Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Anleger der
Venture Plus Fonds beim Ausstieg aus den Fonds und bei der Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen.
In letzter Zeit vermehren sich die Anfragen von Anlegern der
verschiedenen V Plus Fonds. Diese Anleger befürchten ganz erhebliche Verluste. Die
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB unterstützt Anleger der Venture Plus Fonds
daher in ihrem Bestreben zum Ausstieg aus dem jeweiligen Fonds und bei der
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen ihre Anlageberater und/oder die
Fondsverantwortlichen.
Die von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten vertretenen
Anleger beklagen dabei u.a., dass sie sich von ihren jeweiligen Anlageberatern
nicht richtig über die Risiken der jeweiligen V Plus Fonds aufgeklärt fühlen.
So tragen z.B. zahlreiche Anleger des V Plus 3 Fonds vor, dass sie von ihren
Beratern nicht auf die Risiken des Fonds, insbesondere das Totalverlustrisiko,
die Weichkostenquote von 24,6 % und die extrem lange Laufzeit des Fonds
hingewiesen worden waren.
Äußerst problematisch ist nach Ansicht von der Rechtsanwälte
dabei auch, dass den Anlegern die V Plus Fonds teilweise als sichere
Altersvorsorge empfohlen worden waren und den Anlegern zum Teil von den
Beratern dazu geraten wurde, bestehende Lebensversicherungen zu kündigen und
stattdessen in V Plus Fonds zu investieren.
Nach Auffassung von CLLB enthalten die Prospekte der V Plus
Fonds zudem Prospektfehler. Auf Prospektfehler müssen die Berater die Anleger
nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch hinweisen; tun sie dies
nicht liegt eine Falschberatung vor.
Die Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern der V Plus Fonds,
die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, sich an
eine spezialisierte Kanzlei zu wenden. Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und
Aufklärungspflichten. So müssen diese den Anleger „anleger- und objektgerecht“
beraten. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei z.B. gegenüber
einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden,
bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten
Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden
Risiken aufgeklärt werden. Unterbleibt eine derartige Aufklärung können die
betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung
ihres Anlagebetrages geltend machen sondern weiter die Zinsen für eine ansonsten
getätigte Alternativanlage beanspruchen. Darüber hinaus sollten die Anleger im
Einzelfall prüfen lassen, ob die Fonds gekündigt oder anderweitig beendet
werden können.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von
Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt
der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Venture Plus Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbkai
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=796fb428d14cca08744eec67e31a816e
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen
weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen