- Schadensersatz
ohne Kostenrisiko.
- Bis
zu 15 % auf Einkaufpreis / Leasingvertrag zuviel bezahlt - Rückzahlung ist
möglich
- LKW
- Kartell von MAN, VOLVO / RENAULT, DAIMLER / MERCEDES, IVECO, DAF zockt
Transportbranche ab
Illegale Preisabsprache von LKW-Herstellern belasten
Spediteure und Transportunternehmen. Nachdem die EU-Kommission eine Rekordbuße
von 2,93 Milliarden Euro verhängt hat, steht nach Ansicht der hier berichtenden
BSZ e.V. Vertrauenskanzlei fest, dass Zahlungen von den betroffenen
Fuhrunternehmen gefordert werden können. Betroffen sind im Einzelfall Käufe von
Lastwagen im Zeitraum von 1997 – 2011. Dabei geht es nicht um Kleingeld: Die
Forderungen lassen sich vielfach auf bis zu 15 % des Kaufpreises beziffern; d.
h. z. B. für ein Fahrzeug mit einem Kaufpreis in Höhe von 100.000 Euro geht es immerhin um 15.000 Euro zu viel bezahlten
Kaufpreis.
Schadensersatz - Geld
zurück für zu hohe Kaufpreise
Die Rekordbuße macht den Umfang deutlich, den die
Transportwirtschaft erlitten hat. Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben
LKW-Herstellern eine Geldbuße von knapp 2,93 Milliarden Euro aufgebrummt.
Experten gehen davon aus, dass diese Summe noch höher hätte ausfallen können,
nämlich wenn nicht MAN von der so genannten „Kronzeugenregelung“ profitiert
hätte. Für LKW-Abnehmer bedeutet solche
ein Zusammenschluss im Regelfall, dass sie zu hohe Preise gezahlt. Sie können,
wenn sie die Initiative ergreifen, rückwirkend Geld zurück verlangen - bleiben die Käufer und Leasingnehmer passiv,
so erhalten sie gar nichts.
Die Kehrseite der Medaille dieses Eklats bedeutet: Unternehmen, die ihre Forderungen
vorbringen, können bis zu 15 % des Kaufpreises zurück verlangen. Diese Höhe
kann lediglich eine Faustformel sein, denn in Einzelbereichen kann die
Forderung auch darüber hinausgehen – außerdem geht es noch um Zinsen, die nicht
gering sind, wenn man die Länge des Zeitraums über mehrere Jahre berücksichtigt.
Es geht also nicht nur um Kleingeld. Besteht der Fuhrpark aus mehreren
Fahrzeugen, so potenziert sich die Forderung schnell.
Denn die Sachlage ist recht klar: Die LKW-Hersteller haben
die Bußgelder der europäischen Wettbewerbshüter größtenteils akzeptiert. Damit
steht der Verstoß weitgehend für die an dem Skandal beteiligten Hersteller –
ganz offen gesagt – recht eindeutig fest. Dabei ist es nicht entscheidend, ob
der Wagen gekauft oder geleast worden ist.
Welche Wagen sind
betroffen
Zu den Herstellern, die durch die EU Kommission an den
Pranger gestellt werden, zählen:
- Mercedes
/ Daimler
- MAN
- Volvo
/ Renault
- DAF
- IVECO
Über fast 1 ½ Jahrzehnte diktierte das Kartell die
Preisgestaltung für die LKW-Abnehmer – von 1997 bis 2011. Der Marktpreis für
mittelschwere LKW (ab 6 Tonnen) und schwere LKW (ab 16 Tonnen) war künstlich
hochgeschraubt worden und Abgaswerte wurden deoptimal reguliert. Schon die
lange Dauer dieses verbotenen Kartells zeigt offensichtlich: Die Summe der
Preisverschiebungen muss sehr hoch sein.
BSZ e.V. -
LKW-HELP-CONCEPT nutzen
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte unterstützen Sie von Anfang an. Sie haben den
Verdacht, dass Ihr Unternehmen durch den LKW-Fall geschädigt worden ist. Dann
prüfen Sie einfach mit Hilfe der Anwälte,
wie Ihre Chancen stehen, um Ihren Schaden zu mindern. Nutzen Sie das LKW-Help-Concept,
um von Anfang an Zeit und vor allem Kosten zu sparen – so bleiben Sie auf dem
sicheren Weg. Soweit es für den Prozess erforderlich ist, übernehmen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Koordination mit Gutachtern; bedenken Sie bei
Ihren zeitlichen Planungen, dass so eine fachliche Bewertung ihre Zeit fordert.
Wer finanzielle Unterstützung nutzen möchte, kann den
Aufwand gegen eine Erfolgsbeteiligung finanzieren lassen (vgl. unten:
Prozessfinanzierung – no risk but fun).
Einen Prozessvorteil können alle geschädigten Unternehmen
nutzen: Denn im Kartellrecht gibt es die Besonderheit, dass ein Kartellsünder
für alle anderen einzustehen hat, die sich auch an der Absprache beteiligt haben.
Dieses Prinzip nennt der Jurist: Gesamtschuldnerische Haftung. Im Ergebnis
führt das dazu, dass Speditionsunternehmen, die Fahrzeuge von verschiedenen
Herstellern erworben haben, nicht mehrere Prozesse führen müssen, sondern sich
einen einzigen LKW-Produzenten heraussuchen und von ihm den gesamten Schaden
ersetzt fordern können.
Das Kartell: Mit LKW
spielt man nicht
Einigkeit herrscht in der Szene der Transporteure darüber,
dass ein Zusammenschluss von so großen europäischen Marktteilnehmern über eine
so lange Dauer den Zweck gehabt hat, Marktmacht in hohe Preise umzumünzen. So
geht beispielsweise der Branchenverband der Spediteure davon aus, dass für
immerhin knapp 1,1 Millionen Fahrzeuge überhöhte Preise bezahlt worden seien.
Kein Wunder, dass sich viele Fuhrparkbesitzer – seien es Unternehmen, Vermieter
von LKWs oder staatliche Stellen (z. B. Kommunen) – zur Wehr setzen und sich
überhöhte Gelder zurückholen wollen. Wir rechnen damit, dass auch
Insolvenzverwalter von Speditionsunternehmen aktiv werden und LKW-Kartellanten
zur Kasse bitten werden. Neben den Herstellern stehen auch Leasingunternehmen
im Feuer.
Prozessfinanzierung -
No Risk But Fun
Bei der Prozessfinanzierung haben Sie die Möglichkeit,
vollkommen risikolos die Auseinandersetzung mit einem LKW-Konzern zu führen.
Sie tragen keine Kostenlast, erhalten im Erfolgsfall den Ertrag abzüglich einer
Erfolgsbeteiligung. Der Finanzierer ist nicht in die juristische Arbeit mit
einbezogen, er unterstützt Sie mit allen notwendigen Maßnahmen, wie z. B.
Gutachten oder Kosten für einen Rechtsstreit. Technisch läuft die Finanzierung
einfach ab, vergleichbar mit dem Einspringen einer Rechtsschutzversicherung.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie binden keine finanziellen
Mittel und gehen keine Risiken über die Höhe der Kosten ein. Das gesamte
Liquiditätsmanagement wird für Sie komplett extern gesteuert – Sie
konzentrieren sich vollständig auf Ihr eigentliches Kerngeschäft.
Dieses Angebot richtet sich an Fuhrunternehmen und
öffentliche Körperschaften, die über einen Bestand von mindestens 50 Fahrzeugen
verfügen. Sie erhalten auf Ihren Wunsch
hin ein individuell auf Ihren Bedarf abgestimmtes Angebot.
Zeit ist Geld -
ACHTUNG VERJÄHRUNG!
Wer meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die
Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam – und zwar jeweils unterschiedlich für die
Transportunternehmer, je nachdem, wann der Wagen erworben worden war. Hier gilt
der Grundsatz, dass eine individuelle Prüfung unabdingbar ist. Mit ersten
Verjährungen muss bald gerechnet werden. Wir helfen dabei im Rahmen des
LKW-Help-Concept – so sichern Sie sich Ihre Ansprüche von Anfang an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich generelle
Aussagen über den Verjährungseintritt an dieser Stelle verbieten; Hintergrund
dafür ist unter anderem, dass sich die Gesetzeslage im Laufe der Jahre geändert
hat.
Eine Prüfung sämtlicher LKW-Käufe und –Leasingverträge von
Kartellmitgliedern MAN, Volvo/Renault, Daimler/Mercedes, IVECO und DAF für den
Zeitraum 1997 bis 2011 lohnt sich in jedem Fall. Für Fördermitglieder der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell stehen Ihnen die BSZ e.V.
Vertrauensanwälte für eine Erstberatung Rede und Antwort.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der
Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
gödd
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