Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sorgt
mit ersten außergerichtlichen Schritten dafür, dass geschädigte Kapitalanleger
nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadensersatz zu bekommen. Diese ersten Schritte zur
Vermögenswiederherstellung werden auf Erfolgsbasis angeboten.
Viele Anleger machen mit Hilfe des ESK bereits berechtigte
Schadensersatzansprüche außergerichtlich geltend. Diese Anleger nutzen die
erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung! Alle betroffenen Anleger
können ihre Ansprüche noch geltend
machen, wenn sie bislang nicht tätig geworden sind. Und zwar ohne teure Klagen einreichen zu müssen.
Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht, werden die Rechte der Anleger
innerhalb der ESK Fördergemeinschaft wesentlich gestärkt und die bestmögliche
rechtliche Vertretung gewährleistet. Für den ESK ist es wichtig zu erreichen,
dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger
zur Rechtsdurchsetzung einfacher und kostengünstiger wird. Das wird mit
der zunächst außergerichtlichen Geltendmachung
von berechtigten Forderungen exakt erfüllt.
Die ESK Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für Steuerrecht sorgen für die optimale
Durchsetzung der Anlegeransprüche.
Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen.
Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der ESK
Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab 75.- Euro anschließen, eine
hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des
speziellen Einzelfalls von einer kompetenten Kanzlei. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist
anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die ESK
Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch
die ESK Vertrauensanwälte eine fundierte
Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich
Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Ein kostenloses telefonisches oder auch persönliches
Erstgespräch mit einem ESK Vertrauensanwalt, nach welchem der Anleger
entscheiden kann, ob er mit den ESK Partnern seine Ansprüche geltend machen
möchte. Auf Wunsch, sofern vorhanden,
kostenlose Einholung der Deckungszusage bei dem jeweiligen
Rechtsschutzversicherer. Viele weitere
Betroffene nutzen bereits die Erfahrung
der ESK Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung der Interessen vieler
gleichgesinnter Geschädigter.
Danach kann der betroffene Anleger seine Unterlagen zur
Prüfung bei dem betreffenden ESK Vertrauensanwalt einreichen. Dann bespricht
der Anwalt mit im welche Möglichkeiten bestehen. Ist der betreffende Fall dafür
geeignet, wird der Anwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung, zunächst
die Forderung durch außergerichtliche Maßnahmen geltend machen.
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen
Klage in der Regel zunächst vorzuziehen:
Im Erfolgsfall verfügen die Betroffenen nämlich wesentlich
schneller über ihr Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall
gewesen wäre.
Für die außergerichtliche Tätigkeit des ESK Vertrauensanwalts
übernimmt die Fördergemeinschaft für den Anleger die Kosten.
Wird der Anspruch außergerichtlich realisiert, erhält der
ESK eine vorher vereinbarte kleine Erfolgsprovision von dem beigetriebenen
Betrag. Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen ohne Erfolg entstehen dem
Anleger über den bereits gezahlten einmaligen Förderbeitrag keine Kosten.
Juristische Auseinandersetzungen vor Gericht sollten immer
nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten
nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen
diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Das Ziel der ESK
Anwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und
effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse
zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene
Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten
vor Gericht zu vertreten
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der
zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen
zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.
Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären
Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen
das ESK Angebot.
Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche
Fallbewertung. Die ESK Rechtsanwälte
geben betroffenen Anlegern eine erste
ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten
können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige Berichterstattung viele Anleger die zu ihren
Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn
finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen
operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und
Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure
Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine
Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung sogar mit
Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene
Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen
Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem
schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur
Durchsetzung
von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
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