Für viele Anleger scheinen Unternehmensbeteiligungen der Königsweg aus dem Null-Rendite-Tal zu sein. Denn hier werden oft überdurchschnittlich hohe Zinsen angeboten. Viele Anleger erliegen dieser Verlockung.
Die Anleger sollten sich aber schon einmal fragen, warum
sich das fragliche Unternehmen in Zeiten niedrigster Zinsen das Geld nicht bei
seiner Hausbank leiht und wie denn die versprochenen Erträge eigentlich
erwirtschaftet werden sollen.
Unter Unternehmensbeteiligungen verstehen wir
unternehmerische Beteiligungen, die nicht in Wertpapieren verbrieft sind.
Oftmals handelt es sich um atypische Beteiligungen oder Beteiligungen an
Kommanditgesellschaften.
Die rechtliche Struktur ist häufig kompliziert und löst für
sich genommen besondere Aufklärungspflichten des Beraters oder Vermittlers aus.
Darüber hinaus werden in Zusammenhang mit derartigen Beteiligungen oftmals auch
Nachschuss- und Haftungspflichten relevant. Hinzu kommen im Einzelfall besondere
Umstände, wie etwa Rückvergütungen, über welche ebenfalls aufzuklären ist.
Anlageberater müssen über die speziellen Risiken bei
Unternehmensbeteiligungen vollständig
aufklären und sich nach den Zielen des Anlegers richten. Beachtet der Anlageberater
die Ziele des Anlegers nicht oder unterlässt er eine Aufklärung über die Risiken dieser Anlageform dann stehen dem
Anleger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen den
Anlageberater zu.
Generell gilt: Unternehmensbeteiligungen sind in der Regel
nicht zur Altersvorsorge geeignet.
Gibt es Schwierigkeiten mit der gezeichneten
Unternehmensanleihe, prüfen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte das Bestehen von
Ansprüchen gegen sämtliche in Betracht kommende Personen und Gesellschaften,
setzen sie gegebenenfalls auch gerichtlich durch und/oder verteidigen die
Anleger gegen eine Inanspruchnahme.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung
unvollständig/fehlerhaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Bildquelle: © Petra Bork / pixelio.de
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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