Da wurde Anlegern im Internet Angst gemacht, wer bis zum 31
Dezember 2019 seine Forderung beim Insolvenzverwalter nicht geltend gemacht
hätte, könnte eventuell leer ausgehen. Das dem nicht so ist, kann dem
nachfolgenden Beitrag entnommen werden.
Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den
nachstehenden Bericht. der am 10.12.2019
auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
PIM Gold: Schon 6.000
Forderungen angemeldet. Gegenseitige Vorwürfe eskalieren.
09.01.2020 • Bis zum Ende der ersten Anmeldungsfrist
für Forderungen gegenüber PIM Gold haben 6.000 Gläubiger ihre Ansprüche
angemeldet. Natürlich können auch weiterhin Forderungsanmeldungen an den
Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja geschickt werden.
Über die Höhe der bisher angemeldeten Forderungen ist noch
keine Aussage möglich, da nicht alle Anträge bereits geprüft und bearbeitet
sind. Im Hintergrund liefern sich in der Zwischenzeit zwei Interessensgruppen
einen heftigen Schlagabtausch. Die gegenseitigen Vorwürfe werden immer heftiger
und reichen mittlerweile in den strafrechtlich relevanten Bereich.
Forderungsanmeldung.
Die Frist für die Anmeldung von Forderungen gegenüber der
PIM Gold GmbH ist vom Insolvenzgericht auf den 31. Dezember 2019 festgesetzt
worden. Bis zum Ende der Anmeldungsfrist haben laut dem vorläufigen
Insolvenzverwalter 6.000 Gläubiger ihre Ansprüche angemeldet. Derzeit sind noch
nicht alle Anmeldungen bearbeitet, weshalb über die Gesamthöhe keine Aussage
möglich ist. Natürlich können auch weiterhin Forderungsanmeldungen an den
Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja geschickt werden. Formulare und
Bearbeitungshinweise sind auf der Homepage der Kanzlei Eisner zu finden.
Soll-Bestände.
Mehrere Hundert Anleger und Vermittler äußern seit Wochen
vehement die Hoffnung, dass durch massive Fehler in der Datenbank die bekannten
Sollbestände von 3,4 Tonnen Gold viel zu hoch wären. Auch bei Investmentcheck
hat sich eine Reihe von Investoren gemeldet. Eine Anlegerin beschwert sich
beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft wegen der vorgenommenen Verhaftung
und der daraus entstandenen Insolvenz. Angeblich nur „aufgrund einer vermutlich
falschen Liste, welche vermutlich stark erhöhte, aufgeblasene Sollbestände
beinhaltet, welche große Differenzen zu den Habenbeständen zeigt.“ Alles wäre
nur wegen der unberechtigten Vorwürfe eines ehemaligen Mitarbeiters entstanden,
der sogar die Staatsanwaltschaft manipulieren würde. Dem zuständigen Staatsanwalt wird vorgeworfen:
„Diese Insolvenz wurde durch Sie verursacht. Geld, Schmuck, Gold, unser Gold,
das Gold unserer Kunden, unser Eigentum wurde beschlagnahmt. Völlig
unberechtigt.“
Kein Systemfehler.
In Zahlen ausgedrückt sollen die von Dr. Metoja bekannt
gemachten Angaben über 3,38 Tonnen Gold tatsächlich nur 500 bis 600 Kilogramm
ausmachen. Das wird in einer anderen Mail an die Staatsanwaltschaft
vorgerechnet. Investmentcheck hat deshalb beim vorläufigen Insolvenzverwalter
nachgefragt, ob ein solcher Fehler aus den bereits vorliegenden
Forderungsanmeldungen erkennbar ist: „Bisher gibt es aber keine Hinweise, die
auf eine systematische Abweichung zu den bisherigen Gläubigerlisten deuten.“
Wenn also die eingereichten Forderungen grundsätzlich den Gläubigerlisten
entsprechen, dann müsste die Summe der angemeldeten Ansprüche am Ende dem
bisher angenommenen Betrag von 150 Millionen Euro entsprechen. Und da dieser
Wert in Gold bei weitem nicht vorhanden liegt, bleibt PIM ein Betrugsfall mit
einem Schaden von über 100 Millionen Euro.
Anzeigen.
Derzeit kursieren im Fall PIM außerdem eine Reihe von
Strafanzeigen gegen verschiedene Beteiligte in dem Verfahren. Das muss erst
einmal nichts bedeuten, da solche Anzeigen grundsätzlich Jeder stellen kann.
Auch dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird Befangenheit vorgeworfen, weshalb
er sein Amt niederlegen soll. Um zu hinterfragen, ob an den Vorwürfen etwas
dran ist, hat Investmentcheck konkrete Fragen gestellt. Im Auftrag des
Insolvenzverwalters hat diese sein Pressesprecher allerdings glaubwürdig
entkräftet.
Loipfinger’s Meinung.
Offenbar wird im Fall PIM weiterhin mit sehr harten Bandagen
gekämpft. Unnachgiebig legen verschiedene Seiten eine kompromisslose Haltung an
den Tag, die eine Streitpartei mit einem Zitat von Berthold Brecht begründet:
„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Vielleicht sollte
diese Vermittlerin aber einsehen, dass das Unrecht nicht vom Staatsanwalt,
sondern von den Verantwortlichen bei PIM begangen wurde. Um mit Brecht zu
antworten: „Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A
falsch war.“
***
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unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch
per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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