wirklich funktionieren oder die tatsächlichen Kosten und Gebühren kennt.
Menschen bei denen Schwarzgeld vermutet wird stehen beim
Anlageguru zur Zeit ganz hoch im Kurs.
Denn spätestens seit die Steuersünder durch die Steuer CD´s in Angst und
Schrecken versetzt wurden, suchen sie händeringend nach Lösungen die sie vor
möglicher Entdeckung und Strafe schützten. Da haben die Anlagegurus natürlich
die entsprechenden Anlage- und Transferpakete schon geschnürt. Ist das Geld weg, kann sich der geprellte
Anleger noch nicht mal wehren. Bei Entdeckung der Steuerhinterziehung ist dann
die Forderung des Finanzamts in der Regel nicht mehr zu befriedigen.
Für die geschädigten
Anleger ist es ohne fachkundige rechtliche Hilfe fast aussichtslos vollen
Schadensersatz zu erhalten.
Überall, wo zivilrechtliche Ersatzansprüche nicht (nur) aus
Vertrag entstehen, sondern auch aus sogenannten ,,unerlaubten Handlungen",
sind solche Handlungen nicht immer - aber oft zugleich Straftaten wie
Kapitalanlagebetrug.
Zur Philosophie des BSZ e.V.
gehört es, dass Versicherungsgesellschaften, Banken, Investmentfonds,
etc., von seinen Vertrauensanwälten grundsätzlich nicht vertreten werden, um
keiner Interessenskollision zum Opfer zu fallen. Durch diese Vorschrift, welche
strikt eingehalten wird, ist für die Mitglieder einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft
gewährleistet, dass die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unter Ausnützung
sämtlicher Möglichkeit effizient im Interesse der betroffenen Anleger vorgehen
können.
Aktiver wirkungsvoller
Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit
ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.
Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind
die Finanzgangster die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch
die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter
öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter
das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon
kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren
davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die
betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre
Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine
stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht
anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.
Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie
tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch
überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren
das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische
Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was
passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und
das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der
Art, Umfang und Höhe der Investition ab!
Fast jede große
Anlagepleite in Deutschland wird durch Abmahnschlachten künstlich verlängert.
Hier werden durch finanzielle Nötigung kritische Nachrichten unterdrückt
werden.
Gerade die größten Kapitalvernichter ziehen die Keule der
juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vor.
Da duckt sich leider so mancher Anlegerschützer weg, zieht den Kopf ein und
wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist.
Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor
finanziellem Schaden zu bewahren erfährt nicht nur Zuspruch und Förderung
sondern macht unweigerlich auch die Bekanntschaft einer ganz besonderen Art der
Rechtspflege.
Gemeint ist die quasi Parallel Gerichtsbarkeit der
Abmahnung. Anbieter von in den Fokus des BSZ e.V. geratenen Kapitalanlagen sind
meist nicht daran interessiert den BSZ e.V. mit aufklärendem Material oder
einer schriftlichen Stellungnahme zu versorgen. Das wäre im Sinne des
Anlegerschutzes aber doch sehr begrüßenswert. Man bedient sich statt Argumenten
lieber der juristischen Keule strafbewehrter Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärungen.
Die Anlegerschutzvereine, welche ganz bewusst keine
staatliche Förderung durch die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen möchten, wie
zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ,
bewahren sich dadurch ihre absolute Unabhängigkeit und müssen auf keine Hand
die sie füttert Rücksicht nehmen. Das hat natürlich auch Nachteile: Die
Arroganz mit der die „Gemeinnützigen“ die nicht Gemeinnützigen bedenken, ist
leicht abzuhaken. Wenn allerdings die Organe der Rechtspflege – sprich
Abmahnanwälte- die Abmahnkeule auspacken, verschiebt sich das Bild ganz
erheblich zum Nachteil der nicht geförderten Vereine, denn die verfügen in
aller Regel über keine prall gefüllte Kriegskasse.
Aus bald 20 Jahren Tätigkeit im Anlegerschutz ist es für den
BSZ e.V. nicht mehr verwunderlich, dass in Deutschland jedes Jahr Milliarden
Euro von Anlegergeld verbrennen. Wenn
zum Beispiel bei dem BSZ e.V. Zweifel an einem Anlagekonzept aufkommen und er
darüber berichtet um interessierte Anleger aufmerksam zu machen, kommt in
vielen Fällen eine Abmahnung einer Abmahnkanzlei. Der Streitwert ist in der
Regel so hoch angesetzt, dass die gerichtliche Klärung meist gescheut wird.
Also zahlt man der Kanzlei ihr fettes Honorar (oft mehrere Tausend Euro)
unterschreibt eine Unterlassungserklärung und löscht den Beitrag im Internet.
Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren
existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die
gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt
sind. Man kennt sich und man schätzt sich.
Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und
nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und
fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend die Forderung nach einer
politischen Lösung zu stellen. Wenn das
geltende Recht einen Misstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts
nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann
muss das geltende Recht überprüft werden.
Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße
lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private
Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für
Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen
Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach
durchgewinkt werden.
Nach den Erfahrungen des BSZ e.V. werden viele Anlagepleiten
und Anlagebetrügereien länger am Leben erhalten als es eigentlich notwendig
wäre. Die Initiatoren der fragwürdigen Anlagemodelle kaufen sich teuerste
Abmahnanwälte und veranlassen den Kritikern einen Maulkorb umzuhängen. Das
funktioniert oft reibungslos. Man kennt die Gerichte bei denen eine
Unterlassungsverfügung schnell erlassen wird.
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen im Bereich
Anlegerschutz als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die
erheblich eingeschränkt werden sollte.
Den ausgebeuteten
Anlegern wird durch ständige Wiederholung eingebläut kein „Gutes Geld“ dem
„Schlechten Geld“ hinterher zu werfen.
Dass Ihr „Schlechtes Geld“ jetzt als „Gutes Geld“ in den
Taschen anderer Leute zu finden ist, wird unterschlagen. Dass die Anlegerschützer nichts anders im
Sinn haben, als Sie ein zweites Mal abzuzocken wird durch ständige Wiederholung
zum Allgemeingut – ist aber trotzdem reiner Unfug!
Dem Anleger ist nicht mit guten Ratschlägen gedient – vor
allen Dingen dann nicht, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist –
sondern nur mit ausreichend und nachvollziehbaren Informationen. Das
funktioniert nur wenn Anlageinitiatoren und Anlegerschützer im Dialog stehen.
Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der
Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück schuld
ist, verunglimpft. Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die
Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger,
Abzocker - sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben
hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben!
Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder
ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein
gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den
"erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen
großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf
Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet!
Kein Anleger sollte
die Augen vor dem Anlagedesaster verschließen.
Es nutzt nichts die Sache unter den Teppich zu kehren. Wer
das tut, verschlechtert seine Situation erheblich. Alleine wer jetzt schnell
die richtigen Schritte einleitet reduziert die Gefahr sein Geld endgültig zu
verlieren um die Hälfte.
Wahrscheinlich ist man auch nicht der einzige Betroffene und
jeder Tag den die miese Anlage unentdeckt bleibt, produziert neue geschädigte
Anleger. Es dient also nicht nur dem eigenen Interesse möglichst schnell zu
reagieren, sondern es ist auch praktizierter Anlegerschutz darüber Öffentlichkeit herzustellen. Die
Geldvernichter können sonst nicht gerichtlich belangt werden und die Anleger
erhalten auch ihr Geld nicht zurück, wenn die Geschädigten keine rechtlichen
Schritte einleiten. Jeder einzelne Anleger hilft damit auch Anderen!
Je schneller gehandelt
wird umso kleiner ist die Gefahr, dass die noch vorhandenen Anlegergelder
verschoben werden und für immer verschwinden.
Die Initiatoren oder Verkäufer der miesen Anlage versuchen
natürlich Zeit zu gewinnen und versprechen ihren Kunden „den Himmel auf Erden“.
Es ist deshalb für betroffene Anleger nicht sinnvoll bei ihren Schädigern Hilfe holen zu wollen. Damit macht man den
Bock zum Gärtner.
Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich
durch dubiose Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig
festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und
Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen.
Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen
dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte,
sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer
schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich
um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der
Zeit, in der investiert wurde, handelte
Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite
Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis
stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da
wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen
wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile. Zu diesen Fällen kommentiert der
BSZ e.V. nur kurz: ,,Wir freuen uns, dass die von uns veröffentlichten
Nachrichten doch schon so zeitnah von anderen
Rechtsanwälten als sehr bedeutsam wahrgenommen und verbreitet
werden."
Der aktuelle BSZ e.V.
Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum
noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Wenn Sie ernsthaft
rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der
Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese
Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der
Auftraggeber gelöst werden könnte.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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