Viele Anleger haben mit ihrer Geldanlage Schiffbruch
erlitten und sehen sich jetzt auch noch vollkommen überraschend mit der
Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen konfrontiert.
Vielen Menschen die eine individuelle Altersvorsorge gesucht
haben, wurden von ihrer Bank Schiffsfonds als sichere Anlage verkauft. Oft erweisen sich jedoch Empfehlungen und
Ratschläge von als vertrauenswürdig angesehenen Bank - und sonstigen Beratern
als leere Versprechungen. Bei dem BSZ e.V. melden sich viele Zeichner dieser und diverser vergleichbarer geschlossener Fonds,
die sich eher heute als morgen wünschen, ihre Beteiligungen wieder los zu sein.
Die Anleger, die sich an einem Fonds beteiligt haben, taten
dies in der Erwartung einer rentablen Beteiligung. Manche Initiatoren haben
ausdrücklich mit einem Renditeversprechen geworben ("Renditefonds").
Nach Jahren erfolgt dann oft das böse Erwachen, wenn sich
die Fondsgesellschaft in der Krise befindet und der Anleger sich von
verschiedener Seite und mit unterschiedlicher Begründung einem
Rückzahlungsverlangen seiner Ausschüttungen ausgesetzt sieht. Viele haben
ungeprüft zurückbezahlt.
Aufgrund der Flut von Anfragen von mit Rückforderungen
konfrontierter Anleger, stellt man bei dem BSZ e.V. fest, dass das Thema,
Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern noch ungelöst
ist.
Um hier Licht ins Dunkel zu bringen hat der BSZ e.V. einen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren
mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich
seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden
Erfolge und Erfahrungen verfügt, um einen aufklärenden Beitrag gebeten.
Diesen Beitrag unter dem Titel „SIND GEWINNUNABHÄNGIGE
AUSSCHÜTTUNGEN ZURÜCKZUZAHLEN? JA ODER NEIN?“ können Sie hier lesen.
Der Autor dieses Beitrags steht den BSZ e.V.
Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft
Ausschüttungsrückforderung für eine kostenlose Erstbewertung ihres
jeweiligen Falles gerne zur Verfügung.
Fazit
In dem Massengeschäfts der Fondsinsolvenzverwalter, werden
auch wenig substantiierte Klagen eingereicht – bislang noch oftmals mit Erfolg.
Die richtige Klageverteidigung wird den Insolvenzverwalter dazu zwingen, jede
einzelne Gläubigerforderung hinsichtlich des Entstehens und des ordnungsgemäßen
Anmeldens zur Insolvenztabelle darzulegen und zu beweisen. Tatsächlich machen
es sich viele Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren wie auch in den
Klageverfahren zu leicht. So lange sie von Anlegerseite nicht richtig
herausgefordert werden, kommen sie damit durch nach dem Grundsatz, dass das
Pferd nur so hoch springen wird, wie es muss.
Über die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften:
In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte,
die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei
gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige
Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht
wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen -
auch ohne eigene erstrittene Urteile.
Der aktuelle BSZ e.V.
Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum
noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Wenn Sie ernsthaft
rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der
Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese
Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der
Auftraggeber gelöst werden könnte.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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