Mittwoch, August 03, 2016

LKW-Kartell: Spediteure in der Zwickmühle. Schadensersatz und Kundenbeziehung aufs Spiel setzen?

Lastwagen gehören zu den Kernelementen einer Wirtschaft. Transporte sind essentiell. Rohstoffe, Maschinen, Lebensmittel - das meiste wird mit LKW transportiert. Der BSZ, Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. in Dieburg sagt: »Durch das illegale LKW-Kartell wurden viele Unternehmen bei der Anschaffung neuer Lastwagen durch viel zu hohe Preise erheblich geschädigt. Das hat in der Regel auch dazu geführt, dass die Transportraten gestiegen sind und somit die Transportgüter verteuert wurden.


Höhere Transportkosten treiben die Preise für Produkte nach oben. Den Schaden hat die Wirtschaft. Aber eines wird dabei meist übersehen: »Durch die Diskussion in der Öffentlichkeit mit den enormen Bußgeldern, die verhängt werden, wird meist völlig übersehen, was sehr viel wesentlicher ist, dass nämlich die Betroffenen, die Spediteure die Hauptgeschädigten sind.«

Der BSZ e.V. hat für die vom LKW-Kartell Betroffenen die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „LKW-Kartell“ gegründet. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können.

Wie der BSZ e.V. aus vielen Gesprächen mit Spediteuren erfahren hat, ist es mitunter nicht leicht eine Entscheidung zu treffen, ob man nun Schadenersatz gegen den LKW-Bauer geltend machen soll, oder lieber nicht. Viele Speditionen stehen in Geschäftsbeziehung mit den LKW-Bauern und wollen natürlich nicht ihre Transportaufträge riskieren. Auf der anderen Seite geht es um sehr viel Geld, was dem Unternehmen durch die überhöhten Preise entzogen wurde und aus betriebswirtschaftlicher Sicht auch unbedingt zurückgefordert werden sollte.

Der BSZ e.V. bietet den Geschädigten diskrete Möglichkeiten, wie sie ohne eine Kundenbeziehung aufs Spiel zu setzen trotzdem zu ihrem Recht kommen. Aus diesem Grunde ist für jedes Mitglied innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft absolute Diskretion gewährleistet. Es werden keine Mitgliedsdaten ausgetauscht. Für jedes einzelne Mitglied ist absolute Anonymität garantiert. So dient die Interessengemeinschaft hauptsächlich dem Sammeln von Informationen, die dann für jedes Mitglied von erheblichem Nutzen sein können. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell ist kein Sammelbecken für eine Massenschadensfallbearbeitung, sondern steht für eine individuelle Durchsetzung der Rechte Ihrer Mitglieder.

Das Ziel ist es möglichst nicht zu einer Klage kommen lassen. Denn zu unwägbar ist der damit verbundene Aufwand. Viel sinnvoller ist es, die Interessen zu bündeln und in einem außergerichtlichen Verfahren ein Ergebnis mit den Herstellern zu erzielen. Es hat sich gezeigt, dass gerade in diesem Bereich außergerichtliche Lösungen und die Herbeiführung eines sinnvollen Vergleiches der richtige Weg ist. Das Ziel muss dabei sein: Durch eine Zusammenführung einer Vielzahl von Geschädigten, wir nennen das Interessengemeinschaft, diese zu sammeln und dann zu versuchen, mit den Unternehmen zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich durchzusetzen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälten vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
  
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

 Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



VENTURE PLUS FONDS (V+) – FRAGEN DER ANLEGER HÄUFEN SICH

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Anleger der Venture Plus Fonds beim Ausstieg aus den Fonds und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

In letzter Zeit vermehren sich die Anfragen von Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds. Diese Anleger befürchten ganz erhebliche Verluste. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB unterstützt Anleger der Venture Plus Fonds daher in ihrem Bestreben zum Ausstieg aus dem jeweiligen Fonds und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen ihre Anlageberater und/oder die Fondsverantwortlichen.

Die von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten vertretenen Anleger beklagen dabei u.a., dass sie sich von ihren jeweiligen Anlageberatern nicht richtig über die Risiken der jeweiligen V Plus Fonds aufgeklärt fühlen. So tragen z.B. zahlreiche Anleger des V Plus 3 Fonds vor, dass sie von ihren Beratern nicht auf die Risiken des Fonds, insbesondere das Totalverlustrisiko, die Weichkostenquote von 24,6 % und die extrem lange Laufzeit des Fonds hingewiesen worden waren.

Äußerst problematisch ist nach Ansicht von der Rechtsanwälte dabei auch, dass den Anlegern die V Plus Fonds teilweise als sichere Altersvorsorge empfohlen worden waren und den Anlegern zum Teil von den Beratern dazu geraten wurde, bestehende Lebensversicherungen zu kündigen und stattdessen in V Plus Fonds zu investieren.

Nach Auffassung von CLLB enthalten die Prospekte der V Plus Fonds zudem Prospektfehler. Auf Prospektfehler müssen die Berater die Anleger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch hinweisen; tun sie dies nicht liegt eine Falschberatung vor.

Die Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern der V Plus Fonds, die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So müssen diese den Anleger „anleger- und objektgerecht“ beraten. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Unterbleibt eine derartige Aufklärung können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen sondern weiter die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen. Darüber hinaus sollten die Anleger im Einzelfall prüfen lassen, ob die Fonds gekündigt oder anderweitig beendet werden können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

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Dienstag, August 02, 2016

LKW-Kartell: Sie haben ein paar Tausend Euro für ihren LKW zuviel bezahlt


Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein bündelt die Interessen der LKW-Kartell Geschädigten.


Die damit befassten BSZ e.V. Vertrauensanwälte werden für die Betroffenen prüfen, im Rahmen von streitgenössischen Klagen, sog. "Sammelklagen", gegen die verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Jeder Geschädigte kann dieser Interessengemeinschaft beitreten und hat die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung durch kompetente Fachanwälte.

Je größer die Gruppe der Anspruchsteller, umso größer die Bereitwilligkeit zu Verhandlungen, so die Erfahrungen des BSZ. Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich durchzusetzen.

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Hier geht es zum Video:   https://youtu.be/uzFIPb9REAk

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Sind Unternehmensbeteiligungen zur Altersvorsorge geeignet?

Für viele Anleger scheinen Unternehmensbeteiligungen der Königsweg aus dem Null-Rendite-Tal zu sein. Denn hier werden oft überdurchschnittlich hohe Zinsen angeboten. Viele Anleger erliegen dieser Verlockung.


Die Anleger sollten sich aber schon einmal fragen, warum sich das fragliche Unternehmen in Zeiten niedrigster Zinsen das Geld nicht bei seiner Hausbank leiht und wie denn die versprochenen Erträge eigentlich erwirtschaftet werden sollen. 

Unter Unternehmensbeteiligungen verstehen wir unternehmerische Beteiligungen, die nicht in Wertpapieren verbrieft sind. Oftmals handelt es sich um atypische Beteiligungen oder Beteiligungen an Kommanditgesellschaften.

Die rechtliche Struktur ist häufig kompliziert und löst für sich genommen besondere Aufklärungspflichten des Beraters oder Vermittlers aus. Darüber hinaus werden in Zusammenhang mit derartigen Beteiligungen oftmals auch Nachschuss- und Haftungspflichten relevant. Hinzu kommen im Einzelfall besondere Umstände, wie etwa Rückvergütungen, über welche ebenfalls aufzuklären ist.

Anlageberater müssen über die speziellen Risiken bei Unternehmensbeteiligungen  vollständig aufklären und sich nach den Zielen des Anlegers richten. Beachtet der Anlageberater die Ziele des Anlegers nicht oder unterlässt er eine Aufklärung über die  Risiken dieser Anlageform dann stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen den Anlageberater zu.

Generell gilt: Unternehmensbeteiligungen sind in der Regel nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Gibt es Schwierigkeiten mit der gezeichneten Unternehmensanleihe, prüfen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte das Bestehen von Ansprüchen gegen sämtliche in Betracht kommende Personen und Gesellschaften, setzen sie gegebenenfalls auch gerichtlich durch und/oder verteidigen die Anleger gegen eine Inanspruchnahme.

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft anschließen.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt


Es ist nicht der Anleger, der sein Geld vernichtet, es sind die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodelle!

Verluste durch zweifelhafte Kapitalanlagemodelle sind in Deutschland leider an der Tagesordnung.  Aus diesem Grunde sind Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten hilfreich und auch dringend notwendig.


Dazu gehört zum Beispiel auch der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der BSZ® e.V. ist ein  unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland  beiträgt, das Vertrauen  in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden.

Wie der S&K Anlagebetrug, die Lehman Pleite und die Fälle INFINUS AG, Prokon oder auch Getgoods zeigen, können Kapitalanlageinitiatoren in Deutschland scheinbar unkontrolliert ihr Unwesen treiben.  Warum wird diesem Treiben nicht endlich ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben? Nur die Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ® e.V. dienen schlussendlich als Wachhund zum Schutz der Anleger vor den Geiern des Kapitalmarkts.

Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben denen offensichtlich mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu maximieren, als für ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele Anleger haben so ihre Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu viel Vertrauen entgegengebracht haben.

Die Banken "verkaufen" Kapitalanlagen und stehen bei der Kundensuche natürlich auch untereinander im Wettbewerb. Die Jagd nach dem Anleger ist für die Banken genauso Wettbewerbskampf wie für jedes andere Unternehmen auch. Wenn Anleger ihre Kapitalanlagen mit Krediten finanzieren, machen die Banken natürlich eifrig mit. Das Ergebnis: Die Bank macht Umsatz. Der Anleger durchlöchert mit dem Kredit seine eigene Bonität. Fährt die Kapitalanlage gegen die Wand, hat die Bank ihren Profit schon lange in der Tasche, der Anleger sein Geld verloren und den Kredit am Hals. Gerät der Bankkunde dann in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wird die Bank auf die Sicherheiten Zugriff nehmen.
Alles wird verwertet - bis zum Skalp des Schuldners, den die Bank als Trophäe in ihren Räumen aufhängt. Sie hat die Pleiteanlage finanziert, aber sie hat ihr Kapital und die Zinsen vollständig wieder bekommen.

Kapitalanleger möchten eine hohe Rendite erzielen aber  ohne Risiko. Das geht in der Regel zwar nicht – aber trotzdem verkaufen Banken, Anlageberater und Finanzvertriebe ihren Kunden Produkte, die diese Ansprüche angeblich erfüllen sollen.  

Viele Anleger vertrauen diesen Zusicherungen und verlieren reihenweise ihr Geld. „Schlechte“ Finanzberatung kostet pro Jahr bis zu 30 Milliarden Euro. Die jährlichen Vermögensschäden durch schlechte Finanzberatung allein in Deutschland gibt eine Studie für das Verbraucherschutzministerium mit 20 bis 30 Milliarden Euro an. Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ist diese Geldvernichtung unter der Rubrik Wirtschaftskriminalität einzuordnen.

Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück schuld ist, verunglimpft. Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger, Abzocker - sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben!

Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den "erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet!

Kein Anleger sollte die Augen vor dem Anlagedesaster verschließen. Es nutzt nichts die Sache unter den Teppich zu kehren. Wer das tut, verschlechtert seine Situation erheblich. Alleine wer jetzt schnell die richtigen Schritte einleitet reduziert die Gefahr sein Geld endgültig zu verlieren um die Hälfte.

Wahrscheinlich ist man auch nicht der einzige Betroffene und jeder Tag den die miese Anlage unentdeckt bleibt, produziert neue geschädigte Anleger. Es dient also nicht nur dem eigenen Interesse möglichst schnell zu reagieren, sondern es ist auch praktizierter Anlegerschutz  darüber Öffentlichkeit herzustellen. Die Geldvernichter können sonst nicht gerichtlich belangt werden und die Anleger erhalten auch ihr Geld nicht zurück, wenn die Geschädigten keine rechtlichen Schritte einleiten. Jeder einzelne Anleger hilft damit auch Anderen!

Je schneller gehandelt wird umso kleiner ist die Gefahr, dass die noch vorhandenen Anlegergelder verschoben werden und für immer verschwinden.  Die Initiatoren oder Verkäufer der miesen Anlage versuchen natürlich Zeit zu gewinnen und versprechen ihren Kunden „den Himmel auf Erden“. Es ist deshalb für betroffene Anleger nicht sinnvoll bei ihren Schädigern  Hilfe holen zu wollen. Damit macht man den Bock zum Gärtner. 

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren. Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen!  Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.

Die breit gestreute und immer wiederholte Botschaft des Finanzmarktes und der Banken an die Anleger lautet: Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher! Geschädigte Anleger die von scheinbar seriöser Seite immer wieder die gleiche Aussage hören, glauben schließlich selbst daran. Menschen lassen sich besonders dann von einer Meinung überzeugen, wenn sie diese mehrmals hören. Dabei ist es egal, ob mehrere Personen diese Auffassung teilen oder ob immer wieder die gleiche Person die Meinung äußert. Demnach erhöht das Wiederholen einer Meinung die eigene Glaubwürdigkeit und die Zuhörer bewerten den Standpunkt als allgemein bekannt, auch wenn dieser es in Wirklichkeit nicht ist.

Mit dieser miesen Masche sorgen Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich bei den Anlegern die Klage-Unlust verfestigt. Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen! So haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in den Bau von Containerschiffen gesteckt. Aber die Anleger, denen teilweise sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben! Von den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.

Über die von den Banken für die Einlagen kassierten üppigen Provisionen, erfahren die Anleger in der Regel nichts. Dass das ganze Geld am Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun ein völlig unerwartetes Szenario. Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten. Nicht aufgeklärt wurde in der Regel darüber, dass es sich z. B. bei einer Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die ein Totalverlustrisiko in sich trägt.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch dubiose Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
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Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage gescheitert? Was nun?" beizutreten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage gescheitert? Was nun?" anschließen.

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Montag, August 01, 2016

HCI Shipping Select 27 – Schadensersatzansprüche der Anleger

Bei der Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select 27 handelt es sich um einen geschlossenen Schiffsfonds, an dem sich Anleger vorwiegend im Jahr 2008 beteiligt haben. Die Anteile am HCI Shipping 27 wurden auf einer einschlägigen Zweitmarktplattform zuletzt im Dezember 2014 gerade einmal zu einem Kurs von 5,50 % gehandelt (Quelle: Zweitmarkt.de). Viele Anleger fürchten nun einen Totalverlust ihrer Einlage.


Doch für zahlreiche Anleger besteht eine reelle Chance, ihr ursprünglich in den Fonds investiertes Kapital zurückzuholen, wie BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt berichtet.

Gerade wenn die Anteile am Fonds von einem Anlegeberater (etwa einer Bank oder einem freien Anlageberater) vermittelt wurden, lohnt sich die Prüfung von Schadenerdsatzansprüchen gegen den Anlageberater. So muss ein Anlageberater etwa im Rahmen der Beratung zu einem geschlossenen Fonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich über das Totalverlustrisiko ungefragt aufklären.

Ferner ist ein Anlageberater dazu verpflichtet, über die mangelhafte Fungibilität der Anteile ungefragt aufklären. Mangelhafte Fungibilität bedeutet, dass die Anteile nicht einfach auf einer organisierten Handlesplattform börsentäglich „zurückgegeben“ werden können, sondern nur auf einem nicht organisierten Zweitmarkt gegebenenfalls unter Inkaufnahme von erheblichen Abschlägen handelbar sind.

Ferner muss ein Anleger eines geschlossenen Schiffsfonds über die Haftungsrisiken einer derartigen Beteiligung aufgeklärt werden. So muss etwa im Rahmen des Beratungsgesprächs zum Fondsbeitritt darüber belehrt werden, dass zukünftige Ausschüttungen von der Fondsgesellschaft gegebenenfalls wieder zurückgefordert werden können, etwa wenn die Ausschüttungen nicht durch Gewinne gedeckt waren. Banken müssen zudem über erhaltene Provisionen ungefragt belehren.

Hat ein Anlageberater auch nur eines der vorgenannten Aspekte nicht oder nicht hinreichend deutlich erläutert, lohnt sich die Prüfung von Schadenersatzansprüchen durch einen Rechtsanwalt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte PSS vertreten geschädigte Schiffsfondsanleger des HCI Shipping Select 27. Eine vorherige Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung wird von den erfahrenen Anwälten der im Vorfeld kostenfrei durchgeführt. 

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Shipping Select 27  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Shipping Select 27 kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

LKW-Kartell: Immer mehr geschädigte LKW-Käufer organisieren sich in der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell

Im Vordergrund der Medien Berichterstattung über das LKW Kartell, welches zwischen 1997 und 2011 Eu-weit die Preise abgesprochen hat, stehen – wie die nachstehenden Beispiele zeigen-   hauptsächlich die von der EU-Kommission ausgesprochenen Milliardenstrafen.


EU BESTRAFT DAIMLER & CO. Milliardenstrafe für Lkw-Kartell

Lkw-Kartell: EU verhängt Milliardenstrafe gegen Lastwagenhersteller

LKW-KARTELLEU verhängt Milliardenstrafe gegen Daimler

Über die Ansprüche der durch das Kartell geschädigten Unternehmen ist dagegen wenig zu lesen, bedauert der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Durch die illegalen Preisabsprachen der LKW Bauer dürfte den betroffenen LKW-Käufern immerhin ein Schaden von bis zu 15 Milliarden Euro entstanden sein.

Zur ersten rechtlichen Information für geschädigte LKW-Käufer hat der BSZ e.V. ein Video in das Internet gestellt.  https://www.youtube.com/watch?v=Iqs4YUWYdZE&feature=youtu.be

Durch das Preiskartell wurden die Unternehmen bei der Anschaffung neuer Lastwagen durch viel zu hohe Preise massiv geschädigt. Das hatte natürlich auch zur Folge, dass die Transportraten entsprechend gestiegen sind und damit natürlich auch die Preise der transportierten Güter. Es zeigt sich, dass durch dieses kriminelle Verhalten nicht nur der Kreis der LKW Käufer betroffen ist, sondern in letzter Konsequenz die ganze Gesellschaft geschädigt wurde. Das haben die Kartellanten willentlich in Kauf genommen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Der BSZ e.V. hat für die vom LKW-Kartell betroffenen Unternehmen die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft LKW Kartell gegründet. Die damit befassten BSZ® e.V. Vertrauensanwälte unter der Federführung des bekannten Heidelberger Rechtsanwalts Axel Widmaier, stehen den Geschädigten für eine vertrauliche Erstberatung zur Verfügung.

Rechtsanwalt Widmaier  empfiehlt den geschädigten LKW Käufern es möglichst nicht zu einer Klage kommen lassen. Denn zu unwägbar ist der damit verbundene Aufwand. Viel sinnvoller ist es, die Interessen zu bündeln und in einem außergerichtlichen Verfahren ein Ergebnis mit den Herstellern zu erzielen. Es hat sich gezeigt, dass gerade in diesem Bereich außergerichtliche Lösungen und die Herbeiführung eines sinnvollen Vergleiches der richtige Weg ist. Das Ziel muss dabei sein: Durch eine Zusammenführung einer Vielzahl von Geschädigten, wir nennen das Interessengemeinschaft, diese zu sammeln und dann zu versuchen, mit den Unternehmen zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein bündelt die Interessen der Geschädigten. Die damit befassten BSZ e.V. Vertrauensanwälte werden für die Betroffenen prüfen, im Rahmen von streitgenössischen Klagen, sog. "Sammelklagen", gegen die verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Jeder Geschädigte kann dieser Interessengemeinschaft beitreten und hat die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung durch kompetente Fachanwälte.

Je größer die Gruppe der Anspruchsteller, umso größer die Bereitwilligkeit zu Verhandlungen, so die Erfahrungen des BSZ. Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich durchzusetzen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.


Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt



Samstag, Juli 30, 2016

Jedes Jahr fallen einige Hundertausend Anleger auf „absolut sicherere“ Kapitalanlagen herein.

Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich oft als Reinfälle. Mit Schrottimmobilien, unternehmerischen Beteiligungen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramiedensystemen, Wind-,Strom-,Holz-Fonds und wertlosen U.S.-Aktien zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Tausende Anleger verlieren jedes Jahr ihre Altersvorsorge und sollen oft auch noch Ausschüttungen zurück zahlen.


Viele Anleger fragen sich, aus welchem Grund ihre Kapitalanlage plötzlich und unerwartet  einen fulminanten Sturzflug hingelegt und dabei ihre komplette Einlage vernichtet hat.  Da stellt sich so mancher Anleger die Frage:  Wer hat  das Geld jetzt?  Wo ist das Geld geblieben? Was ist mit dem Geld geschehen? Wohl gemerkt, wir sprechen nicht über Buchgeld, sondern über real eingezahlte Euros.

Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst? Nein, es hängt mit dem impliziten und expliziten Wert des Geldes zusammen wodurch  für die Anleger die Wahrnehmung  meist vernebelt wird. Das nutzt die Finanzbranche gnadenlos beim Verkauf ihrer Anlageprodukte zu Lasten der Anleger aus.   Das Geld um welches man die Anleger betrogen hat, findet sich dann –oft nach einer langen Reise quer durch viele Steueroasen und Schattenbanken-  auf dem Bankkonto irgend eines seriösen Unternehmens oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder. Das muss so nicht sein, passiert aber in vielen Fällen  genau so.

Dem Anleger, der sein Geld verloren hat, kann es aber durchaus blühen, dass er vom Insolvenzverwalter mit Nachforderungen oder mit Rückzahlungsaufforderungen  eventuell erhaltener Ausschüttungen konfrontiert wird. Unter bestimmten Konstellationen meldet sich eventuell auch das Finanzamt und macht Forderungen geltend.

Was also ist passiert? Niemand hat beobachtet, wie säckeweise Euronoten verbrannt worden wären. Wo also steckt das Geld? Taucht es irgendwann wieder auf? Und falls ja, wer hat es in der Zwischenzeit gehortet? Viel von dem, was angeblich vernichtet wurde, hat nie existiert, das heißt: Es stand nur auf dem Papier. Entweicht die Phantasie aus dem Anlagemonopoly, sinken die Kurse, der Anleger verliert, was er nie tatsächlich besessen hat - seine Gewinne waren nur Buchgewinne. Ein Nullsummenspiel ist es aber nicht, da der Anleger ja reale Euros eingezahlt hat.

Für sehr viele Anleger wird es später ein böses Erwachen geben, wenn offenbar wird, dass die vermeintlich sichere Altersvorsorge als verloren anzusehen ist. Reich geworden sind am Ende nur die Initiatoren und die Vertriebe.

Diese schmerzhafte Erfahrung machen gerade viele Anleger. Sie bekommen dieser Tage Post aus Rechtsanwaltskanzleien. Darin fordern die Anwälte die Rückzahlung der gewährten gewinnunabhängigen Ausschüttungen. Den Anlegern wird meist eine sehr kurze Zahlungsfrist gewährt und vorbeugend gleich mit einer Klage gedroht, falls die Frist fruchtlos verstreicht.

Die BSZ e. V. Anlegeranwälte aber haben Zweifel daran, ob die Rückforderungen gegenüber allen Anlegern und in voller Höhe bestehen. Ob die Ausschüttungen aller Beteiligungsmodelle  vollständig zurück zu zahlen sind, dürfte in vielen Fällen angezweifelt werden.

Betroffene sollten sich von den Einschüchterungsversuchen mit Klageandrohung nicht beunruhigen lassen. Eine Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten ist jedoch unumgänglich. Anleger sollten der vermeintlichen Zahlungsverpflichtung demnach nicht vorschnell nachkommen, sondern sich fachmännischen Rechtsbeistand suchen.

Vor dem Hintergrund dass viele Anleger auf Kapitalanlagen sitzen die der Altersvorsorge dienen sollen, in Wirklichkeit aber eher einer Zeitbombe gleichen, bietet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V., Fördermitgliedern eine kostenlose Überprüfung ihrer Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht an.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
In vielen  Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle. Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen. Hier sind die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für alle Beteiligten hilfreich. Das ist oft die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Informationsbeschaffung, deren Auswertung und Analyse. Das zahlt sich aus – spätestens wenn es zum Prozess kommt. Die Vielzahl der dann dem Anwalt zur Verfügung stehenden Informationen und die hohe Zahl Betroffener sprechen für sich. Wie in vielen Bereichen des Lebens empfiehlt es sich auch bei rechtlichen Problemen sich mit anderen zusammenzuschließen und gemeinsam seine Ansprüche durchzusetzen.
 
Es lohnt sich, seine Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Eine solche Überprüfung von Kapitalanlagen nehmen BSZ Vertrauensanwälte mit einem speziellen Service für Fördermitglieder des Vereins kostenlos vor.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.