Montag, Januar 08, 2018

Erstes Urteil im LKW Kartell

Die Entscheidung der Hannoveraner Richter zu Gunsten der Stadt Göttingen, die LKWs für Feuerwehr und Müllabfuhr erworben hat, zeigt, in welche Richtung die Juristen gehen: Das Urteil gibt der Schadensersatzklage der Stadt Göttingen für Müllwagen dem Grunde nach Recht.

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Diese Wagen sind Veröffentlichungen nach zwischen 2004 und 2009 für fast 1,7 Mio. Euro von der Kommune erworben worden. Sicherlich spielten Besonderheiten der Kaufvereinbarungen eine große Rolle, dennoch sehen Juristen in diesem Streit einen wichtigen positiven Beitrag, der in vielen LKW-Kartell-Fällen zu Gunsten geschädigter Spediteure und Transporteure Geld in deren Kassen spülen wird.

So setzt sich das Gericht mit den allen Argumenten der Kartell-Anwälte auseinander und versagt ihnen den Erfolg. Natürlich wird das Tauziehen um die Entschädigungen der LKW-Nutzer mit diesem Prozess noch kein Ende haben. Beobachter gehen davon aus, dass der Streit in die zweite Runde gehen dürfte.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, die ebenfalls Geschädigte aus dem LKW Kartell vertreten, sehen in dem Spruch aus Hannover für ihre Mandanten ganz deutlich Rückenwind, der der Front der Kartellsünder hart entgegen bläst.

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Sie haben den Verdacht, dass Ihr Unternehmen durch den LKW-Fall geschädigt worden ist. Dann prüfen Sie einfach mit  Hilfe der Anwälte, wie Ihre Chancen stehen, um Ihren Schaden zu mindern.

Einen Prozessvorteil können alle geschädigten Unternehmen nutzen: Denn im Kartellrecht gibt es die Besonderheit, dass ein Kartellsünder für alle anderen einzustehen hat, die sich auch an der Absprache beteiligt haben. Dieses Prinzip nennt der Jurist: Gesamtschuldnerische Haftung. Im Ergebnis führt das dazu, dass Speditionsunternehmen, die Fahrzeuge von verschiedenen Herstellern erworben haben, nicht mehrere Prozesse führen müssen, sondern sich einen einzigen LKW-Produzenten heraussuchen und von ihm den gesamten Schaden ersetzt fordern können.

Einigkeit herrscht in der Szene der Transporteure darüber, dass ein Zusammenschluss von so großen europäischen Marktteilnehmern über eine so lange Dauer den Zweck gehabt hat, Marktmacht in hohe Preise umzumünzen. So geht beispielsweise der Branchenverband der Spediteure davon aus, dass für immerhin knapp 1,1 Millionen Fahrzeuge überhöhte Preise bezahlt worden seien. Kein Wunder, dass sich viele Fuhrparkbesitzer – seien es Unternehmen, Vermieter von LKWs oder staatliche Stellen (z. B. Kommunen) – zur Wehr setzen und sich überhöhte Gelder zurückholen wollen. Wir rechnen damit, dass auch Insolvenzverwalter von Speditionsunternehmen aktiv werden und LKW-Kartellanten zur Kasse bitten werden. Neben den Herstellern stehen auch Leasingunternehmen im Feuer.

Zeit ist Geld - ACHTUNG VERJÄHRUNG!

Wer meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam – und zwar jeweils unterschiedlich für die Transportunternehmer, je nachdem, wann der Wagen erworben worden war. Hier gilt der Grundsatz, dass eine individuelle Prüfung unabdingbar ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich generelle Aussagen über den Verjährungseintritt an dieser Stelle verbieten; Hintergrund dafür ist unter anderem, dass sich die Gesetzeslage im Laufe der Jahre geändert hat.

Eine Prüfung sämtlicher LKW-Käufe und –Leasingverträge von Kartellmitgliedern MAN, Volvo/Renault, Daimler/Mercedes, IVECO und DAF für den Zeitraum 1997 bis 2011 lohnt sich in jedem Fall. Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell stehen Ihnen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für eine Erstberatung Rede und Antwort.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

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