Mittwoch, Dezember 20, 2017

LKW Kartell - Schadensersatz für Spediteure und Transportunternehmen jetzt sichern

  • Schadensersatz ohne Kostenrisiko.
  • Bis zu 15 % auf Einkaufpreis / Leasingvertrag zuviel bezahlt - Rückzahlung ist möglich
  • LKW - Kartell von MAN, VOLVO / RENAULT, DAIMLER / MERCEDES, IVECO, DAF zockt Transportbranche ab


Illegale Preisabsprache von LKW-Herstellern belasten Spediteure und Transportunternehmen. Nachdem die EU-Kommission eine Rekordbuße von 2,93 Milliarden Euro verhängt hat, steht nach Ansicht der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauenskanzlei fest, dass Zahlungen von den betroffenen Fuhrunternehmen gefordert werden können. Betroffen sind im Einzelfall Käufe von Lastwagen im Zeitraum von 1997 – 2011. Dabei geht es nicht um Kleingeld: Die Forderungen lassen sich vielfach auf bis zu 15 % des Kaufpreises beziffern; d. h. z. B. für ein Fahrzeug mit einem Kaufpreis in Höhe von 100.000 Euro  geht es immerhin um 15.000 Euro zu viel bezahlten Kaufpreis.

Schadensersatz - Geld zurück für zu hohe Kaufpreise

Die Rekordbuße macht den Umfang deutlich, den die Transportwirtschaft erlitten hat. Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben LKW-Herstellern eine Geldbuße von knapp 2,93 Milliarden Euro aufgebrummt. Experten gehen davon aus, dass diese Summe noch höher hätte ausfallen können, nämlich wenn nicht MAN von der so genannten „Kronzeugenregelung“ profitiert hätte.  Für LKW-Abnehmer bedeutet solche ein Zusammenschluss im Regelfall, dass sie zu hohe Preise gezahlt. Sie können, wenn sie die Initiative ergreifen, rückwirkend Geld zurück verlangen -  bleiben die Käufer und Leasingnehmer passiv, so erhalten sie gar nichts.

Die Kehrseite der Medaille dieses Eklats bedeutet: Unternehmen, die ihre Forderungen vorbringen, können bis zu 15 % des Kaufpreises zurück verlangen. Diese Höhe kann lediglich eine Faustformel sein, denn in Einzelbereichen kann die Forderung auch darüber hinausgehen – außerdem geht es noch um Zinsen, die nicht gering sind, wenn man die Länge des Zeitraums über mehrere Jahre berücksichtigt. Es geht also nicht nur um Kleingeld. Besteht der Fuhrpark aus mehreren Fahrzeugen, so potenziert sich die Forderung schnell.

Denn die Sachlage ist recht klar: Die LKW-Hersteller haben die Bußgelder der europäischen Wettbewerbshüter größtenteils akzeptiert. Damit steht der Verstoß weitgehend für die an dem Skandal beteiligten Hersteller – ganz offen gesagt – recht eindeutig fest. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Wagen gekauft oder geleast worden ist.

Welche Wagen sind betroffen

Zu den Herstellern, die durch die EU Kommission an den Pranger gestellt werden, zählen:

  • Mercedes / Daimler
  • MAN
  • Volvo / Renault
  • DAF
  • IVECO

Über fast 1 ½ Jahrzehnte diktierte das Kartell die Preisgestaltung für die LKW-Abnehmer – von 1997 bis 2011. Der Marktpreis für mittelschwere LKW (ab 6 Tonnen) und schwere LKW (ab 16 Tonnen) war künstlich hochgeschraubt worden und Abgaswerte wurden deoptimal reguliert. Schon die lange Dauer dieses verbotenen Kartells zeigt offensichtlich: Die Summe der Preisverschiebungen muss sehr hoch sein.

BSZ e.V. - LKW-HELP-CONCEPT nutzen

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  unterstützen Sie von Anfang an. Sie haben den Verdacht, dass Ihr Unternehmen durch den LKW-Fall geschädigt worden ist. Dann prüfen Sie einfach mit  Hilfe der Anwälte, wie Ihre Chancen stehen, um Ihren Schaden zu mindern. Nutzen Sie das LKW-Help-Concept, um von Anfang an Zeit und vor allem Kosten zu sparen – so bleiben Sie auf dem sicheren Weg. Soweit es für den Prozess erforderlich ist, übernehmen  die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  Koordination mit Gutachtern; bedenken Sie bei Ihren zeitlichen Planungen, dass so eine fachliche Bewertung ihre Zeit fordert.

Wer finanzielle Unterstützung nutzen möchte, kann den Aufwand gegen eine Erfolgsbeteiligung finanzieren lassen (vgl. unten: Prozessfinanzierung – no risk but fun).

Einen Prozessvorteil können alle geschädigten Unternehmen nutzen: Denn im Kartellrecht gibt es die Besonderheit, dass ein Kartellsünder für alle anderen einzustehen hat, die sich auch an der Absprache beteiligt haben. Dieses Prinzip nennt der Jurist: Gesamtschuldnerische Haftung. Im Ergebnis führt das dazu, dass Speditionsunternehmen, die Fahrzeuge von verschiedenen Herstellern erworben haben, nicht mehrere Prozesse führen müssen, sondern sich einen einzigen LKW-Produzenten heraussuchen und von ihm den gesamten Schaden ersetzt fordern können.

Das Kartell: Mit LKW spielt man nicht

Einigkeit herrscht in der Szene der Transporteure darüber, dass ein Zusammenschluss von so großen europäischen Marktteilnehmern über eine so lange Dauer den Zweck gehabt hat, Marktmacht in hohe Preise umzumünzen. So geht beispielsweise der Branchenverband der Spediteure davon aus, dass für immerhin knapp 1,1 Millionen Fahrzeuge überhöhte Preise bezahlt worden seien. Kein Wunder, dass sich viele Fuhrparkbesitzer – seien es Unternehmen, Vermieter von LKWs oder staatliche Stellen (z. B. Kommunen) – zur Wehr setzen und sich überhöhte Gelder zurückholen wollen. Wir rechnen damit, dass auch Insolvenzverwalter von Speditionsunternehmen aktiv werden und LKW-Kartellanten zur Kasse bitten werden. Neben den Herstellern stehen auch Leasingunternehmen im Feuer.

Prozessfinanzierung - No Risk But Fun

Bei der Prozessfinanzierung haben Sie die Möglichkeit, vollkommen risikolos die Auseinandersetzung mit einem LKW-Konzern zu führen. Sie tragen keine Kostenlast, erhalten im Erfolgsfall den Ertrag abzüglich einer Erfolgsbeteiligung. Der Finanzierer ist nicht in die juristische Arbeit mit einbezogen, er unterstützt Sie mit allen notwendigen Maßnahmen, wie z. B. Gutachten oder Kosten für einen Rechtsstreit. Technisch läuft die Finanzierung einfach ab, vergleichbar mit dem Einspringen einer Rechtsschutzversicherung.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie binden keine finanziellen Mittel und gehen keine Risiken über die Höhe der Kosten ein. Das gesamte Liquiditätsmanagement wird für Sie komplett extern gesteuert – Sie konzentrieren sich vollständig auf Ihr eigentliches Kerngeschäft.

Dieses Angebot richtet sich an Fuhrunternehmen und öffentliche Körperschaften, die über einen Bestand von mindestens 50 Fahrzeugen verfügen.  Sie erhalten auf Ihren Wunsch hin ein individuell auf Ihren Bedarf abgestimmtes Angebot.

Zeit ist Geld - ACHTUNG VERJÄHRUNG!

Wer meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam – und zwar jeweils unterschiedlich für die Transportunternehmer, je nachdem, wann der Wagen erworben worden war. Hier gilt der Grundsatz, dass eine individuelle Prüfung unabdingbar ist. Mit ersten Verjährungen muss bald gerechnet werden. Wir helfen dabei im Rahmen des LKW-Help-Concept – so sichern Sie sich Ihre Ansprüche von Anfang an.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich generelle Aussagen über den Verjährungseintritt an dieser Stelle verbieten; Hintergrund dafür ist unter anderem, dass sich die Gesetzeslage im Laufe der Jahre geändert hat.

Eine Prüfung sämtlicher LKW-Käufe und –Leasingverträge von Kartellmitgliedern MAN, Volvo/Renault, Daimler/Mercedes, IVECO und DAF für den Zeitraum 1997 bis 2011 lohnt sich in jedem Fall. Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell stehen Ihnen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für eine Erstberatung Rede und Antwort.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

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