Die Entscheidung der Hannoveraner Richter zu Gunsten der
Stadt Göttingen, die LKWs für Feuerwehr und Müllabfuhr erworben hat, zeigt, in
welche Richtung die Juristen gehen: Das Urteil gibt der Schadensersatzklage der
Stadt Göttingen für Müllwagen dem Grunde nach Recht.
- Landgericht
Hannover zeigt LKW-MAN-Kartellanten „rote Karte“
- Hoffnung
für LKW-Käufer im ersten veröffentlichten LKW-Kartell-Urteil
Diese Wagen sind Veröffentlichungen nach zwischen 2004 und
2009 für fast 1,7 Mio. Euro von der Kommune erworben worden. Sicherlich
spielten Besonderheiten der Kaufvereinbarungen eine große Rolle, dennoch sehen
Juristen in diesem Streit einen wichtigen positiven Beitrag, der in vielen
LKW-Kartell-Fällen zu Gunsten geschädigter Spediteure und Transporteure Geld in
deren Kassen spülen wird.
So setzt sich das Gericht mit den allen Argumenten der
Kartell-Anwälte auseinander und versagt ihnen den Erfolg. Natürlich wird das
Tauziehen um die Entschädigungen der LKW-Nutzer mit diesem Prozess noch kein
Ende haben. Beobachter gehen davon aus, dass der Streit in die zweite Runde
gehen dürfte.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, die
ebenfalls Geschädigte aus dem LKW Kartell vertreten, sehen in dem Spruch aus
Hannover für ihre Mandanten ganz deutlich Rückenwind, der der Front der
Kartellsünder hart entgegen bläst.
Die BSZ e.V.
Vertrauensanwälte unterstützen Sie von
Anfang an.
Sie haben den Verdacht, dass Ihr Unternehmen durch den
LKW-Fall geschädigt worden ist. Dann prüfen Sie einfach mit Hilfe der Anwälte, wie Ihre Chancen stehen,
um Ihren Schaden zu mindern.
Einen Prozessvorteil können alle geschädigten Unternehmen
nutzen: Denn im Kartellrecht gibt es die Besonderheit, dass ein Kartellsünder
für alle anderen einzustehen hat, die sich auch an der Absprache beteiligt
haben. Dieses Prinzip nennt der Jurist: Gesamtschuldnerische Haftung. Im
Ergebnis führt das dazu, dass Speditionsunternehmen, die Fahrzeuge von
verschiedenen Herstellern erworben haben, nicht mehrere Prozesse führen müssen,
sondern sich einen einzigen LKW-Produzenten heraussuchen und von ihm den
gesamten Schaden ersetzt fordern können.
Einigkeit herrscht in der Szene der Transporteure darüber,
dass ein Zusammenschluss von so großen europäischen Marktteilnehmern über eine
so lange Dauer den Zweck gehabt hat, Marktmacht in hohe Preise umzumünzen. So
geht beispielsweise der Branchenverband der Spediteure davon aus, dass für
immerhin knapp 1,1 Millionen Fahrzeuge überhöhte Preise bezahlt worden seien.
Kein Wunder, dass sich viele Fuhrparkbesitzer – seien es Unternehmen, Vermieter
von LKWs oder staatliche Stellen (z. B. Kommunen) – zur Wehr setzen und sich
überhöhte Gelder zurückholen wollen. Wir rechnen damit, dass auch
Insolvenzverwalter von Speditionsunternehmen aktiv werden und LKW-Kartellanten
zur Kasse bitten werden. Neben den Herstellern stehen auch Leasingunternehmen
im Feuer.
Zeit ist Geld -
ACHTUNG VERJÄHRUNG!
Wer meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die
Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam – und zwar jeweils unterschiedlich für die
Transportunternehmer, je nachdem, wann der Wagen erworben worden war. Hier gilt
der Grundsatz, dass eine individuelle Prüfung unabdingbar ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich generelle
Aussagen über den Verjährungseintritt an dieser Stelle verbieten; Hintergrund
dafür ist unter anderem, dass sich die Gesetzeslage im Laufe der Jahre geändert
hat.
Eine Prüfung sämtlicher LKW-Käufe und –Leasingverträge von
Kartellmitgliedern MAN, Volvo/Renault, Daimler/Mercedes, IVECO und DAF für den
Zeitraum 1997 bis 2011 lohnt sich in jedem Fall. Für Fördermitglieder der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell stehen Ihnen die BSZ e.V.
Vertrauensanwälte für eine Erstberatung Rede und Antwort.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der
Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:
bsz-ev@t-online.de
gödd
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