Wie bereits in der letzten Woche angekündigt hat die Geschäftsleitung der ACI Fonds Insolvenzantrag gestellt.
Über das Vermögen der Alternative Capital Invest GmbH & Co. II. Dubai Tower KG (AZ:43 IN 1127/10), Alternative Capital Invest GmbH & Co. III. Dubai Tower KG, (AZ:43 IN 1129/10), Alternative Capital Invest GmbH & Co. IV. Dubai Tower KG, (AZ: 43 IN 1130/10), Alternative Capital Invest GmbH & Co. V. Dubai Tower KG, (AZ:43 IN 1131/10), wurde vom AG Bielefeld das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. N. Westhoff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Dieser wird nun zu prüfen haben, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen kann.
Für die Anleger bedeutet dies, dass bereits erhaltene Ausschüttungen zurückgezahlt werden müssten, da diese als Einlagenrückgewähr gewertet würden.
"Betroffene Anleger sollten unbedingt prüfen lassen, ob eventuelle Schadensersatzansprüche bestehen, die einem Rückzahlungsbegehren entgegen gehalten werden können", meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena. "Denkbar wären auch Ansprüche gegen den damaligen Anlageberater, wenn dieser nicht ordnungsgemäß über bestehende Risiken aufgeklärt hat", so Geißler weiter.
Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft "Alternative Capital Investment" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt