Donnerstag, Januar 09, 2020

PIM Gold: Es können immer noch Forderungsanmeldungen beim Insolvenzverwalter eingereicht werden.

Da wurde Anlegern im Internet Angst gemacht, wer bis zum 31 Dezember 2019 seine Forderung beim Insolvenzverwalter nicht geltend gemacht hätte, könnte eventuell leer ausgehen. Das dem nicht so ist, kann dem nachfolgenden Beitrag entnommen werden.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  10.12.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

PIM Gold: Schon 6.000 Forderungen angemeldet. Gegenseitige Vorwürfe eskalieren.

09.01.2020 • Bis zum Ende der ersten Anmeldungsfrist für Forderungen gegenüber PIM Gold haben 6.000 Gläubiger ihre Ansprüche angemeldet. Natürlich können auch weiterhin Forderungsanmeldungen an den Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja geschickt werden.

Über die Höhe der bisher angemeldeten Forderungen ist noch keine Aussage möglich, da nicht alle Anträge bereits geprüft und bearbeitet sind. Im Hintergrund liefern sich in der Zwischenzeit zwei Interessensgruppen einen heftigen Schlagabtausch. Die gegenseitigen Vorwürfe werden immer heftiger und reichen mittlerweile in den strafrechtlich relevanten Bereich.

Forderungsanmeldung

Die Frist für die Anmeldung von Forderungen gegenüber der PIM Gold GmbH ist vom Insolvenzgericht auf den 31. Dezember 2019 festgesetzt worden. Bis zum Ende der Anmeldungsfrist haben laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter 6.000 Gläubiger ihre Ansprüche angemeldet. Derzeit sind noch nicht alle Anmeldungen bearbeitet, weshalb über die Gesamthöhe keine Aussage möglich ist. Natürlich können auch weiterhin Forderungsanmeldungen an den Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja geschickt werden. Formulare und Bearbeitungshinweise sind auf der Homepage der Kanzlei Eisner zu finden.

Soll-Bestände. 

Mehrere Hundert Anleger und Vermittler äußern seit Wochen vehement die Hoffnung, dass durch massive Fehler in der Datenbank die bekannten Sollbestände von 3,4 Tonnen Gold viel zu hoch wären. Auch bei Investmentcheck hat sich eine Reihe von Investoren gemeldet. Eine Anlegerin beschwert sich beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft wegen der vorgenommenen Verhaftung und der daraus entstandenen Insolvenz. Angeblich nur „aufgrund einer vermutlich falschen Liste, welche vermutlich stark erhöhte, aufgeblasene Sollbestände beinhaltet, welche große Differenzen zu den Habenbeständen zeigt.“ Alles wäre nur wegen der unberechtigten Vorwürfe eines ehemaligen Mitarbeiters entstanden, der sogar die Staatsanwaltschaft manipulieren würde.  Dem zuständigen Staatsanwalt wird vorgeworfen: „Diese Insolvenz wurde durch Sie verursacht. Geld, Schmuck, Gold, unser Gold, das Gold unserer Kunden, unser Eigentum wurde beschlagnahmt. Völlig unberechtigt.“

Kein Systemfehler. 

In Zahlen ausgedrückt sollen die von Dr. Metoja bekannt gemachten Angaben über 3,38 Tonnen Gold tatsächlich nur 500 bis 600 Kilogramm ausmachen. Das wird in einer anderen Mail an die Staatsanwaltschaft vorgerechnet. Investmentcheck hat deshalb beim vorläufigen Insolvenzverwalter nachgefragt, ob ein solcher Fehler aus den bereits vorliegenden Forderungsanmeldungen erkennbar ist: „Bisher gibt es aber keine Hinweise, die auf eine systematische Abweichung zu den bisherigen Gläubigerlisten deuten.“ Wenn also die eingereichten Forderungen grundsätzlich den Gläubigerlisten entsprechen, dann müsste die Summe der angemeldeten Ansprüche am Ende dem bisher angenommenen Betrag von 150 Millionen Euro entsprechen. Und da dieser Wert in Gold bei weitem nicht vorhanden liegt, bleibt PIM ein Betrugsfall mit einem Schaden von über 100 Millionen Euro.

Anzeigen. 

Derzeit kursieren im Fall PIM außerdem eine Reihe von Strafanzeigen gegen verschiedene Beteiligte in dem Verfahren. Das muss erst einmal nichts bedeuten, da solche Anzeigen grundsätzlich Jeder stellen kann. Auch dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird Befangenheit vorgeworfen, weshalb er sein Amt niederlegen soll. Um zu hinterfragen, ob an den Vorwürfen etwas dran ist, hat Investmentcheck konkrete Fragen gestellt. Im Auftrag des Insolvenzverwalters hat diese sein Pressesprecher allerdings glaubwürdig entkräftet.

Loipfinger’s Meinung. 

Offenbar wird im Fall PIM weiterhin mit sehr harten Bandagen gekämpft. Unnachgiebig legen verschiedene Seiten eine kompromisslose Haltung an den Tag, die eine Streitpartei mit einem Zitat von Berthold Brecht begründet: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Vielleicht sollte diese Vermittlerin aber einsehen, dass das Unrecht nicht vom Staatsanwalt, sondern von den Verantwortlichen bei PIM begangen wurde. Um mit Brecht zu antworten: „Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“

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NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

KREDIT GROUP FINANCE:Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 09.01.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt/news/warnings/mfsa-warnings) gesetzt:
KREDIT GROUP FINANCE

Das Unternehmen bewirbt die Bereitstellung von Kreditdienstleistungen über Anzeigen auf verschiedenen Internetseiten. Das Unternehmen kontaktiert potenzielle Kunden auch über Massen-E-Mails. Die Empfänger erhalten die folgenden Kontaktdaten: E-Mail-Adresse lencrero@gmail.com und WhatsApp-Nummer +33 755931315 für weitere geschäftliche Anfragen.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass KREDIT GROUP FINANCE KEIN in Malta eingetragenes Unternehmen ist, das von der MFSA nach maltesischem Recht  NICHT zur Erbringung von Bankdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen lizenziert oder anderweitig autorisiert wurde. Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei KREDIT GROUP FINANCE wahrscheinlich um ein zweifelhaftes System mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

 


Glück im Jahr 2020 für Kapitalanleger, Glücksspieler, Spekulanten: Glück ist keineswegs nur Glücksache!

Kennen Sie in Ihrem Bekanntenkreis glückliche Menschen? Ist da vielleicht einer jener Menschen darunter welcher die beinahe unheimliche Fähigkeit hat, immer zum richtigen Zeitpunkt am jeweils richtigen Ort zu sein? Profitiert er mehr vom Glück als der Durchschnitt der Ihnen bekannten Personen? Ist er sehr selten oder überhaupt nie krank? Hat er es durch Kapitalanlagen zu Wohlstand gebracht?

Für manche Menschen, die noch nie zuvor in Wertpapiere investiert haben, ist diese Investition ihrer Ansicht nach, nur eine andere Form des Glücksspiels. „Diese Sicht der Dinge hält viele Menschen davon ab ihre Ersparnisse zum Beispiel in Aktien anzulegen“ bedauert Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Dabei steht aber von vornherein schon fest, dass durch den mathematischen Vorteil des Casinos gegenüber dem Spieler, dieser auf lange Sicht gesehen stets verlieren wird. Der Aktienbesitzer dagegen ist auf lange Sicht gesehen meist der Gewinner. 

Generell kann man sagen, dass sorgfältig ausgewählte Investments trotz mitunter auftretenden Höhen und Tiefen im Laufe der Jahre rentabel sind.

Wie rentabel eine Anlage schlussendlich sein wird, das entscheidet die Risikobereitschaft des jeweiligen Anlegers. Die Null-Risiko Anlage dagegen gibt es nicht, da auch solche Anlagen immer Inflationsrisiken beinhalten.

„Viele Investoren holen sich nicht ausreichend genug Informationen über ihr geplantes Investment ein, wie es eigentlich notwendig wäre,“ sagt Roosen. So werden viele Anlageentscheidungen auf Grund der Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet und schlussendlich dem Verkaufsgespräch eins Anlageberaters getroffen. Der Rat, den sie vom Anlageberater erhalten, ist so viel Wert wie das Wissen und die Erfahrung ihres Beraters. So sind manche Beratungen gut, einige davon sind schlecht, und manche sind einfach absolut inakzeptabel.

Unter solchen Voraussetzungen kann man den Investor dann auch als Glücksspieler bezeichnen.

  • Ein Spekulant ist er aber nicht! Denn der Spekulant engagiert sich ganz bewusst bei Investments mit erheblichem Risiko, weil er die Chance auf große Gewinne wahrnehmen möchte.

Die Anleger können von einem Finanzberater keine hellseherischen Fähigkeiten erwarten.

Ein Kapitalverlust bei ehrlicher und kompetenter Beratung ist eine Sache, ein Verlust der auf schlechter Beratung beruht ist eine andere Sache und sollte nicht so einfach hingenommen werden. Auf lange Sicht gesehen führt eine schlechte  Anlageberatung stets zu Geldverlusten.

Die Kunden des Anlageberaters nehmen die Anlageberatung höchst unterschiedlich wahr und haben unterschiedliche Meinungen über das was ihnen vorgetragen wurde. Obwohl sie vom gleichen Anlageberater beraten wurden, kam jeder Beratene zu unterschiedlichen Entscheidungen. Das liegt darin begründet, dass wir sehr unterschiedlich wahrnehmen was um uns herum geschieht.

Verkehrsrichter kennen dieses Phänomen bei Zeugen von Verkehrsunfällen. Da werden vom gleichen Unfallereignis vollkommen unterschiedliche Wahrnehmungen geschildert.

Wer investiert gibt sein Geld in fremde Hände.

Warum tut er das? Ganz einfach, er glaubt, dass der andere mehr Geschick hat, sein Geld zu vermehren als er es selbst kann. Es ist durchaus richtig, dass es immer Menschen geben wird, die beim Geld anlegen deutlich mehr Geschick haben als andere. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass in vielen Fällen die Ergebnisse schlicht und einfach durch Glück zustande gekommen sind.

Was bedeutet das für die eigene Kapitalanlage?

Es bedeutet, dass Ratschläge und Warnungen von  Anlegerschützern kaum Wirkung auf das Anlageverhalten haben. Kein Anleger wird sein Verhalten auf Grund allgemeiner Ratschläge  ändern. Die Leute wollen ihr Geld vermehren und es ist ihnen in der Regel egal wie das erreicht wird. Sie verlassen sich auch auf ihr persönliches Glück!

Durch zahlreiche Gespräche mit Anlegern hat sich gezeigt, dass die meisten Menschen investieren wenn die Dinge gut laufen und sofort in Panik verfallen wenn es weniger gut läuft, erzählt Horst Roosen der seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. In vielen Fällen folgt aber nach einem Hoch das unausweichliche Tief. Warum wird die Chance nicht wahrgenommen vom Hoch von Anfang an zu profitieren indem man einsteigt wenn es nicht so gut läuft? Zumal es doch bekannt ist, dass die Top-Performance in einem Jahr im nächsten Jahr selten wiederholt werden kann.

Die Anlageprofis bestreiten natürlich vehement, dass bei ihren Anlageentscheidungen auch das Glück eine Rolle spielt.

Im Erfolgsfalle ist stets ihre geschickte Hand und ihre überdurchschnittliche Marktkenntnis die Quelle des Erfolges. Läuft es in die andere Richtung, konnte natürlich kein Mensch mit den  überraschend eingetretenen Umständen die zum Abschwung führten  auch nur im Entferntesten rechnen. Wahr ist aber auch, dass es hier einfach an der notwendigen Dosis Glück gefehlt hat, sagt Roosen.

  • Wenn man sein Geld in fremde Hände gibt, stellt sich doch die Frage, ob der Andere mit dem Geld genau so vorsichtig und umsichtig umgehen wird, wie man es selbst tun würde. Warum sollte er das tun? Das Verlustrisiko liegt ja nicht bei ihm.

Was man auf keinen Fall tun sollte“, warnt Roosen, „das Glück herausfordern“! 

Wenn Sie bei roter Ampel über die Straße gehen, fordern Sie Ihr Glück heraus. Ihr Glück fordern Sie auch heraus, wenn Sie sich  nicht ausreichend genug Informationen über ihr geplantes Investment einholen oder sich bei Ihrer Anlageentscheidung ausschließlich auf die Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet oder das Verkaufsgespräch eines Anlageberaters verlassen.

Generell kann man sagen, dass sorgfältig ausgewählte Investments trotz mitunter auftretenden Höhen und Tiefen im Laufe der Jahre rentabel sind. Wie rentabel eine Anlage schlussendlich sein wird, das entscheidet die Risikobereitschaft des jeweiligen Anlegers. Die Null-Risiko Anlage dagegen gibt es nicht, da auch solche Anlagen immer Inflationsrisiken beinhalten.

„Nach meiner persönlichen Überzeugung gehören Glück und erfolgreiches Investment zweifellos zusammen“, sagt  Horst Roosen.

"Die Kraft, die unser Leben bestimmt" liefert nicht nur wissenschaftliche Theorien sondern auch handfeste Ergebnisse. Wünsche gehen in Erfüllung, denen wir eine ausreichende Energie mitgeben - also das, was wir uns "wirklich" wünschen. Zum tragen kommen hier die Energieflüsse im Innern des eigenen Körpers und die Außeneinflüsse in der Umwelt, die uns individuell beeinflussen, wann, wie , wo und in welcher Stimmung wir unsere persönlichen Entscheidungen treffen. Kein Mensch kann sich von diesen Lebensenergie-Einflüssen frei machen. Also sollte man sie zum eigenen Glück anwenden.

Spinnerei? Auf keinen Fall! „Dass es medizinisch förderlich ist, positive Emotionen und optimistische Zufriedenheit zu fördern, weiß man: Wer glücklich ist, wird seltener krank und schneller gesund, denn die Selbstheilungskräfte kommen besser zur Entfaltung“.

Ich hoffe, dass ich Ihnen vermitteln konnte, dass  „Glück keineswegs nur  Glücksache ist und dass Sie selbst etwas dafür tun können“, sagt Horst Roosen abschließend.

Keine Anlage ohne Risiko!

Aber das glaubt niemand!  So war es für die Banken ein leichtes Unterfangen ihren Kunden die Lehman Papiere als Anlage ohne Risiko anzudrehen. Das gleiche Spiel wurde mit den Schiffsfonds gespielt. Das was da teilweise als sichere Altersvorsorge verkauft wurde, stürzt viele Rentner in die Altersarmut.

Gesetzlich vorgeschriebene Risikohinweise, werden verniedlicht und als unbedeutende Formalie unter den Teppich gekehrt. Wenn überhaupt, dann steht das Risiko natürlich in keinem Verhältnis zu den in Aussicht gestellten Gewinnen.

Dass Finanzdienstleistungen  nicht in einer Art und Weise an Anleger verkauft werden, die es verdienen als „fair“ , „eindeutig“ und  „nicht irreführend“ bezeichnet zu werden, kann man tagtäglich bei Kapitalanlageprozessen vor Gericht erleben.  Da offenbart sich auf der Beraterseite nicht selten, nur oberflächliches Wissen und Inkompetenz gepaart mit mangelnder Sorgfalt.

Aus der Vergangenheit lassen sich zwar keine Schlüsse auf die Entwicklung zukünftiger Anlagen ziehen, aber es lässt erkennen, dass selbst skeptische Investoren in der Gewinn-Euphorie die spekulative Blase nicht erkennen und ihr Geld versenken.

Übrigens, wer im Kapitalanlageschutz tätig ist, kennt das geflügelte Wort geschädigter Anleger:

„ Ich will aber kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.“

Die Mehrzahl der Anleger will damit zum Ausdruck bringen, dass sie eigentlich nicht bereit ist nochmals Geld in eine verlorene Investition zu stecken. Es kann auch als eine Form der Kritik wahrgenommen werden, was darauf hindeutet, dass der Betroffene sich selbst die Schuld an dem Verlust gibt und glaubt eine falsche Anlageentscheidung getroffen zu haben.  Diese Aussage ist praktisch die Rechtfertigung vor sich selbst, dass man untätig auf dem erlittenen Schaden sitzen bleibt, sagt Horst Roosen.

  • Zunächst sollte man sich von seiner Anlageentscheidung die man in der Regel nach reiflicher Überlegung getroffen und für gut befunden hat nicht so ohne weiteres distanzieren. Vielleicht war die Entscheidung überhaupt nicht falsch!

Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war. 

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

  • Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen.

Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Fazit des ESK

Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, kann unsere Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft eventuell  das Risiko abnehmen. 

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  • Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko.
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Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Wege.

Wenn Ihr Antrag von der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft positiv entschieden wurde,
übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko, welches bei der (gerichtlichen und außergerichtlichen)  Beitreibung Ihrer Ansprüche entsteht.

Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer ein Erfolgsentgelt jenes Betrags, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann.

Die Prüfung des Vorgangs durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft ist für den Anspruchsinhaber – unabhängig vom Prüfungsergebnis – unentgeltlich.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

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arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch  Binary Options erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Die ESK- Vertrauensanwälte prüfen gerne Ihren Rechtsanspruch und die Erfolgsaussichten des Anspruchs. 

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Differenzgeschäfte (CFDs) : Achtung vor höchst kriminellen Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern!

Differenzgeschäfte oder CFDs (Contracts for Differences) sind Derivate, ausgenommen Optionen, Terminkontrakte, Swaps oder ausserbörsliche Termingeschäfte, deren Zweck darin besteht, dem Inhaber mittels Long- oder Shortpositionierungen zu ermöglichen, auf Veränderungen im Preis, Kurs oder Wert eines Basiswerts zu setzen.

CFDs sind in der Regel gehebelte Produkte, die nicht an einem Handelsplatz gehandelt werden. Die Preisgestaltung, die Handelsbedingungen und die Abrechnung der Produkte ist nicht standardisiert und intransparent. Die Kosten und Gebühren, die für den Handel mit CFDs anfallen, sind komplex und weit überteuert.

Die Anbieter von CFDs handeln in der Regel als direkte Gegenpartei, sodass ein Interessenkonflikt besteht. Sehr oft wird beziehungsweise wurde der Preis des Basiswerts bei Ablauf des CFD manipuliert oder die Laufzeit des CFD um Sekunden so verlängert, dass der Anbieter den CFD-Kontrakt nicht auszahlen musste.

Preis- und Handelsmanipulationen stehen beziehungsweise standen auf der Tagesordnung.

Hinzu kommt, dass die Anbieter anhand aggressiven Vermarktungspraktiken und irreführenden Werbungen den Anleger ihr Geld regelrecht aus den Fingern zogen.

Diese Umstände nahm die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im Jahr 2018 zum Anlass, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Kleinanleger vorübergehend zu beschränken. Mittlerweile wurden die Beschränkungen von den nationalen europäischen Aufsichtsbehörden entsprechend verlängert.

Nicht nur Kleinanleger, sondern jeder Anleger wäre gut beraten, nicht in CFDs zu investieren.

Durch eine raffinierte Trading-Software werden den Anleger nach der Erstinvestition Trading-Gewinne vorgegaukelt, damit kontinuierlich mehr Geld investiert wird. Ständige Telefonanrufe der Anbieter verstärken den Investitionszwang der Anleger. Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht ist, tritt plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein.

Vielfach existieren auch betrügerische Anbieter, bei denen die investierten Gelder gar nie zum Erwerb der CFDs verwendet werden, sondern sogleich über Tarn- und Scheinfirmen in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

In der Regel muss davon ausgegangen werden, dass die Trading-Anzeigen auf den Plattformen allesamt nur fiktiv sind und Gewinne vortäuschen, damit die Anleger noch weitere Gelder investieren.
Und sollte doch einmal ein vermeintlicher Gewinn ausbezahlt werden, handelt es sich wahrhaftig um die teilweise Rückzahlung des Investments mit dem Zweck, die Geschädigten zu weiteren Investitionen zu locken.

Kürzlich werben Trading-Plattformen im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“. Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.

Es kommt aber noch ärger!

Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Die Geschädigten investierten Gelder über nachstehende Online-Trading-Plattformen:

  • AlphaFinancialGroup
  • BigOption
  • Centrobank
  • CT Option
  • Geneva Option
  • GTP Capital
  • Invest.com
  • Invory Option
  • Option500
  • Option888
  • Plusoption.com
  • Prestige Option
  • Safemarkets
  • Secondinvest.com
  • Stackoptions
  • Stockpairs
  • Trade.com
  • Tradorax
  • UB4Trade
  • UK Options
  • VX Markets
  • wmoptions

Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die Banken mindestens unvorstellbare 3% des Transaktionsvolumens als Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

  • Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.

Nach Einschätzung der ESK Rechtsanwälte stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

Die ESK Vertrauensanwälte vertreten bereits Opfer dieser Betrügereien.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Betroffene in ihren Anliegen und stehen ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! 

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Durch die Inkompetenz meines Anwalts habe ich meinen Rechtsstreit verloren. Was kann ich tun?

Wer der Ansicht ist, dass sein Anwalt bei der Bearbeitung seines Falles fahrlässig gehandelt hat - und diese Fahrlässigkeit schließlich Geld gekostet oder den eigenen Rechten geschadet hat -kann möglicherweise eine Klage gegen  seinen Anwalt einreichen.


Es ist frustrierend, wenn man mit seinem Anwalt oder seiner Arbeit unzufrieden ist - vor allem, wenn man nicht weiß, was man dagegen tun kann. Allerdings ist es für Mandanten oft schwierig zu beurteilen, ob der Anwalt einen guten Job macht oder nicht. Aber wer  denkt, dass die Arbeit seines Anwalts etwas zu wünschen übrig lässt, sollte rasch handeln,  bevor es zu spät ist.

Ein Mandant hat das Recht, seinem Anwalt jederzeit das Mandat zu entziehen.

Wer einen solchen Schritt in Erwägung zieht, sollte sich allerdings  gut überlegen, ob der Anwalt tatsächlich einen schlechten Job macht und die Beziehung zum Anwalt eigentlich schon unerträglich geworden ist.

Einen Anwalt erfolgreich auf Schadensersatz zu verklagen ist nicht einfach. Es genügt nicht, beweisen zu können, dass der Anwalt einen Fehler gemacht hat. Es muss nachgewiesen werden, dass dieser Fehler einen Schaden verursacht hat, den man nicht erlitten hätte, wenn der Anwalt den Fall richtig d.h. ohne Fehler bearbeitet hätte.

Viele Mandanten beklagen sich bei der zuständigen Anwaltskammer über ihre Anwälte. Hilfe bekommen Sie aber hier in der Regel nicht.

Auch die Honorarrechnung ist häufig ein Streitpunkt zwischen Mandant und Anwalt.

„Die Rechnung ist viel zu hoch“, „der Anwalt hat nur einen Brief geschrieben und will dafür jetzt einen Haufen Geld von mir, „meine Rechnung ist vollkommen unverständlich, ich kann nicht erkennen für welche Leistung was berechnet wurde“, „mein Anwalt hat den Prozess in den Sand gesetzt und schickt mir nun dafür eine gepfefferte Rechnung“. Das sind Aussagen von Mandanten die dem ESK gegenüber am Telefon gemacht werden.

„Leider ist oft das einzige was auf einer Anwaltsrechnung für den Empfänger klar und verständlich dargestellt wird, der Betrag den er überweisen soll“, sagt Horst Roosen vom ESK Schutzbund.

  • Warum ein Anwalt als selbständiger Dienstleister, einen besonderen Berufsschutz genießt und dadurch Einkommensprivilegien wie kein anderer Berufsstand hat, bleibt Außenstehenden verschlossen.

Zumal der Anwalt keine hoheitlichen Aufgaben ausführt. Er ist nichts anderes als ein Dienstleister im freien Wettbewerb des Marktes. Im System einer freien Marktwirtschaft ist eine Berechtigung zu staatlicher Festsetzung von Anwaltsgebühren jedenfalls so wenig begründbar, wie zugunsten des Bäckers der Brotpreis staatlich vorgeschrieben werden darf.

In jedem Fall rät Horst Roosen ist es lohnenswerter, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, als sie zu gewinnen.

Ist der Besuch beim Anwalt aber sinnvoll und auch notwendig, dann sollte man bei der Auswahl des Anwaltes schon sehr kritisch sein. Viele Anwälte leisten gute Arbeit; sie sind faire Dienstleister und das Preis Leistungsverhältnis stimmt. Aber diese Anwälte sind nicht leicht zu finden.

Um für einen Mandanten erfolgreich tätig zu sein, ist absolute Grundvoraussetzung, dass der Anwalt das entsprechende Fachgebiet beherrscht. Nahezu paranoid skeptisch sollten Rechtsuchende gegenüber Anwälte sein, die nach dem Grundsatz „der Kunde hat immer Recht“ handeln. Denn dieser Anwalt ist möglicherweise eher daran interessiert, den eigenen Gewinn zu maximieren, als den größtmöglichen Nutzen für den Mandanten aus seiner Arbeit zu ziehen.

Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und vielleicht sogar finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.

Um festzustellen ob gegen einen Rechtsanwalt ein Regressanspruch besteht…….. bedarf es umfangreicher Prüfungen.

Mit  diesen Prüfungen beauftragt der ESK geeignete Vertragsanwälte. Wird festgestellt, dass ein Anspruch gegen den betreffenden Anwalt besteht, setzt sich der zuständige Vertragsanwalt direkt mit dem Rechtsuchenden in Verbindung. Er teilt ihm mit, worin sein Anspruch besteht, welche Kosten bei der Durchsetzung desselben entstehen werden und ob die Durchsetzung des Anspruch auf Erfolgsbasis möglich ist.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Schadensersatz für geschädigte Kapitalanleger auf Erfolgsbasis!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sorgt mit ersten außergerichtlichen Schritten dafür, dass geschädigte Kapitalanleger nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadensersatz zu bekommen. Diese ersten Schritte zur Vermögenswiederherstellung werden auf Erfolgsbasis angeboten.


Viele Anleger machen mit Hilfe des ESK bereits berechtigte Schadensersatzansprüche außergerichtlich geltend. Diese Anleger nutzen die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung! Alle betroffenen Anleger können  ihre Ansprüche noch geltend machen, wenn sie bislang nicht tätig geworden sind.  Und zwar ohne teure Klagen einreichen zu  müssen.

Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht, werden die Rechte der Anleger innerhalb der ESK Fördergemeinschaft wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Für den ESK ist es wichtig zu erreichen, dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger  zur Rechtsdurchsetzung einfacher und kostengünstiger wird. Das wird mit der zunächst außergerichtlichen  Geltendmachung von berechtigten Forderungen exakt erfüllt.

Die ESK Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für Steuerrecht sorgen für die optimale Durchsetzung der  Anlegeransprüche. Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der ESK Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab 75.- Euro anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls von einer kompetenten Kanzlei.  Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die ESK Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Vertrauensanwälte  eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Ein kostenloses telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK Vertrauensanwalt, nach welchem der Anleger entscheiden kann, ob er mit den ESK Partnern seine Ansprüche geltend machen möchte. Auf Wunsch, sofern vorhanden,  kostenlose Einholung der Deckungszusage bei dem jeweiligen Rechtsschutzversicherer. Viele  weitere Betroffene nutzen bereits die  Erfahrung der ESK Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der betroffene Anleger seine Unterlagen zur Prüfung bei dem betreffenden ESK Vertrauensanwalt einreichen. Dann bespricht der Anwalt mit im welche Möglichkeiten bestehen. Ist der betreffende Fall dafür geeignet, wird der Anwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung, zunächst die Forderung durch außergerichtliche Maßnahmen geltend machen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel zunächst vorzuziehen:

Im Erfolgsfall verfügen die Betroffenen nämlich wesentlich schneller über ihr Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit des ESK Vertrauensanwalts übernimmt die Fördergemeinschaft für den Anleger die Kosten.

Wird der Anspruch außergerichtlich realisiert, erhält der ESK eine vorher vereinbarte kleine Erfolgsprovision von dem beigetriebenen Betrag. Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen ohne Erfolg entstehen dem Anleger über den bereits gezahlten einmaligen Förderbeitrag keine Kosten.

Juristische Auseinandersetzungen vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu  und  http://whistleblower.24.eu  über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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