Mittwoch, August 03, 2016

VENTURE PLUS FONDS (V+) – FRAGEN DER ANLEGER HÄUFEN SICH

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Anleger der Venture Plus Fonds beim Ausstieg aus den Fonds und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

In letzter Zeit vermehren sich die Anfragen von Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds. Diese Anleger befürchten ganz erhebliche Verluste. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB unterstützt Anleger der Venture Plus Fonds daher in ihrem Bestreben zum Ausstieg aus dem jeweiligen Fonds und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen ihre Anlageberater und/oder die Fondsverantwortlichen.

Die von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten vertretenen Anleger beklagen dabei u.a., dass sie sich von ihren jeweiligen Anlageberatern nicht richtig über die Risiken der jeweiligen V Plus Fonds aufgeklärt fühlen. So tragen z.B. zahlreiche Anleger des V Plus 3 Fonds vor, dass sie von ihren Beratern nicht auf die Risiken des Fonds, insbesondere das Totalverlustrisiko, die Weichkostenquote von 24,6 % und die extrem lange Laufzeit des Fonds hingewiesen worden waren.

Äußerst problematisch ist nach Ansicht von der Rechtsanwälte dabei auch, dass den Anlegern die V Plus Fonds teilweise als sichere Altersvorsorge empfohlen worden waren und den Anlegern zum Teil von den Beratern dazu geraten wurde, bestehende Lebensversicherungen zu kündigen und stattdessen in V Plus Fonds zu investieren.

Nach Auffassung von CLLB enthalten die Prospekte der V Plus Fonds zudem Prospektfehler. Auf Prospektfehler müssen die Berater die Anleger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch hinweisen; tun sie dies nicht liegt eine Falschberatung vor.

Die Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern der V Plus Fonds, die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So müssen diese den Anleger „anleger- und objektgerecht“ beraten. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Unterbleibt eine derartige Aufklärung können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen sondern weiter die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen. Darüber hinaus sollten die Anleger im Einzelfall prüfen lassen, ob die Fonds gekündigt oder anderweitig beendet werden können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=796fb428d14cca08744eec67e31a816e    

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz

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